Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 3.2 Abweichung von tariflichen Urlaubsansprüchen

Tarifverträge geben die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs normalerweise klar vor und lassen keinen Spielraum für Flexibilisierungen. Bei beiderseitiger Tarifbindung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite kann der Arbeitnehmer auch nicht zu seinen Ungunsten auf die tarifvertraglich eingeräumten Rechte verzichten. Eine Flexibilisierung der Urlaubsansprüche ist in solchen F...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nutzung des LandesTicket He... / 2 Persönlicher Geltungsbereich

§ 1 TV LandesTicket Hessen regelt, wer einen tariflichen Anspruch auf das LandesTicket hat. Es wurde nicht – wie im TV-Entgeltumwandlung-H – auf den Geltungsbereich des TV-H und den anderer Tarifverträge verwiesen, sondern ein eigenständiger Geltungsbereich geschaffen. Unter den TV LandesTicket Hessen fallen: Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, (= Beschäftigte i. S. d. TV ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nutzung des LandesTicket He... / 5 Inkrafttreten, Laufzeit

Der TV LandesTicket Hessen gilt bis 31.12.026 und tritt ohne Nachwirkung außer Kraft. D.h. die Beschäftigten haben – wenn sie die zuvor beschriebenen Voraussetzungen erfüllen – einen Anspruch auf das LandesTicket bis Ende 2026. Der Tarifvertrag sieht in § 3 Abs. 3 außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Tarifvertragspartei für den Fall der Änderung der steuer- od...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nutzung des LandesTicket He... / 1 Einleitung

Durch die hessenweite Freifahrtberechtigung soll einerseits der Klimaschutz erhöht werden, indem ein Anreiz für die verstärkte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzt wird, andererseits soll die Attraktivität des Arbeitgebers Land Hessen gesteigert werden. Dies wurde von den Tarifvertragsparteien in die Präambel aufgenommen. Eine dem TV LandesTicket Hessen vergl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt bei Krankheit und U... / 3.1.2 Berechnungsschritte nach § 21 Sätze 2 und 3 TV-L

Im ersten Berechnungsschritt werden die in diesem Berechnungszeitraum angefallenen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge, Erschwerniszuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, Rufbereitschaftspauschalen, Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L. Anders als nach § 24 BAT ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.1 Überstundenvergütung (§ 850a Nr. 1 ZPO)

Rz. 8 Nach § 850a Nr. 1 ZPO sind die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Bezüge zur Hälfte unbedingt unpfändbar. Unter Mehrarbeit sind dabei diejenigen Arbeitsstunden zu verstehen, die der Arbeitnehmer über seine gewöhnliche, z. B. durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag bestimmte, Arbeitszeit hinaus leistet.[1] Ist also Feiertags-, Nacht- ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.2 Arbeitsentgelt mit Rechtsanspruch

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen, auf das ein Rechtsanspruch besteht, selbst wenn das tatsächlich gezahlte Entgelt geringer ist.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber bei untertariflicher Entgeltzahlung die Beiträge zur Sozialversicherung aus dem tariflich zustehenden Entgelt berechnen muss.[2] Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.2.3 Fiktive Einkünfte

Wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausübt, obwohl er dies könnte, können nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die fiktiv erzielbaren Einkünfte berücksichtigt werden. Die Zurechnung fiktiver Einkünfte, welche die Leistungsfähigkeit begründen sollen, hat neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltssc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 4 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Nach § 3 Abs. 1 ArbMedVV muss der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sorgen. Dabei hat er die Vorschriften der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) einschließlich Anhang und die erstellten und bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 4 ArbMedVV). Bei Einhaltung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 4 Vertragsstrafe im Tarifvertrag

Vertragsstrafen sind auch in Tarifverträgen denkbar. Wird aber in einem Tarifvertrag eine Lohnerhöhung vereinbart für den Fall, dass der Arbeitgeber bis zu einem konkreten Zeitpunkt die "sanitären Anlagen" nicht saniert hat, handelt es sich nicht um eine Vertragsstrafe zur Absicherung vertraglicher Rechte. Vielmehr wird die Lohnerhöhung unter eine Bedingung (§§ 158 ff. BGB) ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.7 Nebentätigkeitsverbot

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, eine Nebenbeschäftigung, sei es selbstständig oder unselbstständig, auszuüben. Ein allgemeines Verbot einer Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist demzufolge nur insoweit wirksam, als der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat. Das ist dann der Fall, wenn durch die Ausübung der Nebentätigkeit die Erfüll...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 2.4 Personalgestellung

Bei der Personalgestellung, die in den Tarifvertrag aufgenommen wurde, handelt es sich um ein Instrument, das mit Inkrafttreten des TVöD erstmals ausdrücklich tarifvertraglich geregelt, jedoch in der Vergangenheit gerade in der öffentlichen Verwaltung häufig einzelvertraglich eingesetzt wurde. Der wesentliche Unterschied zum früheren Zustand besteht in der Erweiterung des Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 4.4 Anhörung

Wenn der Arbeitnehmer an einen anderen als den bisherigen Dienstort versetzt werden soll, ist er vor dieser Maßnahme zu hören (§ 4 Abs. 1 TVöD). Die Voraussetzungen und der Ablauf dieser Obliegenheit für den Arbeitgeber sind im Tarifvertrag nicht weiter erläutert. Nach den Auslegungsgrundätzen des Bundesarbeitsgerichts[1] bedeutet der Begriff "zu hören" nicht, lediglich dem A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafe / 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen

Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, er unter Vertragsbruch ausscheidet oder ihm der Arbeitgeber wegen schuldhafter Verletzung der Arbeitspflicht außerordentlich kündigt. Sie finden sich ferner regelmäßig zur Absicherung eines vereinbarten Wettbewerbsverbots. Die Verpflichtung zur Zahlung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 1 Rechtsgrundlage

Nach §§ 339 ff. BGB kann eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart werden, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Die Vertragsstrafe ist ein vom Gesetzgeber zur Verfügung gestelltes besonderes Rechtsinstitut des Bürgerlichen Rechts für Schuldverhältnisse und kann demgemäß auch in Arbeitsverhältnissen vereinbart werden. Vertrags...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 5.3 Inhalt der Abordnung, Abgrenzung zur Versetzung

In Abgrenzung zur Versetzung handelt es sich bei der Abordnung um eine Maßnahme mit zeitlicher Begrenzung. Durch die Abordnung wird der Arbeitnehmer verpflichtet, vorübergehend bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers zu arbeiten. Der Tarifvertrag regelt weder einen Höchst- noch einen Mindestzeitraum für die Abordnung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats

Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 BPersVG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 7.1 Aufgabenverlagerung

Nach dem Wortlaut des Tarifvertrags kann eine Personalgestellung durchgeführt werden, wenn die Aufgaben des Beschäftigten auf einen Dritten verlagert werden. Der Wegfall der Beschäftigung muss auf Dauer erfolgen. Eine Aufgabenverlagerung ist dann anzunehmen, wenn die Aufgaben endgültig und unwiderruflich auf einen Dritten, bspw. auf einen Dienstleister, übertragen werden. Ni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 3.1 Reichweite des allgemeinen Direktionsrechts

Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) gestattet es dem Arbeitgeber, einseitig verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder der damit zusammenhängenden Verhaltensweisen beziehen. Eines solchen Direktionsrechts bedarf es, weil die einzelnen Dienstverpflichtungen meist nicht genau vertraglich festgelegt sind. Diese Verpflichtungen müssen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 9.2 Übergang des Direktions-/Weisungsrechts

Grundlage für das Direktionsrecht ist § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. In der Vorschrif...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 25 Als gesetzliche Regelung gelten die formellen und materiellen Vorschriften des dispositiven Rechts sowie die von der Rechtsprechung entwickelten ungeschriebenen Rechtsgrundsätze und durch Auslegung, Analogie oder Rechtsfortbildung abgeleitete Rechtsregeln.[1] Tarifverträge sowie Dienst- oder Betriebsvereinbarungen sind dabei keine gesetzlichen Regelungen. Dispositives...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Geschichte und Anwendung

Rz. 1 § 307 BGB (früher §§ 7, 8 AGGB) ist das Kernstück des AGB-Rechts.[1] Er enthält die Generalklausel. Heranzuziehen ist der AGB-Begriff aus § 305 Abs. 1 BGB wie auch der für Verbraucherverträge gültige Maßstab des § 310 Abs. 3 BGB. Rz. 2 Während zu Zeiten des AGBG eine Anwendung auf Arbeitsverträge nach § 23 Abs. 1 AGBG ausgeschlossen war, unterfallen heutzutage auch arbe...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.3 Ruhen trotz Nichtbeteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 6 Abs. 3 enthält den Partizipationsgedanken. Profitiert der selbst weder streikende noch ausgesperrte Arbeitnehmer von dem Ergebnis des Arbeitskampfes, weil es auf ihn Anwendung finden wird, würde durch die Gewährung von Alg in den Arbeitskampf eingegriffen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall keinen Grund, auf eine Beendigung des Arbeitskampfes hinzuwirken. Ob der Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.7 Übernahme des Arbeitskampfergebnisses

Rz. 16 Eine vorausschauende Betrachtung in Form einer Übernahmeprognose anhand der erkennbaren Tatsachen und der bisherigen tatsächlichen Entwicklung ist für die Beurteilung erforderlich, ob das Arbeitskampfergebnis aller Voraussicht nach in dem räumlichen Geltungsbereich des nicht umkämpften Tarifvertrags im Wesentlichen übernommen wird. Die Prognose ist gerichtlich voll üb...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.1 Eingriff in Arbeitskämpfe

Rz. 3 Ein Arbeitskampf i. S. d. § 160 ist gegeben, wenn entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber solche kollektive Maßnahmen ergreifen, die die jeweilige Gegenseite zielgerichtet in Bezug auf Arbeitsbedingungen unter Druck setzen sollen, und die zugleich geeignet sind, Arbeitslosigkeit herbeizuführen (also Streik oder Aussperrung). Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift stellt g...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2 Fiktive Kündigungsfristen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung (soziales Schmerzensgeld) aufgeteilt wird. Umgekehrt führt eine E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 160 ist auf faktische Arbeitskämpfe unabhängig davon anzuwenden, ob Arbeitskampfrecht beachtet wird oder nicht. Die Regelung bezweckt insbesondere, im Interesse der Rechtssicherheit klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Neutralität der Bundesagentur für Arbeit zu schaffen. Das gilt für alle Streikformen und Taktiken der Arbeitskampfführung. Au...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.4 Pflegezeit

Rz. 23d Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 gilt für Zeiten der Pflege während einer Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und ab 1.1.2012 für Zeiten einer Familienpflegezeit oder Nachpflegephase nach dem Familienpflegezeitgesetz. Hat der Arbeitslose während des Bemessungsrahmens einen nahen Angehörigen gepflegt, weil er eine Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeit oder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.7 Verminderung des Bemessungsentgelts

Rz. 42 Abs. 5 bestimmt eine Verminderung des Bemessungsentgelts, wenn der Arbeitslose nicht mehr für die Anzahl von Arbeitsstunden subjektiv arbeitsbereit ist oder objektiv in Betracht kommt, die der Bemessung des Alg zugrunde gelegt worden ist, ohne dass dies zur Verneinung von Arbeitslosigkeit führt (§ 138). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitslose zu...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.5 Teilzeitvereinbarung

Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 soll den Entschluss vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fördern, im Sinne von Umverteilung vorhandener Arbeit auf Dauer nur noch eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Diese Zielsetzung bleibt ungeachtet des teilweise bestehenden Fachkräftemangels erhalten, solange sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechnerisch mehrere Arbeitslose eine gemeldete o...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.10 Neutralitätsausschuss

Rz. 21 Die Schaffung eines Neutralitätsausschusses wird der Bedeutung seiner Entscheidung für den Arbeitskampf dadurch gerecht, dass Sachverstand und Erfahrungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aus der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit in die Entscheidung des Neutralitätsausschusses eingehen und zugleich gewährleistet wird, dass der maßgebliche Sachverhalt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.8 Beginn und Ende des Ruhens

Rz. 19 Ansprüche können nach § 160 längstens für die Dauer eines Arbeitskampfes ruhen, also vom Beginn bis zum Ende des Arbeitskampfes. Der Arbeitskampf endet mit Abschluss eines Tarifvertrags, auch wenn Erklärungsfristen eingeräumt wurden oder eine Urabstimmung über das Verhandlungsergebnis erst später stattfindet. Eine Forderung, die i. S. d. Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 gleich sei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.9 Ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art

Rz. 21 Den Altersrenten ähnliche Leistungen sind öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Ansprüche auf Leistungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, dazu gehören auch Kirchen, Gemeinden, Handwerkskammern, nicht aber private [Kapital-]Lebensversicherungen oder privatrechtliche Ansprüche aus Tarifverträg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.1 Kurzarbeitergeld und Leistungen zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld

Rz. 33 Während eines Zeitraums mit Kurzarbeit wird das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen (§ 24 Abs. 3). Dem Grundsatz der Bemessung folgend, dass insbesondere Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses in die Bemessung eingehen sollen, musste der Gesetzgeber auch für diese Zeiten, für die erzieltes oder zu beanspruchendes Arbeitsentgelt nicht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 6.2 Arbeitsvertragliche Bezugnahme

Rz. 99 Die Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zur Abrufarbeit kann nach § 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG einzelvertraglich vereinbart werden, wenn eine oder beide Parteien nicht tarifgebunden sind. Vereinbart werden kann nur die Anwendung des räumlich, fachlich und persönlich einschlägigen Tarifvertrags. Ausreichend ist die vereinbarte Anwendung der Regelungen zur Abrufarbeit. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 3.1 Betriebliche Gründe

Rz. 5 Wie bei der zeitlich unbegrenzten Teilzeitarbeit (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG) kann der Arbeitgeber nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 TzBfG einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn diesem betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 TzBfG verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in § 8 Abs. 4 TzBfG. Danach liegt gemäß § 8 Ab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 6.1 Allgemeines

Rz. 94 Bereits mit § 12 Abs. 3 TzBfG a. F. hatte der Gesetzgeber bewusst die allgemeine Tariföffnungsklausel des § 6 BeschFG durch eine klarere Regelung ersetzt. Die Normsetzungsbefugnis ist tatsächlich deutlich eingeschränkt worden. Es wurden Mindestanforderungen gestellt, wenn Tarifverträge zuungunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Vorgaben bei Abrufarbeit abweiche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.1 Arbeitsrechtliche Vereinbarung

Rz. 38 Die Abrufarbeit bedarf nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Vereinbarung muss zusätzlich zur Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Tätigkeit dem Arbeitgeber das Leistungsbestimmungsrecht über die Dauer und/oder die Lage der Arbeitszeit eingeräumt werden. Der Arbeitgeber kann daher nicht kraft...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.5.5 Tarifvertrag

Rz. 448 Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG findet nur Anwendung bei vertraglich vereinbarten Befristungen.[1] Rz. 449 Ergibt sich eine Befristung oder auflösende Bedingung aus einem Tarifvertrag (z. B. eine Altersgrenze), gilt diese im Falle beiderseitiger Tarifbindung nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Eine schriftliche Vereinbarung durch die beiders...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.7 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 355 Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Vertragsverlängerungen oder die Höchstbefristungsdauer abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Das Wort "oder" in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist als "und/oder" zu verstehen.[1] Das entspricht der Gesetzesbegründung, wonach tarifvertraglich eine andere (höhere oder niedrigere) Anzahl von zulässigen Ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 7.2 Vergleichbarkeit aufgrund anwendbaren Tarifvertrags

Rz. 49 Gibt es im Betrieb keine vergleichbaren unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer, ist der vergleichbare unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer aufgrund des anwendbaren Tarifvertrags zu bestimmen. Anwendbar ist der Tarifvertrag, an den der Arbeitgeber gebunden ist.[1] Fehlt es an einer Tarifbindung des Arbeitgebers, kommt nach dem Zweck der Regelung, die primär auf einen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr