Begriff

Mit der Zahlung einer Prämie wird – ähnlich wie beim Akkordlohn – meist eine überdurchschnittliche Leistung vergütet. Der Anspruch auf Zahlung einer Prämie kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag ergeben. Prämien aller Art, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, sind unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Rechtsgrundlage für die Besteuerung ist § 19 EStG.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts folgt aus § 14 SGB IV. Im Falle einer Steuerfreiheit oder pauschalen Versteuerung kann sich Beitragsfreiheit aufgrund der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ergeben.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Prämie pflichtig pflichtig
Sachprämie aus Kundenbindungsprogramm bis 1.080 EUR/Jahr frei frei
Sachprämie aus Kundenbindungsprogramm über 1.080 EUR/Jahr bei Pauschalierung mit 2,25 % pauschal frei

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