Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Tarifvertragsrecht / 6.1 Schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrags

Begriff Im schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrags sind schuldrechtliche Vertragsabreden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwischen den Tarifvertragsparteien selbst getroffen. Diese werden wie Verträge ausgelegt. Inhalt Die Tarifpartner können einen Vertrag zugunsten Dritter geschlossen haben, der die Mitglieder der Tarifvertragsparteien unmittelbar selbst berechtigt. Folgende P...mehr

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Tarifvertragsrecht / 2 Aufgaben des Tarifvertrags

Der Tarifvertrag hat vier Funktionsbereiche:mehr

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Tarifvertragsrecht / 3 Rechtliche Grundlagen des Tarifvertrags

3.1 Rechtsnatur des Tarifvertrags Der Tarifvertrag hat eine rechtliche Doppelnatur. Er ist beides: Rechtsgeschäft, das die Vertragsparteien schuldrechtlich bindet, und Norm für die Tarifgebundenen,[1] d. h. Gesetz im materiellen Sinne.[2] Im schuldrechtlichen Teil ist er ein gegenseitiger, schuldrechtlicher Vertrag arbeitsrechtlichen Inhalts. 3.2 Rechtsgrund des Tarifvertrags Da...mehr

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Tarifvertragsrecht / 6 Inhalt eines Tarifvertrags

6.1 Schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrags Begriff Im schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrags sind schuldrechtliche Vertragsabreden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwischen den Tarifvertragsparteien selbst getroffen. Diese werden wie Verträge ausgelegt. Inhalt Die Tarifpartner können einen Vertrag zugunsten Dritter geschlossen haben, der die Mitglieder der Tarifvertragsparte...mehr

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Tarifvertragsrecht / 6.2 Normativer Teil des Tarifvertrags

Folgende Regelungen sind zu unterscheiden: Inhaltsnormen Normative Bestimmungen für den Inhalt der einzelvertraglichen Arbeitsverhältnisse; geregelt kann jedoch nur das werden, was nicht gegen höheres Recht verstößt, d. h. in die Individual- und Privatsphäre des Arbeitnehmers (vgl. Art. 1, 2 GG) darf nicht eingegriffen werden.[1] Abschlussnormen Bestimmungen, die den Abschluss n...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.3 Die alte Lösung: Grundsatz der Tarifeinheit und Grundsatz der Spezialität

Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit hatte das Bundesarbeitsgericht sowohl bei Tarifkonkurrenz als auch bei Tarifpluralität den Grundsatz der Tarifeinheit entwickelt und die Fälle entsprechend gelöst. Hiernach war grundsätzlich für alle in diesem Betrieb begründeten Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag anzuwenden. Die alte Lösung lässt sich damit wie f...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.6 Lösung durch den Gesetzgeber: Tarifeinheitsgesetz

Am 10.7.2015 ist das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) in Kraft getreten, das einzelne Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit dem Ziel änderte, Tarifkollisionen bei Tarifpluralität aufzulösen. Eine Tarifkollision bei Tarifpluralität liegt vor, wenn mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für dieselbe Beschä...mehr

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Tarifvertragsrecht / 9.2 Nachbindung

Ein Arbeitgeber kann sich nicht ohne Weiteres den tarifvertraglichen Regelungen durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband entziehen, da die Tarifbindung gemäß § 3 Abs. 3 TVG bestehen bleibt, bis der Tarifvertrag endet (Nachbindung oder Fortgeltung).[1] Wesentlich für die Bestimmung des Zeitraums der Nachbindung ist die Frage, wann ein Tarifvertrag endet. Nach dem BAG ist das...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.7.1 Bezugnahmeklausel

Der Tarifvertrag gilt unmittelbar für die Tarifunterworfenen. Das sind auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Auf der Seite der Arbeitgeber sind das die Mitglieder des tarifschließenden Verbandes oder der Arbeitgeber selbst bei Abschluss eines Unternehmenstarifvertrages. In der Regel haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, für al...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.1 Einleitung – Begriffe: Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Zum besseren Verständnis müssen die verschiedenen Begriffe geklärt sein: Tarifkonkurrenz: Tarifkonkurrenz liegt vor, wenn verschiedene Tarifverträge für ein und dasselbe Rechtsverhältnis (also entweder Arbeitsverhältnis oder betriebliches Rechtsverhältnis bei sog. Betriebsnormen) gelten und sich dabei überschneiden. Sie kann vorkommen, wenn mit derselben Gewerkschaft und beids...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL ist. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TV-L setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertra...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.3 § 1 Abs. 2 Buchst. e TV-L – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TV-L ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVA-L eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.7.2 Günstigkeitsprinzip

§ 4 III 2. Alt TVG lässt Regeln anderer Abmachungen gegenüber dem Tarifvertrag gelten, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger sind. Das gilt insbesondere für den Arbeitsvertrag. Sieht dieser beispielsweise ein höheres Gehalt oder mehr Urlaub als der Tarifvertrag vor, kann sich der Arbeitnehmer darauf berufen. Für die Frage, welche Regelung anzuwenden ist, kommt es auf den ...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.4 Tarifzuständigkeit

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband können nach herrschender Meinung einen Tarifvertrag nur im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit schließen. Wer in den Einzugsbereich des Verbands fallen soll, besagt die jeweilige Satzung. Die Zuständigkeit ist vor allem für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen zu prüfen. Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgeberv...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.5 Die Konsequenzen: Einerseits Tarifpluralität, andererseits Tarifeinheit und Spezialität

Auf den Fall der Tarifkonkurrenz ist das BAG in seinen Entscheidungen nicht eingegangen. Hier bleibt gar nichts anderes übrig, als nach wie vor vom Grundsatz der Tarifeinheit auszugehen. Die Fälle der Tarifpluralität/Tarifkollision konnten nicht mehr über den Grundsatz der Tarifeinheit gelöst werden. Also konnten für einen Betrieb mehrere Tarifverträge gelten, aber auch erzwu...mehr

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Tarifvertragsrecht / 8 Verwirkung/Ausschlussfristen

Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Die Vereinbarung, dass entstandene Ansprüche nur innerhalb einer bestimmten Zeit in einer bestimmten Form von den einzelnen Vertragspartnern geltend gemacht werden müssen und danach ausgeschlossen sind (sog. Ausschlussfristen), ist in einem Tarifvertrag nach § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG zulässig. Geht ein Anspruch eines Arbe...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.2 Die Problematik in Beispielsfällen

Beispiele Beispiel 1) Arbeitnehmerin A ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, Arbeitnehmer B ist Mitglied des Marburger Bundes. Der Arbeitgeber hat mit beiden Gewerkschaften jeweils einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Es liegt ein Fall der Tarifpluralität/Tarifkollision vor. Beispiel 2) Ein Frisör in Baden-Württemberg kommt auf die Idee, die Kunden gleichzeitig auch gastronom...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.4 Die ursprüngliche Lösung des BAG: Tarifpluralität geht vor!

Das BAG argumentierte im Wesentlichen wie folgt: § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG: Die Rechtsnormen jedes Tarifvertrags gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beidseits Tarifgebundenen; das können auch Überlegungen der Praktikabilität und Rechtssicherheit nicht aushebeln; eine planwidrige Gesetzeslücke gibt es nicht, weshalb eine solche auch nicht durch Analogie zu schließen is...mehr

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Tarifvertragsrecht / 1 Einleitung

Der Tarifvertrag ist das zentrale Regelungsinstrument der Tarifparteien zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen der tarifunterworfenen Arbeitnehmer, aber auch der Rechtsbeziehungen zwischen den tarifschließenden Parteien (Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband auf der einen Seite und einer oder mehrerer Gewerkschaften auf der anderen). Rechtsgrundlage ist das TVG, das am 9.4.1949...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.5 Tarifautonomie

Sie soll im freien Spiel der Kräfte zu einem sachgerechten Ausgleich der Interessen führen. Deshalb werden aus Art. 9 Abs. 3 GG folgende Grundsätze abgeleitet: Der Gesetzgeber kann zwar die Ober- und Untergrenzen für die tarifvertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen setzen, aber: die Tarifvertragsparteien müssen sonst einen Gestaltungsspielraum haben; Neutralität des Sta...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-L. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß§ 24 Abs. 2 TV-L und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs...mehr

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Tarifvertragsrecht / 9.1 Nachwirkung

Mit Ende des TV enden die schuldrechtlichen Wirkungen. Deshalb gibt es keine Friedens- und Einwirkungspflicht. Beim normativen Teil greift § 4 Abs. 5 TVG. Hiernach gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags nach dessen Ablauf weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt sind. Eine "andere Abmachung" in diesem Sinn braucht aber keine tarifvertragliche Regelung sein. Es...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.3 Folgerungen

Grundsätzlich ist das Bürgerliche Gesetzbuch auf Abschlussänderungen und die Beendigung des Tarifvertrags anzuwenden, sofern dies nicht dem Tarifvertragsgesetz oder dem Charakter als Kollektivvertrag entgegensteht. Deshalb gelten für den Vertragsschluss die §§ 145 ff. BGB, eine Anfechtung des Tarifvertrags ist unter den Voraussetzungen der §§ 119, 123 BGB möglich, sie kann a...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 6 Vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommene Personengruppen

§ 1 Abs. 2 TV-L führt in einem Ausnahmekatalog abschließend diejenigen Beschäftigten auf, die, obgleich sie unter den allgemeinen persönlichen Geltungsbereich des TV-L fallen, vom Geltungsbereich des TV-L dennoch ausgenommen sind. Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber, der – gleich ob tarifgebunden oder nicht – in seinem Betrieb generell für seine Beschäftigten den TV-L anwendet...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TV-L...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der TV-L wurde am 12.10.2006 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TV-L am 1.11.2006 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TV-L § 26 Abs. 1 TV-L (Erholungsurlaub) § 26 Abs. 2 Buchst. b und c TV-L (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 (Zusatzurlaub) am 1.1.2007 in Kraft. Gemäß § 39 Abs. 2 TV-L kann dieser Tarifvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 4 Betrieblicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L erstreckt sich auf alle Behörden, Dienststellen sowie auf Einrichtungen und Betriebe (je ohne eigene Rechtspersönlichkeit) der Mitglieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL. Einrichtungen und Betriebe, die in privater Rechtsform geführt werden, fallen nur dann unter den TV-L, wenn die Einrichtung oder der Betrieb Mitglied...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.7 § 1 Abs. 2 Buchst. j TV-L – Künstlerisches Theaterpersonal, technisches Leitungs- und technisches Theaterpersonal sowie Orchestermusiker

Das künstlerische Theaterpersonal, Orchestermusiker sowie technisches Leitungspersonal und technisches Theaterpersonal sind nach Maßgabe der hierzu vereinbarten Protokollerklärungen vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommen. Für diese Personengruppen gelten überwiegend spezielle Tarifverträge.mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Arbeitgeber Adressat der Forderungen der Arbeitnehmer und kann auch Kündigungen aussprechen. Bei einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Insolvenzverfahren

Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsvertrags. Sie sind daher auch für den Erwerber des neuen Betriebs oder neuen Kapitalgeber verbindlich. Da die Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus Betriebsvereinbarungen (z. B. Kantine, Kindergarten) das insolv...mehr

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Hausmeister / 6 Einsatz von Hausmeistern

Das BAG[1] hat entschieden, dass im Bereich des TVöD Schulhausmeister kraft Direktionsrecht an mehreren Schulen eingesetzt werden können; ein Grundsatz "Ein Schulhausmeister – Eine Schule" existiert nicht. Im konkreten Sachverhalt hatte der Arbeitgeber im Rahmen einer Organisationsuntersuchung festgestellt, dass der Bedarf an der Schule, an der der Kläger beschäftigt war, nur...mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 11 Keine Neuregelung zur Altersteilzeit

Die Gewerkschaften hatten einen Neuabschluss eines Tarifvertrags zur Altersteilzeit gefordert. Diese Forderung konnte von der Arbeitgeberseite abgewehrt werden. Der – gekündigte und nachwirkende[1] – Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV FlexAZ (VKA) sowie der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Bund;...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 3.1 Freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

Beschäftigte und Arbeitgeber können im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf eine "individuelle" Vollzeitarbeit von bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich vereinbaren. Die Regelung findet sich in einem in § 6 neu eingefügten Absatz 1a TVöD (§ 6 Abs. 1a TVöD). Zitat Beschäftigte und Arbeitgeber können – frühestens nach Ablauf der Prob...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 7.2 Kurzzeitige Erkrankungen von bis zu 3 Kalendertagen

Der Arbeitgeber kann auch bei einer kurzzeitigen Erkrankung von bis zu 3 Kalendertagen einen Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Er kann außerdem die Frist für die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gegenüber der gesetzlichen Regelfrist abkürzen.[1] Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers eine frühere Vorlage zu verlangen und zu entscheiden, ob generell, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.4 TV-V und Sparkassen

Von einer Darstellung der voraussichtlichen künftigen Änderungen zum Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) und den tariflichen Besonderheiten für Sparkassen (BT-S) wird an dieser Stelle abgesehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Kausalität zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich muss die Krankheit kausal für den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit sein. An der geforderten Kausalität fehlt es, wenn der Arbeitnehmer trotz Erkrankung seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Darüber hinaus muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität der Erkrank...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 8.4 Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West

Zitat Bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen zwischen Beschäftigten in den Tarifgebieten Ost und West werden wie folgt angeglichen: Angleichung der Arbeitsbedingungen bei befristeten Arbeitsverträgen Die Regelungen des § 30 Abs. 2 bis 5 TVöD gelten künftig unabhängig vom Tarifgebiet und für alle Beschäftigten; ausgenommen bleiben Beschäftigte mit Arbeitsverhältnissen, für d...mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 5.2 Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden

Zitat Auszubildende nach dem TVAöD und dual Studierende nach dem TVSöD und dem TVHöD, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im Anschluss an die Ausbildung bzw. das Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein fr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 7 Wegfall der durchgeschriebenen Fassungen des TVöD

Am Ende des Einigungspapiers findet sich folgender Hinweis der Tarifvertragsparteien, der für die tägliche Arbeit in der Personalverwaltung erhebliche Auswirkungen haben wird (Teil E Nr. 9a): Zitat Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass die durchgeschriebenen Fassungen zum 1. Januar 2026 außer Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt nur noch der Allgemeine Teil und die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsschule / 7 Auswärtiger Blockunterricht

In zunehmendem Umfang werden kleinere Berufsschulstandorte geschlossen und in größere – teils überregionale – Einheiten integriert. Hierdurch kommt es häufiger vor, dass Auszubildende den Berufsschulunterricht nicht am Ort des Ausbildungsbetriebs absolvieren können, sondern eine auswärtige Berufsschule besuchen müssen. Meistens findet der Unterricht dann als Blockunterricht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung fähig ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die zentrale Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den Anspruch auf Krankengeld n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2025 bis zum 29.9.2025, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsgestaltung

Begriff Die Gesamtheit aller Gehaltsleistungen und (geldwerter) Vorteile bzw. Sachbezüge (laufende und einmalige Zahlungen). Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist die Gegenleistung des Arbeitsgebers für die erbrachten Leistungen des Mitarbeiters. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung im Arbeitsvertrag frei vereinbar (soweit kein gesetzlicher...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 3 Schulhausmeister

Neben den speziellen Vorschriften im Anhang zu § 9 TVöD enthält der Besondere Teil Verwaltung (BT-V) in § 53 (VKA) – Beschäftigte als Schulhausmeister – eine Sonderregelung: Beschäftigte als Schulhausmeister Zu Abschnitt I Allgemeine Vorschriften Nr. 1 zu § 1 – Geltungsbereich – Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte als Schulhausmeister Nr. 2 Durch landesbezirklichen Tari...mehr

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Hausmeister / 5.2.1 Schulhausmeister

In der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung TVöD-VKA sind im Teil B, Abschn. XXIII Entgeltordnung (VKA) – Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister – wiederum spezielle Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister vereinbart. Die Tätigkeitsmerkmale ersetzen die bisher in der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister. Unter Abkehr von den bish...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 12 Arbeitskämpfe

Bei Aussperrung oder Streik haben schwerbehinderte Menschen, denen lediglich aus diesem Anlass fristlos gekündigt worden ist oder deren Arbeitsverhältnis bei Aussperrung ausnahmsweise durch Gesamtlösung beendet wurde, im Unterschied zu sonstigen Arbeitnehmern, auch bei Fehlen einer Wiedereinstellungsklausel im Tarifvertrag, einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung.mehr

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Hausmeister / 5.2 TVöD Kommunaler Bereich

Die Eingruppierung der kommunalen Schulhausmeister war bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung TVöD-VKA nach dem Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31.10.1991 zu bewerten und abhängig von der Anzahl der verantwortlich zu betreuenden Unterrichtsräume i. S. d. Protokollerklärung Nr. 2. Verantwortliche Betreuung bis einschließlich 15 Unterric...mehr

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Hausmeister / 2.2 Bereitschaftszeiten

Der Begriff Arbeitsbereitschaft ist in § 9 TVöD (Bund und VKA) durch Bereitschaftszeit ersetzt worden. Die Definition entspricht der bisherigen Arbeitsbereitschaft. Bereitschaftszeiten sind nach der Definition in § 9 Abs. 1 TVöD die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Beda...mehr