Rz. 46
Die Kostenfestsetzung und die Kostenerstattung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung (§§ 91 ff. ZPO, §§ 80 ff. FamFG).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen