Hinsichtlich der Einzelheiten zu dem garantierten sowie dem variablen Anteil der SSZ, den Anspruchsvoraussetzungen sowie den Zahlungsmodalitäten usw. wird verwiesen auf die Ausführungen im Beitrag "Durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Dienstleistungsbereich Sparkassen – (TVöD-S)", dort, Ziffer 3.4 Sparkassensonderzahlung.

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