Praktikanten, die weder Schüler noch Fachhochschüler oder Studenten sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine Unterhaltsbeihilfe/Vergütung gezahlt wird.

Grundsätzliche Hinweise zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Praktikanten in Bezug auf das Praktikumsverhältnis enthält das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten in der jeweils aktuellen Fassung, welches von der Website der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden kann.

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