Fachbeiträge & Kommentare zu Schüler

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abgrenzung der typischen Berufskleidung

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Begriff der ‚typischen Berufskleidung’ wird nicht einheitlich abgegrenzt. Es besteht ein hohes Maß an – teils gar widersprüchlicher – Kasuistik: Ob zB uniforme Arbeitskleidung zur ‚typischen Berufskleidung’ gehört, wird für den WK-Bereich und die Steuerbefreiung des § 3 Nr 31 EStG (> Rz 20 ff) unterschiedlich entschieden. Der BFH hat für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit

Rz. 12 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Nr 11 EStG ist stets gegeben bei Personen, die nach § 53 AO als bedürftig angesehen werden. Steuerfrei sind zB die Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie die den Pflegeeltern vom Jugendamt gewährten Zuschüsse (> Pflegegeld Rz 2). Ebenso Leistungen aus dem ärztlichen Hilfswerk der > Kassenärztliche Verein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Unfälle dokume... / 1.2 Hintergrund

Die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen sollte folgende Informationen enthalten: Name des Verletzten bzw. Erkrankten, Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens, Ort, Unfallhergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung, Namen der Zeugen, Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen, Name des Erste-Hilfe-Leistenden. Die Form der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 555 M und F sind geschieden. Aus ihrer Ehe ist das Kind K hervorgegangen, 18 Jahre alt und Schüler; er lebt im Haushalt von F. M verdient monatsdurchschnittlich 2.500 EUR, F 1.300 EUR. Das Kindergeld in Höhe von insgesamt 219 EUR bezieht F.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.2 Insolvenzgründe

Rz. 35 Bei den Gründen für die Eröffnung des Verfahrens ist danach zu differenzieren, über wessen Vermögen das Verfahren eröffnet werden soll, da nicht alle Antragsgründe auch für alle Schuldner gelten.[1] Insbesondere ist bei dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nur ein Eigenantrag des Schuldners zulässig. Die gesetzlichen Regelungen zu den Insolvenzantragsg...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 2. DCF-Verfahren

Rz. 50 Bei den Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) wird der Unternehmenswert durch Diskontierung zukünftiger Cash Flows ermittelt. Je nach Definition der bewertungsrelevanten Cash Flows und der anzuwendenden Diskontierungssätze können mehrere DCF-Verfahren unterschieden werden. Hierbei sind insbesondere der Flow to Equity (FtE)-Ansatz, der Weighted Average Cost of...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Bewertungsanlässe

Rz. 8 Anlässe für Unternehmensbewertungen sind so vielfältig, dass eine eindeutige Klassifizierung nur schwer möglich ist. Insofern existiert eine Vielzahl von Klassifizierungsansätzen. Regelmäßig ergibt sich die Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung aus einer (geplanten) Änderung der Eigentumsverhältnisse.[17] Nach IDW S 1 werden die Anlässe danach unterschieden, ob sie...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Überschlagsrechnungen

Rz. 58 Überschlagsrechnungen basieren auf Marktdaten.[112] Grundlage für die Anwendung sind erzielte oder potenzielle Preise für das zu bewertende oder vergleichbare Unternehmen. Die Verfahren basieren somit auf der grundlegenden These Moxters "bewerten heißt vergleichen".[113] Im Rahmen dieser Verfahren kann entweder auf Börsenkurse oder auf realisierte Markt-/Verkaufspreis...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / Literaturtipps

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Musiknutzungen mit Werken der ernsten Musik

Tz. 30 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Für Aufführungen von Werken der sog. ernsten Musik existiert ein eigenes Formular. Dieses ist etwa für Schülerkonzerte und Schulfeiern mit konzertmäßigen Darbietungen von Schulen oder pädagogischen Einrichtungen anzuwenden, bei denen die Schüler (Studierenden) und deren Lehrkräfte das Programm bestreiten.mehr

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Praktikanten / 1.2.5 Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische (Pflicht-)Veranstaltung, die i. d. R. auf 1 bis 2 Wochen angelegt ist. Diese bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu bekommen und sich mit ihr auseinanderzusetzen.[1] Dabei sollen die Schülerbetriebspraktika den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Eignung für be...mehr

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Praktikanten / 1.3.3.2 Sozialversicherungspflicht

Praktikanten, die weder Schüler noch Fachhochschüler oder Studenten sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine Unterhaltsbeihilfe/Vergütung gezahlt wird. Grundsätzliche Hinweise zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Praktikanten in Bezug auf das Praktikumsverhältnis enthält das Gemeinsame Run...mehr

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Praktikanten / 3.2.2 Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des BBiG fallen

Ziffer 2.2.1 der Richtlinien enthält für die Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des BBiG fallen, eine Begriffsdefinition, die der des § 26 BBiG entspricht. Von § 26 BBiG werden Personen erfasst, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.2.1 Ferienjob

Der "Ferienjob" ist ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt. Hierbei kommt es gerade nicht darauf an, praktische Fähigkeiten zu vermitteln oder theoretisches Wissen zu vertiefen. Da die Erbringung der Arbeitsleistung (meist im Rahmen von Routineaufgaben) im Vordergrund steht, gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen (s. auch Stich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.2.3 Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den Geltungsbereich des BBiG fallen

Ziffer 2.3.1 Satz 1 der Richtlinien enthält für die Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den Geltungsbereich des BBiG fallen, eine die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.6.1974 berücksichtigende Begriffsbestimmung. Hiernach findet das BBiG keine Anwendung auf Personen, die ein Praktikum ableisten, das Bestandteil einer Schul- oder Hochschulausbildung ...mehr

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Praktikanten / 1.2.1 Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist ein Praktikum, welches losgelöst von Schule oder künftigem Studium aus Gründen der Berufsfindung bzw. Berufsorientierung zumeist während der Ferien aufgenommen wird. Es gibt den Schülern und Schülerinnen bzw. den Studentinnen und Studenten die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Branche zu sammeln. Das "freiwilli...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Q. SchüIerunfalIversicherung

Rz. 269 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.3.1971[315] sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten während des Besuches allgemeinbildender Schulen in der Unfallversicherung gegen "Arbeitsunfälle" versichert. Die damit normierte Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung hatte zum Zi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / h) Schulen

Rz. 378 Die Verkehrssicherungspflicht für Schulgebäude und Schulgelände orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Schüler, aber auch der Eltern, die das Schulgelände betreten[1056] und sonstigen auf dem Schulgelände tätigen Personen.[1057]mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Fahrschüler und Fahrlehrer

Rz. 164 Vom Grundsatz, dass Führer eines Kraftfahrzeugs nur sein kann, wer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt, gibt es eine gesetzliche Ausnahme: kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 15 S. 2 StVG gilt der Fahrlehrer als Führer des vom Fahrschüler gefahrenen Fahrzeugs.[493] Die hiernach normierte Fiktion führt dazu, dass der Fahrschüler regelmäßig nic...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Weitere Fragestellungen

Rz. 233 Abs. 4 erstreckt das Haftungsprivileg auf Betriebsangehörige gegenüber den nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII kraft Satzung versicherten Personen, die sich an der Unternehmensstätte aufhalten. Rz. 234 Soweit § 106 SGB VII auf die Geltung der §§ 104, 105 SGB VII verweist, ist der Begriff der betrieblichen Tätigkeit für Lernende oder Schüler die gegenüber der Arbeitswelt ver...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Aufsichtspflicht kraft Vertrags

Rz. 746 Gemäß § 832 Abs. 2 BGB trifft die gleiche Aufsichtspflicht denjenigen, der die Führung der Aufsicht über eine wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands aufsichtsbedürftige Person übernommen hat. So übernehmen Kindergärtner(innen), Erziehungspersonal in privaten Schulen oder Kinderheimen sowie das Pflegepersonal privater Heil- und Pf...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / D. Verdienstausfall von Personen, die im Unfallzeitpunkt nicht im Erwerbsleben standen

Rz. 171 Grundsätzlich kann derjenige keinen Erwerbsschaden geltend machen, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses kein Einkommen aus einer Arbeits- oder Berufstätigkeit bezogen hat. Wer etwa nur von seinem Vermögen oder einer Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosenunterstützung beanspruchen und mit einer neuen Arbeitsstelle rechnen zu können, kan...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden noch in der Ausbildung befindlicher Verletzter

Rz. 177 Kinder, Schüler, Studenten und in einer (nicht bezahlten) Berufsausbildung stehende Verletzte erleiden, wenn sie unfallbedingt arbeitsunfähig werden, keinen aktuellen Verdienstausfall. Ein Erwerbsschaden kann sich für sie aber insbesondere dadurch ergeben, dass sie entweder verspätet ihre Ausbildung beenden und ins Berufsleben eintreten oder dass sie endgültig nicht ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeines

Rz. 228 § 106 SGB VII erstreckt das Haftungsprivileg auf weitere Personengruppen. Nach seinem Abs. 1 gelten die §§ 104, 105 SGB VII für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 SGB VII versicherten Personen. Dies sind Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in näher bezeichneten Betriebsstätten und Einrichtungen, Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnl...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 247 Die Aktivlegitimation von Unfallopfern fehlt sehr häufig deshalb, weil Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, auf die die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bereits im Unfallzeitpunkt übergegangen sind (dazu auch § 37). Oft wird dies erst sehr spät erkannt, was zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Denn wenn Unfallversicherungsschutz be...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Grundlagen zum Versicherungsschutz

Rz. 30 § 104 SGB VII – ebenso § 105 SGB VII – setzt das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses voraus. Dies muss auch jeder Sozialversicherungsträger gegen sich gelten lassen.[13] Rz. 31 Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht in den Fällen des § 2 SGB VII kraft Gesetzes (vgl. auch § 2 Abs. 1 SGB IV). Versichert bei Eintritt eines Versi...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Haftung für vermutetes Verschulden

Rz. 177 Die Haftung des Kraftfahrzeugführers i.S.v. § 18 StVG ist im Gegensatz zu der des Halters keine Gefährdungs-, sondern eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast.[518] Der Führer muss seinerseits beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dem Geschädigten obliegt – wie immer – der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des vom Kfz-Führer ge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Aufsicht über den Schwimm- und Badebetrieb

Rz. 437 Die den Betreiber eines öffentlichen Bades treffende deliktische Garantenpflicht (vgl. Rdn 422) verlangt die Organisation einer Schwimm- und Badeaufsicht.[1264] Sie muss durch eine Fachkraft erfolgen, also grds. durch einen Fachangestellten oder einen geprüften Meister für Bäderbetriebe. Einzelne Aufgaben können einem Rettungsschwimmer übertragen werden. Die Aufsicht...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 134 Mit dem Schlagwort des Handelns auf eigene Gefahr wird immer noch ab und zu argumentiert, wenn es um Fallgestaltungen geht, bei denen der Geschädigte bestimmte Risiken in Kauf genommen hat, die sich letztlich in einem Verletzungserfolg realisiert haben. Als eigenständiges Rechtsinstitut sollte das Handeln auf eigene Gefahr indes heutzutage nicht mehr verstanden werde...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es gibt gesetzliche Haftungsausschlussregeln wie z.B. in §§ 105 ff. SGB VII, § 46 BeamtVG, § 80 SVG, § 81 BVG. Daneben besteht die Möglichkeit, die Haftung durch Vertrag auszuschließen oder sie zu begrenzen. Manche Gesetze verbieten indessen für bestimmte Bereiche vertragliche Haftungsausschluss- oder Haftungsbeschränkungsvereinbarungen mit der Folge ihrer Nichtigkeit ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Entschädigung nur für enumerierte Rechtsgutsverletzungen

Rz. 9 Als Ausnahme vom Grundsatz des § 253 Abs. 1 BGB sieht insbesondere dessen Absatz 2 für bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsgutsverletzungen – im hier interessierenden Kontext namentlich die Verletzung des Körpers und der Gesundheit (einhelliger Ansicht nach nicht jedoch auch des Lebens als solchem,[16] wiewohl streng genommen jede Tötung stets eine, wenn nicht soga...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / C. Zur Gesetzessystematik und zur gesetzeshistorischen Anknüpfung

Rz. 22 Der Haftungsausschluss der §§ 104, 105 SGB VII (§§ 636, 637 RVO a.F.) stellt eine Ausnahmeregelung zur allgemeinen zivilrechtlichen Haftungslage dar. Daraus folgt, dass er im Zweifel eng auszulegen ist. Wegen dieses Ausnahmecharakters, aber auch deshalb, weil die Berufung auf den Ausschluss zu einem für den betroffenen Unternehmer bzw. Arbeitskollegen günstigen Ergebn...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 931 Die Staatshaftung nach Art. 34 GG kann nur durch ein formelles Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die autonome Satzungsgewalt der Gemeinden umfasst diese Befugnis nicht.[2882] Sind Haftungsbeschränkungen unzulässig, erstreckt sich das auf die unberührt bleibende persönliche Haftung des Beamten im Sinne des § 839 Abs....mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG)

Rz. 102 Die Ersatzpflicht ist nach § 7 Abs. 2 StVG [314] "ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird". Die Vorschrift ist seit dem 1.8.2002 auf Unfälle anzuwenden. Die vor dem 1.8.2002 bestehende Entlastungsmöglichkeit des "unabwendbaren Ereignisses" hat der Gesetzgeber mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Weitere Beispielfälle

Rz. 595 Angesichts der Änderung der Verhältnisse, insbesondere in der Einschätzung der Einsichtsfähigkeit und der gruppenspezifischen Verhaltensmöglichkeiten in verschiedenen Altersphasen, wird- wie schon in der Vorauflage – darauf verzichtet, die Zusammenstellung der zahlreichen älteren Entscheidungen aus der 15. Auflage zu übernehmen. Insoweit wird auf diese Auflage verwie...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Ursachenzusammenhang

Rz. 165 Das Unfallereignis muss im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründende Kausalität) stehen und es muss ursächlich einen Körperschaden bzw. eine Gesundheitsstörung bewirken (haftungsausfüllende Kausalität). Rz. 166 Nach der vom Bundessozialgericht geprägten Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache besagt das Vorliegen eines Unfalls, den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. In Ausübung eines öffentlichen Amtes

Rz. 852 Schon nach dem Wortlaut der § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ist Anspruchsvoraussetzung der Amtshaftung, dass die schadensstiftende Pflichtverletzung in Ausübung des dem Beamten anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgt. Ob der Beamte im haftungsrechtlichen Sinn Beliehener, Selbstständiger oder sonstiger, unselbstständiger Verwaltungshelfer ist, spiel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tennistrainer im Jugendbereich: Umsatzsteuerpflichtig trotz Bescheinigung der Landesbehörde

Leitsatz Bei auf Breitensport ausgerichtetem Tennisunterricht handelt es sich nicht um Schul- bzw. Hochschulunterricht i. S. d. § 4 Nr. 21 UStG, da er Freizeitcharakter hat. Eine anderslautende Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde kann lediglich ein Indiz dafür sein, dass die entsprechenden Leistungen nicht den Charakter einer bloßen Freizeitgestaltung haben, sofern ke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9 Schüler (Nr. 8 Buchst. b)

Rz. 79 Nach Nr. 8 Buchst. b sind Schüler versichert. Schüler ist, wer – unabhängig vom Alter – als Lernender an einem der einbezogenen Schultypen eine Schulausbildung erhält. Versichert sind Schüler an öffentlichen oder privaten Schulen, die einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden schulrechtlich anerkannten Abschluss anstreben oder ihre Schulpflicht erfüllen (BSG, Urte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.1 Während des Besuchs der Schule (Alt. 1)

Rz. 81 Die Schülerunfallversicherung erstreckt sich auf den gesamten während des Schulbesuchs betroffenen Lebensbereich. Dabei sind auch der Spielbetrieb der Schüler und die mit dem Schulbesuch verbundenen gruppendynamischen Prozesse von der Versicherung umfasst (Holtastraeter, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, SozialR, 6. Aufl. 2019, § 2 SGB VII Rz. 26). Dieser umfassend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.3 Betreuungsmaßnahmen (Alt. 2)

Rz. 85 Nach der Erweiterung des Angebots an öffentlichen und privaten Schulen in Richtung auf eine ergänzende Betreuung (verlässliche Grundschule, Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung, freiwillige Arbeitsgemeinschaften) hat der Gesetzgeber die schulischen Betreuungsmaßnahmen unter Versicherungsschutz gestellt (Nr. 8 Buchst. b 2. Alt). Sie werden derzeit überwiegend an allge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.2 Lernende (Nr. 2)

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind die Lernenden während der beruflichen Aus- und Fortbildung in bestimmten Einrichtungen kraft Gesetzes versichert. Die berufliche Bildung soll als Vorstufe einer beruflichen Betätigung ebenfalls kraft Gesetzes geschützt sein (vgl. Bieresborn, in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 38). Eine Aus- bzw. Fortbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.2 Allgemein- oder berufsbildende Schulen

Rz. 82 Allgemeinbildende Schulen sind private oder öffentliche Schulen, durch deren Besuch die Schulpflicht erfüllt wird, und die zu einem anerkannten Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder Abitur) führenden Schulen (Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 2 Rz. 34). Allgemeinbildende Schulen bereiten ihre Schüler über einen langen Zeitraum hinweg allgemein auf das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.1 Gesetzeszweck

Rz. 72 Der Zweck des Versicherungstatbestands nach Nr. 8 Buchst. a bis c besteht darin, Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs von staatlichen und staatlich erlaubten Einrichtungen in den Schutz der GUV einzubeziehen. Dadurch sind die einbezogenen Personen während des gefährdenden Besuchs der Einrichtungen bei Eintritt von Versicherungsfällen geschützt. Zugleich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). D.h., dass die Schulbildun...mehr