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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Instrumente

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Rz. 1

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Das Orchestermitgliedern für die laufende Abnutzung eigener Musikinstrumente vom ArbG gezahlte Instrumentengeld ist stpfl > Arbeitslohn. Es handelt sich nicht um steuerfreies > Werkzeuggeld iSd § 3 Nr 30 EStG, da diese Vorschrift nur die Erstattung von Aufwendungen für eigenes Handwerkzeug des ArbN begünstigt (> R 3.30 LStR). Auch steuerfreier > Auslagenersatz iSv § 3 Nr 50 EStG ist es nicht (BFH 178, 350 = BStBl 1995 II, 906). Insoweit handelt es sich vielmehr um stpfl Ersatz von > Werbungskosten Rz 109.

 

Rz. 2

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Die pauschale Abgeltung des regelmäßigen Bedarfs an Saiten, Rohren und Blättern durch den ArbG ist steuerfreier Auslagenersatz iSd § 3 Nr 50 EStG. Das gilt allerdings nur, wenn die Zahlungen regelmäßig wiederkehren und in etwa den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen (BFH 178, 350 aaO; > Auslagenersatz Rz 17). Weist der ArbN die tatsächlich entstandenen Kosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, können die pauschalen Zahlungen bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten als Auslagenersatz steuerfrei bleiben, solange sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern (> R 3.50 Abs 2 LStR). Ebenso darf der ArbG die dem ArbN für sein Instrument entstehenden Reparaturkosten als Auslagenersatz steuerfrei ersetzen, wenn sich der ArbG arbeitsrechtlich verbindlich – hier durch Tarifvertrag – zur Übernahme derartiger Aufwendungen verpflichtet hat (BFH 212, 556 = BStBl 2006 II, 473; uE zweifelhaft, weil die Grenze zum WK-Ersatz durchbrochen wird – zu Einzelheiten > Auslagenersatz Rz 10 ff [Rz 15 mit einer Stellungnahme] und > Arbeitslohn Rz 36 ff); Entsprechendes gilt für den Ersatz der Prämien für eine Instrumentenversicherung (EFG 2004, 716).

 

Rz. 3

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Sind Musikin...

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rechtskräftig  Entscheidungsstichwort (Thema) Anteilige Übernahme einer Instrumentenversicherungsprämie kein Arbeitslohn. Nachforderung von Lohnsteuer 1996, 1997  Leitsatz (redaktionell) Übernimmt der Arbeitgeber 70 % der Orchestermitgliedern für die ...

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