Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 1 KStG)

Tz. 328 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 3 Nr 1 KStG setzt die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen voraus, dass die Kö eine von der Verlust-Kö und deren Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung (wegen des Begriffs s § 77 BetrVG) mit einer Arbeitsplatzregelung befolgt. Die Fin-Verw lässt auch eine vergleichbare Arbeitsplatzregelung in einem Tarifvertrag und... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs 3 AÜG

Rz. 30 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine Haftung des Entleihers schließt § 42d Abs 6 Satz 1 EStG generell aus, wenn ein Fall des § 1 Abs 3 AÜG gegeben ist (> R 42d.2 Abs 2 Satz 6 LStR), denn diese Fälle sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Das betrifft (gemäß § 1 Abs 3 Nr 1 bis 3 AÜG) die Überlassung von ArbN: Rz. 31 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- u... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zum Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 90 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Erforderlich sind eindeutige Vereinbarungen, an die sich die Beteiligten bei der Durchführung auch tatsächlich halten (> Rz 91 ff). In der Vereinbarung muss die zivilrechtliche Trennung des Vermögens von Ehemann und Ehefrau (> Rz 88) nachvollziehbar beachtet werden. Die Vereinbarung muss alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien en... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.2 Durchführung der Aufteilung

Rz. 233 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das aufzuteilende Arbeitsentgelt (Tz. 5.4, Rn. 228) ist in Bezug zu den tatsächlichen Arbeitstagen (Tz. 5.4.1, Rn. 230) zu setzen. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag. Das aufzuteilende Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen der Arbeitnehm... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung des AÜG von anderen Vertragsarten

Rz. 36 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine Haftung des Entleihers nach § 42d Abs 6 bis 8 EStG kommt ferner in folgenden Fällen nicht in Betracht, weil es sich nicht um eine erlaubnispflichtige Überlassung von Leih-ArbN iSd AÜG handelt: Rz. 37 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Anspruch auf Arbeitslohn

Rz. 50 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Art der Vergütung kommt für das Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 15) ein herausragendes Gewicht zu, denn steuerrechtlich sind ArbN natürliche Personen, wenn und solange sie Arbeitslohn beziehen (> Rz 5–6/1). Rz. 51 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG nennt beispielhaft "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und a... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Weitere HR-relevante Entscheidungen

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Gesetzesradar / 1.4 Einkommensteuerreform (Grund-FB, Zuschläge)

Gesetzestitel: Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Anhebung Grundfreibetrag auf 12.564 EUR (ab 2028: 12.900 EUR) Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.43... mehr

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Gesetzesradar / 1.2 Arbeitszeitreform

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inha... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Teilzeit- und Befristungsrecht

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Vergütung

Zu den Entscheidungen zum Thema Entgeltgleichheit s. hier. mehr

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Gesetzesradar / 3.21 Tariftreuegesetz

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentlich... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.4 Tarifvertrag

Tarifverträge sind das Ergebnis der grundrechtlich gesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese beinhaltet die Befugnis der Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen mit zwingender und unmittelbarer Wirkung für ihre Mitglieder zu vereinbaren. Die Regelungen der Tarifverträge können daher auch den verbandsgebundenen Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrech... mehr

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Leistungsentgelt / 4 Auszahlungsformen (§ 18 Abs. 4 TVöD-VKA)

Der Tarifvertrag regelt in § 18 Abs. 4 TVöD-VKA, dass das Leistungsentgelt als Leistungsprämie, Leistungszulage oder Erfolgsprämie gewährt wird. Diese Formen können alternativ oder kumulativ zur Anwendung kommen. Der Tarifvertrag favorisiert bereits nach seinem Wortlaut die Kombination von Auszahlungsformen und Methoden zur Leistungsbemessung und -bewertung. Entscheidend für... mehr

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Leistungsentgelt / 3.5 Bewertungszeitraum

Der Tarifvertrag macht keine Vorgaben hinsichtlich des Zeitraums, der die Grundlage für die Bewertung der von den Beschäftigten erbrachten Leistungen bildet. Der Tarifvertrag sieht nur die jährliche Ausschüttung vor, eine "kalender"-jährliche Ausschüttung ist bereits nach dem Wortlaut des Tarifvertrags hingegen nicht festgeschrieben. Unabhängig davon kann der Bewertungszeitr... mehr

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Leistungsentgelt / 8.3.4.2 Verfahren und inhaltliche Ausgestaltung der Zielvereinbarung

Die Ausgestaltung des Systems der Leistungsfeststellung – also ob Zielvereinbarungen, systematische Leistungsbewertungen oder eine Kombination eingesetzt werden – wird in der Regel in einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung nach § 18 TVöD-Bund geregelt und unterliegt der Mitbestimmung. Auf dieser Grundlage entscheiden im Einzelfall die zuständige Führungskraft und die/der Be... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe... mehr

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Leistungsentgelt / 2.5 Beendigung einer bestehenden Dienst-/Betriebsvereinbarung

Nicht geregelt ist die Situation, dass eine Dienst-/Betriebsvereinbarung i. S. d. § 18 Abs. 6 TVöD-VKA beendet wird, ohne dass eine Nachfolgeregelung eingreift. In der Zeit einer möglichen Nachwirkung (s. etwa § 70 Abs. 4 LPVG NW, § 57 Abs. 5 MBG SH) ist das Leistungsentgeltsystem für die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits in einem Beschäftigungsverhältn... mehr

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Leistungsentgelt / 8.1 Überblick und Regelungsstruktur

Ein wesentlicher Eckpunkt der Tarifeinigung von Potsdam war die Grundentscheidung zur Einführung des Leistungsentgelts, die für den Bund am 13.9.2005 in § 18 TVöD Bund tarifiert wurde. § 18 TVöD Bund ist auch weiterhin Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Leistungsentgelts. Am 25.8.2006 wurde die Vorschrift ergänzt und teilweise ersetzt durch den Tarifvertrag über das Lei... mehr

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Leistungsentgelt / 2.4 Verwendung von angespartem Leistugsentgelt für alternative Entgeltanreizsysteme

Fraglich ist, ob nicht ausgeschüttete Leistungsentgeltmittel aus dem nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA gebildeten Budget für andere Zwecke als die klassische Leistungsbezahlung, insbesondere für alternative Entgeltanreize nach § 18a TVöD-VKA, verwendet werden können. Eine ausdrückliche Regelung über die Verwendung solcher Restvolumina enthält der Tarifvertrag nicht. § 18a TVöD-VKA e... mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.4 Dienstvereinbarung (§ 15 LeistungsTV-Bund)

Die Leistungsbezahlung kommt erst durch Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Anwendung. Aufgrund dessen werden die Dienststellen aufgefordert, das jeweils bei der Dienststelle anzuwendende System der leistungsorientierten Vergütung einzuführen und hierfür das System der Leistungsfeststellung sowie Bezahlung des Leistungsentgelts in einer Dienstvereinbarung festzulegen. Unab... mehr

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Leistungsentgelt / 5.3.1 Kriterienfindung

Der Tarifvertrag gibt keine Kriterien vor, die bei der Leistungsfeststellung zwingend zur Anwendung kommen sollen. Die Ausgestaltung des betrieblichen Systems ist auch insoweit den Betriebsparteien überlassen. Analog den Zielvereinbarungen müssen auch die von den Führungskräften festgelegten Kriterien möglichst bewertbar oder anderweitig objektivierbar sein. Kriterien wie Sel... mehr

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Leistungsentgelt / 6 Berechnung des Leistungsentgelts und möglicher Regelungsbedarf

Neben den anzuwendenden Methoden zur Leistungsbemessung und -bewertung werden in der Dienst-/Betriebsvereinbarung Festlegungen benötigt, wie das Gesamtbudget an die Beschäftigten in Abhängigkeit der erreichten Leistungen auszuschütten ist. Es bedarf hier besonderer Sorgfalt, da erst eine überlegte Auswahl der möglichen Verteilungsgrundsätze- und Berechnungsoptionen die mit de... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.2 Inhalt und Art der Tätigkeit

Art und Inhalt der geschuldeten Tätigkeit ergeben sich nur ausnahmsweise bereits abschließend aus Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. In der Regel enthalten diese Vorgaben lediglich einen äußeren Rahmen, innerhalb dessen die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Das gilt etwa für die allgemeine Beschreibung der Tätigkeit, für arbeitszeitbezogene Vorgaben, für Pausenregelun... mehr

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Leistungsentgelt / 7 Betriebliche Vereinbarung und Kommission (§ 18 Abs. 6 und 7 TVöD-VKA)

Zur Einführung der Leistungsentgelte bedarf es zwingend der Vereinbarung eines betrieblichen Systems im Wege der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Der durch den Tarifvertrag gesteckte Rahmen muss durch sachgerechte Regelungen, die auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgefüllt werden. Die Mitwirkung an der Entwicklung des Betrieblichen Systems ist der Betri... mehr

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Leistungsentgelt / 7.4 Verzicht auf Teilnahme am System der Leistungsvergütung

In der Praxis haben sich Dienst-/Betriebsvereinbarungen entwickelt, die den Beschäftigten den Verzicht auf die Teilnahme am System der Leistungsvergütung ermöglichen. In § 18 Abs. 5 TVöD-VKA ist Freiwilligkeit beim Abschluss einer Zielvereinbarung vorgesehen, nicht jedoch bei der systematischen Leistungsbewertung. Insoweit verstoßen die betrieblichen Regelungen gegen die Vor... mehr

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Leistungsentgelt / 4.2 Leistungszulagen

Die Leistungszulage wird in § 18 Abs. 4 Satz 4 TVöD-VKA definiert als eine zeitlich befristete, widerrufliche, i. d. R. monatlich wiederkehrende Zahlung. Wie die Leistungsprämie kann auch die Leistungszulage im Kombinationsmodell grundsätzlich auf Basis einer Zielvereinbarung und/oder Systematischen Leistungsbewertung bemessen und zur Auszahlung gebracht werden. Die Leistung... mehr

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Leistungsentgelt / 5 Methoden zur Leistungsbemessung (§ 18 Abs. 5 TVöD-VKA)

Der Tarifvertrag gibt grundsätzlich zwei Methoden vor, anhand derer die Bewertung der von den Beschäftigten erbrachten Leistungen erfolgen kann. Als Methoden zur Leistungsbemessung und -bewertung sind Zielvereinbarungen und systematische Leistungsbewertungen vorgesehen. Die Zielvereinbarung ist eine freiwillige Abrede zwischen der Führungskraft und einzelnen Beschäftigten ode... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.6.1 Begriff und dogmatische Einordnung

Die Bereitstellung und Nutzung digitaler Arbeitsmittel gehört heute regelmäßig zu den Rahmenbedingungen der geschuldeten Arbeitsleistung. Soweit Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung keine abschließenden Regelungen treffen, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts nähere Vorgaben über die Nutzung dienstlicher Hard- und Software, elektronischer Ko... mehr

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Leistungsentgelt / 7.6.1 Bildung

Die Betriebliche Kommission muss paritätisch besetzt werden. § 18 Abs. 7 Satz 1 TVöD-VKA bestimmt, dass die Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Es muss sich um Beschäftigte handeln, die dem Betrieb/der Verwaltung zugehörig sind. Sie müssen also nicht zwingend in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auf Arbei... mehr

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Leistungsentgelt / 3.3 Erfolgsprämienzahlung auch neben dem Budget

Eine Lockerung der Begrenzung des Gesamtbudgets wird durch § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD-VKA eröffnet. Danach können Erfolgsprämien auch neben dem vereinbarten Startvolumen gezahlt werden. Die Erfolgsprämie nach § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD-VKA ist ihrem tariflichen Leitbild nach nicht Bestandteil des Gesamtvolumens nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut (... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ... mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.2 Konfliktlösung (§ 13 LeistungsTV-Bund)

Beschäftigte können das Ergebnis ihrer Leistungsfeststellung beanstanden. Hierfür sieht § 13 LeistungsTV-Bund ein innerbetriebliches Beschwerdeverfahren vor. Die Beschäftigten haben das Recht, innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Leistungsfeststellung bei der zuständigen Personalstelle schriftlich Beschwerde einzulegen. Der Fristbeginn richtet sich nach... mehr

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Leistungsentgelt / 8.3.3 Zeitlicher Rahmen der Leistungsfeststellung (§ 3 Abs. 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 LeistungsTV-Bund hat die Leistungsbewertung jährlich zu erfolgen. Unterjährige Leistungsfeststellungen mit unmittelbarer Entgeltwirkung sind – abgesehen von den in § 11 Abs. 4 LeistungsTV-Bund geregelten Fällen – tariflich nicht vorgesehen. Gleichwohl können und sollten im Verlauf des Leistungszeitraums Zwischengespräche, Feedbackrunden oder Zwischenbe... mehr

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Leistungsentgelt / 5.1 Festlegung der Methode

Die Methode, nach der bei einem Arbeitgeber die Leistung der Beschäftigten bestimmt werden soll, sowie die Einzelheiten der Bewertung werden i. d. R. durch die Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Inhaltliche Vorgaben durch den Tarifvertrag bestehen nicht, es werden lediglich 2 Methoden genannt, die aber im Ergebnis so offen sind, dass alle denkbaren Bewertungsansät... mehr

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Leistungsentgelt / 6.5 Dokumentation und Nachweisführung

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Dokumentation im Rahmen des Leistungsbewertungsverfahrens eine zentrale Bedeutung zukommt. Eine transparente Dokumentation trägt wesentlich dazu bei, die Akzeptanz des Leistungsentgeltsystems sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Führungskräften zu sichern. Können unterschiedlic... mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.2 Aufteilung des Budgets (§ 9 LeistungsTV-Bund)

§ 9 LeistungsTV-Bund enthält Regelungen zur Berechnung und Aufteilung des Budgets auf Verwaltungen und Verwaltungsteile. Verwaltungen sind hierbei solche, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht wird. Verwaltungsteile sind Teile der Verwaltung, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht ist. Es kann sich hier sowohl ... mehr

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Leistungsentgelt / 2.2 Folgen bei verspätetem Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung

Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA haben die Tarifvertragsparteien betont, dass die zeitgerechte Einführung der Leistungsentgelte sinnvoll notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie haben die Betriebsparteien daher aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem 1.1.2007, dem Zeitpunkt, zu dem gemäß § 18 Abs. 2 TVöD-VKA die leistungsorientierte Bezahlung... mehr

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Leistungsentgelt / 6.2.2 Einbeziehung von Entgeltfaktoren

Es erfolgt durch § 18 TVöD-VKA keine Vorgabe zur Verteilung des zur leistungsorientierten Bezahlung vorgesehenen Gesamtvolumens. Aus dem Tarifvertrag geht jedoch mittelbar hervor, dass eine differenzierte Auszahlung nach der Eingruppierung als sachgerecht empfunden wird. So wird bereits bei der Bildung des Gesamtbudgets nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA auf 2 % der ständigen Monatsta... mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge... mehr

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Leistungsentgelt / 8.3.2 Allgemeine Regelungen der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 LeistungsTV-Bund kann für die Leistungsfeststellung sowohl an die individuelle Leistung der Beschäftigten oder an die Leistung einer Gruppe von Beschäftigten, sog. Teamleistung, angeknüpft werden. Der Tarifvertrag enthält gesonderte Regelungen zu Teamzielvereinbarungen, während für Teamleistungen im Rahmen der systematischen Leistungsbewertung keine sp... mehr

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Leistungsentgelt / 5.2.2 Anforderungen an Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen werden mit Blick auf die Zukunft getroffen. Daher ist es auch notwendig, dass die Beschäftigten die von ihnen zu erreichenden Ziele bereits bei Ausübung ihrer Tätigkeit kennen.[1] Die beiderseitige Absprache bringt Klarheit über die angestrebten Ergebnisse und darüber, welche Leistungsprämie bei Zielerreichung fällig wird. Es wird Transparenz geschaffen. Da... mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.6 Geringfügige Beschäftigung

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist arbeitsrechtlich gesehen ein ganz normales Teilzeitarbeitsverhältnis und unterfällt dem Geltungsbereich des TVöD.[1] Lediglich die kurzfristigen Beschäftigungen sind gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD-VKA aus dem Geltungsbereich des TVöD-VKA herausgenommen. Daher nehmen die "Minijobber" auch am Leistungsen... mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.1 Budgethöhe

Die Budgethöhe ist nicht mehr festgelegt, sondern kann bis zu 1 % der ständigen Monatsentgelte des Kalendervorjahres betragen. Damit ist es den Arbeitgebern vor Ort freigestellt, wie hoch das auszuschüttende Volumen bis zu dieser Obergrenze ist. Die Protokollerklärung zu § 18 Abs. 2 Satz 1 TVöD Bund definiert die ständigen Monatsentgelte in Abgrenzung zu nicht berücksichtigu... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3.1 Einflußbereich des Arbeitgebers

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt... mehr

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Leistungsentgelt / 5.3 Systematische Leistungsbewertung (SLB)

Neben der Zielvereinbarung bietet § 18 Abs. 4 TVöD-VKA den Weg der systematischen Leistungsbewertung (SLB) an. Die SLB wird i. d. R. dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereinbarung konkret abrechnungsfähiger Ziele nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Bei der SLB wird die Leistung als solche nach sachlichen Maßstäben bewertet, ohne vorab konkrete Ergebnisse für die Leistun... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.8 Doppelte Weisungsausübung

Betreffen Weisungen mehrere miteinander verbundene Sachverhalte, hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht für jedes der betroffenen Sachverhalte nach den Grundsätzen der Punkte 3.1-3.4. zu prüfen und das billige Ermessen auszuüben (siehe Punkt 4.9). Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber möchte der Beschäftigten A vorübergehend nach § 14 TVöD eine höherwertige Tätigkeit übertragen, die... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.1 Ermächtigungsgrundlage

Das gesetzlich normierte Weisungsrecht des Arbeitgebers beruht auf der persönlichen Bindung der Arbeitsvertragsparteien. Seine Ausübung und seine Grenzen bestimmen sich nach § 106 GewO in Verbindung mit § 315 BGB sowie nach dem Inhalt des konkret geschlossenen Arbeitsvertrags. Da der Inhalt der Arbeitspflicht aus praktischen Gründen nicht in sämtlichen Einzelheiten durch Gese... mehr