Am 21.7.2017 ist das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften v. 17.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I S. 2394). Es tritt am 1.7.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz sollen EU-Richtlinien umgesetzt werden. Im BGB wird der Untertitel über den Reisevertrag vollständig neu gefasst. Neu aufgenommen werden neben novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Hiermit sollen u.a. Regelungslücken bei Buchungen von Reisen über das Internet geschlossen werden. Zudem werden Änderungen im EGBGB im Hinblick auf reiserechtliche Informationspflichten und die Regelungen zu der neu eingeführten zentralen Kontaktstelle vorgenommen.

Quelle: BR-Drucks 652/16

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 9/2017, S. 482

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