Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Bildungsurlaub / 11.9.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird die im selben Kalenderjahr schon gewährte Freistellung angerechnet. Überdies ist eine Anrechnung von sonstigen Freistellungen, die auf anderen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, möglich, wenn sie den Grundsätzen der Arbeitnehmerweiterbildung des AWbG entsprechen und die Anrechenbarkeit v...mehr

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Führung auf Probe / 2.4 Dauerhafte Übertragung der Führungsfunktion

Hat sich der Beschäftigte während der Führung auf Probe bewährt, kann er unbefristet in der jeweiligen Führungsposition weiterbeschäftigt werden. Dazu muss ein entsprechender Fortsetzungsvertrag oder Änderungsvertrag abgeschlossen werden. Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Beschäftigte allerdings keinen Anspruch auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung in der Führungsp...mehr

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Elternzeit: Befristeter Arb... / 2 Höchstdauer für die Befristung

Die Befristung darf nicht nur die Zeiten der Mutterschutzfristen sowie die Zeiten der gesetzlichen Elternzeit abdecken. Vielmehr ist die Befristung auch für notwendige Zeiten einer Einarbeitung der Vertretungskraft zulässig.[1] Die Dauer des Arbeitsverhältnisses darf jedoch nicht an der gesetzlich zulässigen Höchstdauer der Elternzeit ausgerichtet werden. Es muss sich vielmeh...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Fehlende Einbeziehung

Rz. 2 Durch eine fehlende Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auch in Arbeitsverträgen eine Lücke entstehen. Häufig ist in der Praxis die Bezugnahme auf Tarifverträge. Auch wird zuweilen auf Betriebsordnungen verwiesen, die der Arbeitgeber einseitig erlässt und ändert. Ist die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag nicht zustande gekommen, ist sie als überras...mehr

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Bildungsurlaub / 9 Anrechenbarkeit anderweitiger Freistellungsansprüche

Der Arbeitgeber soll durch den gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch nicht zusätzlich gebunden werden. Deshalb sehen die meisten Bildungsurlaubsgesetze vor, dass sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, angerechnet werden (kö...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 3.2 Betriebsvereinbarungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Erlaubnistatbestand

Eine solche Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, spezifischere Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, sieht Art. 88 Abs. 1 DSGVO für den Beschäftigungskontext vor.[1] Die Mitgliedstaaten können diese spezifischeren Vorschriften für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO entweder selbst durch entspr...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.14.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im DRK (TV-Fahrradleasing-DRK)

Der Tarifvertrag zum Fahrrad Leasing ist zum 1.4.2021 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von 20 Monaten bis zum 31.12.2022. Bis zum 31.10.2022 soll die Umsetzung des Tarifvertrags von den Tarifparteien bewertet werden, um bei Bedarf Gespräche zur Neubewertung der Regelungen führen zu können. Der DRK Fahrrad Leasingtarifvertrag ist inhaltsgleich mit dem Fahrrad Leasing T...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.14.2 Tarifvertrag Corona-Zulage 2020

Der Tarifvertrag der Corona Sonderzahlung ist ananlog dem TVöD abgeschlossen worden. Der TV Corona Sonderzahlung 2020 sieht folgende Zahlungen bis zum 30.6.2021 (in maximal 2 Raten) vor: für die Entgeltgruppen 1 bis 9c (inkl. S 9 und P 9): 600,00 EUR für die Entgeltgruppen 9 b bis 12: 400,00 EUR für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 EUR Auszubildende, Schülerinnen und Schüler...mehr

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DRK-TV / 1.2 DRK-Arbeitsbedingungen

Seit dem Abschluss des DRK-Tarifvertrags 1984 sind die DRK-Arbeitsbedingungen jeweils an den Inhalt des Tarifvertrags angepasst worden. Bis zum Jahr 2002 war die Übernahme des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst gem. § 19 Abs. 3 der DRK-Satzung durch den DRK-Präsidialrat mit Verbindlichkeit für alle Mitgliedsverbände beschlossen worden. Erstmals im März 2003 erfolgte...mehr

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DRK-TV / 1.3 Reformbestrebungen

Inzwischen sind zahlreiche Kreis- oder sonstige DRK-Verbände aus ihren Landestarifgemeinschaften ausgetreten; auch ein Großteil der Landestarifgemeinschaften hat sich aufgelöst und damit die Tarifbindung aufgegeben, da sich die Mitglieder die sich aus dem an den BAT angelehnten Tarifvertrag ergebenden Personalkosten nicht mehr leisten konnten. Um einzelnen DRK-Verbänden trot...mehr

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DRK-TV / 2.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Tarifgebundenheit der DRK-Arbeitgeber ergibt sich – wie eben ausgeführt – aus der Mitgliedschaft in einer Landestarifgemeinschaft bzw. in der Bundestarifgemeinschaft. Unmittelbar und zwingend gilt der DRK-Tarifvertrag wie schon bisher nur für Mitarbeiter, die Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind. Für Mitarbeiter, die nicht Mitglied von ver.di sind, gilt der Tarifvertrag ...mehr

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DRK-TV / 1.4 Reform

Am 22.12.2006 haben die Tarifparteien den DRK-Reformtarifvertrag, nämlich den 27. Änderungstarifvertrag zum DRK-Tarifvertrag abgeschlossen, Anders als der TVöD, der den BAT ersetzt, besteht der DRK-Tarifvertrag vom 31. Januar 1984 fort, als der Reform-Tarifvertrag in der Fassung des 27. Änderungstarifvertrags. D...mehr

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DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr

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DRK-TV / 2.3.4 Probezeit (§ 3 Abs. 3 DRK-TV)

Hier hat der DRK-Reformtarifvertrag zwei Änderungen gebracht: Keine Probezeit bei Übernahme nach Ausbildung War im Tarifvertrag a. F. auf eine Probezeit verzichtet worden, wenn der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis von mindestens 2-jähriger Dauer in derselben Dienststelle eingestellt wurde, fällt nunmehr die 2-jähri...mehr

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DRK-TV / 2.7.3 Gesetzliche Versagungsgründe

Arbeitszeitgesetz Bei einer Nebentätigkeit im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses darf die werktägliche Arbeitszeit gem. § 3 ArbZG nicht überschritten werden. Auch die weiteren Vorschriften des ArbZG wie Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung usw. sind zu beachten. Die Einschränkungen des ArbZG gelten allerdings nur für Nebentätigkeiten, die als Arbeitnehmer, also i...mehr

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DRK-TV / 1.3.1 Wegfall der Friedenspflicht und Schlichtungsverfahren

Diese Selbstständigkeit muss das DRK allerdings mit dem Wegfall der Friedenspflicht der Mitarbeiter bezahlen, d. h. die DRK-Mitarbeiter haben nunmehr das Recht zu streiken. Allerdings ist einem Streik das Schlichtungsverfahren vorgeschaltet, während dessen Arbeitskampfmaßnahmen unzulässig sind. Das ergibt sich aus der Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

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DRK-TV / 2.2 Sonderregelungen (§ 2 DRK-TV)

Diese Sonderregelungen sind Bestandteil des Reformtarifvertrages.mehr

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DRK-TV / 1.1 Tarifgeschichte

Das Deutsche Rote Kreuz als nationale Rotkreuzgesellschaft und als anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege war lange Zeit in erster Linie geprägt vom Bild der Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit. Um die vielfältigen humanitären und sozialen Aufgaben erfüllen zu können, war das Deutsche Rote Kreuz bereits früh auch auf die Tätigkeit hauptamtlich beschäftigter M...mehr

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DRK-TV / 5.1 Allgemeines

Die neue Entgeltordnung ist zum 1.1.2013 in Kraft getreten. Mit dem 38. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Tarifvertrag) sowie des 6. Tarifvertrages zur Änderung des Tarifvertrages zur Überleitung der Mitarbeiter des DRK in die Entgeltgruppen des DRK Reformtarifvert...mehr

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DRK-TV / 2.12.3 Feiertage und Vorfesttage

Das Arbeitszeitgesetz schreibt ein Beschäftigungsverbot von Sonn- und Feiertagsarbeit vor, das auch für die Mitarbeiter im DRK gilt. Das Verbot der Feiertagsarbeit bezieht sich nach dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetzliche Feiertage. Der EGMR hat zu Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) entschieden, dass damit nicht jede religiös begründete oder inspi...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.14 46. Änderungstarifvertrag v. 22.2.2021

(Inkraft getreten am 1.10.2020 mit einer Laufzeit bis zum 31.3.2023) sowie der 11. Änderungstarifvertrag zum DRK-Überleitungstarifvertrag sowie (erstmalig abgeschlossen) der TV-Fahrradleasing-DRK (s. u. unter 1.4.2.14.1) und der DRK Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020 (s. u. unter 1.4.2.14.2) Der Tarifabschluss war das Ergebnis einer Schlichtungsvereinbarung. Neben einer lin...mehr

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DRK-TV / 5.3.2 Übergeleitete Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2007 eingestellt wurden

Diejenigen Mitarbeiter, die bereits aus dem alten DRK Tarifvertrag in den Reform – Tarifvertrag zum 1.1.2007 übergeleitet wurden, und davor oder bis zum 31.12.2011 aufgrund eines Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs höhergruppiert wurden, verbleiben für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit grundsätzlich in der ihnen nach § 3 zugeordneten Entgeltgruppe. Die ...mehr

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DRK-TV / 2.3.3 Nebenabreden (§ 3 Abs. 1 DRK-TV)

Nebenabreden müssen (im Gegensatz zum Arbeitsvertrag) zwingend schriftlich vereinbart werden; ohne Schriftform sind sie unwirksam. Sie können nur gesondert gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich vereinbart oder durch Tarifvertrag vorgesehen ist. Als Nebenabrede kommt z. B. die Gewährung außertariflicher Leistungen in Betracht wie etwa die Zahlung von Essensgeld oder Fah...mehr

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DRK-TV / 2.1 Geltungsbereich

Anders als der TVöD, der den BAT ersetzt, besteht der DRK-Tarifvertrag vom 31.1.1984 fort, der sog. DRK-Reformtarifvertrag zunächst in der Fassung des 27. Änderungstarifvertrags vom 22.12.2006, inzwischen in der Fassung des 36. ÄnderungsTV vom 31.5.2011 Im DRK-Tarifvertrag vor der Fassung des 27. ÄnderungsTV war Voraussetzung der Tarifgebundenheit des DRK-Arbeitgebers die Mit...mehr

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DRK-TV / 2.12.8 Beginn und Ende der Arbeitszeit am zugewiesenen Arbeitsplatz

Die Arbeitszeit beginnt und endet am jeweils zugewiesenen Arbeitsplatz. Absatz 8 nimmt eine Konkretisierung des tatsächlichen Beginns und Endes der zu berücksichtigenden Arbeitszeit vor. Da hier nicht die "Arbeitsstelle" sondern der jeweils zugewiesene "Arbeitsplatz" normiert ist, handelt es sich um eine kleinere Einheit, als beispielsweise der Begriff der "Arbeitsstelle" sug...mehr

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DRK-TV / 2.7 Nebentätigkeiten (§ 7 DRK-TV)

Mit dem 44. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV ist die Vorschrift wie folgt ersetzt worden: "Nebentätigkeiten haben die Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Mitarbeiter oder berechtigt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.13 45. Änderungstarifvertrag v. 5.6.2018

Der Tarifabschluss orientiert sich an der neuen Struktur des öffentlichen Dienstes, der für jede Entgeltgruppe und Stufe individuelle Steigerungen vorsieht. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 30 Monate für die Zeit vom 1.4.2018 bis 30.9.2020. Die Entgeltsteigerungen folgen einer eigenen, besonderen Systematik und stellen keine (wie in der Vergangenheit üblich) einheit...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.5 Verfahren

Rz. 52 Leistungen für Transfermaßnahmen nach § 110 setzten einen entsprechenden Antrag voraus (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 50). Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Rolfs, in: ErfK, SGB III, § 110 Rz. 29; Bieback, in: BeckOK; SGB III, § 110 Rz. 5 ; Apidopoulos, in: Heinz/Schmidt-De Caluwe/scholz, SGB III, § 110 Rz. 1...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.19.6 Vergütung Leiter Rettungsdienst und Fahrzeugvorhaltestunden im Rettungsdienst

Die Vergütung der Leiter Rettungsdienst und ihrer Stellvertreter wurde angepasst und in dem neu eingefügten § 5 in der Anlage 2 zum DRK-RTV nunmehr festgelegt, dass die Eingruppierung von Leitungskräften im Rettungsdienst in die (allgemeinen) Entgeltgruppen der Anlage 6 a zum DRK-RTV nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Aufgaben, Tätigkeit, Verantwortung und Qualifikati...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.6 38. Änderungstarifvertrag v. 14.12.2012

38. Änderungstarifvertrag vom 14.12.2012 (Inkrafttreten am 1.1.2013) Wesentliche Neuerung im 38. Änderungstarifvertrag ist die Verabschiedung der Entgeltordnung gemäß dem Eckpunktepapier aus dem vorhergehenden Tarifabschluss. Der Vorläufigkeitscharakter der bisherigen Eingruppierungen (sowohl der Neueinstellungen als auch bei den übergeleiteten Mitarbeitern in den Reform-Tari...mehr

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DRK-TV / 2.12.6 Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft

Der DRK-Tarifvertrag sieht in § 12 Abs. 6 die Möglichkeit der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit unter der Voraussetzung vor, dass der betreffende Mitarbeiter Arbeitsbereitschaft in dem geforderten Umfang leistet. § 12 Abs. 6 regelt die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 12 Stunden täglich und auf durchschnittlich 45 Stunden wöchentlich, wenn in sie regelmäßi...mehr

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DRK-TV / 4.1.1 Sonderkündigungsrecht

Die Regelungen der Anlage 5 bis zur Fassung des 38. Tarifvertrages zur Änderung des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV) vom 31.1.1984 waren mit einem Sonderkündigungsrecht versehen. In der ursprünglichen Version war in § 4 der Anlage 5 vereinbart, dass diese Sonderregelung von einer der Tarif...mehr

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DRK-TV / 2.12.3.2 Sonn- und Feiertage

§ 12 Abs. 3 Sätze 3 und 4 DRK-TV regelt die Freistellung von Mitarbeitern, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Werden Mitarbeiter an einem Sonntag oder Wochenfeiertag beschäftigt, so muss ihnen innerhalb von 2 Wochen 2 arbeitsfreie Tage gewährt werden, § 12 Abs. 5 Satz 3. Dabei kommt nach dem Wortlaut der Tarifnorm jeder Werktag, auch wenn er ohnehin arbei...mehr

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DRK-TV / 3.1.7 Vergütungsgruppenzulagen (§ 7 TVÜ-DRK)

Fallgestaltung 1 gem. § 7 Abs. 1 TVÜ-DRK Die Vergütungsgruppenzulage wurde vor der Überleitung am 31.12.2006 bereits bezahlt. Gilt für alle Arbeitnehmer, die aus dem Geltungsbereich des DRK-TV übergeleitet werden. Die Vergütungsgruppenzulage wird nicht Bestandteil des Vergleichsentgelts. Sie wird als persönliche Besitzstandszulage dynamisch weiterbezahlt, so lange die anspruchsb...mehr

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DRK-TV / 3.1 Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

Übergeleitet werden Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2006 hinaus fortbesteht. Grundlage für die Überleitung von den bisherigen Vergütungsgruppen/Lohngruppen der Anlagen 10 a und 10 c zum DRK-TV a. F. in die Entgeltgruppen des Reform-Tarifvertrags ist die Tabelle "Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Dezember / 1. Januar...mehr

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DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11 Qualifizierung (§ 11 DRK-TV)

Die Vorschrift regelt erstmals im DRK-TV die berufliche Bildung (Fort- und Weiterbildung) für alle Mitarbeiter. Qualifizierung wird als Teil der Personalentwicklung verstanden, um die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, die ihnen obliegenden Aufgaben optimal wahrzunehmen. Dies spielt auch bei der Besetzung von Arbeitsplätzen eine Rolle, ob eigene o...mehr

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DRK-TV / 2.13.3 Bereitschaftsdienst

§ 13 Abs. 3 Satz 1 DRK-TV ist wortgleich mit § 7 Abs. 3 TVöD – auf die dortige Kommentierung wird verwiesen § 13 Abs. 3 hat abweichend von § 7 Abs. 3 TVöD noch einen Satz 2 angefügt. § 13 Abs. 3 Satz 2 DRK-TV führt ergänzend aus, dass der Arbeitgeber nur dann Bereitschaftsdienst anordnen darf, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2 DRK Reformtarifvertrag Allgemeiner Teil

Die Präambel wurde im DRK-Reformtarifvertrag erheblich erweitert. Zunächst wird auf die Einbindung des Deutschen Roten Kreuzes in das Internationale Rote Kreuz und dessen allgemeinen Aufgaben hingewiesen. Sodann wird die Erwartung an die Mitarbeiter aufgenommen, dass nämlich ihr Verhalten "innerhalb und außerhalb des Dienstes der Verantwortung für den Nächsten ohne Ansehen vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.13.1 Wechselschichtarbeit

§ 13 Abs. 1 DRK-TV entspricht im wesentlichen § 7 Abs. 1 TVöD. Die Vorschrift unterscheidet sich indes in den Anforderungen der Nachtschichtfolgen von § 7 Abs. 1 TVöD. Der DRK-TV erfordert zusätzlich, dass der Mitarbeiter (der DRK-TV spricht grundsätzlich von "Mitarbeitern", nicht von "Beschäftigten" wie im TVöD) längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Na...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 3.1.1 DRK-Überleitung

Die Mitarbeiter werden gem. § 4 TVÜ-DRK entsprechend ihrer Beschäftigungszeit der Stufe der sich nach der Zuordnungstabelle ergebenden Entgeltgruppe zugeordnet, die der Stufe vorhergeht, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle bereits seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten hätte. Die Verweildauer in der zugeordneten Stufe wird einmalig im Rahmen der Überleitun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.1 Beschäftigter im Sinne des TVöD / TV-L

Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen Nachweis über den Sterbefall durch Vorlage einer Sterbeurkunde zu verlangen. Bei dem Verstorbenen muss es sich um einen Beschäftigten im Sinne des TVöD gehandelt haben. Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist stets, dass der Verstorbene vom Geltungsbereich des TVöD erfasst war. Hinterbliebene von Beschäftigten, die vom Geltungsber...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.5 Ausschluss- und Verjährungsfristen

Anspruch auf Karenzentschädigung verjährt nach 3 Jahren Die Karenzentschädigung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Deshalb unterliegt sie der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Ansprüche entstanden sind.[2] Ausschlussfristen nicht immer anwendbar Einzelvertraglich oder auch aufgrund von Tarifver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.1 Höhe der Arbeitsvergütung aufgrund eines Tarifvertrags

Soweit sich die Höhe der Arbeitsvergütung aus einem Tarifvertrag ergibt, an den die Vertragsparteien durch beiderseitige Tarifbindung oder aufgrund Allgemeinverbindlichkeitserklärung gebunden sind, dürfen und können sie die dort festgesetzte Höhe nicht unterschreiten, da der Tarifvertrag unmittelbar und zwingend gilt. Nach § 4 Abs. 3 TVG sind abweichende Abmachungen nur zulä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen / Zusammenfassung

Begriff Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen und sind danach in der Regel erst nach dem Ablauf von 3 Jahren ausgeschlossen. Dies wird bei Arbeitsverträgen nicht als interessengerecht angesehen, weshalb in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, besonders aber auch in Tarifverträgen, häufig wesentlich kürzere Ausschlussfristen (...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.3 Vereinbarung von Ausschlussfristen

Da sich der Anspruch auf Arbeitsvergütung sehr häufig aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt, kommt in diesen Fällen eine Verwirkung nicht in Betracht. Aus diesem Grund finden sich in diesen Verträgen häufig sogenannte Ausschlussfristen, die eine ähnliche Wirkung entfalten. Ausschlussfristen sind Fristen, nach deren Ablauf ein Rechtsanspruch erlischt, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.6 Sozialzulagen

In der betrieblichen Praxis existieren auch sog. Sozialzulagen. Sie werden bei Vorliegen besonderer sozialer Sachverhalte, wie beispielsweise der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, gezahlt. Sie gehören nicht zu den Leistungszulagen, da sie nicht an eine besondere Leistung des Arbeitnehmers anknüpfen. Der Anspruch auf eine Sozialzulage kann sich aus Tarifvertrag, Betri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 3 Die Grundvergütung des Arbeitnehmers

Bei der Vergütung des Arbeitnehmers wird nachstehend zwischen der Grundvergütung und eventuellen Zusatzvergütungen unterschieden. Als Grundvergütung wird hier die Vergütung verstanden, die dem Arbeitnehmer kraft Arbeits- oder Tarifvertrag für die Leistung der vereinbarten Dienste zusteht, etwa ein bestimmter Monats- oder Stundenlohn. Zusatzvergütungen sind Vergütungsbestandte...mehr