Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.14.2 Zugrundelegung der höchsten Lohngruppe, die der Entgeltgruppe zugeordnet ist (Absatz 13 Satz 2)

Da die Entgeltgruppen 2 bis 7 nach Absatz 1 Satz 2 jeweils mehreren Lohngruppen entsprechen, musste für arbeiterrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer eine ergänzende Regelung getroffen werden. Maßgebend war in diesen Fällen jeweils die höchste Lohngruppe. Leistete also z. B. ein Arbeitnehmer Rufbereitschaft, der in Entgeltgruppe 4 eingruppiert ist, richtete sich das Ent...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.1 Begrenzung der Zahlungsdauer für die Entgeltfortzahlung und den Krankengeldzuschuss (Absatz 3 Satz 1)

§ 13 Abs. 3 Satz 1 entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 TVöD. Danach werden das Entgelt im Krankheitsfall und der Krankengeldzuschuss nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Allerdings ist ggf. § 8 EFZG zu beachten. Danach wird der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.5 Vergleichsentgelt des Arbeiters (Absatz 1 Satz 5)

Diese Vorschrift regelt das Vergleichsentgelt des Arbeiters, dessen Lohn sich bis zum Stichtag nach dem BMT-G II/BMT-G-O gerichtet hat. Berücksichtigt wird nur der Monatstabellenlohn. Dieser ergibt sich aus dem Monatslohntarifvertrag Nr. 28 zum BMT-G vom 31. Januar 2003 (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BMT-G II). Es handelt sich dabei um den in der tarifvertraglich vereinbarten Lohntabel...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.3 Faktorisierung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Satz 4)

Nach Absatz 1 Satz 4 können nur die Zeitzuschläge, nicht aber das Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistung nach Abs. 1 Satz 1 (100 v. H.), ausgenommen bei Überstunden (Abs. 1 Satz 5), in Zeit umgewandelt (faktorisiert) und durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Umrechnung erfolgt im Verhältnis 1:1. Dabei ist nicht ohne Weiteres z. B. der Zeitzuschlag für Überstunden (30 v. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.5.1 Arbeitnehmer der Lohngruppen 2 bis 8a (Absatz 4 Buchst. a)

§ 22 Abs. 4 Buchst. a betrifft die Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage, die aus einer der Lohngruppen 2 bis 8a übergeleitet werden. Solange sie die am Stichtag ausgeübte Funktion weiterhin im ununterbrochenen Arbeitsverhältnis ausüben, erhalten sie die bislang gewährte Vorarbeiterzulage als persönliche Zulage weiter. Diese Zulage ist dynamisch und an die Entwicklung des Entge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.3 Sterbegeld (Absatz 3)

Nach § 17 Abs. 3 TV-V kann der Arbeitgeber im Falle des Todes eines Arbeitnehmers ein Sterbegeld bezahlen. Das Ob und die Höhe des Sterbegeldes stehen damit im Ermessen des Arbeitgebers. Auch im Rahmen von Absatz 3 ist der Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung nicht erforderlich. Ob der Betriebsrat bei einer abstrakt-generellen Regelung ein Mitbestimmungsrecht nac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.1 Vorbemerkungen

§ 23 enthält eine besondere Übergangsregelung für Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte. Sie gilt sowohl für Arbeitnehmer, die am Stichtag (§ 22 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 22a Abs. 1 Satz 1) schon beschäftigt waren, als auch für solche, die erst danach eingestellt worden sind oder werden oder höherwertige Tätigkei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.7 Erhöhung des Vergleichsentgelts (Absatz 1 Satz 7)

Das nach Satz 4 bis 6 errechnete Vergleichsentgelt wird um einen bestimmten Vomhundertsatz, dessen Höhe davon abhängig ist, welcher Entgeltgruppe der Arbeitnehmer zugeordnet wird, erhöht. Eine Zuordnung zu der Entgeltgruppe 1 ist am Stichtag nicht möglich, da es sich insoweit um eine neue sog. Niedriglohngruppe handelt, der keine Vergütungsgruppe des BAT bzw. Lohngruppe des B...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.4.5 Möglichkeit der Abfindung durch einzelvertragliche Vereinbarung (Absatz 3 Satz 5)

Um dem Betrieb die Möglichkeit zu geben, eine unter Umständen jahrelange Fortzahlung der persönlichen Zulage unter Beachtung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und Dynamisierungen abzuwenden, kann er mit dem Arbeitnehmer, der unter Absatz 3 fällt, eine Abfindung vereinbaren. Hierfür ist eine einzelvertragliche Vereinbarung notwendig, da dies nur mit Zustimmung des betro...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.6 Höhe der Entgeltfortzahlung

Rechtsfolge der durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen, längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 3 erhält. Die Übergangsregelung des § 71 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.1 Vorbemerkung

Der Begriff der Betriebszugehörigkeit in § 4 hat die Beschäftigungszeit gem. § 19 BAT/BAT-O bzw. § 6 BMT-G/BMT-G-O und die Dienstzeit bzw. besondere Beschäftigungszeit gem. § 20 BAT, § 7 BMT-G bzw. § 39 Abs. 1 BAT-O, § 37 Abs. 1 BMT-G-O ersetzt, die im allgemeinen öffentlichen Dienst in § 34 Abs. 3 TVöD sowie (für am 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitete Beschäftigte) in...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.11.1 Bereitschaftsdienst (Absatz 10 Buchst. a)

Die Ergänzung von § 22 Abs. 10 durch den 1. Änderungstarifvertrag vom 30. Januar 2002 beruht auf folgendem Hintergrund: Nach § 8 Abs. 5 ist der Arbeitnehmer u. a. zum Bereitschaftsdienst verpflichtet. Der Bereitschaftsdienst ist in § 9 Abs. 3 definiert. Das Entgelt für den Bereitschaftsdienst wird landesbezirklich geregelt (§ 10 Abs. 4). In einer ursprünglich vereinbarten Nie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.11.2 Arbeitsbefreiung (Absatz 10 Buchst. b)

Im TV-V sind einzelne Tatbestände, die einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 6 Abs. 3) begründen, nicht vereinbart. Dies ist vielmehr den Betrieben überlassen, die entsprechende Regelungen nur in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung treffen können (§ 15 Abs. 2). Solange dies nicht erfolgt ist, gelten die bislan...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.3 Keine Weitergeltung von Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiegen (Satz 2)

Die Weitergeltung des bestehenden Eingruppierungsrechts ist außerdem nach Satz 2 insofern eingeschränkt, als tarifvertragliche Regelungen zu Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiegen keine Anwendung mehr finden. Diese Einschränkung ist deshalb notwendig, weil auch der TV-V bei unveränderter Tätigkeit keine Aufstiegsmöglichkeit in die nächsthöhere Entgeltgruppe in Form eines Bewäh...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.10 Auszubildende

Werden Auszubildende durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, erhalten sie nach § 12 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen das Ausbildungsentgelt in entsprechender Anwendung der für die Arbeitnehmer des Ausbildenden...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.4 Auszubildende

Das Jubiläumsgeld kommt für Auszubildende ebenso wenig in Betracht wie die Zahlung von Sterbegeld. Der Anspruch der Auszubildenden auf vermögenswirksame Leistungen ist in § 13 TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelt. Danach beträgt der Anspruch, der seit dem Inkrafttreten des TVAöD am 1. Oktober 2005 im Tarifgebiet West 13,29 EUR monatlich und im Tarifgebiet Ost 6,65 EUR monatlic...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.5.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 2 bis 8 (Absatz 4 Buchst. a)

Absatz 4 Buchst. a betrifft die Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage, die aus einer der Entgeltgruppen 2 bis 8 übergeleitet werden. Solange sie die am Stichtag ausgeübte Funktion weiterhin im ununterbrochenen Arbeitsverhältnis ausüben, erhalten sie die bislang gewährte Vorarbeiterzulage als persönliche Zulage weiter. Diese Zulage ist dynamisch und an die Entwicklung des Entgel...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.4 Vorübergehende Fortzahlung kinderbezogener Entgeltbestandteile (Absatz 3)

Ortszuschlag (§ 29 BAT/BAT-O) und Sozialzuschlag (§ 33 BMT-G II/BMT-G-O) sind im TV-V – ebenso wie im TVöD – nicht mehr vorgesehen. Der Ortszuschlag der Stufe 2, also des verheirateten Angestellten, ist bei der Entwicklung der Entgelttabellen berücksichtigt worden. Kinderbezogene Entgeltbestandteile werden übergangsweise fortgezahlt. 22.4.1 Nichtberücksichtigung bei Ermittlung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.4 Buchungsregeln (Absatz 3)

Absatz 3 Satz 1 bestimmt, welche Zeiten auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden können. Dies sind: Zeiten, die nach dem Zeitausgleich im Rahmen der Durchschnittsberechnung gem. § 8 Abs. 2 als Zeitguthaben oder Zeitschuld verbleiben, Überstunden, die auf Wunsch des Arbeitnehmers nicht durch Freizeit ausgeglichen oder abgegolten wurden (§ 10 Abs. 1 Satz 5), auf Wunsch des Arbeitn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.4 Besitzstands-/Überleitungsregelungen

Für die Feststellung eines Anspruchs auf ein Jubiläumsgeld (§ 17 Abs. 1) und für die Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist (§ 19 Abs. 5) sind bei aus dem BAT/BAT-O bzw. BMT-G/BMT-G-O in den TV-V übergeleiteten Arbeitnehmern gemäß § 22 Abs. 11 die nach den bisherigen Tarifvorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten als Zeiten der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtig...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.3 Konzern-Klausel

Vom unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V sind auch solche Betriebe ausgenommen, die zwar ihrerseits ausschließlich, jedenfalls aber mit mindestens 90 v. H. ihres Personalbestandes Energie- und/oder Wasserversorgung betreiben, wenn sie in einen Konzern eingebunden sind, dem auch Betriebe mit Sparten außerhalb des Versorgungsbereichs angehören, sofern die dort eingesetzten A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.12 Anrechnung anerkannter Beschäftigungszeiten als Betriebszugehörigkeit (Absatz 11)

Diese Vorschrift stellt klar, dass bis zum Stichtag (Absatz 1 Satz 1) zurückgelegte Beschäftigungszeiten dem Arbeitnehmer nicht verloren gehen, jedenfalls nicht hinsichtlich des Jubiläumsgelds (§ 17 Abs. 1) und der Länge der Kündigungsfrist (§ 19 Abs. 5). Bei der Berechnung der für die Kündigungsfrist und den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung (sog. Unkündbarkeit) maßge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.7 Haftung (Absatz 6)

Bis zum 28.2.2018 enthielt der TV-V keine Regelung zur Schadenshaftung der Arbeitnehmer. Deshalb galt bis zu diesem Zeitpunkt das allgemeine Haftungsrecht (s. Haftung des Arbeitnehmers). Im Rahmen der Tarifrunde 2018 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, das sog. Haftungsprivileg des öffentlichen Dienstes, das z. B. in § 3 Abs. 6 TVöD enthalten ist, auch in...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.6 Auszubildende

Auszubildenden ist das Ausbildungsentgelt für insgesamt fünf Ausbildungstage fortzuzahlen, um sich vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten zu können ( § 12a Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil). Im Übrigen gelten gem. § 12a Abs. 3 TVAöD – Allgemeiner Teil - die für die Beschäftig...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.3 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seine Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des Ur...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.3 Geltungsbereich (Absatz 2)

In der Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto ist gemäß Absatz 2 zugleich festzulegen, ob dieses im ganzen Betrieb oder lediglich in Teilen davon eingerichtet wird (Satz 1). In letzterem Fall erfassen die Regelungen über ein Arbeitszeitkonto alle Arbeitnehmer der Betriebsteile, für die es errichtet wird (Satz 2). Bei den Betriebsteilen muss es sich um organisatorisch abgrenz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.2 Beginn der Rente (Absatz 1 Satz 3)

Die Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 3 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 3 TVöD und soll gewährleisten, dass im Falle des späteren Rentenbeginns sich die Rente nahtlos an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anschließt und keine Unterbrechung eintritt, die für den Arbeitnehmer Rechtsnachteile zur Folge haben könnte. Mit dem 14. Änderungstarifvertrag vom 30. August 2019 zum TV-V ist...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.11 Umkleidezeiten

Ob Umkleidezeiten zur Arbeitszeit rechnen, ist umstritten und kann nicht pauschal beantwortet werden. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] setzt eine Berücksichtigung der Umkleidezeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit voraus, dass der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Dies gilt insbesondere für eine besonde...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.4 Zuordnung von Lohngruppen (Satz 3)

Satz 3 regelt die Zuordnung, wenn ein Betrieb nach bisherigem Recht eingruppiert. Die in diesem Fall gefundene Lohngruppe muss einer Entgeltgruppe zugeordnet werden. Die Zuordnung entspricht weitgehend § 22 Abs. 1 Satz 2, allerdings mit 2 Abweichungen: Zum einen werden die Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe 9 in den Fällen des § 23 der Entgeltgruppe 7 und nicht der Entgeltgru...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.4.4 Möglichkeit der Abfindung durch einzelvertragliche Vereinbarung (Absatz 3 Satz 5)

Um dem Betrieb die Möglichkeit zu geben, eine unter Umständen jahrelange Fortzahlung der persönlichen Zulage unter Beachtung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und Dynamisierungen abzuwenden, kann er mit dem Arbeitnehmer, der unter Absatz 3 fällt, eine Abfindung vereinbaren. Hierfür ist eine einzelvertragliche Vereinbarung notwendig, da dies nur mit Zustimmung des betro...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.3 Beispiele außergewöhnlicher Erschwernisse (Absatz 2)

§ 12 Abs. 2 benennt in den Buchstaben a bis d Arbeitsbedingungen, bei denen sich im Allgemeinen außergewöhnliche Erschwernisse ergeben. Diese Arbeitsbedingungen müssen nicht kumulativ vorliegen. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Beispielskatalog, was die Tarifvertragsparteien mit dem Zusatz "insbesondere" oder "z. B." verdeutlicht hätten. Die Regelungen gelten vielmeh...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.4.4 Fortzahlung bei Kindern, die am Stichtag schon das 16. Lebensjahr vollendet hatten (Absatz 3 Satz 4)

Sofern das Kind am Stichtag das 16. Lebensjahr schon vollendet hat, kommt die Fortzahlung einer Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen auch über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus in Betracht, allerdings längstens für 3 Jahre – gerechnet ab dem Stichtag – und höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes. Di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1 Grundsatz der Zwölftelung

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält der Arbeitnehmer als Urlaub für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 3. Eine entsprechende Regelung enthält § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD. Wie in § 48 Abs. 5 BAT bzw. § 44 Abs. 1 BMT-G II ist auf den Beschäftigungsmonat abzustellen, der nicht mit dem...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.2.1 Erschwerniszuschlag bei Leistung außergewöhnlich erschwerter Arbeit (Absatz 1 Satz 1)

In § 12 Abs. 1 Satz 1 wird ebenso wie in § 19 Abs. 1 Satz 1 TVöD der Grundsatz verdeutlicht, dass nur für Arbeiten, die außergewöhnliche Erschwernisse mit sich bringen, ein Erschwerniszuschlag gezahlt wird. Der Begriff "außergewöhnlich" ist nicht präzisiert worden, sodass er nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auszulegen ist. Außergewöhnlich sind Arbeiten dann, wenn sie von ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BMT-G II i. V. m. den jeweiligen landesbezirklichen Bestimmungen höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9.1 Sicherung des Besitzstands (Absatz 8 Satz 1)

Satz 1 enthält eine Besitzstandsregelung, da Zahlungen nach den genannten Tarifvorschriften beim Vergleichsentgelt nicht berücksichtigt werden (Absatz 1 Satz 4). Der Besitzstand bezieht sich seit dem 1. März 2014 auf eine Zahlung gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Absatz 2 Satz 1 TVÜ-VKA. Im Anhang zu § 16a TVÜ-VKA ist der Wortlaut der nach wie vor geltenden Regelungen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses während des Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch je nach der Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate gezwölftelt. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung von § 5 BUrlG folgender Urlaubsanspruch: 1 Fettgedruckt ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.2 Bemessung der Zulage (Absatz 3 Satz 2)

§ 5 Abs. 3 Satz 2 regelt die Bemessung der Zulage. Im Unterschied zu § 24 Abs. 3 BAT und der zuletzt mit Wirkung vom 1.3.2018 geänderten Regelung in § 14 Abs. 3 TVöD (Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit ergeben hätte) ist unabhängig von der Wertigkeit der vorübergehend übertragenen Tätigkeit in allen Fällen die nächst...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8 Übergangsregelung zur Unkündbarkeit (Absatz 7)

Da – im Gegensatz zu § 53 Abs. 3 BAT und § 52 BMT-G II – im TV-V keine besondere tarifliche Kündigungsschutzregelung enthalten ist, die unter bestimmten Voraussetzungen die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung ausschließt, war es erforderlich, eine Übergangsregelung für die Arbeitnehmer zu treffen, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) bereits den Schutz der sog. Unkündbarkei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6 Kündigungsfristen (Absatz 5)

§ 19 Abs. 5 TV-V regelt die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfristen im Falle der ordentlichen Kündigung oder ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Regelungen verdrängen die in § 622 BGB enthaltenen Bestimmungen über Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Die früher in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene europarechtswidrige R...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 18.1 Arbeitnehmer

Wie im öffentlichen Dienst üblich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zusatzversorgung nach Maßgabe der Zusatzversorgungstarifverträge. Dies folgt für den TV-V aus § 1 i. V. m. Satz 1 Buchst. e der Anlage 1 zum ATV-K und § 1 i. V. m. Satz 1 Nr. 8 der Anlage 1 zum ATV. Der ATV-K gilt derzeit in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 7 vom 8. Juni 2017. Der ATV gilt de...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.7 Fälligkeit des Urlaubsentgelts (Absatz 6)

Das während des Erholungsurlaubs fortzuzahlende Urlaubsentgelt wird wie das laufende Arbeitsentgelt nach § 6 Abs. 2 Satz 2 am 15. des Monats gezahlt. § 11 Abs. 2 BUrlG, wonach das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs zu zahlen ist, ist durch Absatz 6 abbedungen. Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Zahlung von Urlaubsentgelt vor Urlaubsbeginn keine Voraussetzung für die...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.1 Vorbemerkungen

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder sie im Einzelfall gün...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6.2 Kündigung bei längerer Betriebszugehörigkeit (Absatz 5 Satz 2)

§ 19 Abs. 5 Satz 2 entspricht weitgehend § 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD. Für die Länge der Kündigungsfrist ist allein die Betriebszugehörigkeit (§ 4) maßgebend (vgl. hierzu die Erl. in § 4). Dabei handelt es sich um die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Vorherige Zeiten bei anderen, vom Geltungsbereich des TV-V erfassten Arbeitgebern sind nich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.1 Vorbemerkungen

Der 6. Änderungstarifvertrag vom 22. November 2009 enthält im Wesentlichen Regelungen zur Überleitung aus dem TVöD in den TV-V (§ 22a). Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, sind so weit wie möglich in Anlehnung an § 22 erfolgt, der die Überleitung aus dem BAT/BMT-G in den TV-V regelt. Aufgrund des Inkrattretens der Entgeltordnung zum TVöD für d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.3 Vergleichsentgelt für die Stufenzuordnung (Absatz 1 Satz 3)

Für die Zuordnung ist grundsätzlich die am Stichtag tatsächlich vereinbarte Entgeltgruppe des TVöD maßgebend. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren in Absatz 2 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung (bevorstehende Aufstiege nach § 8 Abs. 1 TVÜ-VKA, bevorstehende Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA) geregelt. Erhält jedoch z. B. ein Beschäftigter am Stichtag bereits eine ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD, also Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 14 Abs. 3 TVöD höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach § 5 Abs. 3 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.1 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen (Absatz 3 Satz 1)

Hier wird wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke geregelt. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Anspruchsberechtigte sind hierbei nur gewählte Funktionsträger – nicht einfache Mitglieder – (Änderungen der Bezeichnungen erfolgten im 1. Änderungstarifvertrag vom 30....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.3.2 Fälligkeit (Absatz 2 Satz 2)

§ 6 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend dem Tarifabschluss für den allgemeinen öffentlichen Dienst am 9. Januar 2003 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 geändert worden. Danach erfolgt die Zahlung des Entgelts zum letzten Tag des laufenden Monats (entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD). Diese neue Regelung konnte jedoch aufgrund der hierzu vereinbarten Protokollerklärung frühestens ab ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9.1 Sicherung des Besitzstandes (Absatz 8 Satz 1)

Absatz 8 Satz 1 enthält eine Besitzstandsregelung, da Zahlungen nach den genannten Tarifvorschriften beim Vergleichsentgelt nicht berücksichtigt werden (Absatz 1 Satz 5). Der Besitzstand ist allerdings nur "nach Maßgabe" der §§ 28, 28a BMT-G II bzw. BMT-G-O gesichert, ist also nicht von Dauer. Solange die §§ 28, 28a BMT-G/BMT-G-O nach der vorgenannten Übergangsregelung im TV...mehr