Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.3 TVÜ-Bund

Der TVÜ-Bund enthält keine eigenen Regelungen zu Erschwerniszuschlägen und Schichtzulagen. Jedoch ergibt sich aus § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD unmittelbar zunächst eine Weitergeltung der bisherigen Regelungen über Erschwerniszuschläge bis zur Ablösung durch einen Tarifvertrag.mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.3 Ausländische Feiertage

Ausländische Feiertage gelten in Deutschland nicht. In Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer müssen daher an einem Tag, der nur in ihrem Heimatland Feiertag ist, ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Sie haben nach deutschem Recht keinen Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage in ihrem Heimatland, sondern müssen ggf. Urlaub nehmen oder sich anderweitig und ggf. unb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 5 Sonn- und Feiertagszuschläge

Von dem Fall, dass der Arbeitnehmer am Feiertag nicht arbeitet und trotzdem das ausgefallene Entgelt bezieht, ist der andere Fall zu unterscheiden, dass der Arbeitnehmer am Feiertag tatsächlich arbeitet. In diesem Fall hat er jedenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.[1] Ein Tarifvertrag kann abweichend davon regeln, dass sowohl Feiertagsentgeltfortzahlung als auch da...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.2 TVÜ-Bund

Die Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes ist nicht im TVÜ-Bund, sondern in einem eigenen Tarifvertrag geregelt worden.[1] Sie erhielten einheitlich in den Tarifgebieten Ost und West in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung i. H. v. 300 EUR, die in Teilbeträgen ausgezahlt wurde. Auszubildende, Schüler und Praktikanten erhielten eine Einmalzah...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.2 TVÜ-Bund

Die Fortgeltung der in der Protokollerklärung zu Abschnitt III genannten tariflichen Regelungen ist gemäß der Tarifeinigung vom 1.4.2014 entsprechend der für die VKA getroffenen Regelungen für den Bund übernommen worden. Nach § 16a Abs. 1 Satz 1 finden die §§ 25 und 37 MTArb/MTArb-O auf Beschäftigte, die nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind, entsprechend Anwe...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.4 Heiligabend/Silvester

Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind keine gesetzlichen Feiertage. An ihnen besteht grundsätzlich die normale Arbeitspflicht (ebenso an Karnevals-/Faschingstagen). Allerdings sehen einige Tarifverträge zumindest teilweise Arbeitsbefreiungen an Heiligabend und Silvester vor. Diese Tarifverträge werden meist auch die Frage der Entgeltzahlung regeln. Im Übrigen ist e...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.3.1 TVÜ-VKA

Überleitung in die Entgeltgruppe 2 Ü (Abs. 1) Die Regelung in Abs. 1 betrifft lediglich den Arbeiterbereich wie folgt: Hierdurch sind die beim Inkrafttreten des TVöD bestehenden 15 Entgeltgruppen zunächst für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung um eine weitere Entgeltgruppe erweitert worden. Die Entgeltgruppe 2 Ü gilt jedoch auch nach dem Inkrafttreten ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemessungssatz wie fo...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 3 sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Erläuterungen – inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass der BAT-Ostdeutsche Sparkassen dort nicht aufgeführt ist. Dieser Tarifvertrag ist auf Arbeitgeberseite nur von der VKA abgeschlossen worden. Außerdem fehlten ursprünglich die besonderen Bemessungsregelungen für das Tarifgebiet Ost (Abs. 2 Satz 6 sowie die Protokollerkl...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.9 Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage (§ 25)

§ 25 enthält eine besondere Besitzstandsregelung für Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst. Die Besitzstandsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Zusatzversorgungspflichtigkeit der sog. Feuerwehrzulage nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O und greift die dort verankerte Besitzstandsregelung auf. Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O hat folgenden Wortlaut: Angestellte im Einsat...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.1 Eingruppierung (§ 17)

§ 17 TVÜ-VKA ist aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29.4.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.1.2017 grundlegend umgestaltet worden: Abs. 1 wurde neu gefasst. Die Absätze 2 bis 6 wurden unter Beibehaltung der Absatzbezeichnungen gestrichen. Abs. 7 und die Anlage 3 wurden neu gefasst. Abs. 8 wurde unter Beibehaltung der Absatzb...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2 Überleitungsregelungen (Abschn. II)

Abschn. II enthält die Vorschriften für die Überleitung der Beschäftigten hinsichtlich ihres Entgelts in den TVöD, die bereits vor dem 1.10.2005 im Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber standen. Den Grundsatz hierzu enthalten § 3 TVÜ-VKA und § 3 TVÜ-Bund . Da der TVöD ein überaus komplexes Tarifrechtsgefüge ersetzt und allein auf der Regelungsebene der Bundestarifvertragsparteien...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.1 Grundsatz (§ 29)

Abs. 1 Die Entgeltordnung VKA gilt sowohl für die in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1) als auch für diejenigen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.9.2005 begonnen hat (§ 1 Abs. 2). Weitere Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das Arbeitsverhältnis über den 31.12.2016 hinaus fortbesteht, da die Entgeltordnung erst am 1.1.2017 in Kraft getret...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.8.1 TVÜ-VKA

§ 15 Abs. 2 BAT und § 14 Abs. 2 BMT-G i. V. m. den Bezirkstarifverträgen der kommunalen Arbeitgeberverbände haben Möglichkeiten vorgesehen, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. So war in Nr. 3 SR 2r BAT (Tarifgebiet West) die Arbeitszeit für Hausmeister beim Bund und im Bereich der TdL auf 50,5 Stunden wöchen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.2 Schichtzulagen (Abs. 2) TVÜ-VKA

Abs. 2 ist erst nach dem Inkrafttreten des TVÜ-VKA am 1.10.2005 eingefügt worden, und zwar im Rahmen einer von den Tarifvertragsparteien schriftlich vereinbarten und unterzeichneten sog. "Korrekturliste" ohne formellen Änderungstarifvertrag zum TVÜ-VKA. Zwischen den Tarifvertragsparteien war seit dem Inkrafttreten des TVöD streitig, ob hinsichtlich der Wechselschicht- und Sch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.1 Erschwerniszuschläge (Abs. 1) TVÜ-VKA

Die bis zum 30.9.2005 maßgebenden Regelungen über Erschwerniszuschläge bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus zunächst weiterhin in Kraft, und zwar so lange, bis sie durch eine neue tarifliche Regelung abgelöst werden. Dies gilt auch für neu eingestellte Beschäftigte i. S. v. § 1 Abs. 2. Die Übergangszeit endete allerdings hinsichtlich der Höhe der Erschwerniszuschläge am 31.1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.5 Überleitung in die Anlage E zum BT-K und zum BT-B (§ 29d)

Diese Regelungen betreffen ausschließlich Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) oder den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) fallen. Abs. 1 Bis zum 31.12.2016 war in der Anlage 4 zum TVÜ-VKA die sog. Kr-Anwendungstabelle enthalten. Wie der bis zum 31.12.2016 geltenden Protok...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1 Beamte und beamtenähnliche Personen

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Beamte und Personen, die beamtenähnlich abgesichert sind, versicherungsfrei.[1] Dazu zählen insbesondere Personen, soweit sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Unfallfürsorge haben. Beamtenrechtliche Vorschriften sind die Regelungen im Beamtenversorgungsgesetz [2], die sowohl für Bundesbeamte als auch für Landesbeamte,...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVöD. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ...mehr

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Arbeitszeit / 1.13 Übergangsregelung für Tarifverträge, § 25 ArbZG

1.13.1 Ziel des § 25 Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4.2 Abweichende Regelungen, § 7 ArbZG

Von dem Grundsatz der werktäglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden sowie der maximalen Länge des Ausgleichszeitraums kann für jedermann durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung abgewichen werden: Fällt in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.6.2 Abweichungen, § 7 ArbZG

Auch von den Mindestregelungen der Ruhezeit kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann für jedermann die 11-stündige Ruhezeit um bis zu 2 Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.8 Übernahme der Abweichungsmöglichkeiten des § 7 ArbZG durch Nicht-Tarifgebundene

Grundsätzlich sieht das ArbZG ein Abweichen von den Mindestvoraussetzungen, die in den §§ 3–6 normiert sind, nur durch Tarifvertrag bzw. Dienst-/Betriebsvereinbarung vor. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können daher von den tarifvertraglich vereinbarten Abweichungen zunächst nicht profitieren. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes sieht § 7 Abs. 3 Satz 3 unter bestimmten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.5.2 Abweichende Regelungen, § 7 ArbZG

Von den Regelungen des § 4 darf in folgenden Fällen abgewichen werden: In Schicht- und Verkehrsbetrieben darf durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung die Gesamtdauer der Ruhepausen auf Kurzpausen von angemessener Dauer verteilt werden. Eine Verkürzung der Mindestpausenz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.7.3 Abweichungen, § 7 ArbZG

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 ist eine Verlängerung der Nachtarbeit auf mehr als zehn Stunden durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung für jedermann zulässig, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Ebens...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.9 Sonn- und Feiertagsruhe, §§ 9 bis 13 ArbZG

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig (0.00 bis 24.00 Uhr) nicht beschäftigt werden. Ohne weitere Voraussetzungen sind Ausnahmen davon bei mehrschichtigen Betrieben mit Tag- und Nachtschicht (Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor oder zurück bei mindestens 24-stündiger Betriebsruhe) und für Kraftfahrer im Hin...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.13.1 Ziel des § 25

Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "Schutz" vor den Ausw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8 Abweichende Regelungen von den Grundregelungen des Arbeitszeitgesetzes

In der Bundesrepublik Deutschland sind die europarechtlich bereits sehr weit gehenden Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor belastenden Arbeitszeiten noch umfassender ausgestaltet worden. So enthält § 3 Arbeitszeitgesetz die europarechtlich nicht geregelte Begrenzung, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TVöD gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.2 Arbeitszeitvolumen bei Arbeitsverträgen mit nicht tarifgebundenen Arbeitgebern im Bereich der VKA

Hier ist zunächst zu prüfen, ob der TVöD für das jeweilige Arbeitsverhältnis an die Stelle des BAT/BMT-G getreten ist. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn im jeweiligen Arbeitsvertrag die Geltung "des BAT/BAT-G oder den BAT/BMT-G ersetzender Tarifverträge" vereinbart wurde. Siehe Stichwort Geltungsbereich des TVöD. Sodann ist durch Auslegung der jeweiligen Verweis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TVöD ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TVöD geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TVöD lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von § 7 Abs. 7 nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgegli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.9 Aushang und Arbeitszeitnachweis (§ 16 ArbZG)

Gemäß § 16 Abs. 1 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Ferner hat der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 ArbZG die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Die Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde genutzt, um für das ab dem 1. Oktober 2005 geltende Tarifrecht des TVöD europarechtskonforme Regelungen zu vereinbaren. Für Heime, Pflegedienste und Ärzte wurden neue Bereitschaftsdienstregelungen vereinbart und die Möglichkeit des individuellen Opt-out eröffnet. Für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes wurd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TVöD enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TVöD sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle

Gleitzeitmodelle werden im TVöD in der Protokollerklärung zu § 6 erwähnt, ohne dass für diese Modelle Regelungen aufgestellt werden. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Gestaltungsfreiheit respektiert, im Rahmen derer solche Arbeitszeitmodelle entwickelt und in aller Regel zur beiderseitigen Zufriedenheit praktisch umgesetzt worden sind. Die Protokollerklärung zu § 6...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.2.3 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister

Voraussetzung für die Anwendung der für den Arbeitgeber kostengünstigen Regelung der Bereitschaftszeiten für Hausmeisterinnen und Hausmeister (und ebenso in der Grundregelung des § 9 und in der weiteren Regelung im Buchst. A des Anhangs zu § 9 im Rettungsdienst und in Leitstellen) ist, dass in die Arbeitszeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing / Arbeitsrecht

Unternehmen sind im Zuge der immer stärker werdenden Konkurrenz auf nationalen und internationalen Märkten gezwungen, sich zur Erhaltung oder Steigerung ihrer Konkurrenzfähigkeit zu reorganisieren und ihre Organisationsstrukturen zu optimieren. Eines der Instrumente, mit denen versucht wird, die Effektivität zu erhöhen oder die Kosten zu reduzieren, ist das Outsourcing. Die L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Instrumente

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Orchestermitgliedern für die laufende Abnutzung eigener Musikinstrumente vom ArbG gezahlte Instrumentengeld ist stpfl > Arbeitslohn. Es handelt sich nicht um steuerfreies > Werkzeuggeld iSd § 3 Nr 30 EStG, da diese Vorschrift nur die Erstattung von Aufwendungen für eigenes Handwerkzeug des ArbN begünstigt (> R 3.30 LStR). Auch steuerfreie...mehr