Das BVerwG hat mit Urteil vom 19.12.2017 (7 A 6.17) die Klagen von Privateigentümern aus den Hamburger Stadtteilen Övelgönne und Blankenese gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe abgewiesen. Die Planfeststellungsbehörde sei zu Recht zu der Einschätzung gelangt, dass das Vorhaben weder die Standsicherheit des Elbhangs gefährde, noch erhebliche Beeinträchtigungen von Gesundheit und Eigentum durch Bau- und Schiffsverkehrslärm sowie Erschütterungen drohten. Weitere Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung sind beim BVerwG nicht mehr anhängig.

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 89/2017 v. 19.12.2017

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 1/2018, S. 2

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