Die Mehrzahl der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland befindet sich in öffentlicher Trägerschaft – meist der Kommunen oder Landkreise. Die Bereitstellung von Lehrkräften und die fachliche Schulaufsicht liegen aber durchgehend bei den entsprechenden Landesbehörden. Daher zerfällt die Verantwortung für den Betrieb einer öffentlichen Schule in 2 Bereiche:

  1. Äußere Schulangelegenheiten: Der Schulträger ist i. d. R. Eigentümer des Gebäudes, trägt auf jeden Fall die Betreiberverantwortung, stellt das nicht pädagogische Personal an einer Schule (Verwaltungskräfte, Hausmeister und Reinigungskräfte) und ist auch für die Schülerbeförderung zuständig.
  2. Innere Schulangelegenheiten: Diese umfassen den pädagogischen Betrieb der Schulen, den die Schulleitungen vor Ort und darüber die schulaufsichtführenden Behörden der Länder abwickeln bzw. beaufsichtigen (staatl. Schulämter, Schulabteilungen von Regierungspräsidien, Bezirksregierungen oder Senatsverwaltungen sowie letztlich die Kultusministerien).

Weiteres Personal wie Schulpsychologen und -sozialarbeiter, Therapeuten sowie Kräfte für die außerunterrichtliche Betreuung werden in unterschiedlichen Anstellungsmodellen in der einen oder anderen Schiene beschäftigt bzw. manchmal auch von sozialen Dienstleistern gestellt.

Folgende Faktoren prägen den Arbeitsschutz in Schulen wesentlich:

  • In Schulen halten sich in der Mehrzahl Minderjährige auf. Das bestimmt die Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz noch vor dem Schutz der Beschäftigten.
  • In Unterrichtssituationen halten sich viele Menschen in einem Raum auf, weit mehr, als das an den allermeisten anderen Arbeitsplätzen der Fall ist.
  • In Schulen werden viele Tätigkeiten ein- und ausgeübt, die auch sonst in der Arbeitswelt vorkommen: Büro- und Bildschirmarbeit, Labortätigkeiten, Holz- und Metallbau, hauswirtschaftliche Arbeiten usw. – allerdings immer nur in einem reduzierten, dem Alter der Schüler, der Unterrichtssituation bzw. den Lernzielen angepassten Maß.
  • Lehrkräfte, zahlenmäßig die größte Beschäftigtengruppe in Schulen, arbeiten in den allermeisten Fällen in Gebäuden, für die nicht ihr Arbeitgeber die Betriebsverantwortung trägt.
 
Wichtig

Schulen in privater Trägerschaft

Bei Schulen in privater Trägerschaft liegen die Verantwortung für die Beschäftigten (pädagogisches sowie Verwaltungs- und Betriebspersonal) und für das Gebäude i. d. R. in einer Hand bzw. bei eng kooperierenden Organisationen (z. B. bei kirchlichen Trägern, freien Trägervereinen, Stiftungen oder Gesellschaften). Sachbezogene Entscheidungen z. B. zu Investitionen können daher meist auf direkterem Weg bearbeitet und entschieden werden.

 
Wichtig

Arbeitsplatz Schule

Dieser Beitrag bezieht sich auf Arbeitsschutzfragen für Beschäftigte in Schulen, nicht auf Sicherheitsfragen, die nur oder v. a. Schülerinnen und Schüler betreffen, auch wenn diese in der Schule wie auch die Beschäftigten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

 
Praxis-Tipp

DGUV-R 102-601 "Branche Schule"

Mit der DGUV-R 102-601 liegt seit 2019 eine sehr umfassende und ganzheitliche Zusammenstellung über Sicherheit und Gesundheit in Schulen vor, die alle dort anwesenden Personengruppen – Lehrkräfte, Angestellte des Schulträgers und anderer Arbeitgeber, Schüler und Eltern – und alle Facetten des Schullebens einbezieht. Die Regel zeigt dabei deutlich und praxisnah formuliert auf, wie grundlegend Sicherheit und Gesundheit – physisch und psychisch – bei allen Tätigkeiten und Entscheidungen in der bzw. um die Schule mitzudenken sind. Sie nimmt dabei (analog zur sonstigen Arbeitswelt) "Schulsachkostenträger" (also mehrheitlich die kommunalen Verantwortlichen) und "Schulhoheitsträger" (Schulaufsichtsbehörden und Schulleitungen) als arbeitsschutzverantwortliche "Unternehmer" in die Pflicht.

Viele Aussagen dieser DGUV Regel geben so konsequent eine Zielrichtung für sichere und gesunde Schulen vor. Jede noch so entschlossen zielorientierte Formulierung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele dieser Forderungen letztlich doch unkonkret und nicht wirklich verbindlich sind. Daher wird es bis auf Weiteres unvermeidlich sein, dass viele der guten Ansätze unter Kostendruck und Systemzwängen, die das Schulwesen prägen, nur schwer oder gar nicht umzusetzen sind.

1.1 Arbeitsschutzorganisation

Die unterschiedlichen Beschäftigungssituationen in Schulen führen typischerweise dazu, dass die Arbeitsschutzverantwortung für die Beschäftigten in 2 oder 3 voneinander weitgehend getrennten Strukturen geführt wird, obwohl die Betroffenen täglich in demselben Gebäude zusammenarbeiten und sich dabei durchaus als ein Team empfinden. Das erschwert die zielgerichtete Arbeit für Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht unerheblich, erst recht, weil die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Führungskräfte und die jeweils zuständigen Experten wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte nur selten (und so gut wie nie gemeinsam) vor Ort sind.

 
Praxis-Beispiel

ASA-Sitzung

Nach ASiG müssen in "Unternehmen", in denen mehr als 20 Beschäft...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge