Aussteuerversicherungen sind in Altfällen als eine besondere Form der Lebensversicherung (Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall) begünstigt. Die Versicherungssumme wird entweder im Zeitpunkt der Eheschließung oder bei Vollendung eines bestimmten Lebensjahres des Kindes fällig. Die Beitragspflicht erlischt mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Gleichwohl ist zum vereinbarten Termin die volle Versicherungssumme zu zahlen.

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