Rz. 4

In der Berichterstattung zu ESRS S2 ist die generelle Herangehensweise des Unternehmens zu erklären und wie es seine Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert und behandelt. Für die Berichterstattung unterliegen alle Standards, inkl. der Unterthemen und Unter-Unterthemen, der vom Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse. Wenn das Thema der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder eines oder mehrere seiner Unterthemen oder Unter-Unterthemen als wesentlich identifiziert wurde, müssen die Anforderungen der Disclosure Requirements ESRS S2-1 bis ESRS S2-5 diesbzgl. erfüllt werden.

 

Rz. 5

Tab. 1 zeigt die Aufstellung an Nachhaltigkeitsthemen zu ESRS S2, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind. Der weit gefasste thematische Fokus umfasst 18 Unter-Unterthemen, die besonders schutzwürdige Interessen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette abdecken. Eine detaillierte Beschreibung der Unter-Unterthemen ist dementsprechend unter § 12 Rz 5 ff. gegeben, da sie bis auf kleine Abweichungen analog zu denen von ESRS S1 sind. Die Unterschiede liegen lediglich in den kürzeren Benennungen bei den Unter-Unterthemen, die in ESRS S2 als "Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten" und "Tarifverhandlungen" bezeichnet werden (anstatt "Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung" und "Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften" in ESRS S1). Zudem ergänzt ESRS S2 zum Unterthema "Sonstige arbeitsbezogene Rechte" das Unter-Unterthema "Wasser- und Sanitäreinrichtungen", welches in ESRS S3 zu finden ist (§ 14 Rz 11).

 
Thema Unterthema Unter-Unterthema
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Arbeitsbedingungen
  • Sichere Beschäftigung
  • Arbeitszeit
  • Angemessene Entlohnung
  • Sozialer Dialog
  • Vereinigungsfreiheit, einschl. der Existenz von Betriebsräten
  • Tarifverhandlungen
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • Gesundheitsschutz und Sicherheit
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
  • Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • Schulungen und Kompetenzentwicklung
  • Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
  • Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
  • Vielfalt
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Angemessene Unterbringung
  • Wasser- und Sanitäreinrichtungen
  • Datenschutz

Tab. 1: Nachhaltigkeitsaspekte gem. ESRS 2 (ESRS 1, App. A)

 

Rz. 6

Die Anwendungsanforderungen (Application Requirements) zu ESRS S2 schlagen vor, neben einer allgemeinen Darstellung grundlegender Aspekte spezielle Aspekte, die mit kurzfristigen wesentlichen Auswirkungen verbunden sind, gesondert darzustellen. Damit wird auf kurzfristige Reaktionen auf Ereignisse bzw. Missstände hingewiesen, die für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette von Bedeutung sind. Als Beispiel werden Initiativen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während einer Pandemie für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette angeführt (ESRS S2.AR1).

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