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Praxis-Beispiele: Urlaub / 1.10 Urlaubsentgelt, Berücksichtigung von Überstunden

Bernhard Steuerer
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Sachverhalt

Ein Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche, erhält im Januar 3.000 EUR, im Februar ebenfalls 3.000 EUR und ab März wegen einer Lohnerhöhung 3.100 EUR brutto Grundvergütung. Zudem erhält er eine Schmutzzulage von 50 EUR. An Überstundenvergütung wurde im März 200 EUR brutto gezahlt. Er tritt nun 15 Tage Urlaub an. Ein Tarifvertrag gilt nicht.

Wie viel Urlaubsentgelt steht ihm zu?

Ergebnis

Wenn keine tarifvertragliche Regelung besteht, ist zur Berechnung des Urlaubsentgelts bei einer 5-Tage-Woche vom durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen (13 × 5 = 65 Arbeitstage) vor Antritt des Urlaubs auszugehen.[1]

Da der Mitarbeiter im März eine Lohnerhöhung bekommt, muss vom erhöhten Betrag von 3.100 EUR ausgegangen werden.[2] Das Brutto-Urlaubsentgelt berechnet sich wie folgt:

3.100 EUR × 3 Monate : 65 Arbeitstage × 15 Urlaubstage = 2.146,15 EUR

Die Überstundenvergütung ist nicht zu berücksichtigen.[3] Gleiches gilt für die Schmutzzulage, weil sie kein Sachbezug ist.

[1] § 11 BUrlG.
[2] § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG.
[3] § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG.

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