Ziel

1.

Ziel dieses Standards ist es, Angabepflichten festzulegen, die es den Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch im Rahmen seiner Produkte oder Dienstleistungen, sowie durch seine Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen nachzuvollziehen, darunter:

 

a)

die wesentlichen positiven und negativen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette,

 

b)

alle ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Behebung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und zum Umgang mit Risiken und Chancen, und die Ergebnisse dieser Maßnahmen

 

c)

die Eigenschaften, die Art und den Umfang der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens, einschließlich derjenigen, die mit seinen Auswirkungen oder Abhängigkeiten in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verbunden sind, sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen damit umgeht, und

 

d)

die finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig ergeben, einschließlich derjenigen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

2.

Um das Ziel zu erreichen, erfordert dieser Standard eine Erläuterung des allgemeinen Ansatzes, den das Unternehmen verfolgt, um alle wesentlichen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Folgendes zu ermitteln und anzugehen:

 

a)

Arbeitsbedingungen (z. B. sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten, Tarifverhandlungen, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Gesundheit und Sicherheit),

 

b)

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (zum Beispiel Geschlechtergerechtigkeit und gleicher Lohn bei gleichwertiger Arbeit, Schulung und Kompetenzentwicklung, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Vielfalt),

 

c)

sonstige arbeitsbezogene Rechte (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, angemessener Wohnraum, Wasser- und Sanitärversorgung und Privatsphäre).

3.

Darüber hinaus erfordert dieser Standard eine Erläuterung, wie solche Auswirkungen sowie Abhängigkeiten des Unternehmens von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wesentliche Risiken oder Chancen für das Unternehmen mit sich bringen können. Beispielsweise können negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stören (wenn Kunden seine Produkte nicht kaufen oder wenn staatliche Stellen seine Produkte beschlagnahmen) und seinen Ruf schädigen. Umgekehrt können die Achtung der Arbeitnehmerrechte und Programme zur aktiven Unterstützung (z. B. durch Initiativen zur Vermittlung von Finanzwissen) Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, z. B. zuverlässigere Lieferungen oder eine Ausweitung der künftigen Verbraucherbasis.

4.

Dieser Standard deckt alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens ab, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder haben kann, einschließlich der Auswirkungen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch mit seinen Produkten oder Dienstleistungen sowie seinen Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Dies umfasst alle Arbeitskräfte, die nicht unter den Begriff "eigene Belegschaft" fallen (der Begriff "eigene Belegschaft" bezieht sich auf Beschäftigte, individuelle Auftragnehmer (d. h. Selbständige) und Arbeitskräfte, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind). Die eigene Belegschaft wird im ESRS S1 Eigene Belegschaft behandelt. Beispiele, die in den Anwendungsbereich dieses Standards fallen, sind Abschnitt AR 3 zu entnehmen.

Zusammenspiel mit anderen ESRS

5.

Dieser Standard ist anzuwenden, wenn im Rahmen der Bewertung der Wesentlichkeit gemäß ESRS 2 Allgemeine Angaben festgestellt wurde, dass Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind und/oder dass wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit ihnen bestehen.

6.

Dieser Standard ist in Verbindung mit dem ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und dem ESRS 2 sowie dem ESRS S1, dem ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften und dem ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer zu lesen.

7.

Die Berichterstattung im Rahmen dieses Standards ist einheitlich, kohärent und gegebenenfalls eindeutig mit der Berichterstattung über die eigene Belegschaft des Unternehmens im Rahmen des ESRS S1 verknüpft, um eine wirksame Berichterstattung zu gewährleisten.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

8.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Anforderungen sollten in Verbindung mit den Angaben zur Strategie (SBM) gelesen werden, die im ESR...

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