Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Gerichtliche Entscheidung, Zuständigkeit, Rechtsmittel (§ 303 Abs. 3)

Rn 10 Für die Entscheidung über den Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Widerruf der Restschuldbefreiung ist das Insolvenzgericht zuständig (§ 303 Abs. 1). Die Entscheidung des Insolvenzgerichts ist stets dem funktionell zuständigen Insolvenzrichter vorbehalten (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 RPflG).[32] Die Entscheidung über den Widerrufsantrag ergeht regelmäßig im schriftlichen Verfahr...mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung enthält eine sehr bedeutsame Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Präklusionswirkung nach § 238 Abs. 2 FamFG, die wegen der Inhaltsgleichheit dieser Bestimmung mit der des § 323 Abs. 2 ZPO Auswirkungen hat, die über das Familienrecht hinausgehen und das Abänderungsverfahren im Bereich des gesamten Zivilrechts betreffen. Der Familiensenat gi...mehr

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zfs 7/2018, Feststellung de... / 2 Aus den Gründen:

"… [18] Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg, da das VG die Klage zu Recht abgewiesen hat. Der Bescheid des Bekl. v. 28.9.2016 und der Widerspruchsbescheid vom 1.3.2017 sind im Umfang der Anfechtung rechtmäßig und verletzen den Kl. nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Er ist nicht berechtigt, mit seinem polnischen Führerschein Kfz auf dem Gebiet der Bundesre...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / VI. Resümee

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. "Die wichtigen Entdeckungen macht man durch den Gebrauch von Verkleinerungsgläsern" [54], hat Georg Christoph Lichtenberg schon vor 200 Jahren festgestellt. Übertragen auf unser Thema bedeutet dies: Erst wenn man die Familie aus einem angemessenen Abstand betrachtet, lassen sich ihre eng vernetzten Strukturen und wechselseitigen ...mehr

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zerb 7/2018, Von der nichtr... / bb) Einseitige Beendigung des Treuhandvertrags

Im Fall einer Organisation der unselbstständigen Stiftung durch einen Treuhandvertrag hat der Stifter bei einer Weigerung des Treuhänders, das Stiftungsvermögen in eine rechtsfähige Stiftung zu überführen, die Möglichkeit den zugrundeliegenden Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 671 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung des Treuhandvertrags dur...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Festsetzung der Vergütung (§ 293 Abs. 2, § 64 InsO, § 16 InsVV)

Rn 5 Die Vergütung des Treuhänders gemäß § 293 wird durch die Sondervorschrift des § 16 Abs. 1 InsVV durch das Insolvenzgericht festgesetzt. Rn 6 Die Festsetzung erfolgt regelmäßig auf Antrag des Treuhänders bei der Beendigung seines Amtes, also mit der Entscheidung gemäß § 300 (Entscheidung über die Restschuldbefreiung) zum Ende der Wohlverhaltensperiode (§ 16 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / 2 Anmerkung

Das BVerfG nutzt die Begründung des Beschlusses, mit der es die Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen die vorläufige Herausnahme seiner seit langem von ihm getrenntlebenden halbwüchsigen Kinder aus dem Haushalt der Mutter nicht zur Entscheidung annimmt, um die Anforderungen an eine Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren zu erläutern und nach seinem stattgebenden Kammerbesc...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / III. Fazit

Die Gegenüberstellung von Entscheidungen/Beschlussfassungen des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits auf dem Gebiet des Familienrechts aus den letzten ca. 15 Jahren macht zunächst deutlich, dass der EGMR bei Einzelfallentscheidungen eher bereit ist, konkret-situativ zugunsten der Beschwerdeführer insbesondere auch dann zu votieren, wenn das zuvor mit der gleichen Ange...mehr

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zfs 7/2018, Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, Deutscher Anwaltverlag, 4. Aufl. 2018, 556 Seiten, 64 EUR, ISBN 978-3-8240-1489-7Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2016, 440 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1455-2

Wellner, er gehört dem VI. Zivilsenat des BGH an, hat mit diesen beiden Bänden eine Novität auf den verkehrsrechtlichen Literaturmarkt gebracht. Wer die Rechtsprechungssammlung in die Hand nimmt, erkennt schnell, wie viel Zeit man bei der Beurteilung von Haftungsschäden in Straßenverkehrsunfällen spart. Auf der Basis seiner langjährigen Erfahrung hat er die ausgewählten Ents...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Aufsatzliteratur

Rn 13 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; Fischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Jahr 2003, NZI 2004, 281; Gerigk, Die Berücksichtigung der Schuldnerinteressen an einer zügigen Aufhebung des Insolvenzverfahrens und die Aufgaben des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase, ZInsO 2001, 931; Graeber, Zuständigkeiten u. Verfahrens...mehr

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zfs 7/2018, LEIVTEC XV3 als... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Rechtsbeschwerde der StA ist gem. § 300 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG zugleich als Zulassungsantrag i.S.v. § 80 Abs. 3 OWiG anzusehen. Dieser Antrag ist – durch den Einzelrichter, § 80a Abs. 1 OWiG – gem. § 80 Abs. 2 Nr. 2 OWiG zur Fortbildung des sachlichen Rechts zuzulassen. Zwar hat sich die obergerichtliche Rspr. bereits mit der Einstufung des eingesetzten Mess...mehr

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AGS 7/2018, Fiktive Termins... / 1 Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) begehrt im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die Beteiligte zu 3) die Festsetzung von Terminsgebühren seiner Verfahrensbevollmächtigten für zwei Beschwerdeverfahren, in denen der Senat ohne mündliche Verhandlung entschieden hat In der Hauptsache hatte der Beteiligte zu 1) beim Landwirtschaftsgericht beantragt, ihm ein Hoffolgezeugnis in Bezug auf den betr...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 3.1 Beschäftigte

Wer Beschäftigter im Sinne des ArbSchG ist, definiert § 2 Abs. 2 ArbSchG: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, auch Volontäre und Praktikanten, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. Seit der Danosa-Entscheidung des EuGH (Urteil v. 11.11.2010, C-232/09, D...mehr

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Bestechlichkeit / 4 Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich wird im StGB zwischen der Bestechung von Amtsträgern und Mitarbeitern eines privatwirtschaftlichen Unternehmens unterschieden. Bestechung gegenüber Amtsträgern. Es macht sich strafbar, wer einem Amtsträger Vorteile oder Leistungen z. B. Geld, Veranstaltungstickets, etc. anbietet oder konkret zuwendet. Der empfangende Amtsträger macht sich ebenfalls im Sinne der ...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / IV. Weitere notwendige Wissensinhalte für Familienrichterinnen und -richter

Neben zentral zu trainierenden Kompetenzen zur Gesprächsführung, Rapportbildung und zur Problematik artifizieller Gesprächssituationen (z.B. Identifizierung sozialer Erwünschtheit in den Antworten) braucht es zudem konkrete Weiterbildungen zur Bedeutung der o.g. zehn häufigen frühkindlichen Belastungsbereiche (Adverse Childhood Experiences). Darüber hinaus sollten Familienri...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / I. Skandalöse Kinderschutzfälle werfen grundsätzliche Fragen auf

Immer wieder erschüttern schlimme Einzelfälle von schwerem sexuellen Missbrauch die Öffentlichkeit, wie jüngst im südbadischen Staufen, Breisgau-Hochschwarzwald.[1] Ein neun Jahre alter Junge wurde von seiner leiblichen Mutter und ihrem Partner, einem verurteilten Sexualstraftäter, vergewaltigt und weiteren Männern zur sexuellen Ausbeutung angeboten. Die Empörung ist groß – ...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / III. Übung in der Anhörung betroffener Kinder im Verfahren

Neben solchem Wissen ist auch die Wissensvermittlung und konkrete Übung in dem zentralen Instrument der Kindesanhörung zu fordern.[23] Es ist sicher kein Zufall, dass auch im "Breisgauer Fall" dieser von der UN-Kinderrechtskonvention und vom deutschen Verfahrensrecht vorgegebene Verfahrensbestandteil nicht zum Einsatz kam. Viele Richterinnen und Richter tun sich auch heute n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2 Entscheidungszuständigkeit

Rz. 74 Streitig ist, wer über den Antrag auf Akteneinsicht entscheidet. Die Entscheidung über das Ob und Inwieweit sowie die Art und Weise ist keine prozessleitende Anordnung i. S. d. § 128 Abs. 2 FGO.[1] Rz. 75 Seit 1.1.2018 hat der Gesetzgeber in § 78 Abs. 2 S. 5 und 6 FGO ausdrücklich geregelt, dass über einen Antrag nach § 78 Abs. 2 S. 3 FGO der Vorsitzende bzw. der Beric...mehr

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AGS 6/2018, Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 1. und 2. Buch FamFG – Kommentar zu den §§ 1 bis 270 FamFG

Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak. Mitbearbeitet von Helmut Borth und Matthias Grandel. 6. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XL, 911 S., 119,00 EUR Der Musielak/Borth hat sich zwischenzeitlich als führender Kommentar des FamFG in Familiensachen etabliert. Mit seiner umfassenden akribischen Kommentierung lässt er keine Frage offen. Auch wenn das FamFG zwischenz...mehr

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zfs 6/2018, zfs 6/2018 / Erstattung eines dem Luftverkehrsunternehmen wegen fehlenden Visums auferlegten Bußgelds (BGH, Urt. v. 15.5.2018 – X ZR 79/17)

Nach dem Urteil des für das Reiserecht zuständigen X. Zivilsenats des BGH vom 15.5.2018 (X ZR 79/17) trifft den Reisenden die vertragliche Nebenpflicht, einen Flug nicht ohne die für eine Einreise erforderlichen Dokumente, insb. nicht ohne das erforderliche Visum anzutreten. Dies könne zur Folge haben, dass der Reisende dem Luftfahrunternehmen ein wegen des fehlenden Visums ...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / II. Disziplinübergreifende Kenntnisse der Arbeitsweisen von Sachverständigen – Ein Praxisbeispiel

Im Rahmen eines Gutachtens für das österreichische Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien war der Erstautor dieses Beitrages einmal gezwungen, in der haftungsrechtlichen Frage zu den Folgen eines unsachgemäß erstellten familienrechtlichen Gutachtens mit zu überprüfen, welche Urteilsfolgen tatsächlich dem ursprünglichen Gutachten allein anzulasten waren und welche Indikator...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 11 Veräußerungsgewinne

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Becker/Mühlhausen/Schmelz, Wertansatz in der Hinzurechnungsbilanz bei grenzüberschreitendem Anteilstausch, ISR 2018, 100; Haase, Ungereimheiten der sog. Mitwirkungstatbestände des...mehr

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FF 6/2018, Unbefugte Veröff... / V. Vertretung des Kindes vor Gericht

Steht dem Elternteil, der gegen eine Veröffentlichung vorgeht, das alleinige Sorgerecht zu, kann er das Kind auch im gerichtlichen Verfahren vertreten (§ 1629 Abs. 1 S. 1).[31] Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder bei Alleinsorge des das Recht des Kindes verletzenden Elternteils ist für eine Verfolgung von Ansprüchen eine entsprechende Sorgerechtsregelung erforderlich;[32]...mehr

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zfs 6/2018, Aktuelle Rechts... / F. Teilrücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Eine Teilrücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid soll in gleichem Maße zulässig sein wie die Teilanfechtung des Bußgeldbescheids.[20] Nach § 67 Abs. 2 OWiG kann der Betroffene den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. Gemeint ist damit die Beschränkung auf einzelne Taten im verfahrensrechtlichen Sinne[21] oder auf den Rechtsfolgenausspruch. Ist die...mehr

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AGS 6/2018, Keine Zulassung... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig. Etwas anderes folgt nicht daraus, dass das Beschwerdegericht in dem Tenor die Rechtsbeschwerde zugelassen, abweichend davon aber die Voraussetzungen für die Zulassung in den Gründen verneint hat. Bei einem Widerspruch zwischen Tenor und Entscheidungsgründen ist grds. der Tenor maßgebend (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.2011 – IX ZR 49/10, BGHZ 18...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

d’Arcy/Kurt, in: Beck HdR, C 511. Konsolidierung im Rahmen der Equity-Methode, 48. Ergänzungslieferung (Loseblatt), München 11/2015; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2017; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 12. Aufl., Düsseldorf 2017; Bentler, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für die Equity-Methode, Wiesbaden 1991; Brune, in: Beck’sches IFRS-Handb...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Erstmalige Anwendung der Equity-Methode bei sukzessivem Erwerb der Anteile

Tz. 97 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Erlangt ein Investor durch den Hinzuerwerb von Anteilen erstmalig maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Beherrschung über ein bislang nach IFRS 9 bilanziertes Beteiligungsunternehmen (sog. step acquisition), ist ab dem Zeitpunkt dieses Statuswechsels erstmalig die Equity-Methode anzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass es nicht ausreiche...mehr

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zfs 6/2018, Aktuelle Rechts... / H. Tatbegriff und rechtlicher Hinweis gem. § 265 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG

Interessant ist die bußgeldrechtliche Haftung bei Fahrzeugmängeln oder Ladungsverstößen, die i.d.R. parallel gegen den Fahrzeugführer und den Halter geführt werden. Auf Halterseite muss sich der Betroffene gegen den Vorwurf der Anordnung oder Zulassung der Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs verteidigen (§§ 69a Abs. 5 Nr. 3, 31 Abs. 2 StVZO). Auch der Fah...mehr

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AGkompakt 6/2018, Kosten de... / IV. Gerichtskosten

Strittig, ob verhinderte Gerichtskostenermäßigung zu den Säumniskosten zählt Kommt es in dem zweiten Termin zu einem Vergleich oder einer anderweitigen Erledigung des Rechtsstreits, die für sich genommen zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. geführt hätte, die aber jetzt nicht mehr möglich ist, weil ein Versäumnisurteil vorausgegangen ist, dann wi...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / I. Disziplinübergreifende Kenntnisse unterschiedlicher Fachsprachen

Zunächst sollten Familienrichterinnen und Familienrichter die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Jugendhilfe kennen, um geeignete Güterabwägungen bei anstehenden Entscheidungen zu Fremdunterbringungen etc. zu treffen. Eine fachliche, auch interdisziplinäre Aus-, Fort- und Weiterbildung ist teilweise dringend notwendig, weil Halbwissen und unterschiedliche Konnotationen vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung beim Beteiligungsunternehmen

Tz. 189 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln verändern lediglich die Struktur des Eigenkapitals: (Variable) Rücklagen werden in (festes) Grund- oder Stammkapital umgewandelt, und an die bisherigen Investoren wird die entsprechende Anzahl neuer Anteile ausgegeben (vgl. dazu Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl., S. 495). Die Höhe des Eigenka...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / D. Fazit

Die für viele zu unverbindliche Forderung einer intensiveren Richterfortbildung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode macht das Dilemma deutlich: Gewünscht ist eine fundiertere Richterfortbildung, in Länderkompetenze soll aber nicht eingegriffen werden und schon gar nicht soll der Verdacht aufkommen, die richterliche Unabhängigkeit solle eing...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / 2 Anmerkung

Wird Unterhalt für länger zurückliegende Zeiträume verlangt, sollte aufseiten des Unterhaltspflichtigen immer geprüft werden, ob hiergegen nicht die Einrede der Verjährung oder der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann. Dabei kann die Verwirkung deutlich früher greifen als die Verjährung. Zudem ist die Verwirkung als Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen, muss al...mehr

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AGS 6/2018, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Nach Nr. 7000 Nr. 1a VV erhält der Rechtsanwalt die Aufwendung für Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten erstattet, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Bei dieser Beurteilung ist auf einen objektiven Maßstab als auch auf den Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Analoge Anwendung der Regelungen des IFRS 3.42

Tz. 100 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Mit der Veröffentlichung des überarbeiteten IFRS 3 im Jahre 2008 wurden die Vorschriften zur bilanziellen Behandlung eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses wesentlich geändert (vgl. hierzu ausführlich IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 332–359). Gemäß IFRS 3.42 sind die bisher gehaltenen Anteile zum neuerlichen Erwerbszeitpunkt mit ihre...mehr

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AGS 6/2018, Keine Zulassung... / Leitsatz

Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund annimmt, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen (§ 568 S. 2 Nr. 2 ZPO). Beachtet er dies nicht, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters. Diesen Verstoß hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu berücksichtigen. D...mehr

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FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr

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FF 6/2018, Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Nach Artikel 6 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Evaluierung der durch das genannte Gesetz geänderten sorgerechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des eingefügten § 155a des Gesetzes über das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Einsehbare Akten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO und § 78 Abs. 4 FGO)

Rz. 15 Das Akteneinsichtsrecht umfasst die vollständigen Gerichtsakten des jeweiligen Verfahrens, an dem die Berechtigten beteiligt sind. Dies sind die Akten, die alle das gerichtliche Verfahren betreffenden Schriftstücke enthalten. Demnach sind auch die Schriftstücke zur Akte zu nehmen, die versehentlich und ohne richterliche Verfügung an die Beteiligten versendet werden.[1...mehr

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zerb 6/2018, Münchener Prozessformularbuch Erbrecht

Bernhard F. Klinger (Hrsg.) C.H. Beck, 4. Auflage 2018, 1.316 Seiten, 179 EUR ISBN 978-3-406-70389-8 Was mir neulich eine Freundin über ihre Erlebnisse mit einem Fußfetischisten erzählte, möchte ich hier nicht wiedergeben. Einräumen kann ich aber, dass mein Hang zur Strukturierung von schriftlichen Werken schon als "Gliederungsfetischismus" bezeichnet wurde. Während ich dem ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.4 Zahlungserleichterungen

Rz. 29 Zahlungserleichterungen im Ordnungswidrigkeitenrecht richten sich nach § 18 OWiG. Danach wird dem Betroffenen von Amts wegen eine Zahlungsfrist bewilligt oder die Ratenzahlung gestattet, wenn ihm nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die sofortige Zahlung der Geldbuße nicht zumutbar ist. Die Zuständigkeit dafür liegt gem. § 92 OWiG bei der Bußgeld- und Strafsache...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Anwendbarkeit des OWiG gem. § 384a Abs. 2 AO

Rz. 27 § 384a Abs. 2 AO erstreckt durch seinen Verweis auf § 41 BDSG die Anwendbarkeit des OWiG auch auf Verstöße nach Art. 83 Abs. 4-6 EU-DSGVO im Anwendungsbereich der AO. Folglich ist die Regelung des § 377 Abs. 2 AO, nach der die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze den allgemeinen Regelungen des OWiG vorgehen, insoweit nicht anwendbar. § 41 Abs. 1 BDSG trifft eine mater...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 9 Verfolgungszuständigkeit

Rz. 17 Sachlich zuständig für die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten ist gem. § 409 S. 1 AO i. V. m. §§ 36 Abs. 1 S. 1 OWiG, 387 Abs. 1 AO die Finanzbehörde, die die betroffene Steuer verwaltet. Da es sich bei § 383a AO jedoch nicht um eine betroffene Steuer handelt, sondern um Steuernummern, findet diese Zuständigkeitsregelung ihrem Wortlaut nach keine Anwendung.[1] ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Änderung und Ordnungsmäßigkeit

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels ist nicht ordnungsmäßig, wenn der neu beschlossene Umlageschlüssel zu einer "erheblichen Mehrbelastung" einzelner Wohnungseigentümer führt. Normenkette WEG § 16 Abs. 3 Das Problem Nach der ursprünglichen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung gibt es in der Anlage 163 "Einheiten", nämlich 153 Teileigentums- und 10 Wohnungseigentumsr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizverwaltung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Im Rahmen der Juristenausbildung erfüllen die Rechtsreferendare als Beamte auf Widerruf alle Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis. Die ihnen als Unterhaltsbeihilfen gezahlten Vergütungen sind deshalb Arbeitslohn iSv § 19 EStG; die dadurch veranlassten Aufwendungen WK; ergänzend > Referendare. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zur Prüfungstä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, China

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ab dem VZ 2017 gilt ein neues DBA mit der VR China nebst Protokoll (vgl Gesetz vom 22.12.2015, BGBl 2015 II, 1647 = BStBl 2016 I, 1130). Es liegt den folgenden Erläuterungen zugrunde. Gleichzeitig tritt das bisherige DBA vom 10.06.1985 (BStBl 1986 I, 330; vgl das Gesetz vom 06.02.1986 (BGBl 1986 II, 446 = BStBl 1986 I, 329) außer Kraft (AA vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Weitere Hinweise zum Prüfungsverlauf

Rz. 55 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Ankündigung von Prüfungshandlungen oder die mündliche oder schriftliche Aufforderung, Belege vorzulegen oder bestimmte Fragen zu beantworten, sind im Allgemeinen nicht selbständig anfechtbare Prüfungshandlungen (BFH 187, 386 = BStBl 1999 II, 199; EFG 2017, 1052 --NZB, BFH I B 55/17). Ein Mitwirkungsverlangen des Prüfers wird nur dann als...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu II. Eingangsvoraussetzung für die Wahrnehmung des Richteramtes

Der Gesetzgeber hat im Jahr 1979 bereits erkannt, dass die "an Familien( … )gerichten tätigen Richter durch Aus- und Weiterbildung mit den Grundzügen der Pädagogik und Psychologie vertraut gemacht" werden sollten (vgl. BT-Drucks 8/2788, S. 42; BVerfGE 55, 171, 180). Voraussetzung für eine Tätigkeit am Familiengericht war daher zunächst eine dreijährige richterliche Erfahrung...mehr

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zerb 5/2018, Gleichzeitige ... / 2. Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen

Satzungsmäßige Zuwendungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind nicht erbschaftsteuer- oder schenkungsteuerpflichtig.[8] Wie der Bundesgerichtshof (BGH) zu Recht entschieden hat, handelt es sich bei den Zuwendungen nicht um ein Schenkungsversprechen, selbst wenn die Zuwendung unentgeltlich erfolgt, da der Rechtsgrund der Zuwendung der Stiftungszweck selbst ist.[9] Für sch...mehr