Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.2 Zulage nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O

Nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O steht den Beschäftigten eine Zulage für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten zu. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD gem. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem landesbezirklichen Tarifvertrag weiter. Sobald ein landesbezirklicher Tarifvertrag § 33 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die bisherige Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Allerdings unterliegen nur die Arbeitsverhältnisse zwingend und unmittelbar dem TVöD, bei denen der Beschäftigte auch Mitglied in einer den TVöD abschließenden Gewerkschaft ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.17 Zusätzliche Altersversorgung (§ 20 TVHöD)

§ 20 TVHöD bestimmt, dass die Studierenden Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung haben. Maßgebend insoweit sind der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1.3.2002 sowie der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.3.1 Allgemeine Hinweise zum TVHöD

Mit dem Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) vom 11.1.2022 haben die Tarifvertragsparteien die Studienbedingungen für Studierende in einem regelmäßig sechssemestrigen Hebammenstudium flankierend zu den gesetzlichen Vorgaben nach dem Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) vom 22.11.2019 geregelt. Auf Stu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TVöD ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVAöD eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 4 Betrieblicher Geltungsbereich

Der TVöD erstreckt sich nach § 1 TVöD auf den Bund und alle Mitglieder eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Er gilt nicht für die Länder. Der fachliche Geltungsbereich erfasst über § 1 TVöD hinausgehend jedoch auch Arbeitgeber, die potentiell Mitglieder in einem kommunalen Arbeitgeberverband werden könnten.[1] Bestimmt nämlich ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.2 Tarifverhandlungen

In Umsetzung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung vom 25.10.2020 haben die Tarifvertragsparteien am 7.6.2021 Verhandlungen zu möglichen Studienbedingungen für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen aufgenommen. Gegenstand der Gespräche war zunächst die Frage, ob die Tarifvertragsparteien ggf. nicht die notwendige Tarifkompetenz zum Abschluss eines ents...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.3.4 Änderungen des TVHöD

In Rahmen der Gespräche zur Tarifpflege haben die Tarifvertragsparteien im Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) vom 11. Januar 2022 Folgendes vereinbart: § 19 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: "2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, für die Studierende weg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.3.3 Inkrafttreten und Laufzeit des TVHöD

Der Tarifvertrag ist rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft getreten; er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden (für das Studienentgelt gem. § 9 Abs. 1 besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2024, für die Jahressonderzahlung gem. § 19 zum 31.12. eines jeden Jahres).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.4 Weiterentwicklung der Studienmöglichkeiten

Mit dem Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst (TVHöD) ist nur ein Teil der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung 2020 (siehe hierzu Ziffer 1.5.1) bisher umgesetzt worden. Die Tarifierung von Studienbedingungen für die Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes und der Sparte V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.3.2 Übersicht / Regelungsinhalte des TVHöD

Die tarifvertraglichen Regelungen betreffen die Studienbedingungen der Studierenden. Diese erhalten für die Dauer des Studienvertragsverhältnisses ein monatliches Studienentgelt in Höhe von ab dem 1. Januar 2022: 1.490 EUR; ab dem 1. April 2022: 1.515 EUR; ab dem 1. März 2024: 1.665 EUR. Das Studienentgelt stellt neben den sonstigen Entgeltbestandteilen, die im TVHöD geregelt si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.4 § 1 Abs. 2 Buchst. d TVöD – Mitarbeiter im Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW

Hier sind Beschäftigte ausgenommen, für die der TV-V bzw. TV-WW/NW unmittelbar gilt, sowie Beschäftigte in rechtlich selbstständigen, dem BetrVG unterliegenden Betrieben mit idR mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit Tätigkeiten, die dem fachlichen Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW zuzuordnen sind. Hintergrund der Regelung ist, dass ab 1.10...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.3 Inflationsausgleich

Bestandteil der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 22.4.2023 ist u. a. der "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)". Dieser Tarifvertrag sieht für die unter seinen Geltungsbereich fallenden Personen Inflationsausgleichszahlungen vor, bestehend aus einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Abweichende Regelungen

Rz. 24 In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 2 Nrn. 1 – 4 und § 7 Abs. 2a ArbZG von § 5 Abs. 1 abgewichen werden. Auch § 7 Abs. 9 ArbZG ist zu beachten. Sonderregelungen sehen die §§ 18 ff. ArbZG vor. Auf § 13 JArbSchG wurde bereits oben unter Rz. 1 im Zusammenhang mit Jugendlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.3 Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft

§ 3 Abs. 4 Satz 1 TVHöD sieht für den Fall, dass im Rahmen des Studienvertrages eine Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft getroffen wird, vor, dies in einer Nebenabrede festzulegen. Die Nebenabrede über die Personalunterkunft muss gesondert kündbar sein. Der Wert der Personalunterkunft wird im Bereich der Mitgliedverbände der VKA im Tarifgebiet West nach d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.3 § 1 Abs. 2 Buchst. c TVöD – bei deutschen Dienststellen im Ausland eingestellte Ortskräfte

Die Arbeitsbedingungen der bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten nicht entsandten Arbeitnehmer sind durch den weiter geltenden Tarifvertrag vom 30.11.2001 (TV AN Ausland) geregelt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1 Geltungsbereich (§ 1 TVHöD)

Der TVHöD findet Anwendung auf alle Personen, die mit einem Krankenhaus, welches an den TVöD-K gebunden ist, einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung für die Teilnahme an einem dualen Hebammenstudium schließen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 TVHöD). Diese werden im Tarifvertrag "Studierende" bezeichnet (§ 2 Abs. 1 TVHöD). 2.1.1 Duales Hebammenstudium Die akademische Hebammenausbil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhezeit

Rz. 1 Begrifflich ist Ruhezeit der arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen 2 Schichten desselben Arbeitnehmers.[1] § 5 legt diesen Zeitraum mit mindestens 11 Stunden fest. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der täglichen Arbeitszeiten sind in Abgrenzung hierzu Ruhepausen (vgl. § 4 ArbZG)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3.2 Bindung an den TVöD-K

Das Krankenhaus, mit dem die/der Studierende den Studienvertrag abschließt, muss ordentliches Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA sein. Die Mitgliedschaft des Krankenhauses bei einem Mitgliedverband der VKA muss beinhalten, dass das Tarifrecht der VKA bei diesem kommunalen Arbeitgeber unmittelbar Anwendung findet, insbesondere der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der TVöD wurde am 13.9.2005 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TVöD am 1.10.2005 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TVöD § 20 TVöD (Jahressonderzahlung) am 1.1.2007, § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b und c TVöD (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 TVöD (Zusatzurlaub) am 1.1.2006 in Kraft. Gemäß § 39 Abs. 2 TVöD kann dieser Tarifvertrag mit ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6 Vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommene Personengruppen

§ 1 Abs. 2 TVöD führt in einem Ausnahmekatalog abschließend diejenigen Beschäftigten auf, die, obgleich sie unter den allgemeinen persönlichen Geltungsbereich des TVöD fallen, vom Geltungsbereich des TVöD dennoch ausgenommen sind. Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber, der – gleich ob tarifgebunden oder nicht – in seinem Betrieb generell für seine Beschäftigten den TVöD anwendet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / Zusammenfassung

Die Ausbildung zur Hebamme ist durch das Hebammenreformgesetz vom 22. November 2019 vollständig akademisiert worden. Hebammen durchlaufen nicht mehr die klassische Ausbildung an Berufsschulen, sondern werden nunmehr in einem dualen praxisintegrierenden Studium auf ihren Beruf vorbereitet. Flankierend zu den gesetzlichen Regelungen des Hebammengesetzes (HebG) haben die Tarifv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.4 Aussteller und Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 32 Die (schriftliche) Bescheinigung muss den Aussteller erkennen lassen. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG erfordert zwar lediglich die Bescheinigung eines Arztes. Aus dem Zusammenspiel mit § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG wird aber deutlich, dass die Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich ist.[1] In der Tat wird der Arzt, der den Arbeitnehmer nicht untersucht und behandelt hat, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.23 Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

Der TVHöD regelt im Gegensatz zum TVSöD und den Tarifverträgen für Auszubildende des öffentlichen Dienstes keinen Anspruch der Studierenden auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Dies ist den Umstand geschuldet, dass in der Regel eine verantwortliche Praxiseinrichtung aufgrund der aufgewendeten Ressourcen ein erhebliches Interesse daran hat, den Studierenden zu übernehmen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.2 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 51 Liegen die Anwendungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1a Satz 1 und 3 EFZG vor, sind abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen gemäß § 12 EFZG i. V. m. § 134 BGB nichtig.[1] Arbeitgeber können daher nicht verlangen, dass die Arbeitnehmer weiterhin eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Denn dieses Verlange...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.9 § 1 Abs. 2 Buchst. n TVöD – Künstlerisches Theaterpersonal, technisches Theaterpersonal mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit und Orchestermusiker

Das künstlerische Theaterpersonal und Orchestermusiker sind ganz vom BAT ausgenommen. Hinsichtlich des technischen Theaterpersonals ist bedeutsam, ob es überwiegend künstlerisch tätig ist oder nicht. Für die ausgenommenen Personengruppen gelten überwiegend spezielle Tarifverträge.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.3 Inhalt

Der Studienvertrag muss gem. § 3 Abs. 1 TVHöD neben der Bezeichnung "duales Hebammenstudium" mindestens Angaben enthalten über den Beginn des Studiums, den Praxisplan, der den Aufbau und die zeitliche und sachliche Gliederung der Praxiseinsätze enthält, auf dessen Grundlage der berufspraktische Teil des Studiums durchgeführt wird und der von der verantwortlichen Praxiseinricht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9 Sonstige Entgeltregelungen (§ 11 TVHöD)

Die Regelung des § 11 TVHöD ist wegen der vielen in Bezug genommenen Paragraphen anderer Tarifverträge nicht einfach zu handhaben. Im Ergebnis läuft sie darauf hinaus, dass die Studierenden eine Zulage für bestimmte Tätigkeiten erhalten, wenn auch den Beschäftigten der für sie verantwortlichen Praxiseinrichtung hierfür eine Zulage zusteht. Bei den Beschäftigten der verantwort...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.12.1 Voraussetzungen der Kostenübernahme

Familienheimfahrten sind Fahrten der Studierenden vom von der verantwortlichen Praxiseinrichtung veranlassten Einsatzort oder vom Ort der auswärtigen Hochschule zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners. Es fällt auf, dass es an einer der Niederschriftserklärung zu § 10a TVAöD – Besonderer T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.3 Unabdingbarkeit

Rz. 13 Einzelvertraglich kann der Erwerb von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Dies gilt auch für den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit. Der Arbeitgeber kann daher bei Teilurlaubsansprüchen die Fälligkeit nicht hinausschieben. Dagegen kann nach der bisherigen Rechtsprechung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.2 Berechnung der Beschäftigungszeiten

Rz. 11 Für die Berechnung des zustehenden anteiligen Urlaubs sind 3 Faktoren ausschlaggebend: Abzustellen ist zunächst auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wie bei § 4 BUrlG kommt es auf den Umfang der tatsächlichen Arbeitsleistung nicht an[1], da der Urlaubsanspruch nicht durch erbrachte Arbeitsleistung bedingt ist.[2] Stellt ein Tarifvertrag auf Tätigkeitsm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.4 Abdingbarkeit der Bruchteilsberechnung

Rz. 37 Im Tarifvertrag kann sowohl für die tariflichen als auch die gesetzlichen Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und b BUrlG eine Abrundungsregelung vereinbart werden. Für den gesetzlichen gekürzten Vollurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG ist dies nicht möglich.[1] Rz. 38 Im Arbeitsvertrag kann eine Abrundung dann vereinbart werden, wenn der gesetzliche Mind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte

Rz. 30 Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, kann der zustehende gesetzliche Vollurlaubsanspruch im Hinblick auf die §§ 1 und 4 BUrlG weder durch einzelvertragliche Vereinbarung noch durch eine tarifvertragliche Regelung gekürzt werden. Damit scheidet eine anteilige Zwölftelung aus.[1] Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.4 Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen haben sich nach dem anerkannten Stand von Hygiene und Technik zu richten. Der angemessene Stand der Hygiene als Schutzmaßnahme vor Ansteckung kann grundsätzlich den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (www.RKI.de), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder den Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.2 Arbeitsentgelt bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Eine besondere Stellung nehmen in diesem Zusammenhang für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ein. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären.[1] Der Tarifausschuss setzt sich aus jeweils 3 Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 1.2 Kostenerstattung

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen, die aus der Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen entstehen. Die Fahrtkostenerstattung kann durch individualvertragliche Regelung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt sein. Hinweis Konkurrierende Anspruchsgrundlagen Bei Konkurrenz zwischen einer Betriebsvereinbarung und einem Tarifvertra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.3 Betriebsprüfung: Geschuldetes Arbeitsentgelt ist maßgeblich

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung[1] gehen die Rentenversicherungsträger bei den Betriebsprüfungen davon aus, dass die Entstehung des Anspruchs auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht davon abhängt, ob das geschuldete Arbeitsentgelt auch tatsächlich gezahlt wurde und dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Auch aus geschuldetem, aber vom Arbeitgeber nicht gezahltem Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 1.1 Vergütungspflichtige Arbeitszeit

Hat der Arbeitnehmer seine Tätigkeit außerhalb des Betriebs zu erbringen, gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf gerichtet ist, verschiedene Kunden aufzusuchen – sei es, um dort Dienstleistungen zu erbringen, oder um Geschäfte für den Arbeitgeber zu vermitteln oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.3.3.1 Art, Ort oder zeitliche Lage der Arbeitsleistung

Rz. 95 Anlass für Änderungskündigungen mit dem Ziel einer Änderung von Art, Ort oder zeitlicher Lage der auszuübenden Tätigkeit sind in der Praxis regelmäßig betriebliche Gründe. Die zugrunde liegenden unternehmerischen Entscheidungen sind entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur betriebsbedingten Beendigungskündigung[1] nur eingeschränkt überprüfbar. Praxis-Beispiel [2]:...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.3.3.2 Dauer der Arbeitszeit

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist bei einem geänderten Arbeitsvolumen in der Entscheidung frei, ob er anstelle von Beendigungskündigungen mehrere Änderungskündigungen, gerichtet auf eine Reduzierung der Arbeitszeit, ausspricht.[1] Auch eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 5 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

Für verschiedene Leistungen sieht das Gesetz steuerliche Begünstigungen des Arbeitslohns vor. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass der Arbeitslohn steuerfrei ist, pauschal besteuert wird oder besonders gefördert wird. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Arbeitslohn durch die Vereinbarung von begünstigten Gehaltsextras oder Benefits so zu gestalten, dass die Belastung mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.3 Taschenkontrollen und persönliche Durchsuchungen

Taschenkontrollen sowie Kontrollen des persönlichen Spinds des Arbeitnehmers und persönliche Durchsuchungen (z. B. Leibesvisitation) bedeuten einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers.[1] Nach der herrschenden arbeitsrechtlichen Ansicht sind diese Mitarbeiterkontrollen grundsätzlich zulässig, allerdings je nach Art der Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Vertragliche Leistungsbestimmungsrechte (einschließlich der Ausübung eines Widerrufsvorbehalts)

Rz. 23 Arbeitsvertraglich kann dem Arbeitgeber in Erweiterung des allgemeinen Direktionsrechts auch die Befugnis zur einseitigen Bestimmung bzw. Abänderung einzelner Arbeitsbedingungen eingeräumt sein. Praktisch relevant sind vor allem Änderungsvorbehalte sowohl die Art als auch die Dauer der auszuübenden Tätigkeit betreffend sowie Widerrufs- und Anrechnungsvorbehalte in Bez...mehr