Fachbeiträge & Kommentare zu Schüler

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragslast

Rz. 290 Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert, für mitversicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben (§§ 1 Abs. 6, 56 Abs. 1 SGB XI). Rz. 291 Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Rz. 292 Nach § 58 Abs. 3 S. 1 SGB XI tragen ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Waise

Rz. 518 Den Waisen ist bis zum Ende der familienrechtlich geschuldeten Ausbildung Schadenersatz wegen entgangenen Barunterhaltes zu zahlen. Der familienrechtliche Barunterhaltsanspruch der Kinder endet häufig mit der Lehre (16.–18. Lebensjahr), kann allerdings (z.B. bei Aufnahme eines Studiums) auch darüber hinaus andauern.[412] Rz. 519 Der Betreuungsschaden tritt nur bis zur...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (e) Vertragsverhältnis

Rz. 410 Besteht zwischen verletztem Kind und der seine Pflichten verletzenden Person im Unfallzeitpunkt eine zuvor begründete rechtliche, vor allem vertragliche, Sonderrechtsbeziehung, kommt es zu einer Anrechnung des Mitverschuldens nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB.[482] Rz. 411 Eine – zur Anspruchskürzung beim Kind führende – Sonderbeziehung ist anzunehmen bei einem mit dem...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsamt

Rz. 1304 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung erfolgt nach § 116 SGB X (§ 116 Abs. 10 SGB X). Auch soweit der Verletzte im Unfallzeitpunkt noch nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z.B. Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten, anderen nicht-sozialversicherungspflichtigen Personen wie Beamte), ist ein Forderungsübergang auf die Bundesagent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.2 Insolvenzgründe

Rz. 35 Bei den Gründen für die Eröffnung des Verfahrens ist danach zu differenzieren, über wessen Vermögen das Verfahren eröffnet werden soll, da nicht alle Antragsgründe auch für alle Schuldner gelten.[1] Insbesondere ist bei dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nur ein Eigenantrag des Schuldners zulässig. Die gesetzlichen Regelungen zu den Insolvenzantragsg...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 5.3 Ermäßigter Steuersatz im Zweckbetrieb

Die Verpflegung von Schülern durch einen gemeinnützigen Schulförderverein kann nach Auffassung der Finanzbehörden als steuerbegünstigter Zweckbetrieb anzusehen sein. Bei Schülern wird hierbei die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO unterstellt. Wenn der Schulförderverein nicht in die Essenslieferungen eingebunden ist, sondern nur die Verteilung und anschli...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 3 Satzungsvorgaben

Nach dem Vorhergesagten muss die Satzung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Abgabe der Verpflegung an Schüler muss im Satzungszweck des Vereins ausdrücklich enthalten sein. Praxis-Beispiel Mögliche Satzungsformulierung "Zweck des Vereins sind die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung von Bildung und Erziehung an der A-Schule (alternativ: Kindergarten...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 5 Nicht steuerbare Leistungen

Ist der Schulförderverein ohne Entgelt tätig, erbringen also die Mitglieder des Schulfördervereins ehrenamtlich Betreuungsaufgaben oder die Essensausgabe, werden keine entgeltlichen Leistungen erbracht. Der Verein ist nicht unternehmerisch tätig und unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht. Diese Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn die Schule durch die Beauftragung e...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 5.7 Zuschüsse

Zahlt der Schul- bzw. Kindergartenträger an den Verein einen Zuschuss für die Essensausgabe, kann je nach Gestaltung dieser Zuschuss umsatzsteuerlich ein zusätzliches Entgelt darstellen oder aber ein echter, nicht der Umsatzsteuer unterliegender Zuschuss sein. Echte Zuschüsse liegen vor, wenn die Zahlungen nicht aufgrund eines Leistungsaustauschs-Verhältnisses erbracht werden...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 5.5 Leistungen im Bildungs- und Erziehungsbereich

Von der Umsatzsteuer befreit sind die eng mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbundenen Lieferungen und sonstige Leistungen, die durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch andere als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind gemeinnützige Einrichtungen, soweit sie v...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 4 Umsatzsteuer

Durch die entgeltliche Ausgabe von Verpflegung der Schüler wird ein Schulförderverein zum Unternehmer. Die aus dem Verkauf von Speisen und Getränken erzielten Umsätze sowie aus der Erbringung von sonstigen Leistungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es nicht an.mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 6 Vergütungen an Mitarbeiter

Die Versorgung der Schüler mit Mittagessen und die weiteren Tätigkeiten im Schul- und Kindergartenbereich sind nur mit der Hilfe vieler ehrenamtlich Tätiger zu bewältigen. Neben den Unterrichtsangeboten ist täglich wiederkehrend das Essen vorzubereiten, auszugeben und hinterher sind Besteck und Geschirr zu reinigen. Als Anreiz für eine kontinuierliche Mitarbeit werden Vergüt...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 6.3 Betreuungsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 3.000 Euro jährlich kann für pädagogisch-betreuerische Tätigkeiten in Anspruch genommen werden, die aktiv im Rahmen des Unterrichts von Schülern und Maßnahmen im Kindergarten vergütet werden. Praxis-Beispiel Schulförderverein erbringt keine Verpflegungsleistungen Im Auftrag des Schulträgers übernimmt der Schulförderverein die Ess...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Wahl

In Betrieben mit Betriebsrat und mit in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, unabhängig von ihrem Alter, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.[1] Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer (obwohl die über 18-Jährigen auch zum Bet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren

Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2024 sein 18. Lebensjahr. Die Wahl zur JAV findet am 10.10.2024 sta...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Unfälle dokume... / 1.2 Hintergrund

Die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen sollte folgende Informationen enthalten: Name des Verletzten bzw. Erkrankten, Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens, Ort, Unfallhergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung, Namen der Zeugen, Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen, Name des Erste-Hilfe-Leistenden. Die Form der ...mehr

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zfs 06/2024, Fälligkeit von... / 2 Aus den Gründen:

1. Auf Grundlage des Klagevorbringens kann die ASt keine Rentenzahlungen wegen Schulunfähigkeit ihres Sohnes für weitere vergangene oder künftige Zeiträume beanspruchen. Ungeachtet ihrer fehlenden Sachbefugnis hat das LG richtig erkannt, dass eine von ihm im Grundsatz für möglich gehaltene Leistungspflicht der AG aus diesem Versicherungsfall hier bedingungsgemäß frühestens a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Austausch von Schülern

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Austauschschüler , > Schüleraustausch.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.3 Besondere Regelungen bezüglich der Zuweisung des Besteuerungsrechts

Rz. 30 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das OECD-MA bzw. die einzelnen DBA enthalten für bestimmte Arbeitnehmer, bestimmte Vergütungen bzw. bestimmte Tätigkeiten von Art. 15 OECD-MA abweichende Regelungen, insbesondere für das für die Geschäftsführung eines Unternehmens verantwortliche Personal (s. Tz. 6.1, Rn. 353), für Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-MA), für Ruhegehaltszahl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Speisen und Getränke, umsat... / 10 Steuersätze 7 % oder 19 %: Liegt eine Lieferung oder eine Dienstleistung vor?

Ist keine Umsatzsteuerbefreiung möglich, unterliegen die Verpflegungsleistungen der Umsatzsteuer. Dafür besteht dann auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für bezogene Leistungen. Es ist dann festzustellen, ob die Abgabe der Verpflegung mit 7 % oder 19 % der Umsatzsteuer unterliegt. Ermäßigter Steuersatz von 7 %: Ob der ermäßigte Steuersatz abgewendet werden kann, hängt da...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Speisen und Getränke, umsat... / 8 Umsatzsteuer bei Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten

Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten können umsatzsteuerfrei sein, dem ermäßigten Steuersatz von 7 % oder dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Wann die Verpflegungsleistungsumsätze umsatzsteuerfrei sind Werden Verpflegungsleistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch bestimmte andere anerkannte Einrichtungen erbracht, kann eine Bef...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.9 Schulbücher und Arbeitshefte (Abs. 9)

Rz. 71 Abs. 9 ist zum 1.1.2021 durch Art. 2 Nr. 3 Buchst. d des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. 9.12.2020 (BGBl. I S. 2855) hinzugekommen. Soweit Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.3 Ausschlüsse (Abs. 4 Satz 4 bis 6)

Rz. 84 Durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist zunächst zum 1.1.2020 die Regelung zur abweichenden Regelsatzfestsetzung in § 27a Abs. 4 um Satz 4 ergänzt worden, der den Besonderheiten bei der Bedarfsdeckung in der Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 3 Rechnung tragen sollte (vgl. BT...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.2 Ausnahmen

Rz. 16 Abs. 2 regelt als Ausnahme von Abs. 1 3 Fallgruppen, in denen die Ausschlusswirkung des Abs. 1 nicht eintritt, also trotz Vorliegens einer Ausbildung Hilfe zum Lebensunterhalt beansprucht werden kann. Rz. 17 Abs. 2 Nr. 1 betrifft diejenigen Auszubildenden, die aufgrund von § 2 Abs. 1a BAföG keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder aufgrund von § 60 SGB III keinen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3 Einzelne Bedarfstatbestände

Rz. 14 Dem unbestimmten Rechtsbegriff des notwendigen Lebensunterhalts hat der Gesetzgeber einige ausdrücklich benannte Bedarfstatbestände angefügt. Aufgrund dieser ausdrücklichen Hervorhebung gehören diese Tatbestände sozusagen zum Kernbereich des notwendigen Lebensunterhalts. Die Aufzählung als solche ist jedoch, wie aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 ("insbesondere") herv...mehr

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DIN 33430 in der Personalpr... / 5.1 Einleitung

Berufsbezogene Eignungsbeurteilung sieht die Norm immer im Zusammenhang mit Berufswahl, Bewerberauswahl und Berufslaufbahnplanung. Damit ist die Norm z. B. auch auf Verfahren anwendbar, die zur Berufsberatung eingesetzt werden, sei es die Beratung von Schülern oder die Beratung bei Rehabilitationsmaßnahmen oder in Berufsförderungswerken. Ebenso gilt demnach die Norm bei alle...mehr

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ABC der Werbungskosten / Sport

Literatur: Prinz, FR 1987, 330 Ähnliche Grundsätze wie für "Kurse" gelten auch für Sportkurse. In der Praxis streitig geworden sind insbesondere Skikurse. Sport ist eine typische Freizeitbeschäftigung. Die Erlernung der zur Sportausübung erforderlichen Fähigkeiten ist daher regelmäßig privat veranlasst, die Aufwendungen können nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Berufl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Allgemeines

Rn 27 Nach Maßgabe der Legaldefinition des Abs. 2 Satz 1 ist das (Aktiv-)Vermögen des Schuldners den bestehenden Verbindlichkeiten gegenüberzustellen. Maßgeblicher Stichtag ist grundsätzlich das Datum der Erstellung der Überschuldungsbilanz.[47] Rn 28 Der zur Prüfung der Überschuldung aufzustellende Status entsprechend der Handelsbilanz, die also das wirtschaftliche Ergebnis i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 20 Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261; Drukarzcyk/Schüler, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 1. Aufl. S. 57 ff.; Harz/Comtesse/Conrad, Drohende Zahlungsunfähigkeit, ZInsO 2019, 2241 ff.; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Fortführungsprognose

Rn 13 Nach der bisherigen Rechtslage hat die Frage der Fortführungsprognose lediglich Relevanz für den Wertansatz des Vermögens. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners konnte die Fortführung des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich war. Auch bei einer positiven Fortführungsprognose war demgemäß eine Überschuldu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 47 Ackermann/Haßlinger/Krauß, Zur Fortbestehungsprognose gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO mittels simulativer Risikoanalyse, DB 2019, 2697 ff.; Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261 [BFH 09.11.1994 - II R 37/91]; Drukarzcyk/Schüler, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 2.2 Bemessung der Umlage

Rz. 6 Die umlagepflichtigen Betriebe haben die Umlagebeträge nach den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelten einschließlich der nicht pauschal nach § 40 EStG versteuerten Sachbezüge der Arbeitnehmer unabhängig davon abzuführen, ob und in welchem Umfang die Förderung tatsächlich von dem einzelnen Winterbau-Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Gründung eines (Einzel-)Unternehmens sind – insbesondere mit Blick auf den Vorsteuerabzug – die allgemeinen Regeln anzuwenden. D.h. der Vorsteuerabzug setzt eine steuerbare Eingangsleistung voraus, die für steuerbare und steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet wird, gerade bei Einzelunternehmern ist die Abgrenzung zwischen einem privaten und unternehmerischen Leis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.2.2 Anspruchsberechtigung von übernommenen Auszubildenden etc.

Nach § 11 Abs. 3 Buchst. b) TVÜ/ § 11 Abs. 3 Buchst. b) TVÜ-L haben auch die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Auszubildenden, Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und in der Entbindungspflege sowie Praktikantinnen und Praktikanten aus tarifvertraglich geregelten Beschäftigungsverhältnissen Anspruch auf die kind...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 3 Anspruch auf Bildungszeit (§ 3 BzG BW)

Rz. 14 (1) Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. (2) Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, bes...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 2 SBFG)

Rz. 78 Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Auszubildende sowie alle Schüler und Schülerinnen, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, sich jedoch in s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.1 Aufklärung

Rz. 3 Aufklärung i. S. d. § 13 ist die generelle, abstrakte und von einem individuellen Aufklärungswunsch unabhängige Unterrichtung der Bevölkerung über die sozialen Rechte und Pflichten. Daraus kann ein Bürger allerdings kein subjektives Recht gegenüber dem Leistungsträger ableiten, denn die Berechtigten auf Information sind unbestimmt (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.1993, 13 RJ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.13 Offenlegungspflichten und Befangenheit von Mitgliedern des Expertenpools

Rz. 75 Nach § 15 Abs. 1 der Verfahrensordnung muss das Mitglied des Expertenpools vor jeder Begutachtung einer Ideenskizze oder eines Antrags auf Förderung überprüfen, ob Tatsachen für eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit gemäß Abs. 2 vorliegen. Eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit ist der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses unverzü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.1 Überblick

Rz. 9 § 32 enthält ergänzende Regelungen zu § 31, die sozialwidriges Verhalten des Leistungsberechtigten mit einer Leistungsminderung belegen. Dieses Verhalten liegt nach § 32 vor, wenn der Einladung zur Meldung oder Untersuchung trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung und ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen wird. Eine außergewöhnliche Härte steht der Feststellung eine...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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F / 3 Fahreignungsregister, Allgemeines [Rdn 1229]

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H / 12 Hauptverhandlung, Verständigung/Absprache im Bußgeldverfahren [Rdn 2546]

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