Rz. 9

Die Abgrenzung zum Inland ist das Ausland, das wiederum in "übriges Gemeinschaftsgebiet" und "Drittländer" unterteilt wird (siehe Rdn 13) unterteilt wird.

 

Rz. 10

Das Ausland als Oberbegriff ist nur negativ definiert in § 1 Abs. 2 S. 2 UStG.

 

§ 1 UstG Steuerbare Umsätze

...

(2) ... 2Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist. ...

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