- Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund annimmt, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen (§ 568 S. 2 Nr. 2 ZPO).
- Beachtet er dies nicht, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters. Diesen Verstoß hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu berücksichtigen.
- Die Entscheidung des Einzelrichters ist in diesem Fall aufzuheben.
BGH, Beschl. v. 19.4.2018 – V ZB 260/17
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen