Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.3 Mehrarbeits- und Überstundenvergütung

Der Begriff der Mehrarbeit bzw. Überstunde ist mit Ausnahme spezialgesetzlicher Bestimmungen gesetzlich nicht festgelegt; die Terminologie ist auch in Tarifverträgen nicht einheitlich. Bei der Klärung der Frage, ob und inwieweit Überstunden bzw. Mehrarbeit vorliegen, müssen also die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall beachtet werden. In der Regel versteht man ...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die gemäß § 611a Abs. 2 BGB als Gegenleistung für die vereinbarte Arbeitsleistung geschuldete Arbeitsvergütung erfolgt in der betrieblichen Praxis...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.1 Begriff und Arten der Zusatzvergütung

Neben der für die geschuldete Arbeitsleistung in Geld oder als Sachleistung gezahlten Vergütung gehören zum Arbeitsentgelt weitere Zusatzvergütungen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Zusatzvergütungen kann aufgrund gesetzlicher Vorschrift, Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag bestehen bzw. entstehen. Auch für die Gewährung von ...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung ergibt s...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.2 Vereinbarung der Vergütung im Arbeitsvertrag

In der Regel werden Art und Höhe der Arbeitsvergütung im Arbeitsvertrag geregelt. Häufig werden dabei die Vergütungsregelungen eines Tarifvertrags in Bezug genommen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen, die einem Arbeitnehmer im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags zusteht. Dabei ist ggf. im Wege der Auslegung des Arbeitsvertrags zu ermitteln, ob ...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.5 Zulagen für ungünstige Arbeitsbedingungen

Zu den Vergütungszuschlägen gehören ebenfalls die Zulagen für ungünstige Arbeitsbedingungen (sog. Erschwerniszulagen). Ihre Rechtsgrundlage kann sich aus einem Tarifvertrag oder einem Einzelarbeitsvertrag ergeben. Nachfolgend werden beispielhaft einige Zulagen aufgeführt: Entfernungszulage; Gefahrenzulage[1]; Lärmzulage; Schmutzzulage[2]; Zulage für gesundheitsschädigende Arbeite...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen / 1 AGB-Kontrolle

Seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 werden Regelungen über Ausschlussfristen einer strengeren gerichtlichen Kontrolle nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geltenden Regeln unterzogen. Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Ausschlussfristen hat sich in den letzten Jahren daher stark gewandelt und ist noch immer im Fluss. B...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.3 Höhe der Arbeitsvergütung nach § 612 Abs. 2 BGB

Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, etwa weil die Arbeitsvertragsparteien hierzu keine Regelung getroffen haben oder eine getroffene Vergütungsvereinbarung unwirksam ist, und sind die Parteien des Arbeitsvertrags nicht an einen Tarifvertrag gebunden, erfolgt die Lückenfüllung für den Vergütungsanspruch durch § 612 Abs. 2 BGB. Danach bemisst sich die Höhe der Vergütung...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die Arbeitsvergütung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung, es können jedoch auch Sachleistungen (z. B. Überlassung eines Dienstwagens auch zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung / 2.1 Grundsätzliches – die Regelung des § 13 ArbSchG

§ 13 ArbSchG regelt grundsätzlich, wer die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sind. Dabei handelt es sich um den Arbeitgeber, seine gesetzlichen Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, den vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebs beauft...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.2 Leistungszulagen

Leistungszulagen haben den Zweck, besondere Leistungen des Arbeitnehmers zu honorieren, etwa die Übernahme zusätzlicher innerbetrieblicher Funktionen (Funktionszulage). Sie können sich aus tarifvertraglichen, arbeitsvertraglichen oder betrieblichen Regelungen ergeben. Für die Beseitigung der Leistungszulage gelten die allgemeinen Vorschriften, die sich aus der jeweiligen Rech...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1 Auszahlung der Arbeitsvergütung

Die Modalitäten der Auszahlung der Arbeitsvergütung ergeben sich unmittelbar aus dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Arbeitsvertrag bzw. anwendbaren Tarifvertrag. Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Bei der Vereinbarung einer Vergütung in Kryptowährung handelt es sich nicht um Geldleistungen, sondern um einen Sachbezug i. S. v. § 107 Abs....mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.2 Höhe der Arbeitsvergütung außerhalb des Tarifbereichs

Soweit für die Arbeitsvertragsparteien wegen fehlender Tarifbindung oder aus anderen Gründen kein Tarifvertrag einschlägig ist, kann grundsätzlich auch untertariflich bezahlt werden. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Tariflohns, auch nicht aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Außerhalb des Tarifbereichs können Arbeit...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 3.1 Vergütung nach Zeit

Am weitesten verbreitet ist die sogenannte Zeitvergütung als Basis der Grundvergütung; sie ist zumeist auch Bezugspunkt der tarifvertraglich vereinbarten Grundvergütungen. Die Zeitvergütung richtet sich nach der vereinbarten Dauer der Arbeitsleistung, die in Tarifverträgen üblicherweise als "regelmäßige Arbeitszeit" bezeichnet wird. Die auf der vereinbarten Arbeitszeitdauer ...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.4 Zulagen und Zuschläge für Arbeit in ungünstigen Arbeitszeitlagen

Als weitere Vergütungszuschläge kommen Zulagen für ungünstige Arbeitszeiten vor. Hierzu gehören insbesondere Nachtarbeits-, Schicht-, Samstags- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge bzw. -zulagen. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt insoweit nur, dass Nachtarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder bezahlte Freizeit für geleistete Nachtarbeit haben. Der Begriff der Nachtarb...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.2 Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Neben der Einrede der Verjährung gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf die bereits fällig gewordene Arbeitsvergütung verwirkt ist. Hat das Gericht festgestellt, dass Verwirkung eingetreten ist, ist der Anspruch erloschen und kann vom Arbeitnehmer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung. Voraussetzung de...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Höhe des Arbeitsentgelts unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sind jedoch die Auszahlungsmodalitäten mitbestimmungspflichtig (Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte). Der Betriebsrat ist gemäß § 14 EntgTranspG grundsätzlich zuständig für die Durchsetzung von Auskunftsverlangen von Arbeitnehmern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen / 2 Beginn und Dauer der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine vertragliche Ausschlussfrist von weniger als 3 Monaten für die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs unangemessen kurz. Eine Frist von weniger als 3 Monaten ist mit dem wesentlichen Grundgedanken des Verjährungsrechts und der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren i. S. d. § 307 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.4 Betriebliche Übung

Ein Anspruch auf Arbeitsvergütung, insbesondere auf Zusatzvergütungen, kann sich auch aus einer sog. betrieblichen Übung ergeben. Darunter wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Das Verhalten des Arbeitgebers muss...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasst sie grundsätzlich alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche der Vertragsparteien gegeneinander. Hierbei kommt es nicht auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern auf den Entstehungsbereich des ...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.2.3 Tariflich vereinbarte Vergütungen nicht unwirtschaftlich (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 6 stellt ebenfalls in Anlehnung an die Rechtsprechung zum SGB XI klar, dass die Einhaltung einer Tarifbindung und ein daraus entstehender höherer Personalkostenaufwand stets den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung genügen (BSG, Urteil v. 7.10.2015, B 8 SO 21/14 R, Rz. 19 m.w.N). Mit dieser Klausel wird gewährleistet, dass Leistungserbringer ausrei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 1.2 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Für die Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung, der für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen, denn § 44 Abs. 1 BT-V verweist wie zuvor die §§ 42, 44 BAT hinsichtlich der Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld auf die für die Beamten jeweils geltenden Bestimmungen. Sonderregelungen zu § 44 BT-V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.18 Übergang der Prüfung/Übernahme von Angestellten (§ 28p Abs. 11)

Rz. 112 Die Vorschrift ist systematisch verfehlt dem § 28p zugeordnet worden. Sie befasst sich weder mit Inhalt noch mit Ablauf der Prüfverfahren, sondern klärt vielmehr in beiden Sätzen eine tarif- bzw. besoldungsrechtliche Fragestellung (ausführlich zur Historie der Vorschrift BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1 KR 27/09 R). Rz. 113 Sofern beim Übergang der Prüfung der Arbeitgebe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.2 Ankündigung/Vorbereitung

Rz. 117 Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung. Sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann hiervon abgewichen werden (§ 7 Abs. 1 BVV). Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz, Verdacht auf Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung oder Bei...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.4 Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 13 Der Anspruch auf Krankengeld ist ausgeschlossen, wenn ein Versicherter für denselben Zeitraum Vorruhestandsgeld i. S. d. § 5 Abs. 3 SGB V beanspruchen kann. Das Vorruhestandsgeld ist im Zusammenhang mit dem Vorruhestandsgesetz (VRG) v. 13.4.1984 (BGBl. I S. 601) zu sehen, welches Vorruhestandsleistungen bis zum 31.12.1988 förderte (§ 14 VRG). Trotz des Wegfalls der Fö...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.1.2 Formelle Anforderungen an eine Aufforderung zu Vertragsverhandlungen

Rz. 7 § 126 enthält zwar für Erstverhandlungen keine Vorgaben für den notwendigen Inhalt der Aufforderung. Diese sollte zumindest den Verhandlungsgegenstand konkretisieren und sich nicht auf den bloßen Wunsch nach einer Verhandlung beschränken, um die Antragsberechtigung an die Schiedsstelle im Konfliktfall auszulösen. Bei einer Aufforderung zum Abschluss einer Folgevereinba...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi...mehr

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Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Dienstleistungsbereich Sparkassen - (TVöD-S) -

1 Allgemeines und Tarifhistorie Am 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT und BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD-AT) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zu...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4 Die neue Entgeltordnung (VKA)

Am 1. Januar 2017 ist die neue Entgeltordnung (VKA) in Kraft getreten. Wie auch der Tarifvertrag selbst ist auch die Entgeltordnung spartenorientiert aufgebaut. Neben dem allgemeinen Teil gelten spartenspezifische Regelungen. In diesem Teil der Kommentierung wird nur auf die sparkassen-spezifischen Besonderheiten eingegangen und im Übrigen auf die allgemeine Kommentierung ver...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 1 Allgemeines und Tarifhistorie

Am 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT und BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD-AT) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für d...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.6 Institutsvergütungsverordnung

Die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) beinhaltet Regelungen zur angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Danach haben diese angemessene, transparente und langfristig angelegte Vergütungssysteme einzurichten, die auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet sind. Es sollen keine Anreize zu...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 2.1 Regelungen für Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 (§ 1 Abs. 4 TVöD-S)

Eine sparkassenspezifische Sonderregelung für Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 ist in § 1 Abs. 4 TVöD-S enthalten. Der TVöD-S findet grundsätzlich Anwendung für diese Beschäftigten. Einzelarbeitsvertraglich können jedoch vom Tarifvertrag abweichende Regelungen zum Entgelt und zur Arbeitszeit getroffen werden. Abweichende Regelungen, die nicht die Regelungen zum Entgelt und ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 2.7 Leistungsentgelt

Nach Protokollerklärung Nr. 4 zu § 18 TVöD-AT gelten die Bestimmungen zum Leistungsentgelt der §§ 18 ff. TVöD-AT nicht für die Beschäftigten der Sparkassen. Auch der im Zuge der Tarifeinigung vom 25.10.2020 neu eingeführte § 18a TVöD-AT, der ein alternatives Entgelt-Anreizsystem ermöglicht, gilt im Geltungsbereich des TVöD-S nicht. Stattdessen ist ein sparkassenspezifisches S...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 2.4 Reisezeit (§ 6 Abs. 9.1 TVöD-S)

§ 6 Abs. 9.1 TVöD-S sieht vor, dass bei Dienstreisen grundsätzlich nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt. Für jeden Tag der Dienstreise wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, sofern diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1 Struktur der neuen Entgeltordnung

Die neue Entgeltordnung zum TVöD für die Sparkassen ist in den §§ 12, 13 TVöD sowie in der neuen Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) abgebildet. Sie ist wie folgt untergliedert: 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD) Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte wie bisher in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2 "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale" für die Beschäftigten in Sparkassen

4.2.1 Entgeltgruppe 1 Für die Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt. 4.2.2 Übernommene Tätigkeitsmerkmale EG 2-15 Entgeltordnung für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst s...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.3 Beschäftigte in der Kundenberatung

Für Beschäftigte in der Kundenberatung sind in der neuen Entgeltordnung erstmals eigenständige Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Damit finden die Tätigkeitsanforderungen dieser in Sparkassen bedeutenden Beschäftigtengruppe bei der Eingruppierung besser Berücksichtigung. 4.3.1 Vorbemerkung Vorbemerkung Nr. 2 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für "Beschäftigte in Sparkassen" (T...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.3 Anspruchsvoraussetzungen

3.4.3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Nach § 18.4 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S haben nur bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Hierbei handelt es sich um die früheren Angestellten (vgl. i. V. m.§ 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD-S). Die ehemaligen „Arbeiter/Arbeiterinnen“ haben lediglich Anspruch auf den garantierten Teil der Sparkassensonderzahlung gem. §...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.11 Beihilfen in Krankheitsfällen

Durch die Niederschrifterklärung zu § 3 TVöD-S haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass der bisherige Rechtstand beibehalten wird (Protokollerklärung zu § 13 TVÜ-VKA). Alle Beschäftigten, die bis zum 30. 9. 2005 Anspruch auf Beihilfe hatten, sind auch zukünftig auf Basis der gültigen Beihilferegelungen beihilfeberechtigt. Neu eingestellte Beschäftige haben jedoch k...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.3 Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil der Entgeltordnung (VKA) enthält die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale und die in allen Sparten Anwendung findenden speziellen Tätigkeitsmerkmale (z. B. Bezügerechner, Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, Ingenieure, Meister, Techniker oder Vorlesekräfte für Blinde).mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2.1 Entgeltgruppe 1

Für die Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt.mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.5 Besonderer Teil

Der Besondere Teil enthält die speziellen Tätigkeitsmerkmale für die einzelnen Beschäftigtengruppen. Für den Bereich der Sparkassen sind alle speziellen Tätigkeitsmerkmale in dem Abschnitt XXV "Beschäftigte in Sparkassen" zusammengefasst. In den Durchgeschriebenen Fassungen wird jeweils das für die einzelnen Sparten maßgebliche Eingruppierungsrecht abgebildet.mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2 Variabler Anteil

3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil ( § 18.4 Abs. 3 TVöD-S ) § 18.4 Abs. 3 TVöD-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4 Zahlungsmodalitäten

3.4.4.1 Zwölftelungsregelung Die Sparkassensonderzahlung vermindert sich nach § 18.4 Abs. 1 Satz 8 TVöD-S um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt, Entgelt im Krankheitsfall oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs haben. Diese sog. Zwölftelungsregelung, die sich auf die gesamte Sparkassensonderzahlung bezieht,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.5 Tabellenentgelt (§ 15 Abs. 2 TVöD-S)

In der Zeit zwischen dem 1.9.2020 und dem 30.11.2022 galten aufgrund des im Rahmen der Tarifeinigung vom 25.10.2020 vereinbarten Maßnahmenpakets zur Senkung der Personalkosten besondere Regelungen für die Tabellenentgelte der Sparkassenbeschäftigten. Diese sahen eine von den anderen Sparten des TVöD abweichende Erhöhung der Tabellenentgelte vor. Diese Sonderregelungen wurden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.1 Zwölftelungsregelung

Die Sparkassensonderzahlung vermindert sich nach § 18.4 Abs. 1 Satz 8 TVöD-S um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt, Entgelt im Krankheitsfall oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs haben. Diese sog. Zwölftelungsregelung, die sich auf die gesamte Sparkassensonderzahlung bezieht, ist angelehnt an die Tarifr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.9 Reise- und Umzugskosten (§ 23 Abs. 3.1 TVöD-S)

Da eine eindeutige Zuordnung zu den Bundes- oder Landesreisekostenrechten nicht gegeben ist, wurde in § 50 BT-S geregelt, dass sich die Erstattung von Reise- und Umzugskosten nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen richtet. Da die Sparkassen i. d. R. der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen, dürfte meist das jeweilige Reise- und Umzugskostenrecht des Landes Anwendun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.5 Personalratsmitglieder

Für freigestellte Personalratsmitglieder gilt das Entgeltausfallprinzip. Sie erhalten sowohl den garantierten als auch den variablen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Da für den garantierten und den unternehmenserfolgsbezogenen Anteil die individuelle Leistung nicht von Relevanz ist, sind bei der Ermittlung der Höhe keine praktischen Probleme zu erwarten. Für die Ermittlung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.10 Erholungsurlaub (§ 26 Abs. 1 TVöD-S)

Die Protokollerklärung Nr. 1 zu § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD-S sieht vor, dass sich der tarifliche Anspruch auf Erholungsurlaub bei Beschäftigten, die Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung nach § 18.4 TVöD-S haben, ab dem Kalenderjahr 2021 um einen zusätzlichen Arbeitstag und ab dem Kalenderjahr 2022 um einen weiteren zusätzlichen Arbeitstag (unter Zugrundelegung einer Vertei...mehr