Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.4 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des "Allgemeinen Teils" der neuen Entgeltordnung sind wie folgt untergliedert: Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innen- und Außendienst) Entgeltgruppen 13 bis 15 Wichtig In Nr. 2 der Vorbemerkung zu den speziellen Tätigkeitsmerkmal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2 Sonderregelungen im TVöD-S aufgrund des Besonderen Teils der Sparkassen

Die durchgeschriebene Fassung (TVöD-S) entspricht im Wesentlichen dem TVöD-AT. Abweichungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und erläutert. Legende über die Entsprechungen der TVöD-S-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-S (soweit abweichend)mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.2 Bankgeheimnis, Schweigepflicht (§ 3 Abs. 1 TVöD-S)

Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht eine Verschwiegenheitspflicht zum Schutz der Interessen des Arbeitgebers als arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Zum Schutz vertraulicher Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger kommt der Pflicht zur Verschwiegenheit im öffentlichen Dienst ein besonders hoher Stellenwert zu, weshalb die Tarifvertragsparteien entsprechende Regelun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.4 Führungskräfte in Sparkassen

Bei den Tätigkeitsmerkmalen für Führungskräfte in Sparkassen wird wie bisher zwischen Gruppen-, Geschäftsstellen- und Abteilungsleitern unterschieden. Neu ist, dass die Tätigkeitsmerkmale für Abteilungsleiter nunmehr auch auf Bereichsleiter oder Leiter von vergleichbaren strukturellen Einheiten Anwendung finden. Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs trägt dem Umstand Rech...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.3.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember

Voraussetzung für den Erhalt einer Sparkassensonderzahlung ist weiterhin, dass der Beschäftigte am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres im Arbeitsverhältnis mit der Sparkasse steht. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor diesem Zeitpunkt endet, erhalten keine Sparkassensonderzahlung. Auch eine anteilige Auszahlung ist im Fall des vorfristigen Ausscheidens nicht vorge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.4.2 Geschäftsstellenleiter

Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 4 Leiterinnen und Leiter von Geschäftsstellen, denen mindestens drei Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Dieses Merkmal ist neu und erfordert, dass dem Beschäftigten zusätzlich zu der Leitung der Geschäftsstelle auch die Führung von mindestens drei Beschäftigten der Geschäftsstelle übertragen ist. Da Teilzeitbeschäft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.5 Zusatzversorgungspflicht

§ 18.4 Abs. 1 Satz 6 TVöD-S regelt, dass alle Bestandteile der Sparkassensonderzahlung zusatzversorgungspflichtiges Entgelt darstellen. Nach Anlage 3 Satz 1 Buchst. e ATV-K bzw. Anlage 3 Satz 1 Nr. 14 zum ATV stellen Einmalzahlungen insoweit kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar, als bei ihrer Berechnung Zeiten berücksichtigt sind, für die keine Umlagen/Beiträge für l...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3 Leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte, Sparkassensonderzahlung (§§ 18.1 – 18.4 TVöD-S)

Die allgemeinen Regelungen zum Leistungsentgelt nach §§ 18 ff. TVöD gelten nicht für Beschäftigte der Sparkassen, siehe Protokollerklärung Nr. 4 zu § 18 TVöD. Auch der im Zuge der Tarifeinigung vom 25.10.2020 neu eingeführte § 18a TVöD, der ein alternatives Entgelt-Anreizsystem ermöglicht, gilt im Geltungsbereich des TVöD-S nicht. Ebenso besteht für Beschäftigte der Sparkass...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.3 Fälligkeit

Die jeweiligen Anteile der Sparkassensonderzahlung werden mit der Gehaltszahlung an die Beschäftigten ausgezahlt. Der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung ist mit dem Entgelt des Monats November, der variable Anteil der Sparkassensonderzahlung ist, grundsätzlich spätestens mit dem Entgelt des Monats April des Folgejahres auszuzahlen (§ 18.4 Abs. 5 TVöD-S). Es besteht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.8 Vermögenswirksame Leistungen (§ 23 Abs. 1 TVöD-S)

Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD-AT betrug die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes monatlich grundsätzlich 6,65 EUR. Die Protokollerklärung zu § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD, die am 1. 9.2020 in Kraft trat, legt für den Geltungsbereich des TVöD (VKA) fest, dass es sich bei dem Betrag in Höhe von 6,65 EUR um einen Mindestbetrag handelt,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4 Sparkassensonderzahlung (§ 18.4 TVöD-S)

Die Sparkassensonderzahlung nach § 18.4 TVöD-S trat am 1.1.2006 an die Stelle der früheren Einmalzahlung, Zuwendung, Überstundenpauschvergütung und des Urlaubsgeldes. Nachdem der BAT keine leistungs- und erfolgsorientierte Vergütung kannte, stellte die Einführung der leistungsbezogenen Bezahlung im Rahmen des TVöD-S einen Reformschritt bei der Neuordnung des öffentlichen Tar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.6 Entgelt für Auszubildende (§ 17.1 TVöD-S)

Abweichend von den übrigen Auszubildenden des öffentlichen Dienstes erhalten die Auszubildenden der Sparkassen gemäß § 17.1 TVöD-S die Auszubildendenvergütung, die dem jeweils nächsthöheren Ausbildungsjahr entspricht. Damit erhalten sie im ersten Ausbildungsjahr die Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr gemäß TVAöD, im zweiten Ausbildungsjahr die Ausbildungsver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Sparkassensonderzahlung ist grundsätzlich das Monatstabellenentgelt für den Monat Oktober (s. § 18.4 Abs. 2 TVöD-S). Sie bestimmt sich damit nach der Entgeltgruppe, der individuellen Entwicklungsstufe, Zwischenstufe oder Ü-Stufe und der Arbeitszeit im Bemessungsmonat Oktober. Zulagen und sonstige Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD)

Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte wie bisher in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die der ihm übertragenen Tätigkeit entspricht. Dazu ist die dem Beschäftigten übertragene Tätigkeit in Arbeitsvorgänge zu untergliedern. Ein Arbeitsvorgang ist die kleinste, nicht mehr weiter aufspaltbare Arbeitseinheit. Er bezieht sich jeweils au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.4 Pfändbarkeit

Unter Beachtung der allgemein gültigen Pfändungsgrenzen ist die Sparkassensonderzahlung pfändbar, da es sich um reguläres Einkommen handelt. Einschränkende Tatbestände der ZPO, wie z. B. die teilweise Unpfändbarkeit des Weihnachtsgeldes, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht anzuwenden[1]. Im konkreten Fall handelte es sich um die Pfändbarkeit des gara...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.3.1 Vorbemerkung

Vorbemerkung Nr. 2 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für "Beschäftigte in Sparkassen" (Teil B, Abschnitt XXV): Für Beschäftigte, deren Tätigkeit in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte in der Kundenberatung aufgeführt ist, gelten die Tätigkeitsmerkmale anderer Fallgruppen weder in der Entgeltgruppe, in der sie aufgeführt sind, noch in einer höheren Entgeltg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Nach § 18.4 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S haben nur bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Hierbei handelt es sich um die früheren Angestellten (vgl. i. V. m.§ 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD-S). Die ehemaligen „Arbeiter/Arbeiterinnen“ haben lediglich Anspruch auf den garantierten Teil der Sparkassensonderzahlung gem. § 18.4 Abs. 1 Satz 2 und 3 TVöD-S. Nicht ansp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.3 Qualifizierung (§ 5.1 TVöD-S)

§ 5 TVöD-AT wird im Geltungsbereich der Sparkassen komplett ersetzt durch § 5.1 TVöD-S. Die Regelungen dieser beiden Vorschriften sind jedoch im Wesentlichen identisch. Nach Abs. 5 Satz 1 trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Kosten einer durch ihn veranlassten Qualifizierungsmaßnahme. Abs. 5 Satz 2 ermöglicht die Kostenbeteiligung der Beschäftigten im Rahmen einer Qualifiz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.4.3 Abteilungsleiter, Bereichsleiter oder Leiter von vergleichbaren strukturellen Einheiten

Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 4: Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung einer Abteilung, eines Bereichs oder einer vergleichbaren strukturellen Einheit übertragen ist. Die Erweiterung dieses Tätigkeitsmerkmals auf Bereichsleiter und Leiter vergleichbarer struktureller Einrichtungen ist dem Umstand geschuldet, dass in den Sparkassen teilweise unterschiedlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Der AOK Bundesverband hat auf Anfrage der VKA mitgeteilt, dass der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V darstellt, während der individuell-leistungsbezogene und der unternehmenserfolgsbezogene Anteil nicht regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt darstellt. Der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.2 Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)

Die grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) finden auf alle Tätigkeitsmerkmale der neuen Entgeltordnung Anwendung. Hier werden u. a. der Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale (Nr. 1) sowie die Folge von Tätigkeitsmerkmalen mit Anforderungen in der Person (Nr. 2) geregelt. In den Nr. 3 – 6 werden die Anforderungen an Ausbildungsabschlüsse und in Nr. 7 die R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.8 Entwicklung des Budgets

Das Verhältnis der Sparkassensonderzahlung zum allgemeinen Leistungsentgelt regelt Nr. 2 der Protokollerklärung zu § 18.4 Abs. 1 TVöD-S. Hiernach wird der variable Teil der Sparkassensonderzahlung abhängig von der Ausweitung der Leistungsbezahlung im TVöD-AT weiterwachsen. Solange bis der Zuwachs der Variabilität der Sparkassensonderzahlung 1,36 % (und damit 8,5 % des Jahres...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.1 Garantierter Anteil (§ 18.4 Abs. 1 Satz 3 TVöD-S)

Nach § 18.4 Abs. 1 Satz 3 TVöD-S entsprach der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung bis 2016 der Höhe eines Monatstabellenentgelts i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S. Zulagen und sonstige Entgelte wurden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltverordnung (VKA) und damit zu erwartender steigender Person...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.1 Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte (§ 18.1 TVöD-S)

§ 18.1 Abs. 1 TVöD-S eröffnet den Sparkassen die Möglichkeit, leistungs- und erfolgsorientierte Entgeltsysteme einzuführen, und zwar sowohl auf freiwilliger übertariflicher Basis als auch im Rahmen der Sparkassensonderzahlung (§ 18.4 TVöD-S). Hinsichtlich der Ausgestaltung der leistungs- und erfolgsorientierten Entgeltsysteme haben sich die Tarifvertragsparteien lediglich auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.7 Gemeinsamer Ausschuss (§ 18.1 Abs. 2 und 3 TVöD-S)

Der Gemeinsame Ausschuss wirkt bei Entwicklung, Einführung und Controlling der Systeme mit (§ 18.1 Abs. 2 TVöD-S). Seine Aufgaben beschränken sich auf eine Mitwirkung, d. h. er kann Vorschläge für die betrieblichen Systeme entwickeln. Ob diese angenommen werden, entscheiden der Vorstand und der Personalrat im Rahmen der Dienstvereinbarung. Praxis-Tipp Da die Einzelheiten des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2.2 Übernommene Tätigkeitsmerkmale EG 2-15

Entgeltordnung für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst sowie der Entgeltgruppen 13 bis 15 wertgleich als spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Sparkassen übernommen worden. Dies erfolgte insbesondere in Abgrenzung zu den neu eingefügten Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung (siehe Pkt. 4.3). Bei den "all...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.3 Systematische Leistungsbewertung (§ 18.3 TVöD-S)

Als weitere Möglichkeit zur Leistungsbemessung nennt § 18.3 Abs. 1 TVöD-S die systematische Leistungsbewertung. Diese knüpft an konkrete Tatsachen und Verhaltensweisen der Beschäftigten an. Um willkürliche Entscheidungen weitestgehend zu minimieren, hat die systematische Leistungsbewertung im Rahmen eines zuvor festgelegten, vereinheitlichten Systems zu erfolgen. Hierfür lege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 18.2 TVöD-S)

Nach § 18.2 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des TVöD-S um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetzt. Eine einseiti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2.3 Entfallende Tätigkeitsmerkmale

Überholte Tätigkeitsmerkmale, wie z. B. "Kassenbote" (alt: Vergütungsgruppe VIII) oder "Geldzähler" (alt: Vergütungsgruppe VIII) sind gestrichen worden. Ebenso wurden für "Kassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VII) bzw. "Terminalkassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VIb) keine neuen Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Je nach Umfang des Kassenverkehrs gingen die Tätigkeitsmerkmale ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.2 Unternehmenserfolgsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 4 TVöD-S)

Der unternehmenserfolgsbezogene Teil der Sparkassensonderzahlung kann nicht nach den gleichen Grundsätzen und Ergebnissen des individuell-leistungsbezogenen Teils verteilt werden. Der noch näher zu definierende Unternehmenserfolg ist die alleinige Zielgröße, individuelle Leistungen bleiben außer Betracht. Die tarifrechtliche Regelung lässt einen großen Spielraum, den die ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.4.1 Gruppenleiter

Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3: Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung von Gruppen übertragen ist. Um eine Gruppe handelt es sich, wenn dem Beschäftigten mindestens zwei Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 3: Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3, denen mindestens zwei Beschäftigte mindeste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.3.2 Neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung

In der neuen Entgeltordnung (VKA) sind nunmehr ab der Entgeltgruppe 5 spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung vereinbart. In der bisherigen Vergütungsordnung des BAT war der "Kundenberater" nur als Beispiel ab der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 genannt. Mit den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung ab der Entgeltgruppe ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S)

§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Die Tarifvertragsparteie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 1 KStG)

Tz. 328 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 3 Nr 1 KStG setzt die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen voraus, dass die Kö eine von der Verlust-Kö und deren Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung (wegen des Begriffs s § 77 BetrVG) mit einer Arbeitsplatzregelung befolgt. Die Fin-Verw lässt auch eine vergleichbare Arbeitsplatzregelung in einem Tarifvertrag und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2 Ausnahmen

Rz. 138 Die Parteien können jederzeit zugunsten des Arbeitnehmers einen Ausschluss oder eine Verkürzung der Wartefrist vereinbaren. Eine solche Regelung kann auch in einen Tarifvertrag aufgenommen werden.[1] Stammt die Regelung zur Wartezeit im Tarifvertrag aus einer Zeit vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Wartefrist, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Regelung ledig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 52 Für die Entgeltfortzahlung gilt das Prinzip der Monokausalität, d. h. die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss die einzige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität. [1] Der erkrankte Arbeitnehmer soll nicht mehr erhalten, als er im Fall seiner Gesundheit bekommen würde.[2] Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann zugunsten des Arbeitnehmers hier...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 40 Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen; nur dann gewinnt sie für Entgeltfortzahlungsansprüche Bedeutung. Es ist zwischen der Erkrankung des Arbeitnehmers und der Folge der Arbeitsunfähigkeit zu differenzieren. Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsverhinderung.[1] Wie der Krankheitsbegriff ist auch der Begriff der Arbeitsunfähigke...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 32 Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird Krankheit definiert als ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlecht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.3.3 Betrieb, Tarifvertrag, Wirtschaftszweig

Rz. 12 Abzustellen ist vorrangig auf den Betrieb, damit nicht auf das Unternehmen oder den Konzern. Sofern im Betrieb kein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vorhanden ist, gilt in einem 2. Schritt zu prüfen, ob ein anwendbarer Tarifvertrag existiert. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers vom räumlichen, zeitlichen, sachlichen und persönlichen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.2 Arbeitsentgelt bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Eine besondere Stellung nehmen in diesem Zusammenhang für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ein. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären.[1] Der Tarifausschuss setzt sich aus jeweils 3 Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.3 Betriebsprüfung: Geschuldetes Arbeitsentgelt ist maßgeblich

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung[1] gehen die Rentenversicherungsträger bei den Betriebsprüfungen davon aus, dass die Entstehung des Anspruchs auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht davon abhängt, ob das geschuldete Arbeitsentgelt auch tatsächlich gezahlt wurde und dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Auch aus geschuldetem, aber vom Arbeitgeber nicht gezahltem Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.1 Vergütung nach allgemeinen Grundsätzen

Rz. 13 Die einzelnen Arbeitsplatzpartner haben nach allgemeinen Grundsätzen Ansprüche auf Arbeitsvergütung, Nebenleistungen und Vergütung von Mehrarbeit. Insbesondere ist bei Teilzeitarbeitsverhältnissen das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG zu beachten.[1] Im Arbeitsvertrag sollte geregelt werden, wie Mehrarbeit, insbesondere vertretungsbedingte Mehrarbeit, ausgeglichen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 5 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

Für verschiedene Leistungen sieht das Gesetz steuerliche Begünstigungen des Arbeitslohns vor. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass der Arbeitslohn steuerfrei ist, pauschal besteuert wird oder besonders gefördert wird. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Arbeitslohn durch die Vereinbarung von begünstigten Gehaltsextras oder Benefits so zu gestalten, dass die Belastung mit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.3.1 Art des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Der Begriff geht auf § 3 Satz 1 Nr. 2 der Richtlinie 97/81 EG zurück, ohne dass dem entnommen werden kann, was unter derselben Art des Arbeitsverhältnisses zu verstehen ist. Nach der Gesetzesbegründung sind befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse nicht artgleich.[1] Dem ist nicht zu folgen. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 TzBfG sind befristet beschäftigte Arbeitnehmer mit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 2.1 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TV-L (§ 2 TVÜ-L)

2.1.1 Regelungsinhalt In § 2 TVÜ-L sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TV-L ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TV-L den BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O und die diese ergänzenden Tarifverträge nicht einfach ersetzen. Der BAT usw. blieben folglich auch nach dem 31.10.2006 in Kraft. Der TVÜ-Länder-VKA enthält somit eine...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 2.1.1 Regelungsinhalt

In § 2 TVÜ-L sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TV-L ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TV-L den BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O und die diese ergänzenden Tarifverträge nicht einfach ersetzen. Der BAT usw. blieben folglich auch nach dem 31.10.2006 in Kraft. Der TVÜ-Länder-VKA enthält somit einerseits Vorschriften z...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 1 Die Entwicklung vom BAT zum TV-L

Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Angesichts der zunehmenden Kritik an der Komplexität wie Kostenstruktur der Regelungen des BAT waren sich die Tarifvertragsparteien einig, dass eine umfassende Reform des Öffentlichen Dienstrechts dringend notwendig ist. Es galt den als antiquiert empfundenen...mehr