Inkraft getreten am 1.1.2014 – abweichend hiervon treten die §§ 2 und 3 zum 1.7.2014 in Kraft
Der 41. Änderungstarifvertrag ist das Ergebnis einer Schlichtungsvereinbarung. Er beinhaltet die Vereinbarung von neuen Funktionszulagen (§ 23 a DRK RTV) und die Erhöhung bestehender Funktionszulagen sowie eine Entgelterhöhung, die wie folgt gestaltet ist:

  • 1 % zum 1.1.2014
  • 2,5 % zum 1.7.2014
  • 2,4 % zum 1.4.2015

Die letztgenannte Vergütungserhöhung wird auf folgende Weise durchgeführt: Ausgangsbetrag ist das sich aus den Vergütungserhöhungen zum 1.1.2014 und 1.7.2014 ergebende Tabellenentgelt, mindestens aber eine Vergütung, die um 90 EUR über dem Tabellenentgelt vom 31.12.2013 liegt.
Die Vergütung der Auszubildenden , der Schüler/innen in der Pflege sowie die Entgelte der Praktikanten/innen steigen entsprechend der genannten linearen Entgelterhöhung mit der Maßgabe, dass der Mindestbetrag 40 EUR beträgt.
Die Vergütung der Auszubildenden zum Notfallsanitäter erfolgt entsprechend der Vergütung der Schüler/innen in den Pflegeberufen, wenn eine entsprechende Tarifeinigung der VKA erfolgt (Tarifvorbehalt).
Weiterhin sind bestehende Funktionszulagen (überwiegend im Rettungsdienst) erhöht worden und neue Funktionszulagen eingefügt worden (s. § 23 a DRK-TV)
Laufzeit:. 1.1.2014 bis 31.3.2016 = 27 Monate

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