Fachbeiträge & Kommentare zu Schüler

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 3.2 Die erforderliche Nebenberuflichkeit

Eine der Grundvoraussetzungen neben der Gemeinnützigkeit ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, die Leistungen somit nicht als Hauptbeschäftigung erbracht werden. Den Steuervorteil gibt es nicht für hauptberuflich Tätige/Angestellte im Verein oder durch die Vereine oft direkt beauftragte hauptberufliche Gewerbetreibende oder Selbständige. Nebenberuflich ist ei...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 1. Leistungsfiktion

Fiktion zweier Leistungen: Wenn Art. 28 MwStSystRL (§ 3 Abs. 11 UStG) anwendbar ist, wird für mehrwertsteuerliche Zwecke – abweichend vom Zivilrecht[7] – fingiert, dass zwei gleichartige Dienstleistungen erbracht werden. Der "Kommittent" erbringt eine Dienstleistung an den "Kommissionär" und dieser eine ebensolche an den EV.[8] Bisherige nationale Rspr. nicht einheitlich: Unk...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.4 Abgrenzung zu den Leistungen zur Bildung

Rz. 35 Für Schüler und Studierende kommen im Rahmen von Leistungen zur Bildung (vgl. § 75) entsprechende Hilfsmittel in Betracht, um sie auf den Schulbesuch vorzubereiten oder ihnen eine angemessene "Schulbildung" zu ermöglichen. Hierunter versteht man die vorschulische, die schulische und die hochschulische Aus- und Weiterbildung. Vorrangig geht es bei diesen Hilfsmitteln um...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 109 Bei der örtlichen Zuständigkeit des Amts- oder Landgerichts ist zunächst festzustellen, ob ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dazu gehören der dingliche Gerichtsstand für unbewegliche Sachen nach § 24 ZPO, der Gerichtsstand der Umwelteinwirkung laut § 32a ZPO und der Gerichtsstand in Miet- oder Pachtsachen über Räume gemäß § 29a ZPO. Unter mehreren aussc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewerbliche Nutzung von Woh... / 1 Erlaubnispflicht des Vermieters: ja oder nein?

Geschäftliche Aktivitäten des Mieters freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten, muss der Vermieter mangels entsprechender Vereinbarung – auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt – nicht in der Wohnung dulden. Der Vermieter kann lediglich im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Auftreten im eigenen Namen

Rz. 16 § 25 UStG ist nach seinem Wortlaut nur insoweit anwendbar, als der Reiseunternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Auftreten des Reiseunternehmers nach außen. Tritt er danach dem Leistungsempfänger (Reisenden) gegenüber im eigenen Namen auf, so ist es unerheblich, ob er für eigene oder für fremde Rec...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.8 Besonderheiten beim Leistungsumfang

Rz. 16 Die Leibesfrucht wird einem Versicherten gleichgestellt. Das Kind erhält aufgrund eigenen Anspruchs alle Leistungen der Unfallversicherung, einschließlich § 11. Für den Versicherungsfall der Leibesfrucht gelten allerdings folgende Besonderheiten: Der Jahresarbeitsverdienst wird nach dem ab 1.1.2021 geltenden § 85 Abs. 1a berechnet. Eine dem bis zum 31.12.1996 geltenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.4 Abweichen vom Weg des Kindes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 150 Die mit dem UVEG v. 7.8.1996 neu eingefügte Vorschrift schließt eine Lücke im Versicherungsschutz von Kindern i. S. d. § 56 SGB I, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a wegen des Besuchs einer Tageseinrichtung eines Trägers nach § 45 SGB VIII oder wegen der Betreuung durch Tagespflegepersonen i. S. d. § 23 SGB VIII versichert sind oder die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Schüler wäh...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.30 Kinder

Rz. 90 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung liegt bei Unfällen von Kindern oder Jugendlichen durch Spielerei in der Schule oder am Arbeitsplatz grundsätzlich vor, wenn es sich bei dem Verletzten um ein Kind oder einen jugendlichen Arbeitnehmer – i. d. R. bis zu 18 Jahren – handelt, der durch die Gestaltung der Betriebsverhältnisse, insbesondere durch un...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.40 Schule

Rz. 99 Kinder in Tageseinrichtungen sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4a, Schüler nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b und Studierende nach § 2 Abs. 1 Nr. 8c versichert. Daher besteht der innere Zusammenhang zunächst einmal dann, wenn sich der Unfall innerhalb der jeweiligen Einrichtung (Tageseinrichtung, Schule, Hochschule) ereignet und die zum Unfall führende Betätigung im Zusammenhang mit dem ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.9 Versicherte Tätigkeiten auf dem Weg nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 141 Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Antritt des Weges zusammenhängen, sind ebenso versichert wie der Weg selbst. Dazu gehört etwa das Warten an der Haltestelle auf das öffentliche Verkehrsmittel oder auf das Abholen mit dem Pkw (BSG, Urteil v. 19.10.1982, 2 RU 21/81). Der Versicherungsschutz wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Schüler während der Wartezei...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.7 Umweg oder Abweg

Rz. 131 Wählt der Versicherte einen längeren als den direkten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit, behält aber die Zielrichtung bei, so wird dies als Umweg bezeichnet. Weicht der Versicherte von dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit ab und ändert die Zielrichtung in der Weise, dass er wieder an den Ort des Abweichens zurückkehren muss, um von dort den Weg zum oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da für die Gewährung der Pauschbeträge die Aufwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4.1 Grundsatz der Übertragung

Rz. 42 § 33b Abs. 5 EStG erweitert den Abzug des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags. Demnach kann der Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag, der einem Kind zusteht, auf Antrag auf einen (oder beide) Elternteil(e) übertragen werden, sofern diese Anspruch auf den Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld haben.[1] Das Gesetz trägt hiermit dem Umstan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.3 Mehrere pflegende (Abs. 6 S. 9) oder zu pflegende Personen

Rz. 64 Insbesondere bei familiärer Pflege kann es vorkommen, dass die Pflegehandlungen von verschiedenen Personen (meist im Wechsel ggf. aber auch gleichzeitig) vorgenommen werden. § 33b Abs. 6 S. 9 EStG schreibt für diese Fälle vor, dass eine Aufteilung des Pauschbetrags nach Köpfen erfolgen muss, sofern sämtliche pflegenden Personen die Voraussetzungen der Vorschrift erfül...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 6.5 Hoch-/Schulmarketing

Mit Blick auf Absolventen und Schulabgänger bietet sich eine Kontaktaufnahme direkt an den Institutionen an, an denen die Zielgruppe zu finden ist. Um das persönliche Kennenlernen zu intensivieren, kann die Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen vielfältig gestaltet werden. Neben Vorträgen an (ausgewählten) Schulen oder Hochschulen können Betriebsbesichtigungen und Works...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.2 Stellenanzeigen auf der Karrierewebseite als "must have"

In jedem Fall sollte der eigene Internetauftritt auch für das Angebot von offenen Positionen genutzt werden, auch wenn das direkte Auffinden der Anzeige selbst bei großen Unternehmen eher die Ausnahme als die Regel sein dürfte. Selbst eine Suchmaschinenoptimierung (meist SEO [Search Engine Optimization] genannt), kommt in der Regel nicht gegen die Reichweite von Stellenanzei...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.3 Stellenanzeigen auf Plattformen

Bei Jobbörsen, Jobsuchmaschinen und ähnlichen Plattformen können Stellenangebote veröffentlicht und es kann meist auch gezielt nach Kandidaten gesucht werden, wozu sich unter Active Sourcing mehr findet. Eine eigene Stellenausschreibung ist auf den bekannten Plattformen meist kostenpflichtig. Dann ist mit Kosten von unter hundert bis zu einigen hundert Euro zu rechnen. Die K...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Berufsausbildung: (Rechtlic... / 6 Abgrenzung zu anderen Arbeitnehmergruppen

Von den Auszubildenden, die zu dem Ausbildenden in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, sind andere Vertragsverhältnisse von Arbeitnehmergruppen zu unterscheiden, in denen gleichfalls die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten erfolgt. Als Auszubildende i. S. d. §§ 10 ff. BBiG gelten nicht: Anlernlinge, Volontäre, Praktikanten, Personen in einem Berufsausbildungsvorber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Gemeinsame Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.1 Schüler

Im Regelfall werden Schüler gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Eine zweite Wiederholung wird nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe gefördert. Förderung wird auch in der unterrichtsfreien Zeit geleistet.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.2 Schüler an Abendgymnasien

Der Besuch eines Abendgymnasiums wird gefördert, sobald die Verpflichtung zur Ausbildung der Berufstätigkeit nicht mehr besteht, regelmäßig während der letzten 3 Schulhalbjahre.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsförderung (BAföG) / 1 Förderungsfähige Ausbildung

BAföG wird grundsätzlich nur für den Besuch einer weiterführenden Bildungsstätte gewährt. Betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System) werden nicht gefördert. Auch bei dem Besuch von Berufsschulen werden keine Leistungen gezahlt. Im Einzelnen wird die Ausbildungsförderung für den Besuch von weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen ab Klasse...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.4 Zuschläge zum Bedarf

Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet: für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 EUR für max. 1 Jahr, für Reisekosten: bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 250 EUR, bei Studierenden außerhalb Eu...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 7 Antrag auf Ausbildungsförderung

Der BAföG-Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. An allen Hochschulen gibt es diese BAföG-Ämter, zumeist als Abteilung des Studentenwerks. Sie geben vor Studienbeginn auch Auskunft darüber, ob ein Antrag auf BAföG-Förderung Aussicht auf Erfolg hat. Für Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort de...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / Zusammenfassung

Begriff Die Ausbildungsförderung ist eine staatliche Unterstützung. Sie kommt für Schüler, Studenten und Auszubildende in Betracht, wenn ihnen die notwendigen Mittel nicht von anderer Seite zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu bestreiten. Mit der Ausbildungsförderung wird sichergestellt, dass auch junge Menschen aus sozial schwachen Familien ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsförderung (BAföG) / 8 Rückzahlung von Ausbildungsförderung

Die Förderung wird nur für Schüler als Zuschuss bewilligt. Für Studenten gilt gegenwärtig: Bis zu 50 % der Ausbildungsförderung werden als Darlehen geleistet. Dieses ist für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28.2.2001 begonnen wurden, höchstens in 77 Monatsraten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR zurückzuzahlen. Das Darlehen ist grundsätzlich nicht zu verzinsen. Über...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Definition des Cash Flow

Rz. 141 Als entziehbarer Cash Flow gelten dabei all jene finanziellen Überschüsse, die allen Kapitalgebern des Unternehmens zur Verfügung stehen.[259] Diese sind wie beim Ertragswertverfahren zukunftsbezogen, also Gegenstand von Prognosen.[260] Rz. 142 Free Cash Flow ist als finanzieller Überschuss der Unternehmenstätigkeit nach (unternehmensbezogenen) Steuern, jedoch vor Zin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsförderung (BAföG) / 10 Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Um BAföG-Empfängern schnell und unbürokratisch zu helfen, sind (teilweise rückwirkend) ab 1.3.2020 zahlreiche Sonderregelungen geschaffen worden, die alle Einzelbereiche der Ausbildungsförderung bis hin zur Phase der Darlehensrückzahlung betreffen. Insbesondere sollen Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf BAföG-Leistungen angewiesen sind, keine finanziellen Nachteil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportlehrer

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der BFH hat im Urteil vom 26.08.1988, BStBl II 1989, 91 Voraussetzungen definiert, unter denen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Lehrgang (dort zum Erwerb einer Schulskileiter-Lizenz) bei Lehrern als Werbungskosten anerkannt werden können. Danach setzt der Werbungskostenabzug voraus, dass der betreffende Lehrer tatsächlich Sportunterricht ert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.2 Einkommen nach dem BAföG

Der Einkommensbegriff des BAföG lehnt sich sehr eng an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff an. Bis auf 8 relativ seltene Einkommensarten ist er mit der "Summe der positiven Einkünfte" i. S. v. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG gleichzusetzen. Bei Arbeitnehmern ist dies das Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten sowie bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn. Als E...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11 Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt und Auszubildende des Zweiten Bildungsweges (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 192 In der Nr. 10 werden 3 verschiedene Personengruppen von Krankenversicherungspflichtigen zusammengefasst, die nur wenige Gemeinsamkeiten aufweisen. Es handelt sich einerseits um Praktikanten, die für den Zugang oder den Abschluss eines Studiums eine berufspraktische Tätigkeit ausüben und daher eher den Studenten nach Abs. 1 Nr. 9 zuzuordnen wären. Personen, die zur Be...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.3 Auszubildende des Zweiten Bildungsweges

Rz. 210 Der Personenkreis der Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges (ZBW) (Nr. 10 HS 2) ist als krankenversicherungspflichtiger Personenkreis im SGB V neu hinzugekommen. Dieser Personenkreis war zuvor lediglich als beitrittsberechtigt zur freiwilligen Krankenversicherung genannt (§ 176 Abs. 1 Nr. 5 RVO). Dieser Personenkreis wurde jedoch erst so spät in das Gesetzgebungsv...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 5.4.3 WASH – für den Zugang zu sauberem Trinkwasser

Der Mensch braucht Wasser zum Trinken, zur Sanitärversorgung und zur Hygiene (WASH). Aktuell haben 2,1 Mrd. Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 4,3 Mrd. Menschen können keine sicheren Sanitäranlagen nutzen. Äthiopien ist von Wasserproblemen besonders betroffen. Hier setzt das Tchibo WASH-Projekt an, das in der Gegend angesiedelt ist, aus der der Bio-Kaffee kom...mehr