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ZAP 7/2016, Schadensersatzanspruch: Zünden eines Knallkörpers bei einem Fußballspiel

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(OLG Köln, Urt. v. 17.12.2015 – 7 U 54/15) • Ein Fußballzuschauer verletzt seine ihm aus dem Zuschauervertrag gegenüber dem Verein erwachsenden Verhaltenspflichten, wenn er einen Knallkörper zündete und diesen auf die Tribüne wirft. Es ergeben sich Verstöße gegen die Stadionordnung, die über den Hinweis auf der Dauerkarte und den Aushang an den Stadioneingängen auch in den Zuschauervertrag einbezogen worden ist. Allerdings umfasst der Schadensersatzanspruch eines Fußballlizenzspielervereins gegen den Zuschauer nicht eine vom DFB verhängte Geldstrafe, da die einen Fußballzuschauer treffende vertragsähnliche Pflicht, Spielstörungen wie das Zünden von Knallkörpern zu unterlassen, nicht dem Zweck dient, den Verein vor der Verhängung einer Verbandsstrafe zu schützen.

ZAP EN-Nr. 256/2016

ZAP 7/2016, S. 345 – 345

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