Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Schell, SGB IX § 156 Begrif... / 2.1 Arbeitsplätze

Rz. 3 Abs. 1 beschreibt für den Anwendungsbereich des Teils 3 des SGB IX den Begriff des Arbeitsplatzes. Dies sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. Der Begriff des Arbeitsplatzes wird im technisch-organisatori...mehr

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Schell, SGB IX § 178 Aufgab... / 2.3 Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 36 Abs. 7 trägt der Tatsache Rechnung, dass bei Gerichten – sofern die notwendige Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigt ist – zwei Schwerbehindertenvertretungen eingerichtet sind, eine Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter (§ 177 Abs. 1 Satz 2) und eine Schwerbehindertenvertretung der übrigen schwerbehinderten Beschäftigten. Des...mehr

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Schell, SGB IX § 151 Geltun... / 2.2.1 Arbeitsplatz

Rz. 5 Um welche Personengruppe es bei schwerbehinderten Menschen gleichgestellten behinderten Menschen geht, ist ebenfalls in Teil 1 des SGB IX (§ 2 Abs. 3) geregelt. Danach sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des (§ 2) Abs. 2 v...mehr

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Schell, SGB IX § 207 Mehrar... / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie ist auch unabhängig davon anwendbar, ob die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 ausgeübt wird, die nicht als Arbeitsplatz gilt. Rz. 3 Anspruch auf Frei...mehr

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Schell, SGB IX § 168 Erford... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz tritt dem allgemeinen Kündigungsschutz nach anderen Rechtsvorschriften, etwa nach dem Kündigungsschutzgesetz hinzu. Er ist unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers, gilt also auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist. Er gilt auch in Betrieben, in denen 10 ode...mehr

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Schell, SGB IX § 177 Wahl u... / 2.6 Wählbarkeit

Rz. 14 Abs. 3 regelt die Wählbarkeit. Anders als nach Abs. 2, wonach das aktive Wahlrecht nur schwerbehinderten Menschen zukommt, sind zur Schwerbehindertenvertretung alle Beschäftigten wählbar, also auch nichtbehinderte Beschäftigte. Sie dürfen aber nicht nur vorübergehend beschäftigt sein. Weiter ist Voraussetzung, dass sie am Wahltage dem Betrieb oder der Dienststelle seit...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.7 Geltung von Vorschriften

Rz. 20 Abs. 7 ordnet die entsprechende Geltung von Vorschriften über die Wahl und Amtszeit (§ 177), die Aufgaben (§ 178) und die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung auch für die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung an. Es sind dies die folgenden Vorschriften: Rz. 21 § 177 Abs. 3 bis 8: Wählbarkeit (Abs. 3), Wählbarkeit von Sol...mehr

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Schell, SGB IX § 176 Aufgab... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den jeweiligen Rechtsvorschriften ist es auch Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes). Diese Aufgabe obliegt den betrieblichen Interessenvertretungen auch nac...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.1.2 Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 5 Abs. 1 Satz 4 verpflichtet die Arbeitgeber, sowohl über eingegangene Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes als auch über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die sich ohne Beteiligung des Arbeitsamtes beworben haben, die Schwerbehindertenvertretung (§ 177) als auch die betrieblichen Interessenvertretungen (§ 176) unverzügl...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

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Schell, SGB IX § 211 Schwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift befasst sich mit schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten.mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / IV. Befangenheit

Rz. 365 Beispielsfall: Richterin A hat in erster Instanz eine Entscheidung getroffen. Nach Anfechtung dieser Entscheidung ist das zweitinstanzliche Gericht zuständig, für das der Richter B tätig ist. A und B leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Rz. 366 Dieser Fall ist einer Entscheidung des OVG Bremen vom 12.5.2015[272] nachgebildet. Zu prüfen war, ob der in z...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1 OLG Frankfurt am Main: Unterhaltsgrundsätze, Stand: 1.1.2018

Präambel Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur. Sie binden den Richter ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / I. Überblick

Rz. 22 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 23 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens, also den besonderen Wertvorschriften der §§ 45 ff. FamG...mehr

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AGS 1/2018, Postentgeltpaus... / 1 Sachverhalt

Auf seinen entsprechenden Antrag ist dem Rechtssuchenden ein Beratungshilfeschein erteilt worden. Im Nachgang begehrt sein Bevollmächtigter, der die Beratung durchgeführt hat, die Festsetzung der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung. Die zuständige Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat diesem Antrag nur teilweise stattgegeben und die Pauschale für Post-...mehr

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§ 7 Die gerichtliche Gelten... / Einführung

"Denn nicht dazu nimmt der Richter seinen Sitz ein, das Recht nach Wohlwollen zu verschenken, sondern um das Urteil zu finden, und er hat geschworen, nicht gefällig zu sein." Platonmehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / G. Übersicht über Rechtsbehelfsfristen im Strafrecht

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§ 17 Besonderheiten bei der... / VI. Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 53 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschriften der § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 121 Abs. 4 ZPO; § 76 Abs. 4 FamG sehen im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor. Rz. 54 Die Kosten eines Terminsvertreters kön...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / b) Beginn der Tilgungsfrist

Rz. 21 Der Beginn der Tilgungsfrist ist in § 29 Abs. 4 StVG geregelt. Hiernach beginnt die Tilgungsfristmehr

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Zur Regulierung materieller... / VI. Steuern auf Verdienstausfallschaden

Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens wird üblicherweise der Nettoverdienst zugrunde gelegt. Die Entschädigungsleistungen basieren deshalb auf dem Nettoversdienstausfallschaden. Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1a EStG sind diese Einnahmen vom Geschädigten zu versteuern. Die Steuern wiederum sind Teil des Schadenersatzanspruches und deshalb vom Schädiger zu erstatten.[49] H...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Weitere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 44 Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 733 ZPO dem Gläubiger nur erteilt, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür hat. Die Gründe für eine weitere vollstreckbare Ausfertigung muss der Gläubiger darlegen und zumindest glaubhaft machen. Rz. 45 Ein Rechtschutzbedürfnis wird bejaht bei:mehr

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zerb 1/2018, Nachlassvertei... / 1. Gibt es formelle Regelungen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt zwar das Losverfahren im Gesetz, macht aber keine Vorgaben, wie es konkret durchzuführen ist. Dabei gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen,[6] die ebenfalls ein Losverfahren vorsehen. So wird sogar in § 15 Abs. 2 S.1 BVerfGG ein Losverfahren für den Fall der fehlenden Beschlussfähigkeit des Senats angeordnet, durch das solange Richter de...mehr

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zfs 1/2018 / Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Hamburg erfolglos (BVerwG, Urt. v. 19.12.2017 – 7 A 6.17)

Das BVerwG hat mit Urteil vom 19.12.2017 (7 A 6.17) die Klagen von Privateigentümern aus den Hamburger Stadtteilen Övelgönne und Blankenese gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe abgewiesen. Die Planfeststellungsbehörde sei zu Recht zu der Einschätzung gelangt, dass das Vorhaben weder die Standsicherheit des Elbhangs gefährd...mehr

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"Bitte nicht zu lang!" – Ve... / C. Nachträgliche Abkürzung des Fahrverbots

Eine nachträgliche Abkürzung des Fahrverbots z.B. aufgrund verkehrstherapeutischer Maßnahmen, Nachschulungen u.s.w. ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich, und zwar auch nicht aus dem Rechtsgedanken des § 69 Abs. 7 StGB (Sperrfristverkürzung).[43] Autor: Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Dortmund[1] zfs 1/2018, S. 4 - 8mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 275 Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt der Eltern, eines Elternteils und dessen Ehegatten, der Pflegeeltern oder der Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Kindergeldberechtigten. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das FamG auf Antrag den Berechtigten (§ 3 Abs. 2 S. 3 BKGG; § 64 Abs. 2 S. 3 EStG). Rz. 276 Dieses Verfahren ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1 Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 1.1.2018

Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien können die Richter nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - das gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze" nicht antasten. Die Leitlinien folgen der Düsseld...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / IV. Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme

Rz. 84 Es soll trotz der noch zum Ende der 18. Legislaturperiode erfolgten Gesetzesänderung[85] auf etwaige Beweisverwertungsverbote im Lichte der Verfassungsrechtsprechung knapp hingewiesen werden: Zunächst gilt wie bei anderen Beweisen auch das Gebot, die Beweise einzeln und jeweils für sich zu überprüfen:mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / V. Ordnungsgemäße Einbeziehung

Rz. 18 Nutzungsbedingungen müssen zudem wirksam in den Vertrag einbezogen sein, um für das entsprechende Vertragsverhältnis zu gelten. Hier gelten die allgemeinen Regeln des § 305 Abs. 2 BGB, dessen Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind.[32] Rz. 19 Vor allem, wenn sich eine Regelung nicht in den Nutzungsbedingungen, sondern allein in einem Hilfebereich [33] oder bei den...mehr

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§ 4 Ehe / b) Persönliches Erscheinen der Ehegatten

Rz. 526 Das Gericht soll gemäß § 128 Abs. 1 FamFG das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Durch die Anhörung soll der Sachverhalt näher aufgeklärt, die persönliche Sichtweise der Ehegatten in ihren höchstpersönlichen Angelegenheiten geäußert und dem Gericht ein persönlicher Eindruck von den Ehegatten vermittelt werden.[432] Deshalb geht es im Rahme...mehr

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Anhang / § 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister

(1) Im Fahreignungsregister sind im Rahmen von § 28 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / II. Bewerberprofilerstellung anhand öffentlich zugänglicher Quellen

Rz. 33 Soweit es für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem (zukünftigen) Beschäftigten erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten auch im Vorfeld der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden (§ 26 Abs. 1 BDSG-Neu). Rz. 34 Nach der Zweckbestimmung des Anbahnungsverhältnisses, welches durch eine Bewerbung begründet wird, kann die Erhebung ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 3. Aktuelle Untersuchung

Rz. 19 Eine Untersuchung[21] belegt, dass die persönlichen Einschätzungen,[22] Befindlichkeiten und Vorlieben eine beträchtliche Rolle spielen – beispielsweise für den Zeitpunkt.[23] Diese Unwägbarkeiten sind nicht nur auf staatlicher Seite, sondern gleichsam auf Verteidigerseite zu finden. Und das muss Angst machen: Nicht nur vor der Absprache (denn es gab bei der Befragung...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / 2 Anmerkung

1. Das Bundesverfassungsgericht, im entschiedenen Fall die 2. Kammer des Ersten Senats, hatte Gelegenheit, seine in den letzten Jahren entwickelten Leitlinien zum Recht der Eltern aus Art 6 Abs. 2 S. 1 GG auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder erneut in die familiengerichtliche Praxis zu tragen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der im einstweiligen Anordnungsverfahren...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / 3 Anmerkung

1. Nach dem Unfall muss der Geschädigte in der Regulierungsphase mit weiteren Schwierigkeiten kämpfen. Gut beraten ist er, wenn er sich zu Fragen der Abrechnung des Fahrzeugschadens anwaltlich beraten lässt (vgl. Richter in Halm/Himmelreich "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht", 6. Aufl., Kap. 4 Rn 20; Kappus DAR 2012, 133, 137. Der etwa über Risiken der fiktiven Schadens...mehr

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"Bitte nicht zu lang!" – Ve... / IV. Abweichungen von der Regeldauer

Immer wieder stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen von den zeitlichen Vorgaben des BKat nach oben ("Verlängerung“) oder nach unten ("Verkürzung") abgewichen werden kann.[9] Feste Regeln sind hier nicht existent. Der Richter ist nämlich an die Indizwirkung eines Regelbeispiels des BKat nicht gebunden; ihm bleibt vielmehr Raum, im Rahmen einer Gesamtwürdigung un...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VII. Verwaltungsrechtliche Konsequenzen bei vorgeworfener Straftat gegenüber dem Fahrer

Rz. 30 Schon bei der Übernahme des Mandats muss an die Bindungswirkung von Strafurteilen im verwaltungsbehördlichen Verfahren gedacht werden. Unabhängig von der Frage, ob es sinnvoll ist anzunehmen, dass der Strafrichter einen besseren Kenntnisstand als die Behörden haben soll, ist bei der Verteidigung zu beachten, dass jedenfalls andere Maßstäbe im Verwaltungsverfahren anzul...mehr

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Anhang / § 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Zur Übermittlung nach § 30a Absatz 1 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen folgende Daten bereitgehalten werden:mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / III. Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Fahrverbotes

Rz. 35 Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes nach der BKatV ist das Vorliegen eines der vorgenannten Regelfälle. Die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbotes war Gegenstand der Rechtsprechung des BVerfG sowie verschiedener BGH-Entscheidungen. Zunächst hatte das BVerfG[51] entschieden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Fahrverbot quasi als "Ult...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 15 Alle übrigen Gebühren und Auslagen kann der Anwalt nur mit der Landeskasse abrechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 16 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des RVG in Teil 2 Abschnitt 5 VV, den Nrn. 2501 ff. VV. Rz...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / B. Verkehrspsychologische MPU-Beratungen

Rz. 5 Die vom Strafrichter verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festlegung einer Sperrfrist (§ 69a StGB) für deren Neuerteilung ist rechtssystematisch eine "Maßnahme der Sicherung und Besserung". Bei den Betroffenen wird sie jedoch in aller Regel als zusätzliche Strafe oder "Denkzettel" aufgefasst. Dass hier eine persönliche Krise oder Problematik unterstellt wird,...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / VII. Tilgungsreife

Rz. 40 Das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz[25] hatte weitreichende Konsequenzen für die Tilgung von vorhandenen Punkten im Verkehrszentralregister, weil jeder weitere Verkehrsverstoß die Tilgung vorhandener Punkte bereits von dem Tag an, an dem er begangen wird, blockiert. Maßgebend war somit nicht mehr die Rechtskraft einer weiteren Entscheidung, die den Eintrag ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 591 Der Schuldner kann nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO darf das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Rz. 592 Eine Pflicht zur Stellung des Antrags gibt es jedoch grds. nicht. Lediglich der Unterhaltsschuldner ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / V. Einschaltung Privater

Rz. 86 Derzeit wird diskutiert, in welcher Weise private Dienstleister polizeiliche Aufgaben übernehmen dürfen und inwieweit diese Erhebungen verwendet werden dürfen. Dies betrifft zum einen die Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen, zum anderen die jüngst entschiedenen Messungen durch Private. Auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 hat sich eine Arbeitsgruppe[86] intensiv mit dies...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / XII. Fahrverbot und Fahreignungsseminar

Rz. 61 Die wohl noch h.M. ist der Ansicht, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar für Kraftfahrer per se keine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt.[77] Allerdings kann es sich im Detail anders verhalten. Hierzu hat das OLG Saarbrücken in einer jüngeren Entscheidung[78] in überzeugender Art und Weise grundsätzliche Leitlinien aufgestellt: Ein Fahrverbot solle d...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / i) Informationsrechte im Verein

Rz. 250 Vor allem der Rheinländer denkt in diesem Zusammenhang an die in der örtlichen Presse, aber auch überregional breitflächig publik gemachte Auseinandersetzung zwischen der Mitgliederinitiative "FC-Reloaded" und dem Präsidium des Fußballclubs 1. FC Köln. Die vorgenannte Mitgliederinitiative "FC-Reloaded" will umfassende Satzungs- und Strukturreformen innerhalb des 1. F...mehr

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"Bitte nicht zu lang!" – Ve... / III. Übermaßverbot

Wie auch bei der Frage des Absehens vom Fahrverbot spielt bei der Länge des Fahrverbots die (Un-)Angemessenheit der Fahrverbotsanordnung eine besondere Rolle. Die Folgen, die der Betr. infolge eines längeren Fahrverbots hinnehmen muss, treffen ihn i.d.R. deutlich härter, als bloß bei einem einmonatigen Verbot, da die üblichen Hilfsmöglichkeiten oftmals nach wenigen Wochen au...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / II. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall

Rz. 348 Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Die amtliche Überschrift des Art. 22 DSGVO spricht von "automatisierten Entscheidungen im Einzelfall". Rz. 349 Damit un...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1 Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, 1.1.2018

Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts - oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 1. Januar 2018. Gegenüber den ab 1. Januar 201 7 geltenden Leitlinien ergeb...mehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungsw... / 3 Praxistipp

Entscheidung entspricht der einhelligen Rspr. Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der ganz einhelligen Rechtsprechung (OLG Dresden AGS 2009, 451 = OLGR 2009, 482 = JurBüro 2009, 368; KG AGS 2010, 612 = JurBüro 2011, 94 = MDR 2011, 327 = Rpfleger 2011, 217 = FamRZ 2011, 835 = NJW-Spezial 2010, 764 = RVGreport 2011, 118; OLG Düsseldorf AGS 2014, 196 = NJW-Spezial 201...mehr

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§ 21 Ausblick / IV. Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionsinstrument

Rz. 39 In den letzten Jahren ist wiederholt von verschiedenen Politikern der Vorschlag vorgebracht worden, dass der Fahrerlaubnisentzug auch über den Straßenverkehr hinaus zur Korrektur eines Fehlverhaltens genutzt werden könne. Ende 2016 ist hierzu ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Maas erarbeitet worden. Das Gesetz trat bereits im August 2017 in K...mehr