Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 9 Rechtliche Aspekte

Die Notwendigkeit der Mitarbeiterbeurteilung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Arbeitgeber hat nach § 81 Abs. 1 BetrVG den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Unternehmens zu unterrichten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass ihm die Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.5 Kurzarbeit

Leistet der Arbeitnehmer Kurzarbeit, so verlieren die in der Kurzarbeit anfallenden arbeitsfreien Tage nicht ihren Charakter als Werktage im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Sie können somit in die Berechnung des Urlaubsanspruchs einbezogen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer bereits im Urlaub befindet. Der bereits angetretene Urlaub verlängert sich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.1 Gesetzlicher Mindesturlaub

§ 3 BUrlG legt einen gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 24 Werktagen fest. Achtung Samstage sind Werktage Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Also sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Üblich ist auch eine andere Berechnung, die die Werktage in individue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 2.2 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Ein Anhörungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 82 Abs. 1 BetrVG. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Gemäß § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 2 Urlaubskürzung

Der gesetzliche Mindesturlaub darf wegen Fehlzeiten während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht gekürzt werden. Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt lediglich das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraus.[1] Bei Mutterschutz und Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit darf also kein anteiliger Abzug von Urlaubstagen erfolgen. Praxis-Tipp Kürzungsregelungen für vertragli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.1 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Nach § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte gehört werden. Im TV-L sieht § 3 Abs. 6 Satz 4 TV-L ei...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S 1, 11–104mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentät...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.7 Schichtmodelle

Freischichttage, also Wochentage, an denen ein Arbeitnehmer wegen der Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitsschichten nicht zur Arbeit verpflichtet ist (z. B. in den Freischichtenmodellen der Metallindustrie), sind keine Arbeitstage. Ist nämlich vereinbart, dass ein Arbeitnehmer an einzelnen Tagen ohnehin nicht zu arbeiten hat, bedarf es für diese Tage auch keiner Arbeitsbef...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 7 Unabdingbarkeit

Von den Regelungen des Pflegezeitgesetzes darf nicht zulasten der Beschäftigten abgewichen werden. Damit ist es weder in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen noch einzelvertraglich möglich, verschlechternde Vereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen sind wegen Verstoß gegen § 8 PflegeZG unwirksam.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Unklarheitenregel

Rz. 11 Die Unklarheitenregel legt fest, dass Zweifel bei der Auslegung zulasten des Verwenders gehen. Der Arbeitgeber trägt damit das Risiko, dass die Klausel nicht in dem von ihm gewünschten Sinne ausgelegt wird. Erhält man somit nach der Auslegung kein eindeutiges, sondern ein mehrdeutiges Ergebnis, findet die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegung Anwendung. Es müssen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Einzelfälle

Rz. 7 Ausschlussfristen sind im Arbeitsleben üblich. Sofern sie im Arbeitsvertrag hervorgehoben werden, sind sie nicht überraschend und ungewöhnlich i. S. d. § 305c.[1] Anders, wenn sie in Anlagen, unter "Schlussbestimmungen", in längeren Paragrafen oder in Klauseln mit Überschriften, die auf andere Regelungsgegenstände verweisen, versteckt werden.[2] Es empfiehlt sich daher...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3 Einschränkung durch Tarifvertrag

Allerdings kann das Recht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, im Arbeitsvertrag[1] einer Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag[2] eingeschränkt werden, soweit durch die Nebentätigkeit Interessen des Arbeitgebers oder betriebliche/dienstliche Belange beeinträchtigt werden können und hierdurch kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.3 Form

Der Tarifvertrag schreibt keine bestimmte Form für die Untersagung der Nebentätigkeit bzw. für die Bestimmung von Auflagen vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiszwecken sollte jedoch die Untersagung wie auch die Auflagen dem Beschäftigten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Es ist zudem empfehlenswert, kurz die Gründe anzugeben, weshalb der Arbeitgeber eine be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 8 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV-ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund kann die Rechtsprechung zu § 11 BAT nicht übertragen werden.[1] In § 3 Abs. 3 TVöD wurde d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alternative Mitarbeitervert... / 2 Verhältnis zum BetrVG

Ein Betriebsrat nach dem BetrVG kann auch dann gegründet werden, wenn bereits ein alternatives Modell der Arbeitnehmermitbestimmung besteht oder im Entstehen ist. Das BetrVG sieht vor, dass in Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden kann, unabhängig davon, ob andere Formen der Mitbestimmung existieren. Das bedeutet, beide Arte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3.1 Alte Regelung des § 11 BAT

In der alten Regelung des § 11 BAT war das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit durch Verweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen erheblich eingeschränkt. Die Übernahme der meisten Nebentätigkeiten bedurfte einer Genehmigung (z. B. § 65 Abs. 1 BBG a. F.). Bei den ausnahmsweise genehmigungsfreien Nebentätigkeiten wie z. B. schriftstellerischer, wissenschaftlicher oder kü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 2 Gemeinsame Anforderungen an alle 5 Durchführungswege

Das Vorliegen einer betrieblichen Altersversorgung ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung sämtlicher möglicher 5 Durchführungswege, also sowohl für die Pensionszusage als auch die Unterstützungskasse, den Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung. Die Kriterien für die betriebliche Altersversorgung sind im Zuge der Neuregelungen des AltEinkG deut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 6 Pflichtzuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung

Unabhängig von den steuerfreien Sicherungsbeiträgen für die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell wird durch das BRSG für alle 3 externen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ein Pflichtzuschuss des Arbeitgebers festgelegt, wenn der jeweilige Direktversicherungs-, Pensionskassen- oder der Pensionsfonds-Altersvorsorgevertrag im Wege der Entgeltumwandlung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2.5 Ausschluss- und Verjährungsfristen

Anspruch auf Karenzentschädigung verjährt nach 3 Jahren Die Karenzentschädigung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Deshalb unterliegt sie der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Ansprüche entstanden sind.[2] Ausschlussfristen nicht immer anwendbar Einzelvertraglich oder auch aufgrund von Tarifver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.1 Steuerfreie Obergrenze

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse und für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % (bis 2017: 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG – steuerfrei.[1] Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ist nur noch im Rahmen einer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prinzipien und "Entlohnungs... / 4.11 Entlohnung durch Flexibilität

Kann von Wahl zwischen Zeit und Geld (individualisierter Tarifvertrag) bis hin zu völliger Zeitsouveränität und "Urlaubsflat" reichen. Positive Effekte Hohe Arbeitgeberattraktivität durch gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Fokus liegt auf dem Wertbeitrag für das Unternehmen, nicht auf der Anwesenheit. Mitarbeiter planen ihre Auszeiten in Rücksprache mit Kollegen und w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 5.2 Bekanntmachung des Tarifvertrages durch den Arbeitgeber

§ 8 TVG verpflichtet den Arbeitgeber, die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge im Betrieb bekanntzumachen. Diese Bekanntmachungspflicht gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden, also Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist oder einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Daneben hat der Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 TVG-DVO die für allgemeinverbindlich er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines

Zusammenfassung Überblick Der vorliegende Beitrag führt in das Recht des Tarifvertrags ein. Da die Grundlage des Tarifrechtes in Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist, werden zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die negative Koalitionsfreiheit gelegt wird. Überblicksartig werden die verschiedenen, in der Praxis relevanten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss

Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag stellt die Voraussetzungen für den Abschluss von Tarifverträgen vor. Dabei spielen die formellen Voraussetzungen (Schriftform, Bekanntgabe) eine der Praxis entsprechende geringere Rolle. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt bei den tarifvertragsschließenden Parteien. Aufgrund der besonderen normativen Wirkung von Tarifverträgen und der B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 5 Erscheinungsformen von Tarifverträgen

Bei den Erscheinungsformen von Tarifverträgen bestehen vielfältige Differenzierungsmöglichkeiten. Die häufigsten Unterscheidungen werden nach dem Gegenstand des Tarifvertrags (Mantel-, Lohnrahmen- bzw. Lohntarif) und der Abschlussform (Verbands- bzw. Flächentarifvertrag; Firmentarifvertrag) vorgenommen. Daneben existieren noch besondere Erscheinungsformen, deren wichtigste Ansch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 5.3 Besondere Erscheinungsformen

Ein Anschluss – oder Paralleltarifvertrag liegt vor, wenn ein anderer Tarifvertrag als eigener übernommen wird, den zumindest eine andere Tarifvertragspartei abgeschlossen hat. Teilweise wird er auch als Anerkennungstarifvertrag bezeichnet. Von einem mehrgliedrigen Tarifvertrag spricht man, wenn auf mindestens einer Seite mehrere Tarifvertragsparteien stehen. Mehrgliedriger T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 6 Verhältnis von Tarifverträgen zu anderen Rechtsquellen

Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sind nicht nur in Tarifverträgen, sondern noch in einer Vielzahl von anderen Rechtsquellen wie z. B. den unterschiedlichen Formen der betrieblichen Rechtssetzung und den arbeitsvertraglichen Regelungen enthalten. Daneben kann höherrangiges Recht (EG-Vertrag, Grundgesetz, Gesetze, sonstiges autonomes staatliches Recht sowie Richterrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 5 Bekanntgabe des Tarifvertrages

Wie andere staatliche Rechtsnormen sind auch Tarifverträge durch Bekanntmachung den Tarifunterworfenen zur Kenntnis zu bringen. Allerdings wird eine allgemeine öffentliche Bekanntmachung (wie etwa im Bundesgesetzblatt bzw. Bundesanzeiger) für den Abschluss von Tarifverträgen bzw. seinen Inhalt weder durch das TVG noch durch andere Rechtsvorschriften zwingend vorgeschrieben. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 1 Begriff

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einerseits einem einzelnen Arbeitgeber oder einer Vereinigung von Arbeitgebern und andererseits einer tariffähigen Gewerkschaft. Gegenstand eines Tarifvertrages sind hauptsächlich die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der unterworfenen Mitglieder der tarifschließenden Vereinigungen bzw. des Arbeitgebers (normativ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 4 Grenzen tariflicher Regelungsmacht

Den Tarifvertragsparteien sind beim Abschluss von Tarifverträgen in ihrer Rechtssetzungsbefugnis gegenüber den Tarifunterworfenen wie jedem anderen Normgeber Grenzen gesetzt. So dürfen sie nur Vereinbarungen treffen, die Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9 Abs. 3 GG) zum Gegenstand haben. Dies sind alle Bedingungen, unter denen abhängige Arbeit geleist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 4.2 Wettbewerbsrecht

Der Abschluss von Tarifverträgen greift in die Wettbewerbssituation der Unternehmen ein. Für die tarifgebundenen Unternehmen schafft er gleichförmige Arbeitsbedingungen, die einen Vor- oder Nachteil bei den Personalkosten, bezogen auf den einzelnen Arbeitnehmer gegenüber seinen ebenfalls tarifgebundenen Mitbewerbern, ausschließt. Jedoch wird die Wettbewerbssituation gegenübe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2.4 Spitzenorganisationen

Nach § 2 Abs. 3 TVG können auch Zusammenschlüsse von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Spitzenorganisationen) Partei eines Tarifvertrages sein. Dies kann auf zweifache Weise erfolgen Spitzenorganisationen können nach § 2 Abs. 2 TVG bei entsprechender Bevollmächtigung als Stellvertreter für die ihnen angeschlossenen Mitgliedsverbände auftreten, der Tarifvertrag wirkt da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.4 Betriebsvereinbarungen

Im Verhältnis von Tarifverträgen zu Betriebsvereinbarungen wird der Tarifautonomie aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich der Vorrang (sog. Tarifvorrang oder Tarifvorbehalt) eingeräumt. Nach § 77 Abs. 3 BetrVG könnten Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag führt in das Recht des Tarifvertrags ein. Da die Grundlage des Tarifrechtes in Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist, werden zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die negative Koalitionsfreiheit gelegt wird. Überblicksartig werden die verschiedenen, in der Praxis relevanten Formen von Tari...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 5.2 Unterscheidung nach der Abschlussform

Die Differenzierung nach Verbands- bzw. Flächentarifvertrag und Firmentarifvertrag betrifft die Abschlussform des Tarifvertrags auf Arbeitgeberseite sowie die Reichweite seiner Geltung. Ein Verbandstarifvertrag wird zwischen einer (oder mehreren) Vereinigung(en) von Arbeitgebern (Arbeitgeberverband) und einer oder mehreren Gewerkschaften abgeschlossen. Sein Geltungsbereich b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.3 Gesetzesrecht

Zwingendes Gesetzesrecht führt zur Nichtigkeit der entsprechenden tariflichen Regelung. Dies gilt auf jeden Fall für 2-seitig zwingendes Recht, d. h. Gesetze, von denen auch zugunsten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden kann (z. B. § 107 Abs. 2 GewO: Regelungen zur Bezahlung des Arbeitnehmers in Form von Sachbezügen). Bei einseitig zwingendem Gesetzesrecht kann zugunst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 1 Vertragsschluss

Tarifverträge bedürfen der Schriftform. Sie müssen daher von den Tarifvertragsparteien, genauer: von ihren Organmitgliedern oder sonstigen satzungsgemäßen Vertretern, eigenhändig unterzeichnet werden. Die elektronische Form ist für den Abschluss eines Tarifvertrages nicht genügend. Im Übrigen gelten für das Zustandekommen des Tarifvertrages die allgemeinen bürgerlich-rechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 4.1 Negative Koalitionsfreiheit

Grenzen für ihre Rechtssetzungsmacht ergeben sich für die Tarifvertragsparteien aus der negativen Koalitionsfreiheit der nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer. Art. 9 Abs. 3 GG schützt entgegen seinem Wortlaut nicht nur das Recht des einzelnen, einer Koalition und damit einer Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberkoalition beizutreten (positive Koalitionsfreiheit). Durch die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.5 Arbeitsvertrag (Günstigkeitsprinzip)

Soweit für ein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag kraft beidseitiger Tarifbindung oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung normativ Anwendung findet, werden entgegenstehende arbeitsvertragliche Regelungen verdrängt (§ 4 Abs. 1 TVG). Ist die abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarung dagegen für den Arbeitnehmer günstiger, bleibt sie bestehen und findet vorrangig Anwendung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 5.1 Unterscheidung nach dem Gegenstand

Tarifverträge werden vielfach nach ihrem Gegenstand unterschieden. Haupterscheinungsformen sind Mantel- bzw. Rahmen-, Lohnrahmen-, Lohn- bzw. Entgelt- und Tarifverträge über einzelne Leistungsarten (Sonderzuwendungen, Urlaub, Arbeitszeit). Tarifsozialpläne Unter Mantel – bzw. Rahmentarifverträgen versteht man die Vereinbarung einer Vielzahl von Arbeitsbedingungen in einem Tarifver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.1 Europäisches Recht

Verstößt ein Tarifvertrag gegen unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Union, ist er insoweit nichtig. Seit der Entscheidung Kücükdeveci des EuGH vom 19.1.2010[1] steht die Europarechtswidrigkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB (Nichtberücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres für die Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen) fest. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 5.1 Tarifregister

Nach § 6 TVG i. V. m. der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (TVG-DVO) wird zur Bekanntgabe von Tarifverträgen beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie Beginn und Ende der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden. Das Tarifregister soll eine lückenlose Info...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2.3 Einzelne Arbeitgeber

Tarifverträge können nach § 2 Abs. 1 TVG auf Arbeitgeberseite sowohl von Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden) wie auch von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden.[1] Definition Arbeitgeber ist, wer einen anderen aufgrund eines abhängigen Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Die Abhängigkeit des Arbeitnehmers ergibt sich dabei aus seiner Eingliederung in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 3.7 Beginn und Ende der Tariffähigkeit

Die Tariffähigkeit beginnt, wenn der Verband alle Voraussetzungen für die Tariffähigkeit erfüllt, sie endet, wenn eine der Voraussetzungen entfällt oder der Verband sich auflöst. Fehlt die Tariffähigkeit bei Abschluss des Tarifvertrages, so ist dieser unwirksam und entfaltet keine Wirkungen. Bei Wegfall der Tariffähigkeit nach Abschluss des Tarifvertrages wird sein schuldrec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 4 Tarifzuständigkeit

Ebenso wie die Tariffähigkeit ist die Tarifzuständigkeit einer Tarifvertragspartei Voraussetzung für den wirksamen Abschluss von Tarifverträgen, obwohl das TVG diese Voraussetzungen nicht ausdrücklich nennt. Definition: Die Tarifzuständigkeit ist die Fähigkeit eines tariffähigen Verbandes, Tarifverträge für einen bestimmten tariflichen Geltungsbereich abzuschließen. Die Arbeitg...mehr