Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge bestehen

Rz. 98 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Erfasst werden die Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach den §§ 111 und 111a SGB V bestehen, also Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen bzw. Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. dd UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.10 Einrichtungen nach § 138 Abs. 1 S. 1 Strafvollzugsgesetz

Rz. 102 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Anerkannt als begünstigte Einrichtungen werden auch Einrichtungen, denen im Wege der Beleihung die Durchführung des Maßregelvollzugs übertragen wurde und über die die Zulassung nach § 108 SGB V nicht verfügt wird (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ii UStG). Die Vorschrift meint psychiatrische Krankenhäuser und Entziehungsanstalten, in ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.9 Einrichtungen zur Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen

Rz. 101a Die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen ist steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. hh UstG, wenn mit den Einrichtungen Verträge nach § 127 in Verbindung mit § 126 Abs. 3 SGB V bestehen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungen der Altenwohnheime

Rz. 21 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Leistungen der Altenwohnheime fallen nicht mehr generell unter die Steuerbefreiung des neuen § 4 Nr. 16 UStG! Anders als beim Betrieb von Altenheimen und Pflegeheimen, in denen regelmäßig gegenüber betreuungs- oder pflegebedürftigen Heimbewohnern umfassende Leistungen entsprechend der Hilfsbedürftigkeit erbracht werden und deshalb die Ver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Herbert, Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 22.11.2013, MwStR 2014, 143. Hölzer, Umsatzsteuerfreiheit für frei mitarbeitende Sozialarbeiter, UR 2008, 234. Hüttemann, Umsatzsteuerbefreiungen für Leistungen des therapeutischen Reitens, UVR 2014, 14. Wagner/Raudszus, Eng verbundene Dienstleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Umsätze von anerkannten Zusammenschlüssen von Blindenwerkstätten und Inhabern solcher Werkstätten

Rz. 17 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Steuerfrei sind auch bestimmte Umsätze, die ein Inhaber von anerkannten Blindenwerkstätten ausführt. Bei dem Inhaber darf es sich allerdings nicht um eine blinde Person handeln, weil dann die Voraussetzungen des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG gelten. Ebenso von der USt befreit sind auch Zusammenschlüsse von anerkannten Blindenwerkstätten mit besti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 4 Nr. 15a UStG wurde durch Art. 12 JStErgG 1996 vom 18.12.1995 in das UStG eingefügt. Nach Art. 29 Abs. 3 des JStErgG1996 trat die Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.1991 in Kraft. Diese (begünstigende) Rückwirkung beruht auf dem Gedanken, dass die USt-Befreiung ebenso wie die körperschafts-, gewerbe- und vermögenssteuerlichen Befreiungen...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / b) Kostenentscheidungen in Kindschafts- und Abstammungssachen

Für die in der Praxis sehr bedeutsamen Kindschaftssachen entspricht es in erster Instanz häufig der Billigkeit, die Gerichtskosten – einschließlich eventueller Auslagen z.B. für das Gutachten – zwischen den Eltern hälftig zu teilen und die Erstattung außergerichtlicher Kosten erster Instanz nicht anzuordnen.[21] In Kindschaftsverfahren können dem beteiligten Kind nach § 81 A...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Ehe- und Familienstreitsachen

Die Kostenentscheidungen in sonstigen Familienstreitsachen (§ 266 FamFG) und in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 91 ff. ZPO). Folge ist eine starke Orientierung am Erfolg eines der Beteiligten. Ein weitergehendes Ermessen bei der Kostenentscheidung räumt der § 243 FamFG für Unterhaltssachen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 84 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Unter Übernahme der Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, wonach Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen von der Steuer zu befreien sind, wurden die bislang in § 4 Nr. 16 Buchst. a bis c UStG enthaltenen Steuerbefreiungsvorschriften in dem neuen § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG weiterentwickelt und zusammengefasst. Zu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.11 Eng verbundene Umsätze

Rz. 103 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Als eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst.b UStG verbundene Umsätze sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar zusammenhängen (BFH vom 01.12.19...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen

Rz. 6 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Steuerbefreiung aus § 4 Nr. 18 UStG findet ihre gemeinschaftsrechtliche Grundlage in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL), der die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen und damit verbundenen Lieferungen von Gegenständen befreit. Unter die Befreiung...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / cc) Ehebedingte Nachteile beim Erwerb von Versorgungsanwartschaften

Die Einschränkung oder Aufgabe der Berufstätigkeit infolge der Ehe wirkt sich nachteilig nicht nur auf die laufenden Einkünfte des Ehegatten aus. Durch ein wegen der Rollenverteilung in der Ehe niedrigeres Einkommen werden auch geringere Rentenanwartschaften erworben. Die Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente des bedürftigen Ehegatten sind niedriger. Möglicherweise ist wegen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke

Rz. 21 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG stellt mit der Voraussetzung ausschließlicher und unmittelbarer gemeinnütziger bzw. mildtätiger oder kirchlicher Zwecke weitere subjektive Tatbestandsmerkmale für beide nach § 4 Nr. 18 S. 1 UStG begünstigte Unternehmergruppen auf. Die anerkannten Wohlfahrtsverbände und deren selbständige Glieder erfüllen diese V...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 24 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG ist leistungsbezogen und damit objektives Tatbestandsmerkmal (BFH vom 18.10.1990, Az: V R 76/89, BStBl II 1991, 268). D. h. die Steuerbefreiung greift danach nur dann, wenn die Leistungen der begünstigten Körperschaft unmittelbar dem nach Satzung, Stiftung oder son...mehr

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Steuerbefreiung der Heileurythmisten (zu § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.14.4 UStAE . Seit Langem ist strittig, ob Heileurythmisten [1] steuerfreie Leistungen im Rahmen heilkundlicher Tätigkeit ausführen und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Wichtig Die Steuerbefreiung als heilkundliche Leistung setzt regelmäßig berufsrechtliche Regelungen voraus, nach denen eine Befähigungsprüfung abzu...mehr

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Freiberufliche Tätigkeit eines Heileurythmisten

Leitsatz 1. Der Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V (sog. IV-Verträge) zwischen dem Berufsverband der Heileurythmisten und einer gesetzlichen Krankenkasse stellt ein ausreichendes Indiz für das Vorliegen einer dem Katalogberuf des Krankengymnasten/Physiotherapeuten ähnlichen Ausbildung und Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar. 2. E...mehr

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Sommer, SGB XI § 106 Abweic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Voraussetzung für den Abschluss einer solchen Vereinbarung ist es, dass hierdurch eine ordnungsgemäße Abrechnung und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Pflegekassen nicht gefährdet werden. Während Nr. 1 die Menge der zu übermittelnden Belege betrifft, kann nach Nr. 2 auf einzelne, der in § 105 erfassten Angaben verzichtet werden. Da damit unterschiedliche Bere...mehr

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Sommer, SGB XI § 105 Abrech... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Inhaltlich erfasst er alle Leistungsabrechnungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. In der Aufzählung ist die Angabe von Diagnosen nicht erfasst und damit mangels datenschutzrechtlicher Grundlage eine Übermittlung unzulässig (Bieresborn, in: Udsching, SGB XI, 5. Aufl., § 105 Rz. 3; Koch, in: KassKomm., SGB XI, § 105 Rz. 4). Die Formulierung "Zeit der Leistungserbr...mehr

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Sommer, SGB XI § 105 Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 105 entspricht § 302 SGB V und verpflichtet die an der Pflegeversorgung teilnehmenden Leistungserbringer zu einer versichertenbezogenen Abrechnung erbrachter Leistungen unter Angabe der in Abs. 1 aufgeführten Leistungsmerkmale. Er konkretisiert die Regelung des § 104 Abs. 1 Nr. 3 zum Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen, indem er Mindestanfor...mehr

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Sommer, SGB XI § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 105 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zur Anpassung an die geänderten Organisationsstrukturen mit Wirkung zum 1.7.20...mehr

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Sommer, SGB XI § 106 Abweichende Vereinbarungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 106 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.6.1994 eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift ermöglicht es den Landesverbänden der Pflegekassen (§ 52) aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, mit den Leistungserbringern oder ihren Verbänden für das Abrechnungswesen Einschränkungen zu der gesetzlich vorgeseh...mehr

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Sommer, SGB XI § 106 Abweic... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ermöglicht es den Landesverbänden der Pflegekassen (§ 52) aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, mit den Leistungserbringern oder ihren Verbänden für das Abrechnungswesen Einschränkungen zu der gesetzlich vorgesehenen Erfassung und Übermittlung von Leistungsdaten zu vereinbaren. Damit kann von den Mindestangaben des § 105 Abs. 1 abgewichen und der Da...mehr

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Sommer, SGB XI § 106 Abweic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 106 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.6.1994 eingeführt.mehr

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Sommer, SGB XI § 105 Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 105 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zur Anpassung an die geänderten Organisationsstrukturen mit Wirkung zum 1.7.2008 geändert. Mit Wi...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Zuflusszeitpunkt einer rückwirkend gewährten Erwerbsminderungsrente im Fokus

Leitsatz Zu welchem Zeitpunkt muss eine rückwirkend gewährte Erwerbsminderungsrente versteuert werden, wenn wegen ihr bereits gezahltes Krankentagegeld aus dem Vorjahr zurückgefordert wird? Dieser Frage ist nun das FG Berlin-Brandenburg nachgegangen. Sachverhalt Die Klägerin war chronisch krank und wurde im Jahr 2014 von ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirke...mehr

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Sauer, SGB III § 260 Grundsatz (außer Kraft)

Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBI. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben.mehr

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Sauer, SGB III § 172 Datenaustausch und Datenübermittlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) als § 189a in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Der Inhalt...mehr

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Sommer, SGB V § 65 Auswertung der Modellvorhaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung v. 1.1.1989 durch das Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) in Kraft getreten. Enthalten war die Beitragsrückzahlung als Erprobungsregelung. Die Norm wurde durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz (2. GKV-NOG) v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) neu gefasst und trat am 1.7.1997 in Kraft. 1 Allgemeines...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspruchsübergang

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 187 in das SGB III eingefügt worden. Sie wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Dabei wurde eine Anpassung an die Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit vorge...mehr

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 186 in das SGB III eingefügt worden. Der Wortlaut der Vorschrift ist danach durch das Gesetz v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.4.2004 neu gefasst worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsm...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue Heilmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde sie mit Wirkung vom 21.12....mehr

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Sommer, SGB V § 209a Vorstand bei den Landesverbänden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Artikel 1 Nr. 126 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996 eingefügt. Es handelt sich um eine Folgeregelung der Neuordnung der Organe der gesetzlichen Krankenversicherung. An die Stelle des bi...mehr

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Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 2.5 Erstattungsanspruch (Abs. 2)

Rz. 8 Soweit Insolvenzgeld aufgrund eines nach Abs. 1 ausgeschlossenen Anspruchs auf Arbeitsentgelt gewährt worden ist, ist es zu erstatten, Abs. 2. Der gesetzliche Erstattungsanspruch ist zwingend und steht nicht im Ermessen der BA (Mutschler, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, SGB III, § 166 Rz. 7a). Der Empfänger des Insolvenzgeldes ist erstattungspflichtig, ohne dass e...mehr

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Sauer, SGB III § 267a Zuweisung (außer Kraft)

§ 267a wurde mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben.mehr

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Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.8 Dienstvertrag

Rz. 15 Die dienstrechtliche Stellung eines Vorstandsmitglieds wird durch einen Dienstvertrag begründet (§§ 611 ff. BGB). Die Notwendigkeit eines Dienstvertrages ergibt sich mittelbar aus der Aussage, dass der Vorstand seine Tätigkeit hauptamtlich ausübt (§ 35a Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Ein wirksamer Dienstvertrag setzt eine wirksame Wahl und die (nicht nichtige) Bestellung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.3 Amtszeit

Rz. 8 Die Mitglieder des Vorstands üben ihr Amt hauptberuflich aus und erlangen die organrechtliche Stellung durch eine Wahl (§ 35a Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 SGB IV). Die Amtszeit des Vorstands beträgt 6 Jahre (§ 35a Abs. 3 Satz 2 SGB IV). Sie beginnt mit der Bestellung (Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts; § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB X) oder einem zukünftigen Zeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 2.1 Wirksamkeit des Pfandrechts/der Übertragung

Rz. 2 Vor Insolvenzgeldbeantragung kann über den Insolvenzgeldanspruch nur zusammen mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt verfügt werden (Kühl, in: Brand, SGB III, § 171 Rz. 3 m. w. N.). Übertragungen des Insolvenzgeldanspruchs vor dessen Beantragung sind daher grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam, weil nach § 170 SGB III der Anspruch auf Insolvenzgeld vor Antragstellung dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 2.1 Ausschluss des Insolvenzgeldanspruches

Rz. 3 Insolvenzgeld kann für alle Ansprüche nicht gewährt werden, die dem Arbeitnehmer gerade wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehen. Abs. 1 Nr. 1 betrifft nur solches Arbeitsentgelt, das mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang steht. Es handelt sich hierbei um Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, wie z. B. A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.1 Verwaltung und Vertretung

Rz. 3 Der Vorstand verwaltet den Landesverband (Innenverhältnis) und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich (Außenverhältnis; § 35a Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Der Vorstand ist umfassend zuständig, soweit Gesetz und sonstiges für die Krankenkasse maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. Eine abweichende Bestimmung enthält z. B. § 209 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 197 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.9 Amtsenthebung, Amtsentbindung

Rz. 17 Ein Vorstandsmitglied ist nach § 59 Abs. 2, 3 SGB IV von seinem Amt zu entbinden oder seines Amtes zu entheben (§ 35a Abs. 7 Satz 1 SGB IV). Eine Amtsentbindung ist durchzuführen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind. Eine Amtsenthebung ist erforderlich, wenn ein Vorst...mehr

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Sauer, SGB III § 243 Leistungen (außer Kraft)

§ 243 wurde durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 211a Entsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Landesverbände und Ersatzkassen zu einer Einigung in allen Aufgaben, die gemeinsam und einheitlich nach dem SGB wahrzunehmen sind. Für den Fall, dass sich Landesverbände und Ersatzkassen nicht gemeinsam und einheitlich auf eine Vorgehensweise im konkreten Einzelfall einigen können, wird ein Lösungsweg definiert.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 252 Förderung von Jugendwohnheimen (außer Kraft)

Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 211a Entscheidungen auf Landesebene

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) eingefügt und trat am 1.7.2008 in Kraft. Eine vergleichbare Vorschrift gab es bis dahin für die Landesverbände nicht. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Landes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 166 Anspruchsausschluss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht weitgehend § 141b Abs. 1 Satz 3, § 141c Satz 1 AFG. Sie ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 184 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Der Inhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 235c Förderung der beruflichen Weiterbildung (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 neu eingefügt. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift zum 1.4.2012 aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 218 Regionale Kassenverbände

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt. Sie entspricht inhaltlich dem bis dahin geltenden § 406 RVO. Für Kassenverbände, die bereits vor Inkrafttreten des § 218 gebildet waren, galten die §§ 407, 409 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 169 regelt als Spezialvorschrift abweichend von § 115 SGB X den gesetzlichen Forderungsübergang.mehr