Tz. 30

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Für Aufführungen von Werken der sog. ernsten Musik existiert ein eigenes Formular. Dieses ist etwa für Schülerkonzerte und Schulfeiern mit konzertmäßigen Darbietungen von Schulen oder pädagogischen Einrichtungen anzuwenden, bei denen die Schüler (Studierenden) und deren Lehrkräfte das Programm bestreiten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


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