Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Arbeitszeit / 2.7.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TV-L gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

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Arbeitszeit / 2.2.1 Von der Arbeitsbereitschaft (MT-Arb) zu Bereitschaftszeiten (TV-L)

Der MT-Arb sah Möglichkeiten vor, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. Arbeitsbereitschaft war dabei auf der Grundlage der Rechtsprechung als "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung"[1] verstanden worden. Der TV-L kennt eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Zeiten von Arbeitsbereitschaft ni...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von§ 7 Abs. 7 sind nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausg...mehr

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Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TV-L ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TV-L geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TV-L lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

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Arbeitszeit / 2.8 Aushang und Arbeitszeitnachweis (§ 16 ArbZG)

Gemäß § 16 Abs. 1 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Ferner hat der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 ArbZG die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz...mehr

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Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Die Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde genutzt, um für das ab dem 1. Oktober 2005 geltende Tarifrecht des TV-L europarechtskonforme Regelungen zu vereinbaren. Für Heime, Pflegedienste und Ärzte wurden neue Bereitschaftsdienstregelungen vereinbart und die Möglichkeit des individuellen Opt-out eröffnet. Für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes wurd...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle

Gleitzeitmodelle werden im TV-L in der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 4 und zu Abschnitt II erwähnt, ohne dass für diese Modelle Regelungen aufgestellt werden. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Gestaltungsfreiheit respektiert, im Rahmen derer solche Arbeitszeitmodelle entwickelt und in aller Regel zur beiderseitigen Zufriedenheit praktisch umgesetzt worden sind. Di...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 2. Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag und Inhaltskontrolle

Die Parteien der hier zu referierenden Entscheidung streiten über die Rückzahlung einer Jahressonderzahlung. Die Beklagte gewährte diese dem Kläger zusätzlich zum Gehalt für November 2021 i.H.v. knapp 2.800 EUR. Nach dem Tarifvertrag (TV), auf den die Parteien in ihrem Arbeitsvertrag, allerdings nur teilweise, Bezug genommen hatten, war für den Fall eine Rückzahlung der Sond...mehr

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ZAP 4/2026, Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz: Bindung bei freiwilliger Arbeitgeberleistung in Anlehnung an Tarifvertrag

(BAG, Urt. v. 11.12.2025 – 6 AZR 47/25) • Gewährt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in enger Anlehnung an einen Tarifvertrag seinen Mitarbeitern eine freiwillige Leistung nach einem generalisierenden Prinzip, unterwirft er sich damit dem Regelungszweck dieses Tarifvertrags. Ein eigenständig von ihm aufgestellter zusätzlicher und im Widerspruch zum tariflichen Zweck stehe...mehr

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Strukturausgleich / 1 Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-VKA)

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf die Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13.9.2005. Soweit der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13.9.2005 Regelungen enthält, die ...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 3. Rückforderung von Ausbildungskosten, beschränkte gerichtliche Kontrolle einer Tarifnorm

Eine tarifvertragliche Regelung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten bei einer von der Auszubildenden zu vertretenden Auflösung des Arbeitsverhältnisses (im Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Nachwuchskräfte der Bundesagentur für Arbeit) war Gegenstand der Entscheidung des BAG (Urt. v. 15.7.2025 – 9 AZR 112/24, NZA 2025, 1713). Das LAG hatte mit der B...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / III. Befristung: Angemessene Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag

Grundsatz: Die Vereinbarung einer Probezeit ist allein für die anzuwendende Kündigungsfrist maßgebend. Die Probezeitvereinbarung ist nun zweigeteilt: Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis richtet sie sich seit dem 1.8.2022 ausschließlich nach § 15 Abs. 3 TzBfG. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gilt nach wie vor § 622 Abs. 3 BGB. Das BAG hat mit zwei Urteilen erste Gr...mehr

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Strukturausgleich / 2 TVÜ-Bund

Die Regelungen in § 12 TVÜ-Bund sind inhaltsgleich mit folgenden Maßgaben: 1. Regelung in § 12 Abs. 1 In Abs. 1 Satz 1 ist der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt, da dieser Tarifvertrag nur im Bereich der VKA Gültigkeit hatte. Die Strukturausgleichstabelle ist nicht die Anlage 2, sondern die Anlage 3. Dies beruht darauf, dass im TVÜ-Bund als zusätzliche Anlage (nämlic...mehr

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Strukturausgleich / 1.9 Überleitung vom TVöD in den TV-V

Sofern kommunale Arbeitgeber, deren Beschäftigte vom Anwendungsbereich des TVöD erfasst werden, aufgrund eines landesbezirklichen Tarifvertrages in den Geltungsbereich des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) einbezogen werden, ist zu beachten, dass der Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-VKA gem. § 22a Abs. 1 Satz 4 TV-V Bestandteil des Vergleichsentgelts ist. So wie bei d...mehr

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Strukturausgleich / 1.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen in den TVöD übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt"...mehr

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Strukturausgleich / 1.3 Teilzeitbeschäftigung (Abs. 3)

Die in den Spalten 7 und 8 der Anlage 2 TVÜ-VKA aufgelisteten Beträge beziehen sich auf Vollbeschäftigte. Satz 1 regelt deshalb, dass Teilzeitbeschäftigten der Strukturausgleich nur anteilig zusteht, da diese sonst im Verhältnis zu Vollbeschäftigten überproportional bessergestellt wären. Dies entspricht der in § 24 Abs. 2 TVöD enthaltenen Regelung. Aufgrund der am 1.7.2008 wi...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 1. Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung – Tarifvertragsauslegung – tarifliche Öffnungsklausel

Schon das dritte Mal war die Tariföffnungsklausel des § 19 Abs. 1 BetrAVG streitig. Wiederum ein TV des öffentlichen Dienstes. Das BAG bestätigt seine Rspr. (BAG, Urt. v. 26.8.2025 – 3 AZR 31/25, AP Nr. 11 zu § 1a BetrAVG; parallel unter den Az. 3 AZR 298/24 und 3 AZR 286/23). Die Parteien streiten über die Zuschusspflicht der Beklagten zur Entgeltumwandlung gem. § 1a Abs. 1a...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.1 Vergütungsansprüche

Rz. 62 Da keine Vergütung zu zahlen ist, entfallen auch alle Ansprüche, die die geleistete Arbeit vergüten. Dazu gehört zunächst die regelmäßige Vergütung, aber auch leistungs- oder erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile entfallen, soweit sich der Arbeitnehmer im ganzen Zeitraum, für den diese Leistung gezahlt wird, in Elternzeit befand. Wenn eine leistungsbezogene Vergütung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / Zusammenfassung

Begriff Arbeitslohnrückzahlungen sind negative Einnahmen, die entweder tatsächlich zurückgezahlt oder mit noch zu zahlendem Arbeitslohn verrechnet werden. Rückzahlungen von Arbeitslohn lösen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Folgen aus: Während die Rückzahlung bei der Lohnsteuer erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses berücksichtigt wird, er...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Unabdingbarkeit/Unverzichtbarkeit des Freistellungsanspruchs (§ 15 Abs. 2 Satz 6)

Rz. 22 Gem. Abs. 2 Satz 6 ist es nicht möglich, den Anspruch auf Elternzeit durch Vertrag auszuschließen oder zu beschränken. Insoweit ist jede Vertragsgestaltung, die sich zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirkt, ausgeschlossen. Dies umfasst auch Verkürzungen des Anspruchs mittels Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Auch kann der Arbeitnehmer auf sein Recht, die Elternz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückzahlung von Arbeitslohn / 1.1 Fälligkeit nach Arbeitsleistung

Schuldet der Arbeitgeber die Vergütung erst nach Erbringung der Arbeitsleistung, ist die Rückforderung einer versehentlichen Auszahlung nach den Grundsätzen über die ungerechtfertigte Bereicherung abzuwickeln.[1] Der Arbeitnehmer kann sich auf den Wegfall der Bereicherung[2] berufen, wenn er die Überzahlung gutgläubig bereits verbraucht hat und nicht ausgegeben hätte, wenn e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.1 Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 5 Satz 4 kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit eine bisher schon ausgeübte Teilzeitbeschäftigung fortführen. Diese darf allerdings mit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, berechnet im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4), vereinbart sein. Eine Untergrenze gibt es nicht. Ist die vereinbarte Wochenarbeitszeit größer, kann der Arbeitnehmer ohne Reduzie...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.4 Kündigung des Tarifvertrages (Absatz 2)

Der Tarifvertrag in seiner Gesamtheit konnte bislang gemäß Absatz 2 frühestens zum 31. Dezember 2007 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien sind hierbei davon ausgegangen, dass eine verlässliche Beurteilung der Frage, ob sich das neue Tarifvertragskonzept in der Praxis bewährt hat und die erhofften Effekte (Steigerung der Produktivität, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21 § 21 Anwendung weiterer Tarifverträge

21.1 Vorbemerkung Durch die Einführung des TV-V in Form der Überleitung nach § 22 wurden insbesondere der BAT/BAT-O und der BMT-G II/BMT-G-O, aber auch weitere Tarifverträge ersetzt, wie z. B. der Vergütungstarifvertrag zum BAT/BAT-O TV betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte TV über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT / BAT-O TV über Z...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.3 Altersteilzeit (Absatz 1 Buchst. c)

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) gilt nur (noch) für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben. Auf den Zeitpunkt der Vereinbarung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses kommt es insoweit nicht an. Für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2009 begonnen haben oder beginnen, ist ausschließ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

1 § 1 Geltungsbereich 1.1 Vorbemerkung Bei Tarifverträgen unterscheidet man zwischen dem zeitlichen, räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich. 1.2 Unmittelbarer Geltungsbereich (Absatz 1) Absatz 1 regelt im Gegensatz zu Absatz 2 den unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V, also dessen zwingende Wirkung für bestimmte Betriebe. 1.2.1 Räumlicher, betrieb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.5.1 Vereinbarung durch landesbezirkliche Regelungen (Absatz 4 Satz 1)

Die zuschlagspflichtigen Arbeiten sowie die Höhe der Zuschläge sind auf landesbezirklicher Ebene zu vereinbaren. Es liegen u. a. folgende landesbezirkliche Tarifverträge gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-V vor:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.2 Soziale Absicherung (Absatz 1 Buchst. b)

Der seit dem 1. Januar 2010 in Absatz 1 Buchst. b aufgeführte Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 hat den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 ersetzt. Dieser Tarifvertrag entspricht nach seiner Zielsetzung den für das Tarifgebiet West vereinbarten Rationalisierungsschutztarifverträgen. Der Tarifvertrag vom 13. September 2005...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.5 Entgeltumwandlung (Absatz 1 Buchst. e)

Seit dem 1. Januar 2010 ist in Absatz 1 auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 aufgeführt. Diese Ergänzung ist mit dem 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum TV-V erfolgt. Damit ist für die Anwender des TV-V klargestellt worden, dass auch der Tarifvertrag zur Entgelt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4 Nichtgeltung des Tarifvertrags (Absatz 3)

§ 1 Abs. 3 ist in seinen wesentlichen Elementen der Regelung in § 3 BAT (ab 1. Oktober 2005: § 1 Abs. 2 TVöD) nachgebildet. 1.4.1 Leitende Angestellte Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigte...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.1 Vorbemerkung

Bei Tarifverträgen unterscheidet man zwischen dem zeitlichen, räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.8 Zusatzversorgung (Absatz 7)

Leistungszulagen und Leistungsprämien sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Dies folgt zwingend aus dem Charakter dieser Entgeltbestandteile. Nach den Tarifverträgen, die die zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes regeln (ATV und ATV-K), sind Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bez...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.1 Vorbemerkungen

§ 24 regelt nicht nur das Inkrafttreten, sondern auch die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten des Tarifvertrages. Die Kündigungsfristen beziehen sich zum einen auf den Tarifvertrag als Ganzes sowie zum anderen auf einzelne Regelungsinhalte (Absatz 3).mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.1 Stichtag der Überleitung (Absatz 1 Satz 1)

Diese Vorschrift definiert den Stichtag, der für die Überleitung maßgebend ist. Dabei sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Bei den in Buchst. a genannten Betrieben ist der Tag der Stichtag, ab dem der TV-V für den Betrieb unmittelbar gilt, ohne dass hierzu ein landesbezirklicher Tarifvertrag notwendig ist. Dies ist entweder der 1. April 2002 (§ 24 Abs. 1 TV-V) oder ei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.2 Auszubildende, Volontäre und Praktikanten

§ 1 Abs. 3 Buchst. b entspricht § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD. Der TV-V gilt nur für Arbeitnehmer. Bei den in Buchst. b genannten Personen handelt es sich nicht um Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Für Auszubildende sind der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 14 vom 6. April ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.5 Nichtgeltung des Tarifvertrages für den Bereich der AV Hamburg (Absatz 4)

Im Bereich der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. gilt der TV-V nicht. Betriebe, die der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg als Mitglied angehören, fallen auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 nicht unter den unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V. Auch eine Einbeziehung dieser Betriebe über Absatz 2 kommt nicht in Betracht. Diese Regelung ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 18.2 Auszubildende

Auch die Auszubildenden haben einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung. § 15 TVAöD – Allgemeiner Teil – verweist insoweit auf einen "besonderen Tarifvertrag". Dabei handelt es sich – wie bei den Arbeitnehmern – um den ATV-K bzw. ATV, die nach ihrem jeweiligen Geltungsbereich (§ 1) nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende gelten (§ 1 i. V. m. Satz 1 B...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.5 Auszubildende

Auf Auszubildende findet neben den in § 18 aufgeführten Tarifverträgen auch der unter Absatz 1 Buchst. e genannte Tarifvertrag Anwendung. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung spricht zwar in § 1 Buchst. j bzw. k noch vom Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. vom Mantel-TV Azubi-O. Die bislang noch nicht erfolgte redaktionelle Anpassung des TV-EUmw...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.1 Rationalisierungsschutz (Absatz 1 Buchst. a)

Der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 ist nach § 21 Abs. 1 Buchst. a im Geltungsbereich des TV-V nicht nur auf die Arbeitnehmer anzuwenden, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, sondern auf alle Arbeitnehmer im Tarifgebiet West. Hierbei ist die Begriffsbestimmung in § 1 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.2 Weitergeltung vereinbarter Tätigkeitsmerkmale (Satz 1)

Hintergrund der Regelung ist, dass die bestehenden landesbezirklichen Tarifverträge und der Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) sehr umfangreiche und detaillierte Eingruppierungsregelungen für Arbeiter enthalten. Diese sind für die Betriebe wichtige Rechtsgrundlagen. Da sich die Anlage 1 auf relativ wenige Beispiele beschränkt, um den Betrieben mögli...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 10.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA)

Durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18.2.2003wird für die in § 1 genannten Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, ihre eigene Altersversorgung unter Nutzung von ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu steigern und auf diese Weise ergänzend für ihre finanzielle Absicherung im ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.1 Regelung über die Eingruppierung sowie die Eingruppierungsmerkmale (Absatz 3 Satz 1 Buchst. a)

§ 5 Abs. 1 und die Anlage 1, also die Regelung über die Eingruppierung sowie die Eingruppierungsmerkmale, sind gesondert kündbar, aber nur insgesamt, und waren ebenfalls – so wie der Tarifvertrag als Ganzes (Absatz 2) – ursprünglich frühestens zum 31. Dezember 2007 gesondert kündbar. Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 war § 5 Abs. 1 zusammen mit der An...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.1 Vorbemerkung

Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen inhalts...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.4 Altersteilzeit und FALTER (Absatz 1 Buchst. d)

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Dem war im Rahmen der Tarifrunde 2010 die Forderung der Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vorausgegangen, die Geltungsdauer des unter Absatz 1 Buchst. c aufgeführten TV ATZ zu verlängern. Dies haben Bund und VKA abgele...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.2 Inkrafttreten (Absatz 1)

Am 1. April 2002 ist der Tarifvertrag für diejenigen Betriebe in Kraft getreten, die nach § 1 Abs. 1 unmittelbar und zwingend unter den Geltungsbereich des TV-V fallen. Ausnahmen: Der Betrieb hat den TV-V vorzeitig eingeführt (Satz 2 und 3 in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung). Der Betrieb wird vom Geltungsbereich des TV-V ausgenommen (§ 1 Abs. 2). Der Tarifvertrag...mehr