Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak. Mitbearbeitet von Helmut Borth und Matthias Grandel. 6. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XL, 911 S., 119,00 EUR

Der Musielak/Borth hat sich zwischenzeitlich als führender Kommentar des FamFG in Familiensachen etabliert. Mit seiner umfassenden akribischen Kommentierung lässt er keine Frage offen. Auch wenn das FamFG zwischenzeitlich seit neun Jahren in Kraft ist und die alten ZPO-Verfahren schon seit langem ausgelaufen sind, ist in der Praxis leider nach wie vor zu beobachten, dass viele Richter und (Fach-)Anwälte das Verfahrensrecht nicht beherrschen. Die Zweispurigkeit zwischen ZPO-Verfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) und den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereitet nach wie vor in der Praxis Schwierigkeiten, von den Besonderheiten des Verbundverfahrens ganz zu schweigen. Nicht selten werden die Verfahrensarten miteinander verwechselt, zumindest nicht sauber getrennt. Dabei hat die Frage der Verfahrensart immense Bedeutung, so z.B. für die Frage, ob mündlich zu verhandeln ist, ob Anwaltszwang besteht, nach welcher Vorschrift über die Kosten zu entscheiden ist, ob die Kostenentscheidung anfechtbar ist etc. Die Vielzahl der veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zeigt, dass gerade im Verfahrensrecht viele Fehler gemacht werden, die dann auch zu fehlerhaften Entscheidungen, letztlich auch beim Verfahrenswert und bei den Kosten führen (s. OLG Oldenburg AGS 2017, 575). Auch für den erfahrenden Familienrichter oder -rechtsanwalt ist es nach wie vor unerlässlich, sich durch einen Blick in die Kommentierung der betreffenden Vorschriften abzusichern. Hierzu gibt es derzeit nichts Besseres auf dem Markt als den Musielak/Borth, der sich mit seiner Neuauflage auf aktuellstem Stand (März 2018) befindet.

Autor: Norbert Schneider

Norbert Schneider

AGS 6/2018, S. III

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