Mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Fallkonstellation haben pandemiebedingte Fragen des materiellen Strafrechts die Rechtsprechung nicht beschäftigt. Die spezifischen Strafnormen der §§ 74, 75 IfSG haben bislang in der Praxis keine Rolle gespielt. Dies gilt auch für die allgemeinen Tötungs- und Körperverletzungsdelikt des StGB durch vollendetes oder versuchtes Infizieren anderer Personen, was eher für die Literatur von Interesse war.[31] Das OLG Oldenburg[32] musste sich in einem Klageerzwingungsverfahren mit der Frage befassen, ob ein im Rahmen des Schulbesuches auf der Grundlage des IfSG angeordneter und durchgeführter PCR-Rachenabstrich bei Schülern als Körperverletzung im Amt strafbar sein kann (§ 340 StGB), nachdem ein Mitschüler nach dem gemeinsamen Unterricht positiv getestet worden war. Das OLG hat einen hinreichenden Tatverdacht verneint, da der Eingriff verhältnismäßig gewesen sei.
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