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Arbeitsvergütung: Grundlagen und Höhe / 3 Die Grundvergütung des Arbeitnehmers

Dr. Christian Schlottfeldt
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Bei der Vergütung des Arbeitnehmers wird nachstehend zwischen der Grundvergütung und eventuellen Zusatzvergütungen unterschieden. Als Grundvergütung wird hier die Vergütung verstanden, die dem Arbeitnehmer kraft Arbeits- oder Tarifvertrag für die Leistung der vereinbarten Dienste zusteht, etwa ein bestimmter Monats- oder Stundenlohn.

Zusatzvergütungen sind Vergütungsbestandteile, die an besondere (und gegebenenfalls wechselnde) Umstände der Arbeitsleistung anknüpfen und nicht als regelmäßiger Vergütungsbestandteil vereinbart sind, etwa Prämien, Zuschläge und Zulagen.

Welche Vergütungen dem Arbeitnehmer zustehen und auf welcher Grundlage diese zu ermitteln sind, ergibt sich aus der maßgeblichen Rechtsgrundlage, also insbesondere dem Tarifvertrag und/oder dem Individualarbeitsvertrag, bei leistungsbezogenen Vergütungen häufig auch aus betrieblichen Regelungen wie insbesondere einer Betriebsvereinbarung, gegebenenfalls auch einer betrieblichen Übung (s. o.) oder Gesamtzusage des Arbeitgebers über bestimmte Vergütungsbestandteile.

Hinsichtlich der Grundvergütung des Arbeitnehmers lassen sich prinzipiell 2 Bezugsgrößen für die Bestimmung der Vergütung erkennen, die sich ihrerseits wiederum in mehrere Vergütungsarten aufteilen:

  • Vergütung nach Zeit;
  • Vergütung nach Leistung.

Auch anteilige Kombinationen aus mehreren Vergütungsformen sind möglich.

3.1 Vergütung nach Zeit

Am weitesten verbreitet ist die sogenannte Zeitvergütung als Basis der Grundvergütung; sie ist zumeist auch Bezugspunkt der tarifvertraglich vereinbarten Grundvergütungen. Die Zeitvergütung richtet sich nach der vereinbarten Dauer der Arbeitsleistung, die in Tarifverträgen üblicherweise als "regelmäßige Arbeitszeit" bezeichnet wird. Die auf der vereinbarten Arbeitszeitdauer basierende Arbeitsvergütung kann als Stunden-, Tages-, Wochen- oder...

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