Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Trennung zusammengefasster Klagegegenstände (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 FGO erlaubt ausdrücklich auch die Trennung von Verfahren, die bereits bei Klageerhebung mehrere Klagegegenstände in Gestalt der objektiven Klagehäufung i. S. d. § 43 FGO oder der subjektiven Klagehäufung i. S. d. § 59 FGO zusammengefasst hat.[1] Die Erhebung einer (zusammengefassten) Klage nach § 43 FGO hat zur Folge, dass diese Kla... mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 1 Vermögensabschöpfung: Definition und Begrifflichkeiten

Der Grundsatz "Verbrechen dürfen sich nicht lohnen" wurde durch die umfassende Reform des Vermögensabschöpfungsrechts im Jahr 2017 nachhaltig gestärkt. Ziel dieser Reform war es, die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte zu erleichtern und Opfern von Straftaten schneller Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Unter Vermögensabschöpfung versteht man heute die in den §§ 73 bi... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Tod eines Beteiligten (§ 239 ZPO)

Rz. 45 Eine Unterbrechung des Rechtsstreits tritt gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 239 Abs. 1 ZPO beim Tod eines (nicht vertretenen) Beteiligten nach Verfahrenseinleitung ein.[1] Hierdurch wird dem in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben[2] Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Klageverfahrens zu informieren. Die Wirkungen der Verfahr... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.4 Anwaltsverlust (§ 244 ZPO)

Rz. 60 Nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 244 ZPO tritt ausschließlich in Verfahren, in denen ein Vertretungs- bzw. Anwaltszwang besteht, eine Unterbrechung durch den Tod oder die Prozessunfähigkeit des Prozessbevollmächtigten ein. Da für Verfahren vor den FG kein Vertretungszwang i. S. d. § 244 Abs. 1 ZPO besteht, führt z. B. der Verzicht des als Prozessbevollmächtigter auftret... mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.1 Auflösung

Gründe für eine Auflösung einer Kapitalgesellschaft können u. a. sein: Ablauf der in der Satzung oder im Gesellschaftsbetrag bestimmten Zeit,[1] Beschluss der Haupt-/Gesellschafterversammlung mit Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen[2], Gerichtsurteil Bei einer GmbH können Gesellschafter, die zusammen mehr als 10 % der Anteile halten, per Auflösungsklage einen Gerichtsbesch... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 60 A... / 2.3.2 Mitteilung von Änderungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verpflichtet Antragsteller nach Antragstellung, aber vor Bescheiderteilung und im Übrigen Leistungsempfänger nach Bewilligung der Leistung zur unverzüglichen Mitteilung von Änderungen in den Verhältnissen, die bei Antragstellung oder als Grundlage für die Entscheidung über die Leistung maßgebend gewesen sind. Die Mitteilungspflicht, z. B. bezüglich... mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.2 Beitragsfreiheit bei Waisenrentnern und Leistungsbeziehern einer Hinterbliebenenversorgung (Satz 2 und 3)

Rz. 4e Seit dem 1.1.2017 sind Waisenrenten nach § 48 SGB VI bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b (Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente) bis zum Erreichen der Altersgrenzen der Familienversicherung nach § 10 Abs. 2 beitragsfrei. Gleiches gilt auch für geleistete Waisenrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Langwirte, da diese ansonsten als... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 66 F... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ... mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.5.4 Tod des Bevollmächtigten

Die Vollmacht ist als persönliche Rechtsposition nicht vererblich. Sie erlischt somit bei Tod des Bevollmächtigten. mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.5 Erlöschen der Prokura

Die Prokura erlischt in derselben Form wie die Handlungsvollmacht, nämlich durch Widerruf, Bedingungseintritt, Tod oder Beendigung des Grundverhältnisses. Der Widerruf hat im Gegensatz zur Handlungsvollmacht ausdrücklich zu erfolgen. Es genügt aber auch die Eintragung des Erlöschens der Prokura im Handelsregister. Achtung Die Löschung der Prokura im Handelsregister ist nicht g... mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Betriebsaufspaltung / 4.6 Wiesbadener Modell

Eine Betriebsaufspaltung lässt sich durch das sog. "Wiesbadener Modell" vermeiden, weil in diesem Fall keine personelle Verflechtung vorliegt. Unter Wiesbadener Modell wird in der Besteuerungspraxis eine Beteiligungsstruktur verstanden, bei der an der Betriebs-GmbH nur die Ehefrau beteiligt ist und die an diese verpachteten Wirtschaftsgüter allein dem Ehemann (Besitzunterne... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Betriebsaufspaltung / 4.5 Personelle Verflechtung im Erbfall

Unabhängig davon, aus welchen Gründen die Unternehmensform der Betriebsaufspaltung gewählt oder beibehalten wird, sollte man rechtzeitig ein besonderes Augenmerk darauf richten, dass diese Unternehmensform im Erbfall zu steuerlichen Problemen führen, insbesondere zu einer ungewollten Beendigung der Beendigung führen kann.[1] Die Beendigung einer BA tritt durch sachliche oder... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rechtsfähig oder nicht rech... / 2. Rechtspersönlichkeit vs. Rechtsfähigkeit

Grundsätzlich muss zwischen der Rechtsfähigkeit und der Rechtspersönlichkeit unterschieden werden.[6] Basierend auf dem Unternehmensbegriff in § 14 Abs. 2 BGB hat eine Personengesellschaft[7] Rechtsfähigkeit, wenn diese die Fähigkeit hat, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.[8] Gemäß § 705 Abs. 2 BGB kann etwa eine rechtsfähige Gesellschaft selbst Rechte erwe... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Betriebsvermögen / 1.3 Privatvermögen

Zum (notwendigen) Privatvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die nicht (notwendiges, gewillkürtes oder geduldetes) Betriebsvermögen sein können, z. B. weil sie ausschließlich privaten Zwecken dienen. Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 90 % privat genutzt werden, gehören grundsätzlich in vollem Umfang zum Privatvermögen.[... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Betriebsvermögen / 6.3 Betriebsveräußerung und ‐aufgabe

Bei einer Betriebsveräußerung fällt der bisherige persönliche Zusammenhang des Betriebsinhabers mit den Wirtschaftsgütern des Betriebs weg.[1] Bei einer Betriebsaufgabe [2] werden die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens aus dem betrieblichen, teilweise auch aus dem persönlichen Zusammenhang gelöst. Sie werden in das Privatvermögen des Betriebsinhabers überführt oder veräuß... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.10.4 Nacherbenrecht

Rz. 46 Nach dem Tod des Erblassers erlangt der Nacherbe ein Recht auf Anfall der Erbschaft.[1] Dieses Anwartschaftsrecht ist nach § 321 AO pfändbar. mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt... mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 setzt voraus, dass der Bescheid, mit dem die KEZ festgestellt wurden, aufgrund der Änderung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 zum 1.7.2014 nach § 48 SGB X aufgehoben wurde. Bei einer Rücknahme nach § 45 SGB X wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit besteht keine Berechtigung zur Beitragserstattung. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 macht die Beitragserstattung zudem davon abhängi... mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 3 Sofortmaßnahmen

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 2 Problemstellung

Eine Vielzahl der unternehmerischen Entscheidungen innerhalb von GmbHs wird oftmals unter Beteiligung der Gesellschafter getroffen, sodass der plötzliche Wegfall eines Gesellschafters unmittelbare Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Unternehmens haben kann. Dies gilt besonders in kleinen und mittelständischen sowie familiär beherrschten GmbHs. Konsequenz des plötzliche... mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschafters

1 Typischer Sachverhalt Einer der GmbH-Gesellschafter verstirbt unerwartet. 2 Problemstellung Eine Vielzahl der unternehmerischen Entscheidungen innerhalb von GmbHs wird oftmals unter Beteiligung der Gesellschafter getroffen, sodass der plötzliche Wegfall eines Gesellschafters unmittelbare Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Unternehmens haben kann. Dies gilt besonders in... mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 1 Typischer Sachverhalt

Einer der GmbH-Gesellschafter verstirbt unerwartet. mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.7 Besonderheiten in der Vermögensnachfolge bei Kryptowerten

Die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögenstransfers ist grundsätzlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Eine Steuerpflicht kann durch Erwerb von Todes wegen nach § 3 ErbStG oder durch Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG entstehen. Diese Ausführungen konzentrieren sich auf die Vermögensnachfolge im Wege einer Erbschaft und lassen die B... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Änderung des Gesellschafterbestands bei grundbesitzender GmbH

Auch die Anteilserwerbe durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung von zuvor der Erbengemeinschaft zuzurechnenden Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH sind – bei summarischer Prüfung im AdV-Verfahren – als Erwerb von Anteilen von Todes wegen nach § 1 Abs. 2b S. 6 GrEStG anzusehen, der bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes für eine grunderwerbsteuerbare Änderung des Gese... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Einleitung

Allgemeines Rz. 1 Das Bundesurlaubsgesetz ist zum 1.1.1963 in Kraft getreten. Bis dahin galten nach 1945 unterschiedliche Regelungen auf Landesebene. Ziel war zur Wahrung der Rechtseinheit eine bundeseinheitliche Regelung des Urlaubsrechts und Festschreibung einer einheitlichen Mindestdauer.[1] Bei unverändertem Gesetz haben sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schadensersatz / 1.2 Unfallkosten

Bei Personen- oder Gesundheitsschäden haftet der Arbeitgeber aufgrund seiner Haftungsbeschränkung in der gesetzlichen Unfallversicherung[1] grundsätzlich nur bei Vorsatz. Deshalb gehören vom Arbeitgeber zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Beträge für Personen- oder Gesundheitsschäden wegen eines Betriebsunfalls grundsätzlich nicht zu... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
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Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) ErbStG bei Einzug des Erben aus von ihm selbst zu vertretenden Umständen mehr als 2½ Jahre nach dem Erbfall

Leitsatz Die Steuerbefreiung für ein Familienheim im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) Satz 1 ErbStG setzt unter anderem voraus, dass der Erwerber nach dem Erbfall die in einem bebauten Grundstück befindliche Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Angemessen ist regelmäßig ein Zeitraum von 6 Monaten nach dem Erbfall. Außerhalb dieser Frist wird eine Selbstnutzung nur anerkannt, wenn der Erwerber darlegt, aus welchen Gründen ein Einzug in die Wohnung nicht frü... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Sparbuch auf den Todesfall

Rz. 51 Die zwischen dem Erblasser einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass mit dem Tode des Gläubigers die Rechte aus der Spareinlage auf einen Dritten übergehen, kann ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung als unwiderruflich... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Umfang von Zuwendungen auf den Todesfall, insbesondere Verträge zugunsten Dritter

Rz. 21 Ergänzungspflichtige Zuwendungen bilden auch Schenkungen auf den Todesfall sowie im Valutaverhältnis als Schenkungen oder gemischte Schenkungen zu qualifizierende Verträge zugunsten Dritter i.S.d. §§ 328 ff. BGB. Hier spielen in der Praxis vor allem die Lebensversicherungen eine bedeutende Rolle.[117] Ebenso kommen auch gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen in Betr... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall/Lebensversicherungen

Rz. 77 Hat der Erblasser (Versprechensempfänger) – z.B. mit einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft (Versprechensgeber) – einen Vertrag zugunsten Dritter i.S.d. §§ 328, 331 BGB (oder § 160 VVG) abgeschlossen, entsteht mit seinem Tod ein unmittelbarer schuldrechtlicher Anspruch in der Person des Begünstigten. Welches Valutaverhältnis dem Vertrag (zugunsten Dritter) zw... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Tod des Testamentsvollstreckers und des gesetzlichen Vertreters

Rz. 89 Beim Tod eines Testamentsvollstreckers oder Nachlassinsolvenzverwalters wird § 241 ZPO analog angewandt.[284] Bei Wegfall des Testamentsvollstreckeramtes kommen wiederum die §§ 239, 246 ZPO analog zur Anwendung. Beim Tod eines gesetzlichen Vertreters oder Prozesspflegers nach §§ 57, 58 ZPO wird das Verfahren unterbrochen, wenn kein anderer gesetzlicher Vertreter vorha... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verfügung von Todes wegen als Oberbegriff

Rz. 4 Aus § 1937 BGB ergibt sich, dass der Terminus "Verfügung von Todes wegen" den Oberbegriff zu Testament und Erbvertrag darstellt.[4] Bei der Verfügung von Todes wegen handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Anordnung, die erst beim Tod wirksam wird und in einer bestimmten erbrechtlichen Form erfolgt.[5] Hierin liegt der Unterschied zu einem Rechtsgeschäft unter Lebe... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Bis zum Tod andauernde Testierunfähigkeit

Rz. 6 Die Besorgnis einer bis zum Tode andauernden Testierunfähigkeit wird der Besorgnis des vorzeitigen Ablebens gleichgestellt.[7] Es muss die Gefahr bestehen, dass der Erblasser ununterbrochen oder nur mit wenigen Unterbrechungen bis zum Tod testierunfähig bleibt, so dass eine Testamentserrichtung nicht mehr gewährleistet ist.[8] Dabei ist es nicht erforderlich, dass die ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Gleichgestellter Fall der bis zum Tod andauernden Testierunfähigkeit

Rz. 10 Die Besorgnis einer bis zum Tod andauernden Testierunfähigkeit wird der nahen Todesgefahr gleichgestellt.[16] Es muss die Gefahr bestehen, dass der Erblasser ununterbrochen oder nur mit wenigen Unterbrechungen bis zum Tod testierunfähig bleibt, so dass eine Testamentserrichtung nicht mehr gewährleistet ist.[17] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zulässigkeit von Bedingungen bei Verfügungen von Todes wegen

Rz. 2 Nach geltender Rspr. ist es zulässig, Verfügungen von Todes wegen mit Bedingungen zu verknüpfen.[3] Diese Zulässigkeit wurde jedoch nicht explizit im Gesetz verankert, da man davon ausgeht, dass diese bereits aus den allg. Bestimmungen des BGB (§§ 158 ff. BGB) und auch aus den Regelungen der §§ 2074 ff. BGB zu entnehmen ist. mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.2 Versorgungsfall "Tod"

Eine Hinterbliebenenversorgung im steuerlichen Sinne wird nur anerkannt, wenn im Todesfall ausschließlich Leistungen an die Witwe/den Witwer des Arbeitnehmers, die Kinder[1], den früheren Ehepartner oder den Lebensgefährten fließen. Begünstigt ist auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Sofern es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft [2] handelt, ist die H... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Tod des Anwalts

Rz. 91 Verstirbt während des Prozesses der Anwalt, so tritt nach § 242 ZPO Unterbrechung des Verfahrens ein. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Tod des Vorerben

Rz. 90 Verstirbt der Vorerbe während eines Prozesses, so tritt Unterbrechung nach § 242 ZPO ein. mehr

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ZErb 01/2026, Auslegung einer Individualerklärung als Verfügung von Todes wegen (Quittung)

Leitsatz Der Auslegung einer Individualerklärung als Verfügung von Todes wegen steht nicht entgegen, dass in der Erklärung über die letztwillige Verfügung hinaus weitere Erklärungsinhalte (hier: Quittung) enthalten sind, soweit sich der Testierwille aus der Erklärung selbst oder den außerhalb der Urkunde liegenden Umständen sicher feststellen lässt (Fortsetzung von: BayObLG, ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. § 673 S. 2 BGB – Tod des Testamentsvollstreckers

Rz. 58 Der Tod des Testamentsvollstreckers ist durch seinen Erben unverzüglich den Personen mitzuteilen, die durch die Testamentsvollstreckung betroffen sind, d.h. deren Nachlass durch den Testamentsvollstrecker verwaltet wurde. Bei Gefahr in Verzug ist sogar der Testamentsvollstreckererbe verpflichtet, die Aufgaben fortzusetzen, bis der Erbe oder der Testamentsvollstreckern... mehr

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Heilbehandlung (Unfallversi... / 4 Gesundheitsschäden/Tod bei Heilbehandlung

Treten durch die Heilbehandlung Gesundheitsschäden oder der Tod des Versicherten ein, gelten diese Schäden als Folge des ursprünglichen Versicherungsfalls.[1] Dies bedeutet, dass sie wie die "eigentlichen" Folgen des Arbeitsunfalls zu entschädigen sind. Das gilt auch bei der Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels. Die Ausführungen gelten auch, wenn sich bei der ... mehr

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Rentenwegfall / 5 Rentenwegfall wegen Tod

Versterben Bezieher einer Rente im Laufe eines Monats, fällt der Rentenanspruch und somit die entsprechende Rentenzahlung mit Ablauf des Todesmonats weg. Praxis-Beispiel Rentenwegfall wegen Todes a) Bezieher einer Erwerbsminderungsrente verstirbt am 12.6. b) Bezieher einer Altersrente verstirbt am 1.6. c) Bezieher eine Witwenrente verstirbt am 30.6. In allen 3 Fällen besteht der ... mehr

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Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.3 Tod der ausgleichsberechtigten Person

2.3.1 Anspruchsvoraussetzungen Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Eine Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person ist möglich, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen vorliegen: Die ausgleichsberechtigte Person ist verstorben. Die ausgleichsberech... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Kein Anspruch auf den Voraus; Verfügung von Todes wegen

1. Enterbung und Erbeinsetzung, Ausschlagung Rz. 9 Der überlebende Ehegatte hat keinen Anspruch auf den Voraus, wenn er enterbt oder aus einem sonstigen Grund als Erbe weggefallen ist und i.d.R. auch dann nicht, wenn er testamentarischer Erbe auf Ableben des Erstversterbenden wurde.[12] Im Falle der letztwilligen Verfügung von Todes wegen hat der Erblasser den Nachlassteil de... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Tod im Zivilprozess

a) Allgemeines Rz. 85 Die §§ 239, 246, 325 ZPO regeln die Nachfolge in das Prozessverhältnis bei Tod einer Partei. Eine analoge Anwendung der Vorschriften auf Verfahren nach dem FamFG [269] wird kritisch gesehen.[270] Stirbt eine Prozesspartei zwischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft der Entscheidung, so erfolgt ein gesetzlicher Parteiwechsel; der Erbe tritt in die Rechtsstel... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Grundlagen der Auslegung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen, allgemeine Auslegungsgrundsätze

I. Für lebzeitige Willenserklärungen Rz. 3 Zentrales Problem ist häufig, dass zwischen der getätigten Erklärung und dem tatsächlichen Willen eine Diskrepanz besteht und es schwierig ist, Wille und Erklärung in Einklang zu bringen. Um dieses Problem zu lösen, sind allg. Erfahrungssätze heranzuziehen, um aus einem äußeren Verhalten auf den dahinterstehenden wirklichen Willen zu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Begriffe der Verfügung von Todes wegen, Testament, letztwillige Verfügung

I. Verfügung von Todes wegen als Oberbegriff Rz. 4 Aus § 1937 BGB ergibt sich, dass der Terminus "Verfügung von Todes wegen" den Oberbegriff zu Testament und Erbvertrag darstellt.[4] Bei der Verfügung von Todes wegen handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Anordnung, die erst beim Tod wirksam wird und in einer bestimmten erbrechtlichen Form erfolgt.[5] Hierin liegt der Un... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Feststellung der Aufhebbarkeit nach dem Tod

Rz. 4 Eine Aufhebbarkeit der Ehe kann nach dem Tod eines Ehepartners grundsätzlich nicht mehr festgestellt und begehrt werden.[14] Dies gilt auch für die Verwaltungsbehörde, da die Ehe durch den Tod eines Ehepartners selbst aufgelöst wurde (§ 1317 Abs. 3 BGB). Für den bösgläubigen Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1304, 1306, 1307, 1311 BGB [15] oder im Fall des § 1314 ... mehr