Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsverhältnis zum Arbeitnehmer

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nach hM handelt der private ArbG auch hinsichtlich des LSt-Abzugs im Innenverhältnis zum ArbN privatrechtlich (so das BArbG seit dem Urteil in AP Nr 1 zu § 670 BGB, vgl BArbG vom 19.01.1979, DB 1979, 1281 = BB 1979, 1040; Riepen, Die Rechtsstellung des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren, Kölner Dissertation 1967; Walz, BB 1991, 880 [88...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- und Forstwirt, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zuletzt Bonjean, DStR 24/2017 Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Weisungsgebundenheit

Rz. 20 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Persönlich weisungsgebunden (> Rz 15) und damit ArbN kann nur eine natürliche Person sein. Auf die Geschäftsfähigkeit der ihre Arbeitskraft einsetzenden Person kommt es dabei nicht an; die (ggf schwebende) Unwirksamkeit der Vereinbarungen ist unerheblich. Deshalb können auch Schulkinder oder die in > Beschützende Werkstätten tätigen behinder...mehr

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FF 09/2017, "Ja, die Zeit, die rennt!"

Inge Saathoff Dies dürfte ein ebenso abgedroschener wie wahrer Spruch sein. Als Kind und junger Mensch schmunzelt man über dieses Wehklagen der älteren Generation und mit zunehmendem Alter erfährt man am eigenen Leibe, was damit gemeint ist. Warum schreibe ich Ihnen das? Zum einen neigt sich dieses Jahr mit großen Schritten schon wieder dem Ende zu, obwohl es – gefühlt – doch ...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / A. Einführung

In der praktischen erbrechtlichen Tätigkeit findet der beratende und forensisch tätige Rechtsanwalt immer wieder Bezüge zum Familienrecht, das sich auch in verschiedener Weise auf das Erbrecht auswirken kann. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geschieht dies in der Praxis über Fragen der Erbteilserhöhung eines Ehegatten entsprechend den § 1931 Abs.1, 3, § 1371 Abs. 1 BGB, a...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / I. Erstes Beispiel – Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus 1993

Der nachfolgende Vergleich wurde 1993 von den seinerzeit im Scheidungsverfahren in der zweiten Instanz befindlichen, zwischenzeitlich jeweils verstorbenen Eltern der Erbprätendenten (die sich mittlerweile im Erbscheinsverfahren mit einer späte- ren Ehefrau des Vaters streiten) geschlossen. Hierbei hat der gesamte Senat mitgewirkt und jeweils der anwaltliche Vertreter des ein...mehr

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zfs 09/2017, Beweisverwertu... / III. Blutproben

Nach der bisherigen Fassung des § 81a Abs. 2 StPO [24] stand die Anordnung der Blutentnahme auch bei Verkehrsstraftaten grundsätzlich dem Richter zu. Eine Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden ergab sich nur dann, wenn sonst die Gefahr bestand, dass durch eine Verzögerung der Blutentnahme der Untersuchungserfolg gefährdet gewesen wäre. Aber auch nach dieser (früheren) Rec...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (b) Art und Weise der notwendigen Tätigkeit des Erblassers zum "höchstpersönlichen" Tätigwerden

Beleuchtet werden muss, welche konkreten Tätigkeiten der einzelne Erblasser im Rahmen des familiengerichtlichen Vergleichs, der in einen Erbvertrag umgedeutet werden soll, entfalten muss, und wie sich etwaige Vorgaben zu diesen Erfordernissen im Anwaltsprozess auswirken.mehr

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zfs 09/2017, Die Spiegel-Preis-Verleihung an Prof. Dr. Christian Huber

Die Statuten des Richard-Spiegel-Preises legen fest, dass der Preis nur an Persönlichkeiten verliehen wird, die sich um das Verkehrsrecht und (oder) die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein außerordentlich verdient gemacht haben. Herr Dr. Dr. Richard Spiegel, nach dem der Preis benannt ist, hat die Entwicklung des Verkehrsrechts in Deut...mehr

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zfs 09/2017, zfs 9/2017 / Änderung reiserechtlicher Vorschriften

Am 21.7.2017 ist das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften v. 17.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I S. 2394). Es tritt am 1.7.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz sollen EU-Richtlinien umgesetzt werden. Im BGB wird der Untertitel über den Reisevertrag vollständig neu gefasst. Neu aufgenommen werden neben novellierten Regelungen über Pausch...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (c) Art und Weise der Protokollierung des gerichtlichen Vergleichs

Eine ordnungsgemäße Protokollierung nach § 127 a BGB setzt aber voraus, dass der Vergleich auch entsprechend korrekt protokolliert wird. Dieser muss also vollständig im Wortlaut protokolliert sein, der Richter muss ihn vorgelesen (bei älteren Vergleichen) oder vorgespielt (bei neueren Vergleichen, in deren Rahmen bereits von Diktiergeräten Gebrauch gemacht wurde) haben, und e...mehr

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FF 09/2017, Beschlussvergle... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob ein durch feststellenden gerichtlichen Beschluss zustande gekommener Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zugleich entsprechend § 127a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung ersetzt, war bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies wird vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bedeutsam, in denen sich die beteiligten...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VI. Privatautonomie und Inhaltskontrolle

Bergschneider [26] hat in seiner Besprechung des Beschlusses vom 31.10.2012[27] dem BGH vorgehalten, diese Entscheidung nicht zum Anlass genommen zu haben, die klassische Kernbereichslehre aus dem Jahr 2004 einer überfälligen Wartung unterzogen zu haben. Die Gesetzeslage habe sich doch seither wesentlich geändert, sodass gleichsam die Geschäftsgrundlage für die bisherige Kern...mehr

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zfs 09/2017, Beweisverwertu... / I. Das Aussageverweigerungsrecht

Nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO – der gem. § 163a Abs. 4 S. 2 StPO auch bei der Vernehmung durch einen Polizeibeamten gilt – ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Anschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen Anwalt einzuschalten. Zu belehren ist der "Beschuldigt...mehr

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zfs 09/2017, Beweisverwertu... / II. Die verfassungsrechtliche Situation

Ein Beweisverwertungsverbot stellt von Verfassungs wegen eine begründungsbedürftige Ausnahme dar, weil es die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung beeinträchtigt. Grundrechtsverletzungen, zu denen es außerhalb der ...mehr

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zfs 09/2017, Langheid/Wandt (Hg.): Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 2, §§ 100–216 VVG, C.H. Beck, 2. Aufl. 2016, 1.922 Seiten, 1.137 EUR (Gesamtwerk, 3 Bände), ISBN 978-3-406-67312-2

Band 2 der zweiten Auflage des dreibändigen Münchener Kommentars zum VVG liegt nun vor und die Kapitel wurden bei gleicher Verteilung vom Autorenteam der ersten Auflage übernommen. Im Zuge der neuen Aufteilung der Themen auf die einzelnen drei Bände wurde Band 2 erweitert. Darin enthalten ist der komplette 2. Teil des VVG mit den Kapiteln zu den einzelnen Versicherungszweige...mehr

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zfs 09/2017, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… 1. Die Frist zur Begründung der Berufung (§ 520 Abs. 2 ZPO) ist durch das unvollständige und insb. ohne Unterschrift eingegangene Telefax nicht gewahrt worden. Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, das BG sei pflichtwidrig nicht allen aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkten dafür nachgegangen, dass die Berufungsbegründungsschrift doch rechtzeitig in...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / a) Subjektive Komponente der Umdeutung

Die Rechtsprechung ist differenziert und fragt, ob es (gegebenenfalls aus Umständen außerhalb des familiengerichtlichen Vergleichs zu ermittelnde) Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche Umdeutung gewollt gewesen. Ein Beispiel hierfür könnte eine Klausel wie § 3 aus dem Beispiel 1 sein. Aus Sicht des Praktikers bietet es sich insofern an, etwaige am damaligen Vergleichsabs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO [1]; als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Ric...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / Literaturtipps

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / Literaturtipps

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§ 1 Einleitung / C. Die Missbräuchliche-Klausel-Richtlinie

Rz. 3 Nach einer jahrzehntelangen Diskussion[1] mit korrespondierenden Versuchen der Judikatur, eine AGB-Inhaltskontrolle als richterliche Gültigkeitskontrolle zu etablieren, erfolgte am 9.12.1976 die Kodifikation eines AGB-Gesetzes im deutschen Recht, das die andere Vertragspartei (auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten) vor dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedin...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / B. Vertragsbedingung

Rz. 12 Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt eine Vertragsbedingung,[36] d.h. eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll,[37] wobei die Erklärung nach ihrem objektiven Wortlaut beim Empfänger den Eindruck hervorrufen muss, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Schuldverhältnisses bestimmt werden.[38] Dieser konstitutive Ch...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / c) Das Problem der "ernsthaften Inanspruchnahme"

Rz. 88 Im Hinweis unmittelbar vor Beginn der Bedingungen wird explizit erläutert, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages bedeutet. Entsprechend heißt es wortgleich in Ziff. 2 Satz 1 unter der Überschrift (claims-made-Prinzip). Ferner heißt es in Satz 2 der ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, § 2 h ARB bzw. Nr. 2.2.8 ARB 2012

Rz. 144 Gemäß § 2 h ARB wird für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren Diszi­plinar- und Standes-Rechtsschutz gewährt. Dieser Rechtsschutz, der sich nicht auf gerichtliche Verfahren beschränkt, sondern auch das vorangehende Verwaltungsverfahren umfasst, ist für Beamte, Richter und Soldaten von Bedeutung, denen dienstliches Fehlverhalten vorgeworfen wird...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 194 Nach Ziff. 1.1 der Modellbedingungen[389] (Stand aktuell: Februar 2016) ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden i.S.v. Ziff. 2.1 AHB versichert, die dadurch entstehen, dassmehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Einarbeitung und Umschulung

Rz. 190 Die Notwendigkeit einer angemessenen Einarbeitungszeit für den Vergleichsberuf ist vom Versicherungsnehmer zu akzeptieren.[402] Wollte man die Verweisungsklausel nur auf solche Tätigkeiten beziehen, die die versicherte Person ohne jegliche Ergänzung und Erweiterung ihrer beruflichen Fähigkeiten in vollem Umfang sachgerecht und anforderungsgemäß ausüben kann, wäre sie...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / ee) Hoheitliches Handeln

Rz. 44 Verletzt ein beamteter Arzt fahrlässig seine Dienstpflichten, tritt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag (siehe Rdn 41) nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG die deliktische Haftung des Dienstherrn an die Stelle der persönlichen Haftung. Daneben besteht die deliktische Haftung des Krankenhausträgers.[76] Die Verweisungsmöglichkeit gilt auch im Rahmen einer Wahlleistung...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[34] – nicht zuletzt der Bankenkrise[35] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[36] zur Insolvenzverschleppungshaftung[37] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 29 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung im Rahmen eingeschränkter oder uneingeschränkter Mandate geforderte Beratung und Belehrung nicht möglich. Sie steht zwar abstrakt an erster Stelle in der Prioritätensetzung, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger "verhaltensbedingte" Ursache für Regressansprüche ge...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 1.1 Historie, Sinn und Zweck

Rz. 1 Der Gerichtsbescheid ist mit dem Rechtspflegeentlastungsgesetz v. 11.1.1993 eingeführt worden, und zwar zunächst nur befristet. Mit dem 5. SGGÄndG ist er ab dem 1.3.1998 wieder in Kraft getreten. § 105 a. F. sah den Vorbescheid vor (zur Entstehungsgeschichte siehe Pawlak, in: Hennig, § 105 Rn. 1 bis 11). § 105 entspricht im Wesentlichen § 84 VwGO; anders sind dort nur d...mehr

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Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 105 findet nur im erstinstanzlichen Verfahren Anwendung. Für das Berufungsverfahren ist er nach § 153 Abs. 1 ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit nicht in der ersten Instanz durch Gerichtsbescheid entschieden worden ist, besteht für das LSG die Möglichkeit der Beschlussfassung nach § 153 Abs. 4 (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss v. 13.4.2011, B 14 AS 123/10) oder nach §...mehr

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Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.3 Verfahren

Rz. 14 Nach § 105 Abs. 1 Satz 1 entscheidet "das Gericht" ohne mündliche Verhandlung. Da die ehrenamtlichen Richter nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nicht mitwirken, entscheidet das Gericht durch den Vorsitzenden. Eines besonderen Beschlusses bedarf es dazu nicht. Kopp sieht dies zwar anders, hält es aber andererseits für ausreichend, wenn das Gericht im Rahmen des Gerichtsbescheids ...mehr

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Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.1.3 Ermessen

Rz. 8 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 105 Abs. 1 Satz 1 vor, so steht es im Ermessen des Gerichts, durch Gerichtsbescheid oder durch Urteil, im letzteren Falle mit oder ohne mündliche Verhandlung, zu entscheiden. Bei der Abwägung sollte das Gericht auch berücksichtigen, inwieweit sich der Kläger schriftlich verständlich machen kann und inwieweit die Aussicht best...mehr

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Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.4.2 Ausführung der Betreibensaufforderung

Rz. 14 Die Betreibensaufforderung nach § 102 Abs. 2 Satz 1 und 3 kann sich nur an den Kläger richten. Etwa fehlende Mitwirkungshandlungen anderer Beteiligter sind unerheblich. Bei einer Streitgenossenschaft i. S. d. § 74 ist ggf. nur ein Streitgenosse aufzufordern. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang den anderen Streitgenossen die fehlende Mitwirkung zuzurechnen ist. Der ...mehr

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Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.4 Beratung und Abstimmung

Rz. 71 Beratung und Abstimmung sind in §§ 192 bis 198 GVG geregelt. Nach § 193 GVG dürfen bei der Beratung und Abstimmung außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren Anwesenheit gestattet. Zweck der Regelung ist es, eine Beeinflussung des Gericht...mehr

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Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.1.1 Grundsatz

Rz. 2 Bei dem Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 GVG) handelt es sich um einen zentralen Grundsatz des Prozessrechts. Die Öffentlichkeit der Verhandlung erfordert, dass jedermann nach Maßgabe des verfügbaren Raums Zutritt zur Verhandlung ermöglicht wird (BAG, Beschluss v. 22.9.2016, 6 AZN 376/16, NJW 2016, 3611 ff.; Kissel/Mayer, GVG, § 169 Rn. 21 m. w. N.; vgl. auch Keller...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.1 Grundsatz

Rz. 5 Urteile sind stets zuzustellen (§ 135 SGG). Für nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Urteile ordnet § 133 Satz 1 SGG dies nochmals ausdrücklich an. Rz. 6 Nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse sind zuzustellen (§ 133 Satz 2 SGG), auch wenn sie unanfechtbar sind. Aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse müssen nach §§ 142, 135 S...mehr

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Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.1.2 Presseberichterstattung

Rz. 17 Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen sind während der Verhandlung unzulässig (§ 169 Satz 2 GVG). Darüber hinaus sieht das deutsche Recht ein spezifisches Recht zur Fotoberichterstattung im Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung für Journalisten nicht vor, verbietet die Fotoberichterstattung aber auch nicht (so zutreffend EGMR, Entscheidu...mehr

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Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 2.2 Rechtliches Gehör im vorbereitenden Verfahren

Rz. 5 Im gesamten gerichtlichen Verfahren sind die Beteiligten über alle prozessrechtlich relevanten Vorgänge zu unterrichten. Dazu gehört die Übermittlung der Schriftsätze der übrigen Beteiligten nach §§ 104, 108 Satz 2 SGG, ferner die Mitteilung der von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen wie etwa Auskunftsersuchen, Beweisbeschlüsse einschließlich der Ergebnisse der Sac...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.1 Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle (§ 173 ZPO)

Rz. 18 Bei der Zustellung durch das Gericht (§ 173 ZPO) händigt der zustellende Bedienstete das Schriftstück dem Empfänger oder seinem rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter an der Amtsstelle aus. Amtsstelle ist dabei jeder Dienstraum des Gerichts, aber auch jeder andere Ort, an dem gerichtliche Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. BT-Drs. 14/4554 S. 17). Aushändigung bedeutet per...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.6 Folgen fehlerhafter Zustellung

Rz. 57 Wesentliche Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit der Zustellung mit der Folge, dass eine Frist nicht in Gang gesetzt wird. Nach § 189 ZPO werden aber Zustellungsmängel geheilt, wenn der Zustellungszweck erreicht wird. Hiernach kann in allen Fällen, auch wenn mit der Zustellung eine Frist zur Erhebung der Klage beginnt, ein etwaiger Zustellungsmangel in dem Zeitpu...mehr

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Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 2.4 Rechtliches Gehör vor der mündlichen Verhandlung

Rz. 14 Nur mit Zustimmung der Beteiligten kann das Gericht gemäß § 124 SGG ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Will das Gericht durch Gerichtsbescheid (§ 105 SGG) oder Beschluss (§ 153 Abs. 4 SGG) entscheiden, ist eine ordnungsgemäße Anhörung erforderlich, die einzelfallbezogene Ausführungen enthält und den Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme belässt. R...mehr

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Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiertes prozessuales Grundrecht. Diese Gewährleistung soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.5.1991, 1 BvR 1383/90, NJ...mehr