Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Abfindung der Rente an Witwe/r und Lebenspartner bei einer erneuten Ehe oder Lebenspartnerschaft. Der Anspruch besteht aber nur bei erstmaliger Wiederheirat. Abs. 1 und 2 finden in der gesetzlichen Rentenversicherung ihr Entsprechen in § 107 SGB VI. Wird die Ehe, auf deren Grundlage die Abfindung gewährt wurde, aufgelöst oder für nichtig erklä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist durch das UVEG in ihrem Regelungsgehalt nicht geändert worden. Sie enthält seither auch die Definition des Begriffs des Schwerverletzten. Zweck der Vorschrift ist es, dem Versicherten, der infolge eines Versicherungsfalls aus dem Erwerbsleben ausscheiden musste und keine Leistungen aus der Rentenversicherung erhält, die somit entfallene Möglichkeit d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.5 Grundlagen der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 13 Bei der Bemessung der MdE ist die bei dem Versicherten vor dem Unfall bestehende Erwerbsfähigkeit zugrunde zu legen. Die vor dem Unfall vorhanden gewesene individuelle Erwerbsfähigkeit ist dabei auch dann mit 100 anzusetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit vor Eintritt des Unfalls bereits durch andere Gesundheitsstörungen gemindert war (vgl. BSG, Urteil v. 23.2.1983, 2 RU 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.3 Unfallausgleich

Rz. 8 Nach § 35 BeamtVG wird einem verletzten Beamten, der infolge des Dienstunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit länger als 6 Monate um mindestens 25 % gemindert ist, für die Dauer dieses Zustandes neben den Dienstbezügen als Unfallausgleich ein Betrag in Höhe der Grundrente nach § 31 Abs. 1 bis 3 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 2 HS 2 BVG gewährt. Der Beamte erhält daher unabhängi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG – v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und lehnt sich im Wesentlichen an das bis dahin geltende Recht an (§§ 580, 581 RVO). Im Wesentlichen kann daher auf die frühere Rechtsprechung und Literatur zurückgegriffen werden. Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Mindestdauer d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 2.1 Schwerverletzter

Rz. 3 Die Vorschrift verweist zwar nicht auf die Legaldefinition des Schwerverletztenbegriffs in § 57 , es sind aber keine Gründe erkennbar, die das Gegenteil annehmen lassen. Die Schwerverletzteneigenschaft kann sich durch die Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls, für die der Versicherte abgefunden wurde, oder durch die Verschlimmerung bzw. die Folgen eines weit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 2.3 Anrechnung der Abfindung

Rz. 8 Lebt die Rente wieder auf, ist der Rentenbetrag, der dem Versicherten vom Zeitpunkt der Abfindung bis zum Wiederaufleben der Rente zugestanden hätte, zu errechnen und von der seinerzeit gewährten Abfindungssumme in Abzug zu bringen. Bei dem zu ermittelnden Rentenbetrag sind zwischenzeitliche Rentenanpassungen nach § 95 nicht zu berücksichtigen. Der Unterschiedsbetrag e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.2 Mindesthöhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 6 Grundsätzlich ist ein Rentenanspruch nur bei Vorliegen einer MdE von wenigstens 20 % gegeben. Ausnahme hiervon bildet Abs. 1 Satz 2 bis 4. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle (auch z. B. ausländische Unfallversicherungsfälle, soweit das Recht der EU oder Sozialversicherungsabkommen dies vorsehen) oder vergleichbarer Entschädigungsfälle (vgl. Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 78 Abfindun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Im Gegensatz zu dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 607 RVO) ist nicht nur der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 auf 40 % angehoben worden, sondern es ist nun weder eine Zweckbindung (Erwerb oder wirtschaftliche Stärkung eigenen Grundbesitzes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 78 Abfindun... / 2.2 Mehrere Renten

Rz. 11 Hat der Versicherte Anspruch auf mehrere Renten auf unbestimmte Zeit aus der Unfallversicherung, kommt eine Abfindung nur in Betracht, wenn deren Vomhundertsätze zusammen die Zahl 40 erreichen. Renten nach einer MdE von 10 % nach § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 sind ebenfalls zu berücksichtigen. Rz. 12 Ist eine Rente bereits in der Vergangenheit abgefunden worden, ist die aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Ein Versicherter, dessen Rente lebenslang abgefunden wurde und der danach durch einen Verschlimmerungstatbestand Schwerverletzter geworden ist, hat ein besonderes Schutzbedürfnis, weil er auf die Rente als laufende Leistung angewiesen ist, während Versicherte mit einer MdE von weniger als 40 % noch Erwerbseinkommen erzielen können und daher nicht in gleichem Maße auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.4 Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 10 Die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten ist das versicherte Rechtsgut in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist die Fähigkeit des Versicherten, sich durch die Ausnutzung von Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (allgemeiner Arbeitsmarkt), die sich ihm dort nach seinen gesamten Kenntnissen und körperlichen sowie geistigen Fähi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.8 Vorschaden

Rz. 24 Bestimmte Körperschäden wirken sich im Allgemeinen bei allen Versicherten gleich aus und werden folglich auch mit dem gleichen MdE-(Erfahrungs-)Wert bemessen. So hat z. B. der Verlust eines Auges grundsätzlich eine MdE von 25 % zur Folge. Dies trifft aber nicht zu, wenn die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten bereits vor dem Versicherungsfall durch einen Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 78 Abfindun... / 2.4 Lebensalter

Rz. 16 Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann die Rente nicht abgefunden werden, da Volljährigkeit zwingende Voraussetzung für die Ermessensleistung der Abfindung ist. Diese Regelung beinhaltet eine Schutzfunktion für diesen jugendlichen Personenkreis, da sich deren Rentenanspruch in der Höhe z. B. durch Änderung des Jahresarbeitsverdienstes no...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.10 Besondere berufliche Betroffenheit

Rz. 29 Bei der Bemessung der MdE sind Nachteile zu berücksichtigen, die der Verletzte dadurch erleidet, dass er bestimmte, von ihm erworbene besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Unfalls nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen kann, soweit sie nicht durch sonstige Fähigkeiten ausgeglichen werden, deren Nutzung ihm zugemutet werden kann. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da die Erwerbsfähigkeit des Versicherten bei jedem Unfall mit 100 angenommen wird (vgl. hierzu Komm. zu § 56) und die durch den Versicherungsfall herbeigeführte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in einem Prozentsatz dieses Hundertsatzes ausgedrückt wird, kann es sein, dass ein Versicherter, der für mehrere einzelne Versicherungsfälle Rente bezieht, insgesamt mehr Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.2 Stützrentenregelung

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 wandelt die Stützrentenregelung des § 56 Abs. 1 Satz 2 dahingehend ab, dass die Einzel-MdE-Sätze aufgrund mehrerer Versicherungsfälle zusammen mindestens eine MdE von 30 v. H. ergeben muss, um für den in Abs. 1 Satz 1 genannten Personenkreis einen Anspruch auf Rente auszulösen. Dabei zählen sowohl Einzel-MdEs aufgrund von Versicherungsfällen als Versicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Benz, Die Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Betriebs-Berater 1987 S. 609. ders., Entstehung, Verschlimmerung eines Versicherungsfalls und Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Wege zur Sozialversicherung 2000 S. 178. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Während der ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall soll die Rente als vorläufige Entschädigung festgestellt werden (§ 62 Abs. 1). Nur eine derartige Leistung kann im Sinne der Vorschrift als Gesamtvergütung abgefunden werden. Bezieht der Versicherte eine Rente auf unbestimmte Zeit (§ 62 Abs. 2), kann keine Gesamtvergütung festgestellt werden. Rz. 6 Eine Gesamtvergütu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.3 Erhöhung der Rente bei schwerverletzten Kindern, Schülern und Studierenden

Rz. 9 Die Schwerverletztenzulage wird grundsätzlich auch bei Versicherungsfällen von Kindern in Kindergärten, Schülern und Studierenden geleistet. Dies jedoch erst ab einem Zeitpunkt, ab dem der Betroffene ohne Eintritt des Versicherungsfalls seine Schulausbildung und eine daran anschließende vorgesehene schulische Berufsausbildung beendet gehabt hätte und dann in das Erwerb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.3 Rentenansprüche vor dem 1.7.1963

Rz. 9 § 584 RVO galt nicht für Versicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten des UVNG am 1.1.1963 eingetreten waren (vgl. Art. 4, § 1, § 2 Abs. 1 UVNG). Daher können Renten aus Versicherungsfällen vor dem 1.7.1963 nicht gekürzt werden. Bei der Prüfung jedoch, ob der Höchstbetrag überschritten wird und eine weitere Rente zu kürzen ist, sind sie aber zu berücksichtigen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 60 Minderun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es wird davon ausgegangen, dass dem Versicherten während der Heimpflege wesentlich geringere Ausgaben für die Bestreitung seines Lebensunterhalts erwachsen. Daher hält der Gesetzgeber eine eventuelle Kürzung der Rente für angemessen. Je nach Umfang der Pflegeleistungen im Heim und nach den persönlichen Verhältnissen der Versicherten ist eine Kürzung bis zur Hälfte der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.1 Schwerverletzter

Rz. 5 Hat der Versicherte Anspruch auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 % oder mehrere Renten aus der Unfallversicherung, die zusammen einen Vom-Hundert-Satz von wenigstens 50 ergeben, ist er Schwerverletzter i. S. d. Vorschrift. Zusammengerechnet werden hier aber nur Renten aus der Unfallversicherung, nicht aber aus anderen Zweigen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 60 Minderun... / 2.1 Heimpflege

Rz. 3 Heimpflege ist legaldefiniert in § 44 Abs. 5. Sie setzt die erforderliche Hilfe mit Unterkunft und Verpflegung in einer geeigneten Einrichtung voraus. Die Heimpflege muss aufgrund eines oderer mehrerer Versicherungsfälle nach § 7 erforderlich sein und in der entsprechenden Einrichtung durch einen Unfallversicherungsträger gewährt werden. Die Pflege in einer Einrichtung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 2.2 Anrechnung der Abfindung bei Wiederaufleben der Rente

Rz. 8 Hat die Witwe oder der Witwer wieder geheiratet, in dessen Folge die Rente weggefallen ist, lebt die Rente nach Auflösung oder Nichtigerklärung dieser Ehe auf Antrag wieder auf (vgl. Komm. zu § 65 Abs. 5). Ist die Ehe vor Ablauf von 24 Kalendermonaten nach der Wiederheirat aufgelöst oder für nichtig erklärt worden, ist die Abfindung auf die Rente anzurechnen, nicht abe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen den §§ 604, 605 RVO. Rz. 2 Durch das UVEG wurde der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Voraussetzung für die Abfindung gegenüber dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 604 RVO) von 30 auf 40 % erhöht. Rz. 3 Verschlimmern s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 615 RVO). Abs. 1 Satz 3 wurde durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Durch das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 2.4 Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls

Rz. 18 Haben sich die Folgen einer auf Lebenszeit abgefundenen Rente dergestalt verschlimmert, dass sich die aus den Folgen des Versicherungsfalls resultierende MdE um wenigstens 10 % (vgl. § 73 Abs. 3) erhöht, ist die Rente insoweit zu zahlen. Es kommt aber nicht zum Wiederaufleben der abgefundenen Rente. Lediglich der Anteil der festgestellten Verschlimmerung gelangt vom E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 2.2 Mehrere Renten

Rz. 11 Hat der Versicherte Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung, kommt eine Abfindung nur in Betracht, wenn deren Vomhundertsätze zusammen nicht die Zahl 40 (also maximal 35) erreichen. Zu berücksichtigen sind nur Renten auf unbestimmte Zeit, keine vorläufigen Entschädigungen. Rz. 12 Ist eine Rente bereits in der Vergangenheit abgefunden worden, ist die aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls seinen Arbeitsplatz verloren, werden seine finanziellen Einbußen durch den Unfallversicherungsträger für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren abgemildert. Durch den temporären Erhöhungsbetrag wird der Versicherte quasi so gestellt, als würde er an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Eine zeitlich unb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es, Versicherte, die eine leichte Verletzung erlitten haben und ihre Folgen aber voraussichtlich nicht zu einer Rente auf unbestimmte Zeit führen werden, für kurze Zeit nicht zum Rentenbezieher werden zu lassen und damit einer möglichen Erwartungshaltung entgegenzuwirken. Darüber hinaus bewirkt die Abfindung durch einen einmaligen Geldbetrag ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 576 Abs. 1 Satz 2 bis 4, § 576 Abs. 2 RVO). Die Regelung über die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (vgl. § 576 Abs. 1 Satz 1 RVO) wurde mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) aufgrund der Gesetzessystematik in den Dritte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.2 Dienst- oder Versorgungsbezüge

Rz. 7 Dass die Rente nur insoweit zu zahlen ist, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigt, liegt darin begründet, dass erst ab diesem Zeitpunkt ein soziales Schutzbedürfnis besteht. Denn der Beamte, der trotz seines außerdienstlichen Versicherungsfalls dienstfähig bleibt, erleidet hierdurch im Allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen, da ihm nach den Grundsät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Wartezeit vor Beginn des Anspruchs auf Rente und zur Höhe der rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die von § 56 Abs. 1 abweichen. Die abweichenden Regelungen gelten ausschließlich für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b , also für Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.4 Dienstunfähigkeit infolge des Versicherungsfalls

Rz. 9 Auch wenn der Beamte infolge des Versicherungsfalls sein Dienstverhältnis aufgeben muss, soll er keine günstigere Rechtsstellung erlangen, als wenn er durch einen Dienstunfall dienstunfähig geworden wäre. Die Rente gelangt deshalb nur in der Höhe zur Auszahlung, als sie zusammen mit den Versorgungsbezügen, deren Höhe die Dienstbehörde für den Unfallversicherungsträger ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 78 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die sog. große Abfindung. Der Umfang der Abfindung, deren Berechnung und deren Auswirkungen sind in § 79 geregelt. Im Gegensatz zur lebenslangen Abfindung der sog. kleinen Renten nach einem Grad der MdE von unter 40 % gemäß § 76 ist die Abfindung dieser Renten lediglich für einen Zeitraum von 10 Jahren und dies auch nur bis zur Hälfte möglich. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.3 Wartezeit

Rz. 6 Abs. 2 wandelt die Regelung in § 72 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 ab für den Personenkreis nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (landwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner). Die mitarbeitenden Familienangehörigen sind hier nicht einbezogen. Nach der ersten Alternative wird eine Wartezeit von 26 Wochen nach dem in § 46 Abs. 1 genannten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Feststellung der Rente innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall. Während innerhalb dieser 3 Jahre die Rente begrifflich als vorläufige Entschädigung festgestellt werden kann, muss sie spätestens nach diesem Zeitpunkt als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet werden. Innerhalb des Zeitraums der Feststellung der vorläufigen Entschäd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.3 Rente

Rz. 8 Da bei der Rentenbemessung im Einzelfall nicht nach den Entschädigungszwecken unterschieden wird, ist die Rente abstrakt festzustellen, so dass es eines konkret eingetretenen Schadens nicht bedarf. Es ist daher unerheblich, ob der Versicherte aufgrund der verbliebenen Folgen des Versicherungsfalls einen tatsächlichen Einkommensverlust erleidet. Gerade bei geringen Verl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.7 Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Jugendlichen

Rz. 23 Auch Jugendliche, die einen Versicherungsfall erleiden, können in ihrer, wenn auch noch eingeschränkten individuellen Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine geringere Bewertung der aus einem Versicherungsfall verbliebenen Folgen als bei einem Erwachsenen ist weder zulässig noch sachgerecht. Bei Jugendlichen ist die aus dem Versicherungsfall resultierende MdE dah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.9 Nachschaden

Rz. 27 Der durch den Versicherungsfall verursachte Schaden stellt grundsätzlich den Beziehungspunkt für die Entschädigungsverpflichtung dar, es sei denn, eine Verschlimmerung, eine Verbesserung oder mittelbare Folgen treten hinzu. Wie bei einem Vorschaden, kann sich auch ein vom Versicherungsfall unabhängiger Nachschaden auf die anerkannten Schädigungsfolgen nachhaltiger aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht. Lediglich beim Bezug einer Kinderzulage gilt § 584 Abs. 1 Satz 2 RVO fort (vgl. § 217 Abs. 3). Eine gesonderte Bestimmung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kürzung ist entfallen, da die Vorschriften über Beginn, Änderung und Ende der Rente mit dem Inkrafttreten des Unfallversicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.11 Höhe der Rente

Rz. 31 Berechnungsgrundlagen für die Höhe der zu gewährenden Rente ist neben dem Jahresarbeitsverdienst (vgl. §§ 81 ff.) die Höhe der aus dem Versicherungsfall resultierenden MdE. Bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit durch Folgen eines Versicherungsfalls (MdE = 100 %) ist dem Versicherten die Vollrente zu gewähren, die zwei Drittel des maßgeblichen Jahresarbeitsverdiens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.2 Infolge des Versicherungsfalls

Rz. 6 Zwischen dem Vorliegen eines Versicherungsfalls und der Unmöglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Bei der Prüfung dieser Anspruchsvoraussetzung ist von der für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden Kausalitätslehre der rechtlich wesentlichen Bedingung auszugehen. Die Gewährung einer Schwerverletztenzulage i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2.2 Ermessensentscheidung

Rz. 8 Es handelt sich bei der Gesamtvergütung um eine Ermessensentscheidung, ohne dass es der Zustimmung des Versicherten bedarf. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Ermessensleistung ist daher auch nur im Rahmen des § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG möglich. Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Gesamtvergütung hat der Versicherte nicht. Rz. 9 Die geleistete Gesamtvergütung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.4 Rente aus der Rentenversicherung

Rz. 10 Ein Anspruch auf Leistung einer Erhöhung der Rente wegen Schwerverletzteneigenschaft besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nur, wenn der Versicherte tatsächlich keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Durch diese Formulierung ist klargestellt, dass es nicht auf den tatsächlichen Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 2.1 Höhe der Abfindung

Rz. 6 Abfindungsbetrag ist der 24-fache monatliche Durchschnittsbetrag der Witwen- oder Witwerrente, der für die letzten 12 Monate vor Wegfall der Rente geleistet wurde. Hiermit wird sichergestellt, dass auch eventuell anzurechnendes Einkommen (vgl. § 65 Abs. 3) berücksichtigt wird. Erfolgt eine Wiederheirat aber nach Ablauf von 3 Kalendermonaten und vor Ablauf von 12 Kalend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 60 Minderun... / 2.2 Zeitpunkt und Dauer der Kürzung

Rz. 4 Eine Kürzung der Rente kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherte weniger als einen Kalendermonat stationär in einem Heim untergebracht ist. Liegt jedoch eine darüber hinausgehende Heimpflege vor, kann die Rente vom Beginn bis zum Ende der Heimpflege gekürzt werden. Der Tag der Kürzung der Rente und bei Beendigung der Heimpflege der Tag der vollen Wiedergewährung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Abfindung der Rente erfolgt ausschließlich auf Antrag des Versicherten. Mit der Abfindung wird die laufende Rentenzahlung an den Versicherten abgelöst und der Rentenanspruch erlischt dauerhaft in Höhe des abgefundenen Anteils. Der Anspruch auf Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe hingegen bleibt durch die Abfindung unberührt. Die Abfindung ist eine Ermessensl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.1 Rentenanspruch von Beamten

Rz. 5 Nach § 30 BeamtVG wird Unfallfürsorge nur bei Dienstunfällen gewährt. Damit ist klargestellt, dass sich der Versicherungsfall bei einer außerdienstlichen Tätigkeit, aber während der aktiven Zeit als Beamter oder Berufssoldat ereignet haben muss. Ereignet sich der Versicherungsfall vor Aufnahme der Tätigkeit als Beamter oder Berufssoldat, ist die Vorschrift mithin nicht...mehr