Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 239 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[177] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[178]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 298 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[237]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[238] Rz. 299 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

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Jansen, SGG § 64 Berechnung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten des SGG im Wesentlichen unverändert geblieben. Lediglich durch Gesetz vom 10.8.1965 (BGBl. I S. 735) wurde Abs. 3 um die Worte "oder einen Sonnabend" ergänzt. "Frist" ist im Gegensatz zum Termin jeder begrenzte und bestimmte Zeitraum, mit dem ein Zeitpunkt gemeint ist (Hommel, in: Peters/Sautter/Wolff, SGG, 4. Aufl., 10/2010, § 64 A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 732 Hinweis Siehe auch Rdn 740 ff., 1225 ff. Rz. 733 Der Anwalt hat über die Gefahr kollidierender Interessen zu beraten.[602] Rz. 734 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot führt i.d.R. dann nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, wenn das Verbot dispositiv ist, also von den Parteien einverständlich abbedungen werden kann. Dispositive Verbote verlangen nicht nach ei...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Anspruchskonkurrenz

Rz. 195 § 213 BGB – Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen Die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung gelten auch für Ansprüche, die aus demselben Grunde wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind. Rz. 196 § 213 BGB hat praktische Relevanz u.a. beim Regress des Kaskoversicherers und dort ...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Einrede

Rz. 96 Der Verjährungseinwand ist eine Einrede (vgl. auch § 5 Abs. 3 S. 1, 2. Halbs. GKG, § 2 Abs. 3 S. 4 JVEG).[54] Die Geltendmachung der Verjährung ist eine geschäftsähnliche Handlung des sachlichen Rechts und setzt die Bekundung des Schuldnerwillens voraus, die Leistung endgültig zu verweigern und dies mit dem Ablauf der Verjährungsfrist zu begründen. Rz. 97 Bevor der Ein...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 5. Versteuerung von Renten/Pensionen

Rz. 39 Renten und Pensionen werden unterschiedlich versteuert. Pensionen, die vor allem von Beamten, Richtern und deren Witwen und Waisen bezogen werden, sind steuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG),[36] jedoch durch einen Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt. Beamtenrechtliche Versorgungsempfänger haben ihre Hinterbliebenenbezüge zu versteuern.[37] Ände...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Rechtssicherheit

Rz. 10 Motiv des Zusammenspiels von Rechtsverlust (Beeinträchtigung von Durchsetzbarkeit oder Bestand ­eines Rechts) und Rechtserhalt (z.B. Rechtshängigkeit einer Klage) ist, dass der Schuldner oder Rechtsgegner nach einer bestimmten Zeit Klarheit darüber erhalten soll, ob das Recht verfolgt wird oder nicht. Besonders deutlich wird dies am Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Kapitalabfindung ansonsten zu verrentender Forderungen des Verletzten oder eines Ersatzgläubigers (z.B. Abtretungsgläubiger, Drittleistungsträger[1]) erfolgt regelmäßig im Vergleichswege, häufig verbunden mit einem Abfindungsvertrag. Auch andere, nicht mit (pseudo-)mathematischer Exaktheit gefundene Schadenforderungen (z.B. Einmal-Aufwendungen) und ersatzrechtliche...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Anforderungen

Rz. 617 Hinweis Siehe auch Rdn 588 ff., 635 ff., 714 f. Rz. 618 Die Klage muss rechtzeitig und wirksam [595] erhoben sein. Rz. 619 Eine unwirksame Klage kann (im Gegensatz zur unzulässigen, aber hemmenden Klage)[596] nicht als Klage i.S.v. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB angesehen werden.[597] Rz. 620 Die Hemmung der Verjährung kann trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung der Klageschr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Rechtsänderungen

Rz. 1120 Hinweis Siehe auch Rdn 1062 ff. Rz. 1121 Einleitend wäre Dr. Gerda Müller (VRiBGH, VI. Zivilsenat)[1004] (ADAC-Juristen-Congress am 25.10.2002 in Dortmund) zu zitieren: Zitat "Kürzlich erkundigte sich ein Kollege aus einem Strafsenat bei mir quasi hinter vorgehaltener Hand, ob es den § 823 BGB noch gebe, und ich war froh, dies auf Anhieb bejahen zu können, ohne ihm sag...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Beamte

Rz. 300 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[204] Rz. 301 Beispielsweise das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[205] ermittelt regelmäßig das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand. Rz. 302 Beamte werden – ähnlich den Arbeitnehmern – überwiegen...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.2 Offensichtlichkeit

Rz. 12 Der besonders schwerwiegende Fehler muss zudem offensichtlich (evident) sein. Da die Nichtigkeit den VA für jedermann unbeachtlich macht, darf es im Interesse der Rechtssicherheit daran keinen Zweifel geben. Soweit sich diese Offensichtlichkeit allerdings erst aus der verständigen Würdigung aller bei und für den Erlass des VA in Betracht kommenden Umstände ergeben kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3 Literatur

Rz. 17 Äußerungen in der Literatur sind zunächst überwiegend zu dem Solidaritätszuschlaggesetz 1991 ergangen. Da das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 demgegenüber aber nur wenige Modifikationen enthält, gelten die zu dem Solidaritätszuschlaggesetz 1991 gemachten Ausführungen grundsätzlich auch für das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 [1].mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.3 Richterliche Anordnung (Abs. 3)

Rz. 14 Nach Abs. 3 sind alle Übermittlungen, also sowohl die nach Abs. 1 als auch die nach Abs. 2, nur auf richterliche Anordnung zulässig. Ohne richterliche Anordnung ist § 35 Abs. 3 SGB I geltend zu machen (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Die Anordnung zur Übermittlung muss also ein Richter treffen. Der Staatsanwalt z. B. ist nicht anordnungsbefugt. Hintergrund hierfür ist die ...mehr

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Compliance-Risiken in China... / 4 Neue Vorschriften, konsequentere Durchsetzung

In ihrem nationalen Fünf-Jahres-Plan (2008–2012), dem Entwurf des Landes für die wirtschaftliche Entwicklung, legte die Regierung Pläne für die Bildung und Vollendung eines Systems zur Bestrafung und Prävention von Korruption sowie das Einbringen eines Anti-Geldwäschegesetzes und strengerer Vorschriften für die Offenlegung von Regierungsinformationen fest. Ein neues Anti-Gel...mehr

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Compliance-Risiken in China... / 1 Reichtum ist ruhmreich

Die Korruption in China unterscheidet sich nicht von der in vielen anderen Unternehmenskulturen, besonders in schnell wachsenden Schwellenmärkten, wo die ordnungspolitische und gewerbliche Infrastruktur unterentwickelt ist. Korruption zeigt sich in vielen unterschiedlichen Facetten. Sie kann sich äußern als: Bestechung (Provisionen, Geldgeschenke und andere Schmiergeldzahlun...mehr

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Compliance-Risiken in China... / 6 Sinnvolle Schritte in Richtung Compliance

Wie auf anderen Märkten auch, ist der Schlüssel zu einer wirksamen Einhaltung von Anti-Korruptionsbestimmungen in China eher die Prävention als die Heilung. Multinationale Konzerne sollten nicht davon ausgehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes ihnen die Art von Schutz und Unterstützung bietet, die sie möglicherweise in ihrem Heimatland genießen. Obwohl die r...mehr

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zfs 3/2018, Berlin, Berlin! Wir fahren nach Berlin …

Dies ist nicht nur der aktuelle Schlachtruf und die Hoffnung der Fans von Bayer Leverkusen, Schalke 04, Eintracht Frankfurt und Bayern München, sondern auch das diesjährige Reiseziel der Verkehrsanwälte. Nach 2012 und 2015 macht der DAV-VerkehrsAnwaltsTag nun schon zum dritten Mal Stopp in unserer Hauptstadt, die eben nicht nur zum alljährlichen DFB-Pokal-Finale eine Reise w...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die Ehefrau begehrt im Scheidungsverbund von ihrem Ehemann Unterhalt und verlangt dazu in der ersten Stufe Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Ehemann gibt sein Einkommen mit monatlich 6.000 EUR bis 7.000 EUR netto an und erklärt, unbegrenzt leistungsfähig zu sein. Entscheidungsgründe Ein Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhält...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / d) Funktion des Mediators

Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 2 MediationsG ist ein Mediator eine unabhängige und neutrale Person, die die Parteien durch die Mediation führt. Die Kernaufgabe des Mediators besteht darin, die Parteien bei der eigenverantwortlichen Suche nach einer Lösung ihres Konfliktes in neutraler und vermittelnder Funktion zu unterstützen. Eine rechtliche Beratung oder rec...mehr

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zfs 3/2018, Verpflichtung z... / Leitsatz

1. Legt eine Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren oder einem Rechtsstreit ein Privatgutachten vor, das gegenüber dem gerichtlich eingeholten Gutachten zu abweichenden Feststellungen gelangt, ist das Gericht verpflichtet, sich hiermit auseinander zu setzen und auf die Widersprüche einzugehen. 2. Gibt der Richter nach dieser Aufklärung einem der Gutachten den Vorzug,...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 4. Versterben des Nießbrauch- oder Wohnberechtigten während der Ehe

Ist der Berechtigte während der Ehe verstorben, ist die Nießbrauch- oder Wohnrechtsbelastung erloschen und damit im Endvermögen stets der volle Wert des Grundstücks am Stichtag einzustellen. Ist zum Zeitpunkt des Versterbens des Berechtigten die weggefallene Belastung im Endvermögen höher als die im Anfangsvermögen angesetzte Belastung, so kann dieser höhere Wert – nach der E...mehr

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zfs 3/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: AKB Referenten: Isabell Knöpper, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Andrea Kreuter-Lange, Assessorin, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden Ort: Erfurt/Victor’s Residenz-Hotel Datum: Freitag, 13.4. 2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik ...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / II. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein höheres Einkommen als sein Ehegatte

In diesem Fall hat der Pflichtige im Verhältnis zu seinem Ehegatten den höheren Anteil am Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB zu tragen. Die hieraus herrührende Belastung (die über die Sicherstellung seines eigenen Lebensbedarfs hinausgeht) kann er dem Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes nicht entgegenhalten, da dessen Anspruch vorrangig ist (§ 1609 Nr. 1 BG...mehr

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Anfechtung der Vaterschaft / 2 Anmerkung

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit beschäftigt sich der BGH mit dem Problem, inwieweit eine Anfechtung der Vaterschaft durch den genetischen Vater möglich ist, wenn zwischen rechtlichem Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. In beiden Fällen war die genetische Vaterschaft des Anfechtenden aufgrund vorliegender Abstammungsgutachten außer Streit. In der ers...mehr

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AGS 3/2018, Beschwerdeaussc... / 1 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, weil kein Fall der Zuständigkeit des Einzelrichters oder Berichterstatters – insbesondere nicht nach § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO – gegeben ist (vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., 2014, § 165 Rn 34; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., 2017, § 165 Rn 4). Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, ...mehr

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zfs 3/2018, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Mit dem angefochtenen Beschluss hat das VG (Freiburg, Beschl. v. 9.8.2017 – 4 K 4224/17) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des ASt. gegen die sofort vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis durch Verfügung der AG vom 3.5.2017 wiederhergestellt. Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung das BG nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.1 Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht

Rz. 11 Hierzu gehören: die Versorgungsleistungen für Beamte und Richter nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder, die Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes (GG) fallenden Personen (Art. 131 GG ist durch § 1 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgenbereinigungsgese...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussersetzungsklage: Umfang der Rechtskraft

Leitsatz Ist ein Urteil, das einen Beschluss ersetzt, rechtskräftig geworden, steht mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger fest, dass der (ersetzte) Beschluss gültig ist; daher kann nicht mehr geltend gemacht werden, er sei nichtig, und zwar auch dann nicht, wenn die Beschlussersetzung Gegenstand eines Versäumnisurteils ist. Normenkette WE...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage an den EuGH

Leitsatz 1. Die Auslegung und Anwendung des Art. 267 Abs. 3 AEUV durch ein letztinstanzliches Gericht verletzt nur dann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist. 2. Die Beurteilung, ob die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen befasst sich in seiner Entscheidung vom 12.10.2017 mit der Vorschrift § 155c FamFG, die durch das am 15.10.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG[1] in das FamFG neu eingefügt worden ist. Anlass hierzu bestand vor allem deshalb, weil der...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kindesvater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer in der vorliegenden Kindschaftssache nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 Abs. 1 FamFG entspricht. [2] Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht für ihren aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Sohn ( … ), geb. ( … ) 2004. [3] Aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / I. Einleitung

Familienpsychologische Sachverständigengutachten haben in der familiengerichtlichen Praxis in den letzten Jahren eine immer stärkere Bedeutung bekommen. Die Ursachen liegen zum einen darin, dass die Kindschaftsverfahren einen immer größeren Teil der familiengerichtlichen Praxis ausmachen und deshalb die damit verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Probleme stärker in den ...mehr

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zfs 2/2018, zfs 2/2018 / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 – PKHB 2018

Am 22.12.2017 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 – PKHB 2018) vom 15.12.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 4012). Danach steigen die ab dem 1.1.2018 maßgeblichen Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 lit. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, die ein Einkommen aus Erwe...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / V. Fazit

Familienpsychologischen Sachverständigengutachten dürfte bei den Entscheidungen in Kindschaftssachen eine maßgebende Rolle zukommen, da es zum einen rechtlich hohe Hürden für eine Abweichung von einem eingeholten Gutachten gibt und zum anderen auch in der Praxis ein Familiengericht nur selten von einem Gutachten abweicht. Deshalb ist es notwendig, dass sowohl das Familienger...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / VI. Zusammenfassung

Aufgrund der Bestimmung des § 238 FamFG kann auf einen Abänderungsantrag hin in eine rechtskraftfähige Unterhaltsentscheidung eingegriffen und diese sowohl inhaltlich als auch als Vollstreckungstitel abgeändert werden. Die Vorschrift des § 239 FamFG schreibt vor, dass auch gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden, d.h. nichtrechtskraftfähige Unterhaltstitel, nur i...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / Leitsatz

1. Im Rahmen des PKH-Verfahrens ist der ASt. nicht verpflichtet, zusätzlich zu dem PKH-Gesuch bei Anbringung in der Berufungsinstanz die Berufung einzulegen und zu begründen. 2. Ein Teilurteil über eine begehrte Feststellung in einem Schadensersatzprozess ist dann zulässig, wenn der Rechtsstreit hinsichtlich der Haftungsquote entscheidungsreif ist und der streitige Leistungsa...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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zfs 2/2018, Erforderliche d... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Die Revision hat Erfolg. Mit der Begründung des Berufungsgerichts kann ein Anspruch auf Ersatz des weiter geltend gemachten Verdienstausfalls sowie auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes nicht verneint werden (§§ 842, 249 Abs. 1, 252 S. 2, 253 Abs. 2 BGB, 287 Abs. 1 ZPO)." [12] 1. Die Revision rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht keinen über einen Betrag von 5....mehr

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AGS 2/2018, Dokumentenpausc... / 2 Aus den Gründen

Zur Entscheidung ist der Senat berufen, nachdem ihm der Einzelrichter die Rechtssache wegen grundsätzlicher Bedeutung übertragen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 u. 3 RVG) ist zulässig, weil der Beschwerdewert von 200,00 EUR überschritten ist und die zweiwöchige Einlegungsfrist gewahrt ist. Di...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.2.1 Scheidungsvoraussetzungen

Im Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip, wonach das Scheitern der Ehe der einzige Scheidungsgrund ist. § 1565 Abs. 1 BGB definiert den Grundtatbestand, nach dem eine Ehe geschieden werden kann. Danach ist die Ehe gescheitert, wenn zum einen die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht (Diagnose) und zum anderen nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsgemeinschaft

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 > Baugewerbe Rz 8, > Lerngemeinschaften, > Referendare Rz 2. Ergänzend > Arbeitnehmerüberlassung Rz 40, > Auslandstätigkeitserlass Rz 10/1, > Fleischzerleger, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 5, 9, > Richter Rz 1.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsgerät

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 > Arbeitslohn Rz 60, > Arbeitsmittel, > Computer, > Fahrrad, > Forstleute Rz 10f, 15, 19ff, > Lehrer Rz 5, > Lohnzuschläge Rz 4, > Richter Rz 2, > Werbungskosten, > Werkzeuggeld.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. BFH-Definition

Rz. 12 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für den BFH enthält der Begriff "Werbungskosten" nicht nur eine Abgrenzung zu den Aufwendungen für die Lebensführung iSv § 12 EStG (> Rz 16), sondern beschränkt den WK-Begriff auch auf Ausgaben, denen besteuerbare Einnahmen gegenüberstehen, die mithin durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH/NV 2006, 1068; im ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 3 Literatur

Rz. 14 Dahm, Einige Hinweise zur Reform der Pflegeversicherung, Die Leistungen 2008 S. 193. Lachwitz, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt in Kraft, RdLH 2008 S. 51. Marburger, Leistungsrechtliche Änderung durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Die Leistungen 2008 S. 513. Michell-Auli/Tebest, Vom Pilot- zum Pflegestützpunkt – eine Fallstudie, ErsK 2008 S. 270. Richter/Köhle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4 Schätzung bei Mängeln der Buchführung und der Aufzeichnungen

Rz. 28 Besonders wichtig ist eine Schätzung nach § 162 Abs. 2 S. 2 AO in Fällen, in denen der Stpfl. steuerrechtlich vorgeschriebene Bücher und Aufzeichnungen nicht vorlegen kann oder seiner Buchführung nach § 158 AO die Beweiskraft zu versagen ist.[1] Aus welchen Gründen die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher und Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden können, ist für die Zul...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 177 Wahl u... / 2.2 Schwerbehindertenvertretung der Richterinnen und Richter

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 2 wählen Richterinnen und Richter eine eigene Schwerbehindertenvertretung, wenn dem jeweiligen Gericht wenigstens 5 schwerbehinderte Richterinnen oder Richter angehören. In Angelegenheiten, in denen sowohl die Interessen der schwerbehinderten Richterinnen und Richter sowie die Interessen der übrigen schwerbehinderten Beschäftigten desselben Gerichts ge...mehr