Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.1 In vergrößerter KJAV

Rz. 25 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 7 Satz 3 BetrVG teilen sich die mehreren von den einzelnen GesJAVen entsandten Mitglieder das Stimmengewicht, das im Fall einer regelmäßigen Zusammensetzung der KJAV dem einzigen zu entsendenden Mitglied der GesJAVen zustehen würde, zu gleichen Teilen. Ein Mitglied der KJAV kann seine Stimme nur einheitlich abgeben, eine unterschie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73 Abs. 1 gibt der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GesJAV) das Recht, nach Verständigung mit dem GesBR Sitzungen abzuhalten. Der Vorsitzende des GesBR oder ein vom GesBR hiermit beauftragtes Mitglied haben ein Teilnahmerecht an diesen Sitzungen. Rz. 2 § 73 Abs. 2 enthält eine Vielzahl von Verweisen auf Vorschriften, die die innere Organisation des BR, des...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, kann...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Stimmengewichtung

Rz. 18 Jedes Mitglied der KJAV hat gem. § 73a Abs. 3 so viele Stimmen, wie die Mitglieder der entsendenden GesJAV insgesamt Stimmen haben. Gem. § 72 Abs. 7 kommt es auf die Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden i.S.d. § 60 Abs. 1 BetrVG im Konzernunternehmen an, die bei der letzten Wahl zur JAV in den einzelnen Betrieben des jeweils entsendenden Unternehmens in die Wähler...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Gesetzlich vorgeschriebene Verkleinerung

Rz. 27 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 5 BetrVG muss die Mitgliederzahl der KJAV zwingend durch Betriebsvereinbarung verkleinert werden, wenn der KJAV nach den gesetzlichen Regelungen mehr als 20 Mitglieder angehören und ein diese Zahl ändernder Tarifvertrag nicht besteht. Die Regelung dient dazu, die Arbeitsfähigkeit der KJAV zu verbessern und entspricht der Regelung d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 4.6.2 Probezeit verkürzt

Probezeit: Als Probezeit gelten abweichend von § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD bei befristeten Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD / TV-L). Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. Eine Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig, da dadurch zuungu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung

Rz. 12 Die KJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen GesJAV, die in die KJAV entsandt werden. Gem. § 73a Abs. 2 Satz 1 ist jede GesJAV berechtigt und verpflichtet, eines ihrer Mitglieder in die KJAV zu entsenden. Unterlässt eine GesJAV die Entsendung, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die ggf. die Auflösung der betreffenden GesJAV zur Folge haben kann (§§ ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.2 In verkleinerter KJAV

Rz. 26 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 7 Satz 2 BetrVG stehen dem Mitglied der KJAV, das von mehreren GesJAVen entsandt worden ist, so viele Stimmen zu, wie in den zusammengefassten Unternehmen bei der jeweils letzten Wahl der JAV Arbeitnehmer i. S. d. § 60 Abs. 1 BetrVG jeweils in die Wählerliste eingetragen waren.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 8.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bei wirksamer Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Genügt die Begründung für eine Befristung nicht den Anforderungen einer sachlichen Rechtfertigung oder liegen die Voraussetzungen einer erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder § 14 Abs. 3 TzBfG nicht vor, so ist die Befristungsabrede nach § 16 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 1.3 Führung auf Probe, Führung auf Zeit

Führungspositionen können zur Erprobung befristet "auf Probe" übertragen werden (§ 31 TVöD). Um "Verkrustungen" in Führungspositionen zu verhindern, lässt der Tarifvertrag es zu, Führungspositionen "auf Zeit" zu besetzen (§ 32 TVöD). Hinsichtlich der Voraussetzungen, der Befristungsdauer und der Besonderheiten beim Entgelt wird auf die Ausführungen im Beitrag "Führung auf Pr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73b Abs. 1 gibt der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (KJAV) das Recht, nach Verständigung mit dem KBR Sitzungen abzuhalten. Der Vorsitzende des KBR oder ein vom KBR hiermit beauftragtes Mitglied haben ein Recht auf Teilnahme an diesen Sitzungen. Rz. 2 § 73b Abs. 2 enthält eine Vielzahl von Verweisen auf Vorschriften, die die innere Organisation des BR, des...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl

Rz. 21 Die gesetzliche Mitgliederzahl der KJAV kann verringert werden. Dies ist allerdings gem. § 73a Abs. 4 i.V.m. § 72 Abs. 5 BetrVG nur in der Weise zulässig, dass mehrere GesJAV nur ein Mitglied in die KJAV entsenden.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 3.2 Textform für Befristung auf die Regelaltersgrenze

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet, stellt eine Befristung dar und ist daher nach der bis 31.12.2024 maßgebenden Rechtslage schriftlich zu vereinbaren. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L enthält eine solche Befristung. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsfristen / Zusammenfassung

Die Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 TVöD gelten sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Sie binden auch tarifungebundene Parteien, sofern die Geltung des TVöD vertraglich vereinbart wurde. Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die tariflichen Kündigungsfristen ist nicht möglich. Für tarifgebundene Arbeitnehmer ergibt sich dies aus § 4 TVG, für nicht tarifgebundene aus § 622 A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskleidung / 3.1.1 Gesetzliche und tarifliche Regelungen

§ 618 BGB verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Die Unfallverhütungsvorschriften konkretisieren diese allgemeine Pflicht im Arbeitsalltag. Sie begründen verbindliche Vorgaben sowohl für den Arbeitgeber (z. B. Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung) als auch für die Beschäftigten (z. B. Pflich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.1 Befristung auf die Regelaltersgrenze

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten entsprechende Regelungen. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Al...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.3.3 Höchstdauer der Befristung von 5 Jahren

Nicht eindeutig ist die in § 30 Abs. 2 TVöD festgelegte Differenzierung zur Höchstgrenze für befristete Arbeitsverträge von 5 Jahren. Nach § 30 Abs. 2 TVöD ist der Abschluss eines Zeitvertrags – eines Vertrags mit Enddatum – für die Dauer von mehr als 5 Jahren unzulässig. Da nach § 30 Abs. 2 S. 1 2. Halbsatz TVöD weitergehende Regelungen im Sinne von § 23 TzBfG unberührt b...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 7.2.1 Diskriminierungsverbot

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Insbesondere muss einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 4.3 Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge

Innerhalb des Gesamtzeitraums von 2 Jahren darf der befristete Vertrag dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Zulässig ist nur die Vereinbarung einer Zeitbefristung, mit Enddatum. Die "Verlängerung" muss vor Ende des bisherigen Zeitvertrags vereinbart werden, d. h. sich unmittelbar ohne Unterbrechung an den vorhergehenden Vertrag anschließen. Praxis-Tipp Der bis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskleidung / 7.1 Umkleide- und Wegezeiten, Duschzeiten

Vielfach stellt sich in der Praxis die Frage, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD zu bewerten und zu vergüten sind. Hinweis Im früheren Tarifrecht unter dem BAT begann die Arbeitszeit an der Arbeitsstelle. Verlangte ein Arbeitgeber, dass z. B. aus hygienischen Gründen in einem bestimmten Raum die Kleidung zu wechseln war (etwa Umkleideraum i...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

5.1 Allgemeines Rz. 18 Gem. § 72 Abs. 4 besteht die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine von Abs. 2 abweichende Mitgliederzahl der GesJAV festzulegen. Sinn der Regelung ist es, die Größe der GesJAV an die jeweiligen praktischen Bedürfnisse im Unternehmen anzupassen. 5.2 Inhalt 5.2.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 19 Die gesetzliche Mit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 72 enthält Regelungen über die Voraussetzungen für die Errichtung (Abs. 1), die Mitgliederzahl (Abs. 2), die Bestellung von Ersatzmitgliedern (Abs. 3), die Möglichkeit der Gestaltung der Mitgliederzahl durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (Abs. 4 – 6), die Stimmengewichtung in der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GesJAV, Abs. 7) sowie zur Einbezie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 18 Gem. § 72 Abs. 4 besteht die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine von Abs. 2 abweichende Mitgliederzahl der GesJAV festzulegen. Sinn der Regelung ist es, die Größe der GesJAV an die jeweiligen praktischen Bedürfnisse im Unternehmen anzupassen.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Verfahren

Rz. 21 Die abweichende Festsetzung kann nur durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erfolgen. Tarifvertragliche Regelungen sind vorrangig,[1] selbst, wenn die Betriebsvereinbarung früher abgeschlossen wurde. Rz. 22 Für den Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen sind der GesBR und der Arbeitgeber zuständig. Die GesJAV kann keine Betriebsvereinbarung abschließen. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.2 Erhöhung der gesetzlichen Mitgliederzahl

Rz. 20 Zulässig ist auch, die Mitgliederzahl zu erhöhen. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass die einzelnen JAVen statt des gesetzlich vorgesehenen einen Mitglieds jeweils mehrere Mitglieder in die GesJAV entsenden.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Inhalt

5.2.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 19 Die gesetzliche Mitgliederzahl der GesJAV kann verringert werden. Dies ist allerdings gem. § 72 Abs. 5 nur in der Weise zulässig, dass mehrere JAVen zusammengefasst werden, die dann gemeinsam eines oder mehrere Mitglieder in die GesJAV entsenden. 5.2.2 Erhöhung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 20 Zulässig ist auch, di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Stimmengewichtung

5.4.1 In vergrößerter GesJugAzubiVertr Rz. 23 Gem. § 72 Abs. 7 Satz 3 teilen sich die mehreren von der einzelnen JAV entsandten Mitglieder das Stimmengewicht[1] zu gleichen Teilen.[2] Ein Mitglied der GesJAV kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben,[3] eine unterschiedliche Stimmabgabe der einzelnen Mitglieder, zwischen denen die Stimmen zu gleichen Teilen aufgeteilt sind, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 In verkleinerter GesJAV

Rz. 24 Gem. § 72 Abs. 7 Satz 2 stehen dem Mitglied der GesJAV, das von mehreren JAVen, die zu einer JAV zusammengefasst worden sind,[1] entsandt worden ist, so viele Stimmen zu, wie in den zusammengefassten Betrieben bei der jeweils letzten Wahl der JAV Arbeitnehmer i.S.d. § 60 Abs. 1 BetrVG jeweils in die Wählerliste eingetragen waren.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung

Rz. 10 Die GesJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen JAVen, die in die GesJAV entsandt werden. Gem. § 72 Abs. 2 ist jede JAV berechtigt, ein Mitglied zu entsenden. Dieses Recht steht auch der in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen bestehenden JAV zu. Gem. § 72 Abs. 4 – 6 können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen hin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2.3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

§ 14 Abs. 1 ArbPlSchG regelt als Ausnahme die Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung trotz Nichterbringung der Arbeitsleistung (Entgeltfortzahlungspflicht) und stellt gegenüber § 616 BGB eine speziellere Regelung dar. Voraussetzung der Entgeltfortzahlung ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Melde- und Vorstellungstermin und dem Arbeitsausfall. Dieser ist auf jeden Fall da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2 Anrechnung der Wehrdienstzeit

Die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes wird auf die Dauer der Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.[1] Werden in Gesetz, Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Rechtsfolgen an die Berufs- oder Betriebszugehörigkeit geknüpft, muss der Arbeitnehmer so behandelt werden, als hätte er den Wehrdienst nicht abgeleistet und stattdessen dem Betrieb angehört.[2] Knü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift gewährt der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) das Recht, vor oder nach jeder BR-Versammlung im Einvernehmen mit dem BR eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einzuberufen (S. 1). Sind BR und Arbeitgeber einverstanden, kann die Einberufung der Versammlung auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen (S. 2). Rz. 2 Durch die Regelung so...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl

Rz. 19 Die gesetzliche Mitgliederzahl der GesJAV kann verringert werden. Dies ist allerdings gem. § 72 Abs. 5 nur in der Weise zulässig, dass mehrere JAVen zusammengefasst werden, die dann gemeinsam eines oder mehrere Mitglieder in die GesJAV entsenden.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.1 In vergrößerter GesJugAzubiVertr

Rz. 23 Gem. § 72 Abs. 7 Satz 3 teilen sich die mehreren von der einzelnen JAV entsandten Mitglieder das Stimmengewicht[1] zu gleichen Teilen.[2] Ein Mitglied der GesJAV kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben,[3] eine unterschiedliche Stimmabgabe der einzelnen Mitglieder, zwischen denen die Stimmen zu gleichen Teilen aufgeteilt sind, ist möglich.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Gesetzlich vorgeschriebene Verkleinerung

Rz. 25 Gem. § 72 Abs. 5 muss die Mitgliederzahl der GesJAV zwingend durch Betriebsvereinbarung verkleinert werden, wenn der GesJAV nach den gesetzlichen Regelungen mehr als 20 Mitglieder angehören und ein diese Zahl ändernder Tarifvertrag nicht besteht. Die Regelung dient dazu, die Arbeitsfähigkeit der GesJAV zu verbessern und entspricht der Regelung des § 47 Abs. 5 für den ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.3 Geltungsbereich von Arbeitsbedingungen

Mit dem am 30.7.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie wurde das AEntG umfangreich geändert. So werden jetzt sämtliche bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, aus allen Branchen erfasst. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie bishe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, dass in größeren Betrieben mit mehr als 50 Jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eigene Sprechstunden neben denen des Betriebsrats abhalten kann. Tut sie dies nicht, kann ein Mitglied der JAV gem. § 39 Abs. 2 BetrVG an den Sprechstunden des Betriebsrats teilnehmen. Rz. 2 Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Sie verpflichtet den Betriebsrat, zu Besprechungen mit dem Arbeitgeber die JAV hinzuziehen, wenn Gegenstand der Besprechung eine Angelegenheit ist, die besonders Jugendliche und Auszubildende betrifft. Die Vorschrift gilt für die GesJAV und die KJAV entsprechend...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.2 Arbeitsentgelt mit Rechtsanspruch

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen, auf das ein Rechtsanspruch besteht, selbst wenn das tatsächlich gezahlte Entgelt geringer ist.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber bei untertariflicher Entgeltzahlung die Beiträge zur Sozialversicherung aus dem tariflich zustehenden Entgelt berechnen muss.[2] Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die un...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 61 BetrVG regelt das aktive und passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Entsprechend der Wahlberechtigung, die gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG neben Jugendlichen unter 18 Jahren den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen zusteht, ist grundsätzlich auch die Wählbarkeit ausgestaltet. Beschäftigte, die das 25. Lebensjahr überschritten hab...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Da die JAV kein selbstständiges und gleichberechtigt neben dem BR stehendes Organ der Betriebsverfassung ist[1], obliegt auch die Wahrnehmung der Interessen der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber nicht der JAV, sondern dem BR. Die Regelung in § 67 BetrVG soll sicherstellen, dass die JAV auf unterschiedliche Weise an den E...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 62 BetrVG regelt Größe und Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die Vorschrift ist durch das BetrVerf-ReformG vom 23.7.2001[1], in Kraft getreten am 28.7.2001, grundlegend geändert worden. Dies gilt zum einen für die Grenzzahlen, die für die Größe der JAV maßgeblich sind. Sie wurden zum Teil nicht unerheblich herabgesetzt mit der Folge, das...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 64 bestimmt zum einen den Zeitpunkt der Wahlen zur JAV (vgl. Abs. 1), zum anderen legt sie die Amtszeit fest (vgl. Abs. 2) und bestimmt, dass die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in der JAV fortbesteht, auch wenn er während der laufenden Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet oder seine Berufsausbildung, unabhängig von seinem Alter, beendet und dami...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 1.3 Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen

An zahlreichen Stellen des TV-L wie der Entgeltordnung sind Protokollerklärungen angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 2.2 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TV-L anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universale Ch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Dritte Teil des BetrVG enthält in den §§ 60–73b BetrVG Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Bereits im BetrVG 1952 fanden sich Regelungen über die Jugendvertretung, allerdings nur in Grundzügen und unsystematisch. Das BetrVG 1972 hat diese Regelungen in einem eigenen Teil zusammengefasst und erweitert. Gleichzeitig sind die Rechte und Aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Kann ein neu eingerichtetes Altersvorsorgedepot auch mit der Anlage Vermögenswirksamer Leistungen gekoppelt beziehungsweise kombiniert werden?

Wie bisher gehören zu den Altersvorsorgebeiträgen keine Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) darstellen (§ 82 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes). Vermögenswirksame Leistungen werden somit zwingend dem Förderverfahren nach dem 5. VermBG zugeordnet. So kann es nicht zu Doppelbegünstigungen kommen. Viele Tarifvert...mehr