Rz. 18

Dem Anwalt muss für das Beschwerdeverfahren ein Auftrag erteilt worden sein, § 15 Abs. 1.[31] Soweit er selbst den Beschwerdeführer vertritt, wird er in aller Regel einen ausdrücklichen Auftrag erhalten haben.

[31] BGH 28.2.2013 – V ZB 132/12, AGS 2013, 251 = RVGreport 2013, 238; BGH 6.4.2005 – V ZB 25/04, AGS 2005, 413; OLG Koblenz 14.4.2015 – 14 W 233/15, AGS 2016, 102.

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