Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mehrere Einzelpersonen

Rz. 34 Geht es jedoch um die persönliche Rechtswahrnehmung mehrerer Wohnungseigentümer auch hinsichtlich der Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft, bleibt die Angelegenheit eine solche von Einzelpersonen.[69] Deren gemeinschaftliches Vorgehen begründet und bestimmt für ihren Anwalt einen Mehrvertretungszuschlag (vgl. Rdn 20). Der Zuschlag fällt auch an, wenn der Verband ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Satzrahmengebühren

Rz. 48 Auch die Satzrahmengebühr (z.B. die Geschäftsgebühr VV 2300, 2301) ist im Ergebnis eine Wertgebühr. Nach Bestimmung des Gebührensatzes (§ 14 Abs. 1) wird die Höhe der Gebühr anhand des Gegenstandswertes aus der Gebührentabelle (§ 13) abgelesen. Auch die Erhöhung der Satzrahmengebühr setzt daher Gegenstandsidentität für die mehreren Auftraggeber voraus.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verfahren über eine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 16 Wird der Mahnbescheid zurückgenommen, so hat der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen, soweit kein Fall des § 269 Abs. 3 S. 2 oder S. 3 ZPO gegeben ist. Soweit die Kostenentscheidung vom Streitgericht zu treffen ist, beginnt das streitige Verfahren bereits mit dem Antrag auf Kostenentscheidung, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminsgebühr

Rz. 58 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er eine Terminsgebühr nach VV 6102 für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 59 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, da VV Vorb....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Grundgebühr

Rz. 17 Eine Grundgebühr fällt in der Strafvollstreckung nicht an, unabhängig davon, ob der Anwalt bereits im vorangegangenen Strafverfahren tätig war oder nicht. Die Vorschrift der VV 4100 gilt nur innerhalb des Abschnitts 1, nicht aber auch für Abschnitt 2.[13] Der Anwalt kann daher nur Verfahrens- und Terminsgebühren verdienen.[14]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kostenantrag nach § 269 Abs. 4 ZPO

Rz. 24 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Gegners nach erfolgter Antragsrücknahme einen Kostenantrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, so handelt es sich dabei um einen Sachantrag gemäß Anm. Nr. 1, mit dem bereits die volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0, berechnet nach den bis dahin angefallenen Kosten, anfällt.[16] Ist dabei die Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.1

Rz. 14 Für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftraggeber handelt – erhält der Anwalt g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 71 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung eines Rechtsmittels, dem Anfertigen oder Unterzeichnen von Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen oder sonstigen Beistandsleistungen beauftragt, ohne dass ihm die Vertretung insgesamt übertragen ist, erhält er die Verfahrensgebühr nach VV 6500. Diese Regelung ist der der VV 4300 ff. in Strafsachen vergleichbar. Zu den sonstigen Beista...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschlussverfahren nach §§ 319 Abs. 6, 327e Abs. 2 AktG, § 16 Abs. 3 UmwG

Rz. 20 Gem. § 319 Abs. 6 S. 2, auch i.V.m. § 327e Abs. 2 AktG, § 16 Abs. 3 S. 2 UmwG (Gerichtsgebühr GKG-KostVerz. 1641) ist für die Ermittlung des Streitwerts § 247 AktG entsprechend anwendbar.[7] Auf die Ausführungen zu Rdn 17 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Treuhandauftrag an Notar

Rz. 484 Erteilt der Rechtsanwalt des Gläubigers dem mit der Beurkundung und der Abwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages befassten Notar den Treuhandauftrag, die überreichte Löschungsbewilligung des Gläubigers zur Löschung der Sicherungshypothek nur zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die der Hypothek zugrunde liegende Forderung aus dem Erlös befriedigt wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mehrere Auftraggeber

Rz. 41 Auch die Gebühr aus VV 3200, 3201 erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 um jeweils 0,3, sofern diese gemeinschaftlich am Streitgegenstand beteiligt sind. Bei zwei Auftraggebern beläuft sich die Gebühr somit auf 1,4. Rz. 42 Soweit der Anwalt die Gebühr nach VV 3201 neben einer Gebühr nach VV 3200 erhält, ist § 15 Abs. 3 zu beachten. Insgesamt darf der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 34 Zutreffenderweise kann für eine Anhörungsrüge Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, soweit für das zugrunde liegende Verfahren die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Ist das nicht der Fall, scheidet eine Bewilligung im Anhörungsrügeverfahren aus, so etwa für eine Anhörungsrüge im PKH-Prüfungsverfahren (§ 127 Abs. 2 Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Einheitliche Kostenquote für alle Streitgenossen 1. Erstattungsanspruch des Gegners Rz. 70 Für den erstattungsberechtigten Gegner ist es unerheblich, ob die zur Erstattung verpflichteten Streitgenossen gemeinsam oder einzeln vertreten werden. Der Gegner kann seine notwendigen Kosten gegenüber sämtlichen Streitgenossen gleichermaßen – entweder anteilig oder in voller Höhe – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Die Bemessungskriterien

a) Allgemeines Rz. 23 Die Bestimmung der Gebühr im Einzelfall richtet sich nach den Kriterien des Abs. 1. Die dort aufgeführten sechs Merkmale sind nicht abschließend, erfordert doch die Bestimmung nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Berücksichtigung aller Umstände. Auch in Abs. 1 nicht explizit genannte Umstände können daher bei der Bestimmung der Gebühr berücks...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung (VV 3504)

Rz. 12 Hier kommt derzeit nur die Beschwerde nach § 145 Abs. 1 S. 1 SGG in Betracht, sofern sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2). Rz. 13 Die Terminsgebühr entsteht im Falle einer gerichtlichen Verhandlung über die Nichtzulassungsbeschwerde (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1) oder auch unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, also bei Mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 12 Zu Fragen der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung bei Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht wird auf die grundlegenden Ausführungen im Rahmen der Erläuterung der VV Vorb. 6.2 (siehe VV Vorb. 6.2 Rdn 25 ff., 49 ff.) und ergänzend für Disziplinarverfahren auf die Ausführungen zu Erstattungsfragen zu Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 179 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht vertraglich verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 180 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Entscheidung der Bundesnetzagentur erledigt und der Anwalt dabei mitgewirkt hat (zu den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenfestsetzung und Kostenerstattung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b

Rz. 46 Die Kostenfestsetzung und die Kostenerstattung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung (§§ 91 ff. ZPO, §§ 80 ff. FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antragsteller beantragt ausdrücklich die Durchführung des streitigen Verfahrens und nimmt den Mahnantrag zurück

Rz. 130 In diesem Fall gilt, dass das Gericht der Hauptsache für eine Kostenentscheidung zuständig ist. Auf Antrag des Antragstellers hat das Mahngericht die Sache an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht abzugeben. Rz. 131 Der Abgabeantrag kann hierbei sowohl ausdrücklich etwa durch entsprechendes Ankreuzen des sich im Mahnbescheidsvordruck befindlichen Kästchen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausdrücklicher Auftrag

Rz. 18 Dem Anwalt muss für das Beschwerdeverfahren ein Auftrag erteilt worden sein, § 15 Abs. 1.[31] Soweit er selbst den Beschwerdeführer vertritt, wird er in aller Regel einen ausdrücklichen Auftrag erhalten haben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenschuldner

Rz. 2 Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (§ 44 S. 1) richten sich nach den VV 2501 ff. Nur die Beratungshilfegebühr (VV 2500) kann der Anwalt vom Mandanten verlangen (§ 44 S. 2). Hat der Mandant die Beauftragung des Rechtsanwalts ausdrücklich von der Bewilligung von Beratungshilfe abhängig gemacht, wird diese aber nicht bewilligt, hat der Rechtsanwalt weder Anspruc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein weiter gehender Auftrag

Rz. 20 Der Auftrag muss ausschließlich zur Prüfung erteilt worden sein. Der Anwalt darf daher noch keinen unbedingten Prozess- oder Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erhalten haben. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 Abs. 1 S. 1). Ein bedingter Auftrag s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rücknahme ohne Begründung

Rz. 47 Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist für den Gegner nur die 1,1-Gebühr (VV 3507) bzw. die 1,8-Gebühr (VV 3509) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[22] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ihrer Begründung zurückgenommen, so gil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g)

Rz. 82 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 35 Abs. 4 KSpG, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§ 35 Abs. 6 EnWG i.V.m. §§ 88 Abs. 5, 80 Abs. 1 S. 1 EnWG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert

Rz. 344 Betrifft ein kombinierter Auftrag die Vermögensauskunft, ist der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 vorgeschriebene Höchstwert i.H.v. 2.000 EUR zu beachten. Der Höchstwert gilt aber nur für den die Vermögensauskunft betreffenden Auftrag.[345]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren

Rz. 20 Bei Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren, die das Gericht auch gemäß § 147 ZPO anordnen kann, behält der Rechtsanwalt seine vor der Verbindung entstandenen Gebühren. Nach der Verbindung liegt jedoch nur noch ein Verfahren vor. Die jetzt entstehenden Gebühren erwachsen dann aus den zusammengerechneten Streitwerten, wenn die Anträge der einzelnen Auftraggeber verschie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 11 Die anwaltliche Vergütung umfasst gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Gebühren und Auslagen. Schließt der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a), so kann er die zu den Auslagen zählende Dokumentenpauschale nur dann geltend machen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine Vereinbarung, gelten Kosten für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten als durch die vereinba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung

Rz. 44 Wird die Revision oder Rechtsbeschwerde auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zugelassen, so wird das Beschwerdeverfahren als Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren fortgesetzt. Die Kostenentscheidung im Revisionsverfahren erstreckt sich dann auch auf die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedarf. Rz. 45 Wird die Nichtzulassun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 25 Geht es im Beschwerdeverfahren um die Gewährung von Prozesskostenhilfe an sich, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Hauptsache.[23] In den Fällen, in denen sich die Beschwerde nur mit der Frage zu befassen hat, ob und welche Ratenzahlungen ein Beteiligter nach § 120 ZPO zu erbringen hat, errechnet sich der Gegenstandswert nach billigem Ermessen entspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Es kommt nicht zur Hauptverhandlung

Rz. 51 Sofern es infolge der Einstellung nicht zur Hauptverhandlung kommt und der Verteidiger hieran mitgewirkt hat, erhält er die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1. Dieser Fall ist ebenso unstrittig. Eine Frist ist hier – im Gegensatz zur Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder eines Rechtsmittels – nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anrechnung bei Beratung und außergerichtlicher Vertretung

Rz. 31 Ist der Anwalt in mehreren Angelegenheiten beratend tätig geworden, so findet eine Anrechnung der Gebühren nach VV 2501 nur insoweit statt, als der weitergehenden Tätigkeit derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Im Übrigen hat eine Anrechnung zu unterbleiben. Eine solche Situation kann sich insbesondere in Familiensachen ergeben. Beispiel: Dem Rechtsuchenden war in mehre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Höhe der Zusätzlichen Gebühr (Anm. Abs. 3)

Rz. 8 Nach VV 6216 erhält der Rechtsanwalt, wenn durch seine anwaltliche Mitwirkung die mündliche Verhandlung entbehrlich wird, in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht eine Zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr. Die Höhe der Zusätzlichen Gebühr richtet sich nach Anm. Abs. 3 S. 1 nach dem Rechtszug, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 9 VV 3500, 3513 gilt nicht für die in VV Vorb. 3.2.1 und VV Vorb. 3.2.2 aufgeführten Beschwerden, also insbesondere Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Gebühren der VV 3500, 3513 gelten daher auch für die in VV Vorb. 3.2.1 und VV Vorb. 3.2.2. genannten Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Entscheidungsabschriften

Rz. 59 Die Aufwendungen eines Bevollmächtigten hinsichtlich der Gebührenpauschale für die Überlassung einer Entscheidungsabschrift, die er als an jenem Verfahren nicht beteiligter Dritter beantragt hat, stellen keinen durchlaufenden Posten i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 6 UStG dar und sind daher mit Umsatzsteuer zu erheben.[33]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Anwendung von § 494a ZPO bei Zurückweisung, Erledigung und Zurücknahme

Rz. 303 Die bis zur Einführung von § 494a ZPO bestehende Gesetzeslücke wurde nicht vollständig geschlossen. § 494a ZPO findet u.a. keine – direkte – Anwendung, wenn der Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens zurückgewiesen, für erledigt erklärt oder zurückgenommen wird.[379] Diskutiert wird in diesen Fällen eine analoge Anwendung von § 494a ZPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zinsen

Rz. 594 Die festgesetzten Kosten sind vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrags an mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen (§§ 788 Abs. 2 S. 1, 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Rz. 595 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit einzelner Kosten der Zwangsvollstreckung vgl. im Übrigen die Ausführungen und Überblicke in den entsprechenden Kommentaren zur ZPO.[645]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vorzeitige Erledigung nach VV 3405

Rz. 51 Endet der Auftrag des Verkehrsanwalts, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden ist oder der Verkehrsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten tätig geworden ist, so reduziert sich auch für den Verkehrsanwalt in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 1 das Gebührenaufkommen. Er kann jetzt lediglich noch eine Gebühr i.H.v. 250 EUR gelte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkenntnis unter Vorbehalt der Rechte

Rz. 178 Erkennt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten im Verhandlungstermin die Forderung im Urkundenprozess an und behält sich die Ausführungen seiner Rechte im Nachverfahren vor, so erwächst beiden Prozessbevollmächtigen die volle Terminsgebühr i.H.v. 1,2 nach VV 3104. Denn nach der Regelung in Abs. 3 ist es unerheblich, ob es sich um eine streitige oder nicht streitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenentscheidung bei Erfüllung des Hauptsacheanspruchs

Rz. 306 Hat der Antragsgegner während des selbstständigen Beweisverfahrens den Hauptsacheanspruch erfüllt und ist damit die beabsichtigte Klage gegenstandslos geworden, muss der Antragsteller, wenn eine entsprechende Anordnung nach § 494a Abs. 1 ZPO erlassen wurde, dennoch Hauptsacheklage erheben, um der Kostenfolge des § 494a Abs. 2 ZPO zu entgehen.[384] Der BGH hat in sein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einstweilige Verfügungsverfahren in Beschlussverfahren vor dem LAG als Beschwerdegericht (analog Abs. 2 S. 1)

Rz. 16 In Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten kann das LAG nach § 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Vorschriften des Achten Buchs der ZPO gelten entsprechend, somit auch § 943 Abs. 1 ZPO. Daher ist im Beschwerdeverfahren nach §§ 87 ff. ArbGG das LAG zuständig. Auch hier gilt Abs. 2 S. 1. Es entstehen nur die Gebühren nach VV Teil 3 Abschn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr nach VV 3332

Rz. 4 In den Fällen der VV 3324 bis 3329 entsteht die 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO)

Rz. 94 Im Gegensatz zu den gerichtlichen Verfahren nach der WDO, die sich gemäß VV Vorb. 6.4 Abs. 1 nach VV Teil 6 Abschnitt 4 richten, fehlt für die vorgerichtliche Tätigkeit in diesen Verfahren eine entsprechende Regelung. Man wird hier VV 2302 Nr. 2 und damit auch die Anrechnung nach Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 entsprechend anwenden müssen. Insoweit gilt das gleiche wie in Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 168 Ausnahmsweise kann die Terminsgebühr auch ohne gerichtlichen Termin allein durch das Wechseln von Schriftsätzen entstehen (vgl. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104). Es sind dies die Fälle, in denen für das Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist und sodann ohne mündliche Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gemeinschaftliche Rechtsverteidigung

Rz. 66 Ob dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis betroffen ist, bestimmt sich auch für den Beklagten nach dem Begehren des Klägers.[180] Bei einer gemeinschaftlichen Rechtsverteidigung von mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit ist bspw. der Gegenstand identisch, wenn dem Anwalt die Aufgabe zuteil wird,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einstweilige Anordnung vor dem OVG/VGH als Berufungsgericht

Rz. 22 Ist das OVG oder der VGH nach § 123 Abs. 2 S. 2 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, deren Abänderung oder Aufhebung nach § 123 Abs. 1 VwGO zuständig, gelten auch hier die Vorschriften nach VV Teil 3 Abschnitt 1. Rz. 23 Ist die Sache beim BVerwG anhängig, bleibt die Zuständigkeit bei der ersten Instanz, sodass VV Teil 3 Abschnitt 1 unmittelbar gilt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Selbstständiges Beweisverfahren gemäß §§ 485 ff. ZPO

Rz. 64 Grundsätzlich ist die Vorschrift zur Gebührenreduktion in VV 3101 Nr. 1 auch im selbstständigen Beweisverfahren anwendbar,[74] da die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten etc.) nach VV Vorb. 3.1 in allen Verfahren gelten, die dort erwähnt sind. Spätestens durch VV Vorb. 3 Abs. 5 ist klargestellt, dass die Verfahrensgebühr auch für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erledigung der Hauptsache vor Antragstellung

Rz. 9 Erledigt sich der Auftrag nur hinsichtlich der Hauptsache, so kann die volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr nach dem Wert der Kosten erwachsen. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, ein Aufgebot wegen Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in Höhe von 10.000 EUR gerichtlich zu beantragen. Der Auftrag endigt noch vor Antragseinreichung. Streitwert: 10.000 EURmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ausland

Rz. 9 Die Abgrenzung zum Inland ist das Ausland, das wiederum in "übriges Gemeinschaftsgebiet" und "Drittländer" unterteilt wird (siehe Rdn 13) unterteilt wird. Rz. 10 Das Ausland als Oberbegriff ist nur negativ definiert in § 1 Abs. 2 S. 2 UStG. § 1 UstG Steuerbare Umsätze ... (2) ... 2Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 58 Neben der Hebegebühr hat der Anwalt jeweils Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. So kann er insbesondere die Erstattung seiner Telekommunikationskosten verlangen,[54] die er – wie üblich – konkret nach VV 7001 oder pauschal nach VV 7002 berechnen kann. Zu beachten ist, dass jede Auszahlung eine eigene Pauschale auslöst. Rz. 59 Darüber hinaus steht dem Anwalt auch d...mehr