Rz. 17

Eine Grundgebühr fällt in der Strafvollstreckung nicht an, unabhängig davon, ob der Anwalt bereits im vorangegangenen Strafverfahren tätig war oder nicht. Die Vorschrift der VV 4100 gilt nur innerhalb des Abschnitts 1, nicht aber auch für Abschnitt 2.[13] Der Anwalt kann daher nur Verfahrens- und Terminsgebühren verdienen.[14]

[13] KG RVGreport 2008, 463= JurBüro 2009, 83.
[14] OLG Schleswig AGS 2005, 120 m. Anm. N. Schneider = RVGreport 2005, 70 = JurBüro 2005, 252; KG AGS 2005, 393 = RVGreport 2005, 102 = JurBüro 2005, 251.

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