Rz. 2

Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls seinen Arbeitsplatz verloren, werden seine finanziellen Einbußen durch den Unfallversicherungsträger für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren abgemildert. Durch den temporären Erhöhungsbetrag wird der Versicherte quasi so gestellt, als würde er an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.

Eine zeitlich unbegrenzte Rentenerhöhung würde dem Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gerecht. Denn bei unbegrenzter Dauer der Leistung wäre es möglich, dass ein Versicherter auch dann in den Genuss einer erhöhten Leistung käme, wenn seine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) verhältnismäßig gering ist.

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