Fachbeiträge & Kommentare zu Schüler

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages oder Hinterbliebenen-Pauschbetrages eines Kindes auf die Eltern (§ 33b Abs 5 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Da bei Kindern, die behindert sind, die Aufwendungen, die aufgrund der Behinderung entstehen, häufig von den Eltern getragen werden, hat der Gesetzgeber in § 33b Abs 5 EStG die Möglichkeit geschaffen, den Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern zu übertragen. Diese gesonderte Übertragung ist erforderlich, da in Abs 1–3 des § 33b EStG der Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag nach § 33b Abs 4 EStG beträgt 370 EUR. Der StPfl kann beim Hinterbliebenen-Pauschbetrag nicht alternativ einen Abzug von ag Belastungen nach § 33 EStG wählen. Es handelt sich um eine Sozialzwecknorm (Schüler-Täsch in H/H/R, § 33b EStG Rz 5). Von einer Anhebung des Pauschbetrages bei der Steuerreform 1974 wur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vom Pauschbetrag erfasste Aufwendungen

Rn. 64 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Behinderten-Pauschbetrag kann geltend machen, wer Aufwendungen für einen behinderten Menschen hat. Dem Grund nach muss es sich um eine ag Belastung handeln. Aus der Funktion des Pauschbetrages folgt, dass § 33b Abs 1–3 EStG nur den laufenden typischen und unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängenden Mehraufwand bei einem behinderten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 36 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Höhe der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen sind verfassungsgemäß (BFH BFH/NV 2003, 1164; Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, s BVerfG v 17.01.2007, 2 BvR 1095/03, nv; bisheriger Vorläufigkeitsvermerk der Verwaltung wurde gestrichen, s BMF BStBl I 2007, 438; Hufeld i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a EStG nF, gültig ab VZ 2013)

Rn. 51a Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der Neuregelung des § 26a EStG durch das StVereinfG 2011 (BGBl I 2011, 2131) hat derjenige die ag Belastungen zu tragen, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Damit wollte der Gesetzgeber dem Prinzip der Individualbesteuerung (BT-Drucks 17/5125, 40) und einer Forderung der Literatur entsprechen (Kanzler, FR 2009, 919; NWB 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung der Schwere der Behinderung nach § 33b Abs 2 EStG

Rn. 81 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b Abs 2 EStG enthält im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrages eine Unterscheidung nach der Schwere der Behinderung. Menschen mit Behinderungen, die eine sog schwere Behinderung haben, können ohne weitere Voraussetzungen den Pauschbetrag geltend machen. Eine solche schwere Behinderung sah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrere Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rn. 173 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Pflegen mehrere Personen denselben Pflegebedürftigen, so müssen sie sich den Pauschbetrag nach Köpfen teilen (§ 33b Abs 6 S 6 EStG aF; § 33 Abs 6 S 9 EStG nF). Dies gilt auch dann, wenn sich der Pauschbetragsanteil bei einer Person nicht einkommensteuerlich auswirkt (BFH BStBl II 1998, 20; H 33b EStH 2020 "Pflege-Pauschbetrag"). Zwar erford...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / I. Körperverletzung durch PCR-Rachentest

Mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Fallkonstellation haben pandemiebedingte Fragen des materiellen Strafrechts die Rechtsprechung nicht beschäftigt. Die spezifischen Strafnormen der §§ 74, 75 IfSG haben bislang in der Praxis keine Rolle gespielt. Dies gilt auch für die allgemeinen Tötungs- und Körperverletzungsdelikt des StGB durch vollendetes oder versuchtes Infizie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.4 Schulzuschuss

Tz. 25d Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Jeder Schüler, der eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, bekommt eine zusätzliche Leistung i. H. v. insgesamt 150 EUR/Schuljahr(s. § 28 Abs. 3 SGB II). Dieses Geld ist ausschließlich für den persönlichen Schulbedarf (z. B. Schreib- und Rechenmaterialien, Turnzeug, Schulranzen usw.) bestimmt. Anspruchsberechtigt sind Schüler, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorsteuerabzug in Sonderfällen (Amateursportvereine)

Tz. 63 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Vfg. der OFD Nürnberg vom 09.11.1983, UStR 1984, 94f. sollen auch die Vorsteuerbeträge abzugsfähig sein, die bei den unmittelbar mit dem Leistungsaustausch (z. B. Punktspiele) dienenden Vorbereitungshandlungen angefallen sind. Vorbereitungshandlungen sind z. B. das Training der im (entgeltlichen) Spielbetrieb stehende Mannschaften so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 703 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 678 Arbeitsmittel → Tz 676, → Tz 679 ff. Arbeitszimmer → Tz 682 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 547 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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FoVo 09/2021, Wenn es bei d... / II. Die Lösung

Ist die Leistung von einer Gegenleistung abhängig? Das Problem liegt also in § 690 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Danach findet das Mahnverfahren nicht statt, wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist. Das ist im Mahnantrag nach § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zu versichern. Die Abgrenzung zwischen Vorleistung und Zug-um-Zug-Leistung Die zu titu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Berufsausbildungsverhältnisse

Rz. 23 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zählen zu den Arbeitnehmern i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. § 5 Abs. 1 Satz 1 ist weiter gefasst als § 10 BBiG n. F., früher § 3 BBiG a. F. Er umfasst Berufsausbildungsverträge i. S. d. § 10 BBiG n. F., ist aber nicht auf Verträge dieser Art beschränkt (ständige Rechtsprechung seit BAG, Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2.2 Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen wurde bisher noch nicht erzielt (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Hat ein Unfallversicherter einen Arbeitsunfall erlitten, ist der Unfallversicherungsträger zur Zahlung von Übergangsgeld verpflichtet, wenn der Rehabilitand Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Dieses Übergangsgeld als Folge eines Arbeitsunfalles ist auch zu zahlen, wenn der Rehabilitand in seinem Leben bisher noch überhaupt kein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.2 Definition "unaufschiebbare Leistung"

Rz. 33 Wenn es dem Rehabilitanden aus medizinischen oder anderen Gründen entweder nicht möglich oder nicht zumutbar war, vor der Beschaffung den Rehabilitationsträger einzuschalten, kann ein Kostenerstattungsanspruch mit dem "Unvermögen des Rehabilitationsträgers zur rechtzeitigen Erbringung einer unaufschiebbaren Leistung" begründet werden (BSG, Beschluss v. 10.1.2005, B 1 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verkehrszählung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die von der Verwaltung bei Verkehrszählungen eingesetzten Zähler sind grundsätzlich steuerlich > Arbeitnehmer, auch soweit es sich um Schüler, Studenten, Rentner und andere Aushilfskräfte handelt. Die Vergütungen unterliegen dem LSt-Abzug, ggf als > Geringfügige Beschäftigung. Zu Besonderheiten > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 45 ff. Ergänzend >...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen, die die Erziehung bzw Ausbildung unmittelbar fördern und die aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (> Rz 11) gezahlt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Sachbeihilfe zur Beschaffung von Lernmitteln, als Zuschuss zu Studienreisen gewährt werden oder zur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit

Rz. 12 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Nr 11 EStG ist stets gegeben bei Personen, die nach § 53 AO als bedürftig angesehen werden. Steuerfrei sind zB die Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie die den Pflegeeltern vom Jugendamt gewährten Zuschüsse (> Pflegegeld Rz 2). Ebenso Leistungen aus dem ärztlichen Hilfswerk der > Kassenärztliche Verein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abgrenzung der typischen Berufskleidung

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Begriff der ‚typischen Berufskleidung’ wird nicht einheitlich abgegrenzt. Es besteht ein hohes Maß an – teils gar widersprüchlicher – Kasuistik: Ob zB uniforme Arbeitskleidung zur ‚typischen Berufskleidung’ gehört, wird für den WK-Bereich und die Steuerbefreiung des § 3 Nr 31 EStG (> Rz 20 ff) unterschiedlich entschieden. Der BFH hat für ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 555 M und F sind geschieden. Aus ihrer Ehe ist das Kind K hervorgegangen, 18 Jahre alt und Schüler; er lebt im Haushalt von F. M verdient monatsdurchschnittlich 2.500 EUR, F 1.300 EUR. Das Kindergeld in Höhe von insgesamt 219 EUR bezieht F.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 2. DCF-Verfahren

Rz. 50 Bei den Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) wird der Unternehmenswert durch Diskontierung zukünftiger Cash Flows ermittelt. Je nach Definition der bewertungsrelevanten Cash Flows und der anzuwendenden Diskontierungssätze können mehrere DCF-Verfahren unterschieden werden. Hierbei sind insbesondere der Flow to Equity (FtE)-Ansatz, der Weighted Average Cost of...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Bewertungsanlässe

Rz. 8 Anlässe für Unternehmensbewertungen sind so vielfältig, dass eine eindeutige Klassifizierung nur schwer möglich ist. Insofern existiert eine Vielzahl von Klassifizierungsansätzen. Regelmäßig ergibt sich die Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung aus einer (geplanten) Änderung der Eigentumsverhältnisse.[17] Nach IDW S 1 werden die Anlässe danach unterschieden, ob sie...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Überschlagsrechnungen

Rz. 58 Überschlagsrechnungen basieren auf Marktdaten.[112] Grundlage für die Anwendung sind erzielte oder potenzielle Preise für das zu bewertende oder vergleichbare Unternehmen. Die Verfahren basieren somit auf der grundlegenden These Moxters "bewerten heißt vergleichen".[113] Im Rahmen dieser Verfahren kann entweder auf Börsenkurse oder auf realisierte Markt-/Verkaufspreis...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / Literaturtipps

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Musiknutzungen mit Werken der ernsten Musik

Tz. 30 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Für Aufführungen von Werken der sog. ernsten Musik existiert ein eigenes Formular. Dieses ist etwa für Schülerkonzerte und Schulfeiern mit konzertmäßigen Darbietungen von Schulen oder pädagogischen Einrichtungen anzuwenden, bei denen die Schüler (Studierenden) und deren Lehrkräfte das Programm bestreiten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.5 Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische (Pflicht-)Veranstaltung, die i. d. R. auf 1 bis 2 Wochen angelegt ist. Diese bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu bekommen und sich mit ihr auseinanderzusetzen.[1] Dabei sollen die Schülerbetriebspraktika den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Eignung für be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.3.2 Sozialversicherungspflicht

Praktikanten, die weder Schüler noch Fachhochschüler oder Studenten sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine Unterhaltsbeihilfe/Vergütung gezahlt wird. Grundsätzliche Hinweise zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Praktikanten in Bezug auf das Praktikumsverhältnis enthält das Gemeinsame Run...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.2.2 Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des BBiG fallen

Ziffer 2.2.1 der Richtlinien enthält für die Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des BBiG fallen, eine Begriffsdefinition, die der des § 26 BBiG entspricht. Von § 26 BBiG werden Personen erfasst, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.2.1 Ferienjob

Der "Ferienjob" ist ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt. Hierbei kommt es gerade nicht darauf an, praktische Fähigkeiten zu vermitteln oder theoretisches Wissen zu vertiefen. Da die Erbringung der Arbeitsleistung (meist im Rahmen von Routineaufgaben) im Vordergrund steht, gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen (s. auch Stich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.2.3 Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den Geltungsbereich des BBiG fallen

Ziffer 2.3.1 Satz 1 der Richtlinien enthält für die Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den Geltungsbereich des BBiG fallen, eine die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.6.1974 berücksichtigende Begriffsbestimmung. Hiernach findet das BBiG keine Anwendung auf Personen, die ein Praktikum ableisten, das Bestandteil einer Schul- oder Hochschulausbildung ...mehr

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Praktikanten / 1.2.1 Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist ein Praktikum, welches losgelöst von Schule oder künftigem Studium aus Gründen der Berufsfindung bzw. Berufsorientierung zumeist während der Ferien aufgenommen wird. Es gibt den Schülern und Schülerinnen bzw. den Studentinnen und Studenten die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Branche zu sammeln. Das "freiwilli...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Q. SchüIerunfalIversicherung

Rz. 269 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.3.1971[315] sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten während des Besuches allgemeinbildender Schulen in der Unfallversicherung gegen "Arbeitsunfälle" versichert. Die damit normierte Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung hatte zum Zi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / h) Schulen

Rz. 378 Die Verkehrssicherungspflicht für Schulgebäude und Schulgelände orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Schüler, aber auch der Eltern, die das Schulgelände betreten[1056] und sonstigen auf dem Schulgelände tätigen Personen.[1057]mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Fahrschüler und Fahrlehrer

Rz. 164 Vom Grundsatz, dass Führer eines Kraftfahrzeugs nur sein kann, wer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt, gibt es eine gesetzliche Ausnahme: kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 15 S. 2 StVG gilt der Fahrlehrer als Führer des vom Fahrschüler gefahrenen Fahrzeugs.[493] Die hiernach normierte Fiktion führt dazu, dass der Fahrschüler regelmäßig nic...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Weitere Fragestellungen

Rz. 233 Abs. 4 erstreckt das Haftungsprivileg auf Betriebsangehörige gegenüber den nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII kraft Satzung versicherten Personen, die sich an der Unternehmensstätte aufhalten. Rz. 234 Soweit § 106 SGB VII auf die Geltung der §§ 104, 105 SGB VII verweist, ist der Begriff der betrieblichen Tätigkeit für Lernende oder Schüler die gegenüber der Arbeitswelt ver...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Aufsichtspflicht kraft Vertrags

Rz. 746 Gemäß § 832 Abs. 2 BGB trifft die gleiche Aufsichtspflicht denjenigen, der die Führung der Aufsicht über eine wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands aufsichtsbedürftige Person übernommen hat. So übernehmen Kindergärtner(innen), Erziehungspersonal in privaten Schulen oder Kinderheimen sowie das Pflegepersonal privater Heil- und Pf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 247 Die Aktivlegitimation von Unfallopfern fehlt sehr häufig deshalb, weil Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, auf die die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bereits im Unfallzeitpunkt übergegangen sind (dazu auch § 37). Oft wird dies erst sehr spät erkannt, was zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Denn wenn Unfallversicherungsschutz be...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / D. Verdienstausfall von Personen, die im Unfallzeitpunkt nicht im Erwerbsleben standen

Rz. 171 Grundsätzlich kann derjenige keinen Erwerbsschaden geltend machen, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses kein Einkommen aus einer Arbeits- oder Berufstätigkeit bezogen hat. Wer etwa nur von seinem Vermögen oder einer Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosenunterstützung beanspruchen und mit einer neuen Arbeitsstelle rechnen zu können, kan...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden noch in der Ausbildung befindlicher Verletzter

Rz. 177 Kinder, Schüler, Studenten und in einer (nicht bezahlten) Berufsausbildung stehende Verletzte erleiden, wenn sie unfallbedingt arbeitsunfähig werden, keinen aktuellen Verdienstausfall. Ein Erwerbsschaden kann sich für sie aber insbesondere dadurch ergeben, dass sie entweder verspätet ihre Ausbildung beenden und ins Berufsleben eintreten oder dass sie endgültig nicht ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeines

Rz. 228 § 106 SGB VII erstreckt das Haftungsprivileg auf weitere Personengruppen. Nach seinem Abs. 1 gelten die §§ 104, 105 SGB VII für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 SGB VII versicherten Personen. Dies sind Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in näher bezeichneten Betriebsstätten und Einrichtungen, Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnl...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / C. Zur Gesetzessystematik und zur gesetzeshistorischen Anknüpfung

Rz. 22 Der Haftungsausschluss der §§ 104, 105 SGB VII (§§ 636, 637 RVO a.F.) stellt eine Ausnahmeregelung zur allgemeinen zivilrechtlichen Haftungslage dar. Daraus folgt, dass er im Zweifel eng auszulegen ist. Wegen dieses Ausnahmecharakters, aber auch deshalb, weil die Berufung auf den Ausschluss zu einem für den betroffenen Unternehmer bzw. Arbeitskollegen günstigen Ergebn...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Grundlagen zum Versicherungsschutz

Rz. 30 § 104 SGB VII – ebenso § 105 SGB VII – setzt das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses voraus. Dies muss auch jeder Sozialversicherungsträger gegen sich gelten lassen.[13] Rz. 31 Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht in den Fällen des § 2 SGB VII kraft Gesetzes (vgl. auch § 2 Abs. 1 SGB IV). Versichert bei Eintritt eines Versi...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Haftung für vermutetes Verschulden

Rz. 177 Die Haftung des Kraftfahrzeugführers i.S.v. § 18 StVG ist im Gegensatz zu der des Halters keine Gefährdungs-, sondern eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast.[518] Der Führer muss seinerseits beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dem Geschädigten obliegt – wie immer – der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des vom Kfz-Führer ge...mehr