Rz. 10
Motiv des Zusammenspiels von Rechtsverlust (Beeinträchtigung von Durchsetzbarkeit oder Bestand eines Rechts) und Rechtserhalt (z.B. Rechtshängigkeit einer Klage) ist, dass der Schuldner oder Rechtsgegner nach einer bestimmten Zeit Klarheit darüber erhalten soll, ob das Recht verfolgt wird oder nicht. Besonders deutlich wird dies am Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Die Verjährungsvorschriften dienen dem Rechtsfrieden, der Rechtsklarheit und dem Zweck, den Schuldner vor Beweisnöten zu bewahren, die mit einem zu langen zeitlichen Abstand zum Entstehen des Anspruchsgrunds eintreten können.[13]
Rz. 11
Der Aspekt der Sicherheit von Rechtsverkehr und Rechtsfrieden ist hervorzuheben. Ein berechenbares und voraussehbares Verjährungsrecht muss Richtern und Anwälten praktikable Regeln an die Hand geben, auch wenn dieses im Einzelfall zu unbilligen – jedenfalls auf den ersten Blick – Ergebnissen führen kann.[14]
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