In Betriebsvereinbarungen sind Ausschlussfristen grundsätzlich ebenfalls möglich. Ihre Geltung ist wegen des Vorrangs des Tarifvertrags und des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis zum Arbeitsvertrag jedoch begrenzt. Unbestritten können Betriebsvereinbarungen Ausschlussfristen für die in einer Betriebsvereinbarung geschaffenen Ansprüche vorsehen. Typischerweise enthalten Sozialpläne Ausschlussfristen, nach denen die Abfindungsansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen, andernfalls verfallen. Für tarifliche Ansprüche enthält § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG ein ausdrückliches Verbot, Ausschlussfristen für tarifliche Rechte außerhalb von Tarifverträgen vorzusehen. Sehen Betriebsvereinbarungen Ausschlussfristen für einzelvertraglich vereinbarte Ansprüche vor, ist das Günstigkeitsprinzip verletzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge