Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.8.2 Übernahme der bisherigen Eingruppierung

Auch nach Inkrafttreten der Entgeltordnung besteht weiterhin die Möglichkeit, der erweiterten Anrechnung einer vorherigen Eingruppierung und vorherigen Stufe aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis nach § 17 Abs. 7 Satz 3 TVÜ-Länder. Die Anlage 4 zum TVÜ-Länder berücksichtigte ein etwaiges vorangegangenes Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, bei dem ebenfalls ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.3 Vorläufige Fortgeltung der bisherigen Eingruppierungsvorschriften (§ 17 Abs. 1 TVÜ-Länder)

In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TV-L am 1.11.2006 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BAT / BAT-O einschließlich der Vergütungsordnung, die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 5 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb (TV Lohngruppen TdL) einschlie...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 13.2.1 Absatz 1

Besitzstand bei der Beschäftigungszeit Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder werden für die Dauer des über den 31.10.2006 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die vor dem 1.11.2006 nach Maßgabe der jeweiligen tarifrechtlichen Vorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten – mit Ausnahme bestimmter, im BAT-O/MTArb-O genannter Zeiten – als Beschäftigungszeit im Sinne des § 3...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 4.1 Regelungsinhalt

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gemäß § 5 ist der zweite Schritt der Überleitung in den TV-L. Absatz 1 (Vergleichsentgelt) Gemäß Absatz 1 war für alle überzuleitenden Beschäftigten ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im Oktober 2006 erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Das Vergleichsentgelt war die Basis für die Stufenzuordnung (§§ 6 und 7). Absatz 2 (Ermittlung des Ver...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.2 Die Bedeutung des Ortszuschlags/Sozialzuschlags nach Inkrafttreten des TV-L

Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst der Länder wurden die familienbezogenen Vergütungsbestandteile teilweise in die neue Entgelttabelle eingerechnet, teilweise werden sie als Besitzstandszulage weitergezahlt. Mit Inkrafttreten des TV-L entfallen die bisherigen Regelungen zum Ortszuschlag/Sozialzuschlag. Bei Gestaltung der Entgelttabelle nach...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.2.3 Abfindung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder können kinderbezogene Entgeltbestandteile für Kinder ab Vollendung des 16. Lebensjahres durch Vereinbarung mit der/dem Beschäftigten – also durch einzelvertragliche Regelung – abgefunden werden. Praxis-Tipp Damit ist es zulässig, die nach der Überleitungsregelung zustehenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile zu faktorisieren und in einem E...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 14.2.3 § 15 Absatz 3 TVÜ-L

Nach § 15 Abs. 3 gilt der Tarifvertrag über Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Arbeiten für Arbeiter der Länder vom 17.12.1959 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 und 2 MTArb/MTArb-O bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden landesbezirklichen Regelung fort. § 15 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz stellt klar, dass die bisherigen Zusatzurlaubsvorschriften nur hinsichtlich Dauer, ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2 Der TVÜ-Länder

Letztlich entstand eine Textfassung des TVÜ-Länder, die in vielen Punkten auf den Überleitungsverträgen bei Bund und VKA vom 13.9.2006 beruht, jedoch an ebenso vielen Stellen hiervon abweichende Regelungen trifft. Dies liegt darin begründet, dass sich die Ausgangssituation der TdL von der des Bundes und VKA unterschied. So gab es auch bereits im BAT verschiedene Abweichungen ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 21.2 Kommentierung

§ 22 TVÜ-Länder enthält eine besondere Fälligkeitsregelung zur Zahlung der bis zum 31.10.2006 erarbeiteten unständigen Bezügebestandteile. Danach werden die unständigen Bezügebestandteile für Arbeitsleistungen bis zum 31.10.2006 "nach den bis dahin jeweils geltenden Regelungen abgerechnet als ob das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2006 beendet worden wäre." Unständ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 14.2.1 § 15 Absatz 1 TVÜ-L

Nach § 15 Abs. 1 TVÜ-Länder galten für das Urlaubsjahr 2006 die bisherigen Tarifregelungen bis zum 31.12.2006 fort hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs bzw. von Zusatzurlaub (§§ 47 Abs. 5, 48, 48a, 49 BAT/BAT-O), der Bewilligung des Erholungsurlaubs bzw. von Zusatzurlaub (§ 47 Abs. 6) sowie der Übertragung des Erholungsurlaubs bzw. von Zusatzurlaub auf das folgende Kalen...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 15.2 Kommentierung

Nach § 16 Satz 1 TVÜ-L sind die Pauschalierung oder Abfindung von Besitzständen (nur) "durch Vereinbarungen mit der/dem Beschäftigten" zulässig. Bei der Pauschalierung werden in unterschiedlicher Höhe anfallende Ansprüche in eine gleich bleibende monatliche Zahlung umgewandelt. Die Abfindung unterscheidet sich von der Pauschalierung vor allem dadurch, dass Ansprüche, die über...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 13.1 Regelungsinhalt

Im neuen Tarifrecht der Länder ist die "Beschäftigungszeit" abweichend vom bisherigen Tarifrecht definiert. Der TV-L unterscheidet – entgegen den bis 31.10.2006 für die Arbeitnehmer der Länder im Tarifgebiet West geltenden Regelungen – nicht mehr zwischen den Begriffen "Beschäftigungszeit" und "Dienstzeit" bzw. "Jubiläumszeit". Letzteres waren die Zeiten im gesamten öffentlic...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.6 Eingruppierung zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2018

Für alle Eingruppierungen ab dem 1.1.2012 gelten ab diesem Zeitpunkt die §§ 12, 13 TV-L sowie die Entgeltordnung zum TV-L. Ab diesem Zeitpunkt wird nicht mehr danach unterschieden, ob es sich um einen Übergeleiteten, einen zwischen dem 1.11.2006 und dem 31.12.2011 eingestellten oder einen nach dem 1.1.2012 neu eingestellten Beschäftigten handelt. Hiervon gibt es 3 Ausnahmen: B...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2 Überleitungsregelungen (Zweiter Abschnitt)

Der 2. Abschnitt des TVÜ-Länder enthält die Vorschriften für die Überleitung der Beschäftigten hinsichtlich ihres Entgelts in den TV-L, die bereits vor dem 1.11.2006 im Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber standen. Da der TV-L ein überaus komplexes Tarifrechtsgefüge ersetzt und allein auf der Regelungsebene der Bundes-Tarifvertragsparteien insgesamt ca. 100 Tarifverträge auf we...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.3 Neue Bemessungsgrundlage für Sonderformen der Arbeit

Zeitzuschläge werden auf Basis der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet, § 8 Abs. 1 Satz 2 TV-L. Dies führt bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9a aufgrund der neu "dazwischen geschobenen" Stufe 3 am 1.1.2019 zu einer unterproportionalen Erhöhung der Bemessungsgrundlage und daher auch zu einer geringeren Erhöhung der Zeitzuschläge als es ohne die Einführung der Ent...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 5.1 Regelungsinhalt

Die Stufenzuordnung gemäß § 6 ist der dritte Schritt der Überleitung der Angestellten in den TV-L. Absatz 1 (Grundsatz) Für die Stufenzuordnung der Angestellten haben die Tarifvertragsparteien eine pragmatische Lösung gefunden, die Besitzstände für die Arbeitnehmer sicherte und Kostensteigerungen für die Arbeitgeber weitgehend vermied. Nachdem die ersten 2 Schritte der Überleit...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 17 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30.9.2005 (§ 18 TVÜ-Länder)

Übersicht § 10 TVÜ-Länder regelt den Fall, dass am Stichtag der Überleitung die höherwertige Tätigkeit bereits übertragen worden ist. § 14 TV-L regelt den Fall, dass einem ab dem 1.11.2006 neu eingestellten Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen wird. § 18 TVÜ-Länder regelt die Fälle, dass einem übergeleiteten Beschäftigten nach dem Stichtag bis zum ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 1.1 Regelungsinhalt

§ 1 TVÜ-Länder bestimmt den persönlichen und sachlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TV-L. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TV-L an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ-L, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TV-L das bisherige Tarifrecht ablöst. Absatz 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Absatz 1 Satz 1 ist ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 11.1 TVÜ-Länder

Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um Besitzstand im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, die auf der Fortgeltung des bisherigen Tarifrechts beruhten, insoweit kompensiert werden, als die künftigen Gehaltsentwicklungen in der Entgelttabelle des TV-L nicht berücksichtigt worden sind oder nicht abgebildet werden konnten (sog. Exspektanz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit

Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten beträgt. Hierbei wird berücksichtigt, dass neben dem reinen Unterricht von der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Überstunden bald steuerfrei? / Hintergrund

Überstunden sind in vielen deutschen Arbeitsverhältnissen an der Tagesordnung, u.a. auch im Homeoffice. Eine aktuelle Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zeigt, dass etwa 44 Prozent der Beschäftigten regelmäßig Überstunden leisten. Rund ein Viertel arbeitet mehr als fünf Stunden pro Woche zusätzlich. Besonders auffällig: Der Anteil an Beschäftigten, die im Hom...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 Um sich vor einer Einstellung Kenntnisse über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu verschaffen, kann der Arbeitgeber ihn im Rahmen des Einstellungsgesprächs mündlich befragen. Häufig muss der Bewerber auch bereits zur Vorbereitung eines Einstellungsgesprächs einen Personalfragebogen des Arbeitgebers ausfüllen. Der Personalfragebogen ist die formularmäßige Zus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im Be...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.7 Mitbestimmung nun auch aus Tarifvertrag?

Neben Gesetzen regeln vor allem Tarifverträge das deutsche Arbeitsleben. Obwohl der deutsche Arbeitsschutz bis in feinste Details gesetzlich geregelt ist, sehen die Gewerkschaften zunehmend den Bedarf, auf der Ebene von Tarifverträgen weitere Regulierungen in den betrieblichen Alltag einzubringen. Ein Beispiel ist der im Jahr 2009 erstreikte "Tarifvertrag zum Gesundheitsschut...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form, Frist, zuständige Stelle

Rz. 18 Die Beschwerde unterliegt keinen Form- und Fristerfordernissen, d. h. sie kann jederzeit mündlich oder schriftlich erhoben werden.[1] Der Arbeitnehmer muss in der Beschwerde auch keine Abhilfemöglichkeit benennen.[2] Form- oder Fristbestimmungen können aber in einer Regelung nach § 86 BetrVG getroffen werden. Rz. 19 Beschwerdeadressat sind die "zuständigen Stellen des ...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.4 Betriebsvereinbarungen im Arbeitsschutz

Betriebsvereinbarungen nach § 77 BetrVG sind neben formellen Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen weitere zentrale Normen der Regulierung von Arbeitsbedingungen im Betrieb, die für alle Arbeitnehmer gelten. Sie können weite Bereiche des Arbeitslebens regeln. Gleichzeitig ist die Betriebsvereinbarung die wichtigste Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsra...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.4 Aussteller und Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 32 Die (schriftliche) Bescheinigung muss den Aussteller erkennen lassen. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG erfordert zwar lediglich die Bescheinigung eines Arztes. Aus dem Zusammenspiel mit § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG wird aber deutlich, dass die Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich ist.[1] In der Tat wird der Arzt, der den Arbeitnehmer nicht untersucht und behandelt hat, ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.2 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 51 Liegen die Anwendungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1a Satz 1 und 3 EFZG vor, sind abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen gemäß § 12 EFZG i. V. m. § 134 BGB nichtig.[1] Arbeitgeber können daher nicht verlangen, dass die Arbeitnehmer weiterhin eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Denn dieses Verlange...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green HR und Leadership / 4 Die rechtlichen Anforderungen an Green HR und Leadership

Green HR und Leadership bringen eine Vielzahl von nachhaltigen Praktiken mit sich, die nicht nur ethisch, sondern auch gesetzlich konform sein müssen. Die Beachtung rechtlicher Anforderungen ist daher von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass nachhaltige Initiativen im Einklang mit den bestehenden Gesetzen stehen. Arbeitsrechtliche Compliance in Umweltinitiativen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsordnung / 1 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Arbeitgeber ist in einem Betrieb mit Betriebsrat nicht befugt, einseitig eine Betriebsordnung zu erlassen, in der er Regeln über "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" oder andere mitbestimmungspflichtige Regelungen aufstellt. Diese Fragen unterliegen vielmehr dem Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die ...mehr

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Entgelt / 5.2.7.2 Vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

Bei dem unmittelbar vorhergehenden Arbeitsverhältnis muss es sich – abweichend vom TVöD – um ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gemäß § 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TV-L handeln. Auf Wiedereinstellungen bei demselben Arbeitgeber findet der Abs. keine Anwendung.[1] Hinweis öffentlicher Dienst Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber im Sinne von § ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.5 Tarifvertragliche Einstellungsgebote und Verlängerungsabreden

Rz. 76 Tarifvertragliche Vorschriften gibt es vor allem zur Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss oder Berufsausbildung. Verschiedentlich sehen Tarifverträge vor, dass zum Zwecke der Beschäftigungssicherung mit den Auszubildenden unmittelbar nach Abschluss der Berufsausbildung befristete Arbeitsverträge (früher regelmäßig für die Dauer von 6 Monaten, heute, vor dem Hin...mehr

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Entgelt / 3.2 Eingruppierung der Lehrkräfte

Anlässlich der Tarifverhandlungen vom 28.3.2015 wurde der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L) einschließlich der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage A zum TV EntgO-L) verhandelt. Der Tarifvertrag ist zum 1.8.2015 in Kraft getreten.mehr

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Entgelt / 1.5 Einführung einer Niedriglohngruppe

Mit der EG 1 ist im TV-L zum 1.1.2016 eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Da die Tarifentgelte im niedrigsten Qualifikationssegment häufig nicht konkurrenzfähig sind und entsprechende Tätigkeiten in der Folge verstärkt outgesourct, d. h. auf private Anbieter außerhalb des Geltungsbereichs der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verlagert wurden, bestand Bedar...mehr

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Entgelt / 5.7.5 Bildung der betrieblichen Kommission

Über schriftlich begründete Beschwerden gegen die Verlängerung einer Stufenlaufzeit berät eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission. Die Größe der Kommission ist nicht vorgeschrieben. Um die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit der Kommission zu sichern, sollte – je nach Betriebsgröße – die Kommission mit einer Stärke von insgesamt nicht mehr als 4 bis 8 Mitgliedern g...mehr

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Entgelt / 5.8.3 Schädliche Unterbrechung

§ 17 Abs. 3 Satz 3 TV-L erfasst alle Fallgestaltungen, die nicht von den Sätzen 1 und 2 des § 17 Abs. 3 TV-L privilegiert sind. Die Norm bestimmt, dass trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren eine neue Stufenzuordnung – im Grundsatz eine Rückstufung – erfolgt. Die vorgenannten Unterbrechungen werden als schädliche Unterbrechung...mehr

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Entgelt / 5.2.9 Sonderfall: Stufenzuordnung bei der Einstellung von Lehrkräften

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV-L vom 10.3.2011 wurde für den Geltungsbereich des § 44 TV-L ausdrücklich tarifvertraglich vereinbart, dass nach Ziffer 1 zu § 44 Nr. 2a TV-L bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen ab dem 1.4.2011 im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L die Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus mehreren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbe...mehr

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Entgelt / 5.2.1.3 Grundbegriff: vorheriges Arbeitsverhältnis

Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von d...mehr

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Entgelt / 5.3.3 Höhe der Zulage

Der Tarifvertrag lässt es zu, dass ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt "ganz oder teilweise" vorweg gewährt werden kann. Damit kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten maximal den Differenzbetrag zwischen seiner aktuellen Stufe bis zur übernächsten Stufe in vollem Umfang gewähren. Zulässig ist die Gewährung jedes beliebigen Betrags bis zum Maximalbetrag. Bei Beschäftigten mit e...mehr

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Entgelt / 5.10.10 Herabgruppierung (§ 17 Abs. 4 TV-L)

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Ein Garantiebetrag kommt nicht zur Anwendung. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats, in dem die Herabgruppierung erf...mehr

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Entgelt / 5.2.8 Sonderfall: Stufenzuordnung nach Soldatenversorgungsgesetz

§ 8 SVG fingiert die für eine Stufenzuordnung erforderliche einschlägige Berufserfahrung nicht. Weder der Wortlaut des § 8 SVG noch die Gesetzessystematik lassen einen Bezug zu anderen als den in § 8 SVG genannten Dienst- und Beschäftigungszeiten erkennen. § 8 SVG stellt mit seinen Kriterien auf einen reinen Zeitablauf ab. Verlangt die Anspruchsnorm – wie hier die Stufenzuor...mehr

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Entgelt / 5.7.1 Grundsatz, kein Durchführungsanspruch

Ein wesentliches Ziel der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senioritätsprinzip. Im TV-L knüpft folglich keine Regelung mehr an das Lebensalter der Beschäftigten an. In § 17 Abs. 2 TV-L ist vorgesehen, dass Aufstiege in die Entwicklungsstufen 4 bis 6 neben der Berufserfahrung auch an die Leistung der Beschäftigten geknüpft werden können. Dieser ko...mehr

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Entgelt / 5.10.4.7 Höhe des Garantiebetrags bei Gewährung einer Angleichungszulage

Die im Tarifvertrag Entgeltordnung – Lehrkräfte vom 28.3.2015 vereinbarte Angleichungszulage wurde gemäß Nr. III der Tarifeinigung vom 2.3.2019 rückwirkend zum 1.1.2019 auf 105,00 EUR erhöht. Mangels tariflicher Regelung ist im Falle einer Höhergruppierung von Lehrkräften mit Angleichungszulage ab 1.1.2019 die Angleichungszulage bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags zwi...mehr

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Entgelt / 5.10.3.1 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen

Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt immer betragsmäßig, und zwar unabhängig davon, ob die Höhergruppierung um nur eine oder mehrere Entgeltgruppen erfolgt. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen erfolgt die Ermittlung der zutreffenden Stufe gem. § 17 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L in mehreren Zügen, also in Zwischenstufen von Entgeltgruppe zu Ent...mehr

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Entgelt / 7.3.2 Berechnung nach § 21 Sätze 2 und 3 TV-L

Im ersten Berechnungsschritt werden die in diesem Berechnungszeitraum angefallenen tariflichen wie übertariflichen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge Erschwerniszuschläge Bereitschaftsdienstentgelte Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L Die im Dienstplan vorgese...mehr