Rz. 9
Erledigt sich der Auftrag nur hinsichtlich der Hauptsache, so kann die volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr nach dem Wert der Kosten erwachsen.
Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, ein Aufgebot wegen Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in Höhe von 10.000 EUR gerichtlich zu beantragen. Der Auftrag endigt noch vor Antragseinreichung.
Streitwert: 10.000 EUR
1. 0,5-Verfahrensgebühr, VV 3337 | 307,00 EUR |
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